Grünes Licht für das "Two Pack" zur wirtschaftspolitschen Steuerung 

Pressemitteilung 
 
 

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Die nächste Auflage der EU-Regeln zur wirtschaftspolitischen Steuerung ("economic governance") wird stärker auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet sein, und für eine bessere demokratische Kontrolle der neuen Befugnisse der Kommission zur Überwachung der Eurozonen-Haushalte sorgen. Diese "Two Pack"-Vorschriften hat das Parlament am Dienstag verabschiedet. Die neuen Regeln legen auch eindeutige Verfahren für Staaten fest, die sich um EU-Finanzhilfen bemühen.

Die Abgeordneten, unter Leitung der Berichterstatter Jean-Paul Gauzès (EVP, FR) und Elisa Ferreira (S&D, PT), haben die ursprünglichen Ziele dieses Legislativpakets nicht grundlegend verändert, aber viele Bestimmungen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung und zur Verbesserung von Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflicht hinzugefügt.

Der Bericht von Jean-Paul Gauzès wurde mit 528 Stimmen verabschiedet, bei 81 Gegenstimmen und 71 Enthaltungen, und der Bericht von Elisa Ferreira mit 526 Stimmen, bei 86 Gegenstimmen und 66 Enthaltungen.

Bei der finanzpolitischen Konsolidierung das Wachstum nicht vergessen

Die Änderungsanträge des Parlaments sollen gewährleisten, dass die neuen Regeln wirtschaftliches Wachstum stärker fördern. Die Bewertungen der Haushaltsplanungen der einzelnen Länder durch die Kommission zum Beispiel müssen umfassender werden, um sicherzustellen, dass Haushaltskürzungen nicht auf Kosten von Investitionen mit Wachstumspotenzial durchgeführt werden.

Wird ein Land aufgefordert, seinen Haushalt stark zu kürzen, soll berücksichtigt werden, dass hinreichende Mittel für grundlegende Politikbereiche wie Bildung und Gesundheit weiter zur Verfügung stehen müssen. Weiterhin sollen in außergewöhnlichen Umständen oder im Fall eines schweren Wirtschaftsabschwungs die Fristen zur Verringerung des Defizits flexibler angewendet werden können.

Die Befugnisse der Kommission besser kontrollieren

Die Art und Weise, wie die Europäische Kommission ihr verstärktes Überwachungsrecht ausübt, würde vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten auch stärker kontrolliert werden, um bessere Verantwortlichkeit und Legitimität zu gewährleisten. Zum Beispiel wird das Recht der Kommission, zusätzliche Berichterstattung zu verlangen, alle drei Jahre erneuert werden müssen, wobei Parlament und Rat einer solchen Verlängerung widersprechen können.

Die Überwachung der Reformen in Ländern mit Wirtschaftsproblemen durch die sogenannte "Troika" (Kommission, EZB und IWF) wird auch stärker geprüft werden, um Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht zu verbessern.

Tilgungsfonds, "Eurobills" und Infrastrukturinvestitionen

Der letzte Teil der Einigung, auf den das Parlament besonderen Wert gelegt hatte, beschäftigt sich mit der Frage eines europäischen Tilgungsfonds.

In dem Kompromiss, der mit den Mitgliedstaaten vereinbart wurde, wird die Kommission aufgefordert, bei einer Expertengruppe eine detaillierte Analyse der möglichen Vorteile, Risiken, Anforderungen und Hindernisse einer teilweisen Ausgabe gemeinsamer Schuldtitel anstatt der Ausgabe nationaler Schuldtitel in Form eines Tilgungsfonds und von Euro-Anleihen ("Eurobills") in Auftrag zu geben.

Die Expertengruppe wird ihre Schlussfolgerungen bis zum März 2014 vorlegen. Die Kommission muss diese dann überprüfen, und, wenn notwendig, vor Ende ihres Mandats entsprechende Vorschläge ausarbeiten.

Nächste Schritte

Der Rat muss die Vorschriften nun formal verabschieden. Dann könnten sie mit dem Haushaltsjahr 2014 in den Ländern der Eurozone in Kraft treten.