Menschenrechtsverletzungen in Drittstaaten: Verantwortlichkeit von Unternehmen

Die EU-Abgeordneten debattieren am Montag (24.10.) über einen Initiativbericht zur Verantwortlichkeit von Unternehmen für schwere Menschenrechtsverletzungen in Drittstaaten. Einer der Vorschläge des Berichts ist die Einführung eines Kennzeichnungslabels "zertifiziert frei von Verstößen", welches bescheinigt, dass es in keiner Phase der Fertigungskette der betreffenden Ware zu Menschenrechtsverstößen gekommen ist. Wir haben den Berichterstatter Ignazio Corrao (EFDD) aus Italien interviewt.

ITW with Ignazio Corrao
Interview mit Ignazio Corrao (EFDD, IT)

In welcher Art und Weise begehen europäische Unternehmen schwere Menschenrechtsverletzungen in Nicht-EU-Ländern oder tragen dazu bei?


Wir wissen von NGOs, dass es große transnationale Unternehmen aus Europa gibt, die für Menschenrechtsverletzungen in Drittstaaten verantwortlich sind. Die Europäische Union behauptet stets von sich, ein Verfechter der Menschenrechte zu sein. Es wäre ein starkes Signal für den Rest der Welt, wenn wir Gesetze hätten, die sicherstellen, dass europäische Unternehmen die Menschenrechte in Drittstaaten respektieren.


Welche Maßnahmen schlagen Sie in Ihrem Bericht vor, um zu gewährleisten, dass EU-Unternehmen die Menschenrechte respektieren?

Der Bericht beruht auf den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und konzentriert sich auf die Achtung der Menschenrechte in den Vertriebs- und Verwertungsketten der natürlichen Ressourcen in Drittstaaten, vor allem in Entwicklungsländern. Wir empfehlen außerdem, ein Kennzeichnungslabel "zertifiziert frei von Verstößen" einzuführen, das bescheinigt, dass unsere Unternehmen die Menschenrechte nicht verletzen.


Dieses Kennzeichnungslabel wäre jedoch eine nur freiwillige Maßnahme. Wie können wir wirklich sichergehen, dass europäische Unternehmen nicht zu schweren Menschenrechtsverletzungen in Drittstaaten beitragen?


Die Ideallösung wäre ein verbindliches Instrument. Ein solches können wir auf parlamentarischer Ebene aber nicht durchsetzen. Wir können jedoch die Europäische Kommission dazu auffordern, an einem solchen Instrument zu arbeiten. Der Unterausschuss für Menschenrechte tritt für ein verbindliches Instrument, welches es unseren Unternehmen erlauben würde, sich von anderen Unternehmen zu unterscheiden und es den Konsumenten ermöglichen würde, zu wissen, dass europäische Unternehmen Standards respektieren müssen, die andere nicht einhalten, ein. Das ist etwas, das wir erreichen müssen, nicht nur im Sinne einer besseren Wirtschaft, sondern auch für eine bessere Welt.

Ich begann an diesem Bericht zu arbeiten mit der Idee, dass die Europäische Union bei der Förderung der Menschenrechte in der ganzen Welt voranschreiten solle. Der Bericht könnte ein Mittel sein, um eine neue Denkweise zur Thematik der Nutzung der globalen Wirtschaftsressourcen einzuleiten.


Die EU-Abgeordneten stimmen am Dienstag (25.10.) über den Bericht ab.