Begrenzung der CO2-Emissionen von Pkw 

Pressemitteilung 
 
 

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Die Abgeordneten haben auch ein Testverfahren eingeführt, dass den tatsächlichen Fahrbetrieb besser widerspiegelt ©BELGA/PRESSASSOCIATION/D.Thompson  

Am Dienstag hat das Parlament einen Gesetzentwurf verabschiedet, der eine Verringerung der CO2-Emissionen bis 2020 auf 95g/km für alle Neuwagen vorsieht. Es gilt jedoch ein Einführungszeitraum, der auf ein Jahr begrenzt ist (2020). Er ermöglicht zudem Begünstigungen, die sogenannten "Super Credits", die von 2020 bis 2022 gelten sollen. Hier werden die Autos mit den geringsten Emissionen eines jeden Herstellers stärker gewichtet als jene, die der Umwelt am meisten schaden.

In Gesprächen mit dem Rat haben die Verhandlungsführer des Parlaments die vorgeschlagene verbindliche und schrittweise Umsetzung des Ziels von 95g/km auf 95% aller neuen Autos und das Jahr 2020 begrenzt.


“Das Ergebnis dieser Abstimmung bedeutet, dass Europa bei der Senkung von CO2-Emissionen von Pkw weiter führend bleibt, denn das Ziel von 95g/km führt zu 15 Millionen Tonnen weniger CO2 pro Jahr. Die Innovationskosten müssen jedoch sozial tragbar und wirtschaftlich realisierbar sein, für die Verbraucher sowohl als auch für die Hersteller", sagte der Berichterstatter Thomas Ulmer (EVP, DE). "Wir werden auch neue Prüfzyklen einführen, die den tatsächlichen Fahrbetrieb besser widerspiegeln", fügte er hinzu.


Der Text wurde mit 499 Stimmen bei 107 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen angenommen.


"Super Credits"


"Super-Kredite" (Gutschriften für besonders CO2-effiziente Pkw) sollen für die Jahre 2020 bis 2022 zugelassen (es wird keine solchen Begünstigungen für die Jahre 2016 bis 2020 geben), jedoch für diesen Zeitraum auf 7,5g/km begrenzt werden. Die folgenden Faktoren gelten: Ein Auto, das weniger als 50g/km ausstößt, zählt doppelt (also für 2 Pkw) im Jahr 2020, 1,67 in 2021, 1,33 in 2022 und mit Faktor 1 in 2023.


Ein realistischeres Verfahren für die Emissionsprüfung


Der neue, von den Vereinten Nationen definierte weltweite Prüfzyklus für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Light Duty Test Procedure, WLTP), der den tatsächlichen Fahrbetrieb besser widerspiegelt, sollte sobald wie möglich in Kraft treten, so der Text. Die Europäische Kommission hat ihre Unterstützung für eine Frist bis zum Jahr 2017 versichert.


Die Abgeordneten betonen, dass neuere Studien gezeigt haben, dass Hersteller die Schwächen des aktuellen Verfahrens ausgenutzt haben. Dies hat zu offiziellen Verbrauchs- und Emissionswerten geführt, die weit von denen unter alltäglichen Fahrbedingungen entfernt sind.


Die nächsten Schritte


Die anstehende Überarbeitung der EU-Autoabgasgesetzgebung muss sowohl vom Europäischen Parlament als auch dem Ministerrat gebilligt werden, um in Kraft zu treten.


Verfahren:  Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), Einigung in erster Lesung