Interview mit Roberto Gualtieri: "Bankenunion muss komplettiert werden"

Europa habe bereits große Schritte für den Aufbau einer gemeinsamen Bankenunion vollbracht. Zu ihrer Komplettierung bedürfe es aber eines einheitlichen Einlagensicherungssystems in der EU, sagte der italienische EU-Abgeordnete und Vorsitzende des Wirtschafts- und Währungsausschusses Roberto Gualtieri (S&D) in unserem Interview. Gualtieri ist der Berichterstatter des Bankenunion-Jahresberichts, über den die Abgeordneten am Donnerstag (10.3.) debattieren und abstimmen. Sehen Sie dazu das Video.

Videointerview mit Roberto Gualtieri (S&D, IT) zur Bankenunion

"Ich muss betonen, dass das bisher Erreichte sehr bedeutend ist", sagte Roberto Gualtieri in unserem Interview, das wir mit ihm vor der Plenardebatte vom 10. März führten. In den vergangenen Jahren haben die EU-Abgeordneten den Bankenaufsichtsmechanismus gebilligt. Darunter ist zu verstehen, dass die Europäische Zentralbank die direkte Aufsicht über die größten Banken in der EU übernommen hat. Des Weiteren haben die Abgeordneten Richtlinien zur Abwicklung von Bankpleiten angenommen.


Der nächste Schritt soll nun ein europäisches einheitliches Einlagensicherungssystem sein, welches Einlagen in der Höhe von bis zu 100 000 Euro künftig auf Euroraum-Ebene absichert. Dies solle "dem Grenzwert von 100 000 Euro mehr Glaubwürdigkeit verleihen", sagte Gualtieri und verwies auf einen Gesetzesvorschlag, der von der EU-Kommission bereits vorgelegt wurde. 


Zusätzliche Maßnahmen zur Risikominimierung sollten die Umsetzung des Einlagensicherungssystems jedoch nicht verzögern, so Gualtieri. Er führte an: "Die Auffassung, wir bräuchten zuerst neue Maßnahmen, bevor wir ein Sicherungssystem einrichten, ist inakzeptabel. Wir müssen vielmehr beides gleichzeitig tun."


Sehen Sie zu diesem Thema das gesamte Interview mit Roberto Gualtieri.

Einigen sich die Abgeordneten auch auf den dritten und letzten Pfeiler, nachdem bereits zwei Grundpfeiler verankert wurden, um Banken abzusichern und zu verhindern, dass Steuerzahler bei gescheiterten Banken die Rechnung übernehmen müssen?

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