Infografik zum Urheberrecht: Plenum stimmt über Panoramafreiheit und Geoblocking ab

Oft können wir aufgrund unseres Aufenthaltsorts bestimmte Videos oder andere Inhalte nicht online aufrufen. EU-Abgeordnete fordern nun angemessene Lösungen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte grenzübergreifend zugänglich zu machen. Am Donnerstag (9.7.) stimmt das Parlament über einen Bericht zur Harmonisierung des Urheberrechts ab. Berichterstatterin ist die deutsche EU-Abgeordnete Julia Reda (Grüne / EFA). Verfolgen Sie die Debatte und Abstimmung live.

Grafische Illustration
Infografik zum Urheberrecht

Die Entwicklungen in der digitalen Welt wirken sich nicht nur auf unsere Kommunikation aus, sondern auch auf den rechtlichen Rahmen in dem diese Kommunikation stattfindet. Die EU-Abgeordnete Reda hatte aus diesem Grund die Aufgabe, die Umsetzung der Richtlinie aus dem Jahr 2001 zu analysieren, mit der bestimmte Aspekte des Urheberrechts und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft harmonisiert werden sollten.


In dem Initiativbericht schlägt Reda nun vor, wie diese Richtlinie reformiert und an unser digitales Zeitalter angepasst werden könnte. "Als die Richtlinie verfasst wurde, gab es weder Smartphones noch YouTube oder Facebook. Der grenzüberschreitende Austausch von Werken, die unter das Urheberrecht fallen, hat seitdem rapide zugenommen", sagte Reda vor der Abstimmung im Rechtsausschuss im Juni.


Geoblocking


Der Bericht fordert, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte grenzüberschreitend aufrufbar sein sollten. Kulturelle Minderheiten in EU-Migliedstaaten sollen auf Inhalte oder Dienstleistungen in ihrer Sprache zugreifen können.


Die Abgeordneten weisen jedoch darauf hin, dass audiovisuelle Produktionen und Filmproduktionen auf finanzielle Mittel aus regionalen Lizenzen angewiesen sind.


Panoramafreiheit


Die sogenannte Panoramafreiheit ist ein großes Thema in den Medien. Bilder von öffentlichen Gebäuden dürfen ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht gewerblich genutzt werden. So steht es im Bericht, der vom Rechtsausschuss bereits angenommen wurde. Es ist jedoch möglich, dass sich dies mit der endgültigen Abstimmung im Plenum noch ändert.


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Der Bericht sieht Ausnahmen vom Urheberrecht für Forschungs- und Studienzwecke vor. Inhalte sollen vor allem im Rahmen von Schulaustauschprogrammen grenzüberschreitend online zugänglich sein. Die Kommission soll entscheiden, ob auch Bibliotheken E-Books anbieten dürfen.


Sie können die Debatte am Donnerstag ab ca. 10 Uhr und die Abstimmung ab ca. 12 Uhr am Donnerstag im Live-Stream verfolgen.

Der Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission zum Urheberrecht wird für Ende des Jahres erwartet.

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