Neue Regeln für Babynahrung, spezielle Diätkost und kalorienarme Lebensmittel 

Pressemitteilung 
 
 

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©Belga/Science/Abo  

Vorschriften zur Kennzeichnung und zum Inhalt von Säuglingsmilch und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke sollen klarer festgelegt werden, um die Verbraucher zu schützen und deutlicher zwischen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs und solchen für Sonderzwecke unterscheiden zu können. Das steht in einem Gesetzentwurf, der am Dienstag verabschiedet wurde. Der Entwurf, der vorab von Parlament und Rat vereinbart wurde, betrifft auch einige kalorienarme Diäten.


"Säuglinge, Kleinkinder und schwerkranke Menschen sind ganz klar keine gewöhnlichen Verbraucher, und es ist unsere Pflicht als Gesetzgeber, strengere Vorschriften festzulegen, zum Beispiel zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für sie bestimmt sind", sagte die Berichterstatterin Frédérique Ries (ALDE, BE) nach der Abstimmung. "Andererseits ist es auch wichtig, im Dschungel von Lebensmittelprodukten aufzuräumen, indem wir das Konzept sogenannter diätetischer Lebensmittel abschaffen, das durch Marketing-Kunstgriffe ausgeschlachtet wird", fügte sie hinzu.


Die neue Gesetzgebung vereinfacht die Regeln und sorgt für Klarstellung hinsichtlich der Kennzeichnung und Zusammensetzung von Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung (für Babys zwischen 6 und 10 Monaten), Getreidebeikost und anderer Beikost sowie Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung.


Sie enthält auch eine Liste von Substanzen wie Vitamine und Mineralstoffe, die diesen Lebensmitteln zugesetzt werden können.


Babymilch


Die Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung für Säuglingsnahrung und Folgenahrung darf "weder Kinderbilder aufweisen noch andere Bilder oder einen Wortlaut, der den Gebrauch dieser Nahrung idealisieren könnte", um "nicht vom Stillen abzuhalten", so der Text der neuen Vorschriften.


Allerdings bleiben grafische Darstellungen zur einfachen Identifizierung der Folgenahrung und zur Illustration der Zubereitung zugelassen.


Das Parlament fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob sogenannte Wachstumsmilch für Kleinkinder wirklich "im Vergleich zu einer normalen kindgerechten Ernährung während der Abstillzeit einen ernährungsphysiologischen Nutzen hat". Sie sollte auch prüfen, ob Rechtsvorschriften für Lebensmittel, die für Sportler bestimmt sind, erforderlich sind.


Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln


Die Kommission wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Rückstände von Pestiziden in diesen Produkten auf ein Minimum reduziert werden.


Die nächsten Schritte


Einige der Bestimmungen der neuen Verordnung (Artikel 11, 16, 18 und 19) werden zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wirksam sein.