Mindestlohn im Lkw-Transitverkehr: Abgeordnete fordern Klarheit von Kommission
In einer Debatte mit der EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc war das Parlament gespalten in der Frage, ob die Vorschriften zum Mindestlohn in einem EU-Mitgliedstaat auch für ausländische Lastwagenfahrer gelten, die dessen Straßen nutzen. Die EU-Kommission prüft weiterhin, ob die Vorschriften mit EU-Recht vereinbar sind. Deutschland hat die Regelung im Januar teilweise, für ausländische Lkw-Fahrer im reinen Transitverkehr, ausgesetzt.
Viele Abgeordnete betonten die Notwendigkeit, Sozialdumping zu vermeiden und fairen Wettbewerb unter Verkehrsunternehmen zu gewährleisten. Einige schlugen vor, einen EU-weiten Mindestlohn einzuführen und drängten die Kommission dazu, Vorschläge zum Schutz der sozialen Rechte und Arbeitsbedingungen der Fahrer zu machen, einschließlich einer "schwarzen Liste" von Unternehmen, die die Vorschriften missachten.
Andere wiederum unterstrichen, dass die Anwendung nationaler Mindestlohngesetze für Transitfahrer den freien Warenverkehr behindert, was den EU-Binnenmarkts- und Subsidiaritätsgrundsätzen widerspricht, weil zusätzliche Kosten und bürokratische Hürden für Verkehrsunternehmen aus anderen EU-Ländern anfallen.
Bulc hob hervor, dass die nationalen Vorschriften mit dem EU-Recht vereinbar sein müssen. Die Kommission hat die Prüfung der deutschen Maßnahmen und ihrer Auswirkungen noch nicht abgeschlossen, und kann deshalb noch keine klare Antwort auf die parlamentarische Anfrage geben, erklärte sie. Die Kommission wird die Frage sozialer Standards und Arbeitsbedingungen im Verkehrssektor in den Gesetzesvorschlägen für das nächste für 2016 geplante "Kraftverkehrspaket" angehen, fügte Bulc hinzu.
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Armin WISDORFF