Brexit: Fortschrittsbericht ermöglicht Start der zweiten Verhandlungsphase 

Pressemitteilung 
 
 

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  • Parlament begrüßt gemeinsamen Fortschrittsbericht
  • Die Abgeordneten betonen, dass Verhandlungen in gutem Glauben geführt werden müssen
  • Offene Fragen müssen gelöst werden, bevor das Parlament seine Zustimmung erteilt

Das Parlament begrüßt den gemeinsamen Fortschrittsbericht der Verhandlungsführer der EU und des Vereinigten Königreichs und empfiehlt, zur zweiten Phase überzugehen.

In einer am Mittwoch verabschiedeten Entschließung begrüßt das Parlament den gemeinsamen Fortschrittsbericht zum Brexit, den die Verhandlungsführer der EU und des Vereinigten Königreichs am 8. Dezember vorgelegt haben. Der Beschluss wurde mit 556 zu 62 Stimmen bei 68 Enthaltungen gefasst.

 

Die Europaabgeordneten empfehlen den Staats- und Regierungschefs der EU-27, am 15. Dezember zu beschließen, in die zweite Phase überzugehen.  

 

Allerdings können die Verhandlungen in der zweiten Phase nur dann vorankommen, wenn die britische Regierung die Verpflichtungen, die sie im gemeinsamen Bericht eingegangen ist, in vollem Umfang einhält und sie im Entwurf des Austrittsabkommens übernimmt, betonen die Abgeordneten, die auch darauf hinweisen, dass Kommentare, „wie der von David Davis” den „guten Glauben unterminieren könnten, der während der Verhandlungen aufgebaut wurde.“

 

In der Entschließung werden auch fünf offene Punkte genannt, die vor Abschluss des Austrittsabkommens geklärt werden müssen, um die Zustimmung des Parlaments zu gewährleisten:

 

  • Der Rechtsanspruch der Bürger muss auf künftige Partner ausgedehnt werden;
  • Es muss für ein einfaches, deklaratorisches und kostenfreies Verwaltungsverfahren für EU- und britische Bürger gesorgt werden, um einen „dauerhaften Status“ zu beantragen.
  • Die Rechtsprechung des EuGH in Bezug auf die Auslegung der Rechte der Bürger muss verbindlich sein, und eine unabhängige nationale Behörde (Ombudsmann), die als Vermittlungsstelle für Bürgerbeschwerden fungiert, muss geschaffen werden;
  • Die künftige Freizügigkeit für britische Bürger, die derzeit in einem Mitgliedstaat der EU-27 ansässig sind, muss für die gesamte Union gewährleistet werden;
  • Die Zusagen, die das Vereinigte Königreich bezüglich Nordirland/Irland gemacht wurden, müssen uneingeschränkt durchsetzbar sein.

 

Für die Übergangszeit, die zeitlich befristet sein soll, wollen die Abgeordneten, dass der gesamte EU-Besitzstand (einschließlich der Bürgerrechte) auf das Vereinigte Königreich anwendbar ist. Die Gestaltung der künftigen Beziehungen könnte auch in Phase zwei diskutiert werden.  Sie sollte auf soliden und eindeutigen Grundsätzen beruhen und könnte die Form eines Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Großbritannien annehmen, schlagen die Abgeordneten in der Entschließung vor. 

 

Hintergrundinformationen

 

Das Parlament hat bisher zwei Entschließungen zu den Verhandlungen angenommen, und zwar am 5. April und am 3. Oktober 2017, die von der Brexit-Lenkungsgruppe des Parlaments unter dem Vorsitz von Guy Verhofstadt (ALDE, BE) vorbereitet wurden. Das Plenum wird das letzte Wort über das Verhandlungsergebnis haben, wenn es über die Annahme oder Ablehnung des Austrittsabkommens abstimmt, das bis Ende März 2019 abgeschlossen sein soll.