Dublin-Reform: Abgeordnete fordern erneut Solidarität unter EU-Mitgliedern 

Pressemitteilung 
 
 

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Das Parlament hat über die jüngsten Vorschläge der EU-Kommission zur Dublin-Reform debattiert ©UNHCR/Yorgos Kivernitis  

Die "Dublin-Regeln" der EU, die festlegen, welches Land für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist, funktionieren nicht, so die Abgeordneten in einer Debatte am Mittwoch über einen Kommissionsvorschlag zur Reform dieser Bestimmungen. Sie müssen durch ein effizientes Asylsystem auf der Grundlage der Solidarität unter den EU-Mitgliedern ersetzt werden, um die Asylanträge wirksam bearbeiten zu können, forderten sie.

Viele Abgeordnete hätten sich einen ehrgeizigeren Vorschlag gewünscht und äußerten Zweifel, ob das Verteilungsschema in der Praxis funktionieren kann. Sie kritisierten den Vorschlag, dass Mitgliedstaaten sich von ihrer Pflicht, Asylsuchende aufzunehmen, befreien können, indem sie dem letztendlichen Aufnahmeland eine finanzielle Gegenleistung überweisen. Einige führten bei ihrer Kritik an diesem Vorschlag hingegen das Recht der Mitgliedstaaten zur Selbstbestimmung an.


Videos der Redebeiträge:


Frans TIMMERMANS, Erster Vizepräsident der EU-Kommission

Dimitris AVRAMOPOULOS, Commissioner in charge of migration and home affairs

Roberta METSOLA (EVP, MT)

Elly SCHLEIN (S&D, IT)

Helga STEVENS (EKR, BE)

Cecilia WIKSTRÖM (ADLE, SE)

Cornelia ERNST (GUE/NGL, DE)

Jean LAMBERT (Grüne/EFA, UK)

Laura FERRARA (EFDD, IT)

Marcus            PRETZELL (ENF, DE)


Multimedia-Angebot zur Debatte:

http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/debate-details.html?date=20160511&detailBy=date


Hinweis für Medienvertreter

 

Die EU-Kommission hat am 4. Mai ihren Vorschlag für die Dublin-Reform vorgelegt. Keine Änderung ist im Hinblick auf den Grundsatz vorgesehen, dass Asylbewerber ihren Asylantrag in dem Land stellen müssen, in dem sie erstmal EU-Boden betreten. Allerdings soll dies durch einen Korrekturmechanismus (Fairness-Mechanismus) für die Zuteilung von Asylbewerbern ergänzt werden. So wird automatisch festgestellt, wenn das Asylbewerberaufkommen in einzelnen Ländern gemessen an ihrer Größe und ihrem relativen Wohlstand unverhältnismäßige Ausmaße annimmt. Ein Mitgliedstaat hat auch die Möglichkeit, vorübergehend nicht an dem Umverteilungsmechanismus teilzunehmen. In diesem Fall zahlt er einen Solidarbeitrag von 250.000 Euro pro Person an den Mitgliedstaat, der an seiner Stelle einen ihm nach dem Fairnessmechanismus zugedachten Asylbewerber übernimmt.

 

Im April hat das Parlament eine nichtlegislative Entschließung über "einen ganzheitlichen Ansatz zur Migration" verabschiedet, in der es eine grundlegende Überarbeitung der Dublin-Verordnung forderte sowie gemeinsame Verantwortung, Solidarität und ein schnelleres Asylverfahren.