Ukraine: Parlament billigt Befreiung von der Visumspflicht 

Pressemitteilung 
 
 

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Ukrainische Staatsbürger werden von der Visumspflicht für Kurzzeitaufenthalte befreit, nachdem das Parlament am Donnerstag die zuvor informell mit dem Rat vereinbarte entsprechende neue Regelung angenommen hat.

Unter dem neuen Gesetz können ukrainische Staatsbürger mit biometrischen Reisepässen für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumsfrei in die EU reisen, zum Beispiel für Geschäftsreisen, touristische Aufenthalte oder Familienbesuche, nicht jedoch um zu arbeiten. Die Befreiung gilt für alle EU-Länder außer Irland und dem Vereinigten Königreich, sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.


“Die Ukraine hat alle Kriterien erfüllt, deshalb sollte die Visumpflicht aufgehoben werden“, betonte die Berichterstatterin Mariya Gabriel (EVP, BG) und fügte hinzu: „Die Visafreiheit für ukrainische Staatsbürger zeigt, dass die Ukraine ein wichtiger Partner für die EU in der Östlichen Partnerschaft ist.“


Die neuen Rechtsvorschriften, die mit 521 Stimmen angenommen wurden, bei 75 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen, müssen noch formell vom Ministerrat verabschiedet werden. Sie werden voraussichtlich im Juni in Kraft treten, 20 Tage nachdem sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden.


Bevor ukrainische Staatsbürger von der Visumpflicht befreit wurden, hat die die EU die Verfahren zur Visafreiheit verschärft, um die Visumpflicht in Ausnahmefällen leichter wieder einführen zu können.

 


Verfahren:  Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), Einigung in erster Lesung