Unterstützung für EU-Firmen bei Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in Drittländern 

Pressemitteilung 
 
 

Diese Seite teilen: 

Am Mittwoch hat das Parlament Bestimmungen angenommen, die EU-Staaten erlauben, Firmen aus Drittländern von öffentlichen Aufträgen über 5 Millionen Euro auszuschließen, sofern diese Länder EU-Firmen eine Teilnahme am Bieterwettbewerb ebenfalls nicht gestatten.

Diese Maßnahme, die nur mit dem Einverständnis der Europäischen Kommission angewendet werden kann, zielt darauf ab, die Verhandlungsposition der EU in Gesprächen mit Drittländern zu stärken. "Wir versuchen nicht unseren Markt abzuschotten. Wir versuchen, andere Länder zu motivieren, ihr öffentliches Auftragswesen für unsere Firmen zu öffnen", sagte der Berichterstatter des Parlaments Daniel Caspary (EVP, DE).


Der Vorschlag wurde von 479 Abgeordneten unterstützt. 184 stimmten dagegen bei 17 Enthaltungen. Der angenommene Text wird nun Grundlage des Parlaments in den Verhandlungen mit dem Rat sein.


Nur große Verträge

 

Die Maßnahme würde nur bei großen öffentlichen Aufträgen greifen (ab 5 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer) und bei solchen, in denen es um Güter oder Dienstleistungen geht, die zu mehr als der Hälfte des Auftrags-Gesamtwertes außerhalb der EU entstanden sind. Betroffen wären Länder, die derzeit kein internationales Abkommen zur öffentlichen Auftragsvergabe mit der EU haben, jedoch keine Entwicklungsländer.


Fragmentierung des EU-Binnenmarktes verhindern


Um eine Fragmentierung des einheitlichen Marktes für öffentliche Auftragsvergabe in der EU zu verhindern, veränderten die Abgeordneten den Vorschlag, der nun vorsieht, dass EU-Staaten den Marktzugang von Firmen aus Drittländern nur im Rahmen der Bestimmungen beschränken dürfen, die diese Verordnung oder die entsprechende EU-Gesetzgebung festlegen, und erst nachdem die Europäische Kommission einen "Mangel an substantieller Gegenseitigkeit" in dem betroffenen Drittland bescheinigt hat.


Arbeitnehmerrechte stärken


Um sicherzustellen, dass Entwicklungsländer nicht unbeabsichtigt Opfer der neuen Maßnahme werden, schlagen die Abgeordneten vor, Länder von der Regelung auszunehmen, die " aufgrund mangelnder Diversifizierung und unzureichender Integration in das internationale Handelsgefüge als gefährdet gelten".


Die Abgeordneten schlagen ebenfalls vor, dass Beschränkungen wegen "Mangels an substantieller Gegenseitigkeit" auch angewendet werden sollen, wenn internationale Standards im Arbeitsrecht, wie in der zuletzt verabschiedeten EU-Richtlinie zur öffentlichen Auftragsvergabe definiert, in einem Drittland nicht eingehalten werden.


Ist das Protektionismus?

 

Eine Minderheit von 214 Abgeordneten stimmte in einer separaten Abstimmung gegen die vorgeschlagene Maßnahme und spiegelt damit die Ansicht einiger EU-Staaten wider, dass die Einführung einer solchen "Handelswaffe" einen Gegenschlag der EU-Handelspartner provozieren könnte, was der EU-Industrie sowie dem weltweiten Image der EU als Verfechter von Handelsliberalisierung schaden würde.


Allerdings betont die Europäische Kommission, dass das Ziel der neuen Maßnahme ist, Ungleichgewichte im Marktzugang der EU und ihrer Handelspartner zu beseitigen.


Laut Kommission sind bereits 85 Prozent des EU-Beschaffungsmarktes potentiell offen für internationale Bieter. Im Vergleich dazu sind dies nur 32 Prozent der öffentlichen Aufträge in den USA und 28 Prozent in Japan.


Verfahren: Mitentscheidungsverfahren, Erste Lesung (nur Änderungsanträge)