Abgeordnete schlagen EU-Zentralregister für Asylwerber und nationale Verteilschlüssel vor 

Pressemitteilung 
 
 

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Das aktuelle Asylsystem trage dem außerordentlichen Migrationsdruck, dem Mitgliedsstaaten an den EU-Außengrenzen ausgesetzt sind, nicht ausreichend Rechnung, heben die Abgeordneten hervor. - ©UNHCR/Daniel ETTER  

Angesichts des bisherigen Scheiterns des EU-Asylsystems, die weiterhin wachsende Anzahl eintreffender Migranten zu bewältigen, ist eine radikale Reform der sogenannten Dublin-Regeln notwendig. Dies forderten die Abgeordneten des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am Mittwoch. Grundlage des neuen Schemas, das eine Aufnahmequote für jedes EU-Land enthalten könnte, wären “Hotspots”, von denen aus die Flüchtlinge verteilt werden sollten.

Die vorgeschlagene Revision der Verordnung „Dublin III“, die festlegt, welches Land für die Abwicklung eines Asylverfahrens zuständig ist, ist Teil eines vom Ausschuss am Mittwoch verabschiedeten Entschließungsantrags. Der von Roberta Metsola (EPP, MT) und Kashetu Kyenge (S&D, IT) vorbereitete Text wurde mit 44 Ja-Stimmen gegen 11 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.



"Die Situation ist außerordentlich ernst”, erklärte Roberta Metsola. "Vergangenes Jahr sind 3 771 Menschen in unseren Meeren ertrunken. Heuer sind  schon mehr als 450 Menschen, darunter  77 Kinder gestorben. Als Politiker haben wir die Pflicht dafür zu sorgen, dass dies nicht einfach namenlose Statistiken bleiben. Es sind wirkliche Menschen, mit wirklichen Leben. Wir müssen alle besser agieren - Gleichgültigkeit ist keine Option. Es ist Zeit umfassend zu handeln, und genau das fordert dieser Bericht", so Metsola.


Kashetu Kyenge fügte hinzu: “Europa muss einen globalen Ansatz für Migration wählen, gemäß dem Prinzips zwischenstaatlicher Solidarität. Globales Management ist erforderlich, das das Prinzip zwischenstaatlicher Solidarität und gerechter Aufteilung der Verantwortlichkeiten festschreibt und in dessen Zentrum der Wert menschlichen Lebens und die Wahrung der Grundrechte stehen."


Das aktuelle Asylsystem trage dem außerordentlichen Migrationsdruck, dem Mitgliedsstaaten an den EU-Außengrenzen ausgesetzt sind, nicht ausreichend Rechnung, heben die Abgeordneten hervor. Sie fordern Reformen, die eine gerechte und geteilte Verantwortung, Solidarität und eine schnelle Abwicklung der Asylanträge gewährleisten.


Rund 1,83 Millionen Menschen hätten im Jahr 2015 versucht, illegal in die EU einzureisen (gegenüber 282 500 im Jahr zuvor), und 1,4 Millionen Menschen hätten Anträge auf internationalen Schutz in der EU, Norwegen und der Schweiz eingebracht.


Umsiedlung und Neuansiedlung


Der Text appelliert an die Mitgliedsstaaten, ihren Verpflichtungen im Rahmen der dringenden Umsiedlungsmaßnahmen nachzukommen, und streicht hervor, dass nur 660 von 106 000 Asylwerbern, die auf Umsiedlung aus Italien und Griechenland in andere EU-Länder warten, bis 3. März tatsächlich Aufnahme gefunden haben.


Die EU benötige zudem einen “bindenden und verpflichtenden gesetzlichen Rahmen“ für die Neuansiedlung von Flüchtlingen (in der EU aus einem Drittland). Um tatsächlich Wirkung zu entfalten, sei angesichts der Gesamtzahl der Flüchtlinge, die internationalen Schutz in der EU suchen, eine “bedeutende” Anzahl von Neuansiedlungen vorzusehen.


Für das Management der „Hotspots“ müsse Ankunftsländern wie Griechenland oder Italien technische und finanzielle Hilfestellung geboten und von ihnen angenommen werden, damit sie die Registrierung aller Migranten vornehmen können, fordert der Justizausschuss.


Die Abgeordneten streichen die besondere Schutzbedürftigkeit von Minderjährigen hervor, insbesondere jener, die allein unterwegs sind, und fordern ein kindgerechtes Schutzsystem, um Missbrauch und Ausbeutung vorzubeugen.


Schengenraum


Bedenken über die Entscheidung mancher EU-Mitgliedsstaaten, Grenzen im EU-Binnenraum zu schließen oder zeitweilige Grenzkontrollen einzuführen, kommen ebenfalls in dem Text zum Ausdruck. Derlei Maßnahmen gefährden die ordentliche Funktionsweise des Schengenraums, meinen die Abgeordneten.

 

Rücknahme


Der Ausschuss plädiert für EU-weite Rücknahmevereinbarungen, denen Vorrang vor bilateralen Vereinbarungen zwischen Mitgliedsländern und Drittstaaten einzuräumen seien. Migranten sollten nur in jene Länder rückgeführt werden, in denen ihre Sicherheit gewährleistet ist, heißt es in dem Text.



Der Entschließungsantrag wird dem Parlament in seiner nächsten Plenartagung, die vom 7. bis 11. April in Straßburg stattfindet, zur Abstimmung vorgelegt.



Verfahren: Nicht-legislative Entschließung