Reform des Emissionshandelssystems der EU

Mit dem Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) sollen die CO₂-Emissionen im Industriesektor verringert werden. Lesen Sie hier, wie das System funktioniert und warum es überarbeitet wurde.

Was ist das EU-EHS?

Die EU ist weltweit der drittgrößte CO₂-Emittent und verfolgt zugleich das ehrgeizigste Klimaziel: Bis 2030 sollen ihre Treibhausgasemissionen erheblich gesenkt und bis 2050 sollen Netto-Null-Emissionen erreicht werden.

Das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) wurde 2005 eingerichtet. Als Teil des Pakets „Fit für 55“ ist das EHS ein zentrales Instrument der EU, um ihre Klimaziele zu verwirklichen. Das EHS richtet sich speziell an die Industrie.

Wie funktioniert das EU-EHS?

Mit dem Emissionshandelssystem, das auf dem Verursacherprinzip beruht, werden mehr als 10.000 Kraftwerke und industrielle Fertigungsanlagen dazu verpflichtet, für jede Tonne CO₂, die sie ausstoßen, eine Berechtigung (in Form von Emissionszertifikaten) zu besitzen. Das System soll finanzielle Anreize schaffen, weniger zu verschmutzen. Je weniger Verschmutzung, umso geringer die Kosten. Unternehmen müssen Emissionsrechte (Zertifikate) im Rahmen von Auktionen (Versteigerungen) erwerben. Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage.

Manche Zertifikate wurden kostenlos zugeteilt – vor allem in Bereichen, wo das Risiko besteht, dass Unternehmen ihre Produktion in andere Länder verlagern, in denen weniger strenge Emissionsauflagen eingehalten werden müssen („Carbon Leakage“).

Regulierung der CO₂-Preise

Nach der Finanzkrise 2008 waren diese Emissionszertifikate sehr billig, weil die Nachfrage nach ihnen sank, während das Angebot konstant blieb.

Ein hoher Überschuss und niedrige Preise halten Unternehmen davon ab, in grüne, die Umwelt schonende Technologien zu investieren. Dadurch ist das System weniger funktionstüchtig.

Als Lösung wurde 2015 eine Marktstabilitätsreserve (MSR) geschaffen, um Angebot und Nachfrage nach Zertifikaten besser aufeinander abzustimmen. Dabei werden 24 Prozent aller EHS-Zertifikate in eine Reserve eingestellt, aus der sie im Falle eines Engpasses freigegeben werden können. Im März 2023 wurde die MSR bis 2030 verlängert, um die EU vor sinkenden CO₂-Preisen aufgrund externer Schocks wie COVID-19 zu schützen. Niedrigere CO₂-Preise würden bedeuten, dass es für die Industrie weniger Anreize gibt, Treibhausgase zu reduzieren.

Reform des Emissionshandelssystems im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Um das EHS an die höheren Emissionsminderungsziele des europäischen Grünen Deals anzupassen, einigte sich die EU im Dezember 2022 auf eine Aktualisierung der Regelung, die eine Senkung der Industrieemissionen um 62 Prozent bis 2030 vorsieht.

Welche Reformen sind vorgesehen?

Im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission setzen die Abgeordneten ehrgeizigere Ziele. Die Änderungen nach der Einigung zwischen dem Parlament und den EU-Regierungen umfassen:

  • Weitere Verringerung der Anzahl der jährlich verfügbaren Zertifikate bis 2030, um die Emissionen bis 2030 um 62 Prozent zu senken, ein Prozentpunkt mehr als der Kommissionsvorschlag (61 Prozent)
  • Mehr Finanzmittel für innovative Technologien und die Modernisierung des Energiesystems durch einen Innovationsfonds und einen Modernisierungsfonds. Ein Teil der Einnahmen aus dem neuen Handelssystem wird dem Klima-Sozialfonds zugeführt, mit dem von Energiearmut betroffene Haushalte und Unternehmen unterstützt werden sollen.
  • Die schrittweise Abschaffung der kostenlosen Zertifikate für die Industrie bis 2034, während gleichzeitig das CO₂-Grenzausgleichssystem der EU schrittweise eingeführt und bis 2034 voll funktionsfähig sein wird. Durch den Mechanismus würde ein Kohlenstoffpreis auf importierte Waren aus weniger ehrgeizigen Ländern angewandt und Unternehmen daran gehindert werden, ihre Produktion in ein Land mit weniger strengen Treibhausgasemissionsvorschriften zu verlagern.
  • Ausweitung des Systems auf den Seeverkehr
  • Die Einbeziehung von Emissionen aus kommunalen Müllverbrennungsanlagen ab 2024
  • Die Schaffung eines separaten Emissionshandelssystems (EHS II) für Gebäude und Straßenverkehr ab 2027. Das EHS II könnte zum Schutz der Bürger auf 2028 verschoben werden, wenn die Energiepreise außergewöhnlich hoch sind. Zudem wird ein neuer Preisstabilitätsmechanismus eingerichtet, der vorsieht, dass 20 Millionen zusätzliche Zertifikate freigegeben werden, sollte der Preis für ein Zertifikat im EHS II auf über 45 Euro steigen.
  • Die Überarbeitung des EHS für den Luftverkehr zielt darauf ab, die kostenlosen Zertifikate für den Luftfahrtsektor bis 2026 auslaufen zu lassen und die Verwendung nachhaltiger Flugkraftstoffe zu fördern.


Alle Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem werden ausschließlich für klimarelevante Aktivitäten verwendet.

Erfahren Sie, mit welchen Maßnahmen die EU die Emissionen im Luft- und Schiffsverkehr reduzieren will.

Hintergrund

Die Europaabgeordneten und die EU-Regierungen erzielten im Dezember 2022 eine Einigung über ein ehrgeizigeres Emissionshandelssystem. Im April 2023 billigte das Parlament die überarbeitete Fassung und der Rat bestätigte sie. Die Richtlinie trat im Mai 2023 in Kraft.

EU-Bemühungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen

Weitere Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Klimaabkommens in allen Wirtschaftssektoren zu erfüllen:



Dieser Artikel wurde erstmals am 13. Februar veröffentlicht und seit dem aktualisiert.

Erfahren Sie mehr in unserer Infografik: Fortschritte der EU bei der Verwirklichung ihrer Klimaziele für 2020.