Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Barrierefreier Web-Zugang für Behinderte und ältere Menschen 

Websites und Anwendungen öffentlicher Stellen wie Verwaltungen, Krankenhäuser oder Gerichtsgebäude müssen für jeden zugänglich sein. So steht es in den neuen EU-Vorschriften, die am Dienstag zur Debatte und zur Abstimmung stehen. Bei dem Text handelt es sich um einen von Parlament und Rat bereits ausgehandelten Kompromiss. Die Richtlinie über den barrierefreien Web-Zugang soll Behinderten und älteren Menschen den Zugang zu Daten und Dienstleistungen im Internet erleichtern.

Beispiele sind die Einreichung der Steuererklärung über das Internet, Anträge für Beihilfen, die Zahlung von Gebühren oder die Online-Einschreibung an der Universität.


Unter den neuen Vorschriften müssen Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen, wie beispielsweise Verwaltungen, Gerichtsgebäude, Polizeiwachen, öffentlich-rechtliche Krankenhäuser, Universitäten und Büchereien gemeinsamen EU-weiten Normen entsprechen.


Demnach sollte auch ein „Feedback-Mechanismus“ eingerichtet werden, über den die Nutzer der betreffenden öffentlichen Stelle jegliche Mängel der Website oder mobilen Anwendungen hinsichtlich der Barrierefreiheit mitteilen können. Die Mitgliedstaaten müssen eine zuständige Behörde benennen, die die Einhaltung der Vorschriften überwachen und durchsetzen kann.


Ungefähr 80 Millionen Menschen müssen mit einer Behinderung leben. Durch das Altern der EU-Bevölkerung wird die Anzahl der Menschen mit Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen bis 2020 auf 120 Millionen ansteigen.


Debatte:  Dienstag, den 25. Oktober

Abstimmung:  Dienstag, den 25. Oktober

Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), Einigung in
zweiter Lesung

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