Kommission und Parlament setzen neue Vorschriften zum Transparenzregister um 

Pressemitteilung 
 
 

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Das neue, verbesserte EU-Transparenzregister ist ab Dienstag verfügbar. Die neue Version soll EU-Verfahren und Lobbyaktivitäten transparenter und rechenschaftspflichtiger machen und zugleich mehr Anreize für Lobbyisten schaffen, sich einzutragen. Öffentlicher Zugriff auf die Datenbank und Registrierung auf der Website wurden vereinfacht.

Eine neue Version des EU-Transparenzregisters, die von der Kommission und vom Parlament gemeinsam erarbeitet wurde, ist ab heute verfügbar. Mit dieser „zweiten Generation“ des Registers werden die Bestimmungen der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission von April 2014 umgesetzt.


Das neue System umfasst Änderungen in Bezug auf die Angaben über die für Lobbying eingesetzten Personalressourcen und verlangt zusätzliche Informationen über die Beteiligung an Ausschüssen, Foren, Arbeitsgruppen und ähnlichen Strukturen der EU sowie über die derzeit beobachteten Rechtsetzungsvorhaben. Darüber hinaus sind nun alle registrierten Organisationen und Einzelpersonen verpflichtet, die geschätzten Kosten ihrer Lobbying-Aktivitäten anzugeben.


Mit dem gestrafften Melde- und Beschwerdeverfahren können möglicherweise irreführende Informationen besser und effizienter kontrolliert werden. Zudem werden neue Anreize geschaffen, um den Mehrwert einer Registrierung zu steigern, wie etwa die verpflichtende Registrierung für all jene Organisationen und Einzelpersonen, die an Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern oder Generaldirektoren interessiert sind oder bei Anhörungen des Europäischen Parlaments das Wort ergreifen möchten.


Mit der neuen benutzerfreundlicheren Website wird die Schnittstelle zur Öffentlichkeit verbessert und eine vereinfachte Registrierung ermöglicht, bei der die Benutzer Schritt für Schritt durch das Verfahren geführt werden.

 

Die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Sylvie Guillaume (S&D, FR) erklärte:


"Ich begrüße die Fortschritte, die seit Einrichtung des gemeinsamen Transparenzregisters des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission im Jahr 2011 gemacht wurden.


Unsere Mitbürger erwarten zu Recht, dass Gesetzgebungsverfahren transparent und nach klaren ethischen Maßstäben verlaufen. Das neue Register trägt dazu bei, indem es einen Anreizeffekt bekommen hat und verständlicher geworden ist.


Die Eintragung erfolgt nach wie vor auf freiwilliger Basis, das Parlament verfolgt dennoch weiterhin das seit 2008 gesteckte Ziel einer verpflichtenden Registrierung aller Interessenvertreter, ob Organisationen und Einzelpersonen.


Ebenso wichtig scheint mir, dass der Verhaltenskodex jetzt für alle Lobbyisten gilt, ob eingetragen oder nicht."