Übertragung von Zusatzrenten: Die Pension zieht mit um 

Pressemitteilung 
 
 

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EU-Arbeitnehmer, die in ein anderes EU-Land umziehen, werden ihre Zusatzrentenansprüche behalten können. So steht es in einer Gesetzesvorlage, die die die Abgeordneten am Dienstag verabschiedet haben. Die Vorschriften müssen noch vom Rat der EU gebilligt werden.

“Der Text bedeutet eine deutliche Verbesserung der Situation für viele Arbeitnehmer. Er ist ein großer Schritt nach vorn für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und für ein soziales Europa", sagte die Berichterstatterin Ria Oomen-Ruijten (EVP, NL). "Eine gute Rente ist unverzichtbar, da die Lebenserwartung der Menschen in Europa stark gestiegen ist", fügte sie hinzu.


Vollständige Rentenansprüche


Der Schutz gesetzlicher Rentenansprüche (d.h. durch den Staat gewährleistet) bei Umzug in ein anderes EU-Land ist bereits durch EU-Gesetze sichergestellt.


Gleichwertiger Schutz für zusätzliche Renten, zum Beispiel Betriebsrenten, die durch den Arbeitgeber finanziert werden, oder für private Renten, besteht allerdings bisher noch nicht. Das heißt, dass Personen, die zwischen den Mitgliedstaaten umziehen, riskieren, Zusatzrentenansprüche zu verlieren, wenn der Zeitraum, in dem sie Beiträge gezahlt haben, von dem Land, in das sie gezogen sind, als zu kurz betrachtet wird.


Unverfallbarkeitsfrist höchstens drei Jahre


Nach den neuen Vorschriften darf die "Unverfallbarkeitsfrist" ("vesting period"), die sich auf den Zeitpunkt bezieht, zu dem ein zusätzlicher Rentenanspruch unwiderruflich erworben ist, nicht länger als drei Jahre sein.


Die Abgeordneten haben ebenfalls durchgesetzt, dass auch Grenzarbeitnehmer den gleichen Schutz unter dieser Richtlinie genießen. Die Mitgliedstaaten haben vier Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.


Die nächsten Schritte

 

Die Gesetzesvorlage muss noch vom Rat der EU formell gebilligt werden.


Hintergrundinformationen

 

Der Entwurf für dieses Gesetz wurde 2005 von der Europäischen Kommission vorgelegt und 2007 überarbeitet. Die erste Lesung im Parlament fand 2007 statt. Das Gesetz wurde dann vom Rat der EU wegen der unterschiedlichen Rentensysteme der Mitgliedstaaten sechs Jahre lang blockiert, da das Einstimmigkeitsprinzip galt. Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags gilt jedoch das Prinzip der qualifizierten Mehrheit, so dass die Verhandlungen mit dem Parlament fortgesetzt werden konnten. Die dann erreichte Einigung wurde am Dienstag verabschiedet.


Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), Einigung in zweiter Lesung