Asyl, Einwanderung, Grenzüberwachung: Grünes Licht für neue EU-Hilfen bis 2020 

Pressemitteilung 
 
 

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Die Mittel für den neuen Asyl-, Migrations-, und Integrationsfonds, den das Europäische Parlament am Donnerstag angenommen hat, werden für die kommenden sieben Jahre aufgestockt - EU-Länder müssen mehr Geld für ihre Asylsysteme und die Integration von Migranten bereitstellen. In dem Gesetzentwurf werden Mindestbeträge festgelegt, die jeder Mitgliedsstaat für diese Maßnahmen aufwenden muss.

Außerdem verabschiedeten die Abgeordneten einen neuen EU-Fonds für die innere Sicherheit, der zur Verbesserung der Grenzüberwachung und polizeilichen Zusammenarbeit beitragen soll.


Der Asyl-, Migrations-, und Integrationsfonds (AMIF) verfügt von 2014 bis 2020 über einen Etat von 3,1 Milliarden Euro. Mindestens 20% der 2,4 Milliarden Euro (3,1 Milliarden Euro abzüglich der 746 Millionen Euro für EU-Programme und andere Aktionen), die die Mitgliedsstaaten erhalten, müssen für Maßnahmen aufgewendet werden, die die Integration von Migranten vorantreibt und legale Einwanderung fördert.


Die Mitgliedsstaaten sind außerdem verpflichtet, weitere 20% der Gelder für Asylmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Die EU-Länder können nur dann von diesen Mindestprozentsätzen abweichen, wenn sie eingehend darlegen, weshalb eine unter dieser Schwelle liegende Mittelzuweisung die Verwirklichung des Ziels nicht gefährdet. Des Weiteren dürfen Mitgliedstaaten mit Strukturdefiziten bei Unterbringungsinfrastrukturen und –diensten die Ausgaben im Bereich Asyl nicht unterschreiten.


Gestärkte Solidarität


Die Abgeordneten haben die Solidarität und eine gerechtere Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Mitgliedsstaaten erfolgreich unterstützt, indem sie AMIF-Fördermittel für Staaten bereitstellen, die Flüchtlinge aus anderen Mitgliedsstaaten und Nicht-EU Ländern aufnehmen. Mitgliedsstaaten, die Asylbewerber im Rahmen des Neuansiedlungsprogramms der Union aufnehmen, erhalten einen Pauschalbetrag von 6.000 Euro für jede neu angesiedelte Person. Diese Summe kann auf bis zu 10.000 Euro erhöht werden, wenn es sich dabei um eine schutzbedürftige Person oder einen Flüchtling aus einem Prioritätengebiet (wie beispielsweise Syrien oder der Ukraine) handelt.


Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wollen sich mit diesen Maßnahmen jedoch nicht zufrieden geben. Zukünftig möchten sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die in den Verträgen (z.B. im Artikel 80 des Vertrags von Lissabon) geboten werden, damit weitere Solidaritätsmaßnahmen eingeführt werden können (siehe Link: Erklärungen des Europäischen Parlaments).


Fonds für die innere Sicherheit


Der Fonds für die innere Sicherheit (ISF) dient dazu, die externen Grenzen der EU und Visaangelegenheiten besser zu verwalten. Zu diesem Zweck werden bis 2020 2,8 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Diese Gelder sollen vor allem für die Infrastruktur an Grenzübergängen und für die Grenzüberwachung genutzt werden. Außerdem sollen davon IT-, und Kommunikationssysteme finanziert werden, die im Rahmen des Europäischen Grenzkontrollsystems (EUROSUR) erforderlich sind. Ein weiterer Teil der Gelder soll für Maßnahmen genutzt werden, die dazu beitragen, die Verwaltung von Migrationsströmen, die Bearbeitung von Visaanträgen und die konsularische Zusammenarbeit zu vereinfachen.


Das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung wird für die kommenden sieben Jahre mit einer Milliarde Euro ausgestattet sein. Das Geld soll hauptsächlich für die Kriminalprävention und zur Bekämpfung von grenzüberschreitender, schwerer, sowie organisierter Kriminalität, einschließlich des Terrorismus, genutzt werden. Außerdem sollen mit den Geldern die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten - sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene- verstärkt werden.


Unangemeldete Kontrollen

 

Unangemeldete Kontrollen sollen sicherstellen, dass die finanziellen Mittel verantwortungsvoll ausgegeben und für die richtigen Zwecke genutzt werden. Die Förderung der EU für nationale Maßnahmen und Projekte beträgt 75% des Gesamtbudgets und kann in bestimmten Fällen auf bis zu 90% erhöht werden. Das wäre z.B. der Fall, wenn die finanzielle Belastung für den einzelnen Mitgliedsstaat zu hoch wäre und das Projekt deswegen nicht stattfinden könnte.


Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), Einigung in erster Lesung