Europawahl 2019: Parlament wird am Prinzip des Spitzenkandidaten festhalten  

Pressemitteilung 
 
 

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  • Spitzenkandidaten-Verfahren war 2014 ein Erfolg – das Prinzip soll zur Europawahl 2019 fest etabliert werden
  • Amtierende EU-Kommissare dürfen vor Europawahl als Spitzenkandidaten nominiert werden.
Das Spitzenkandidaten-Verfahren ist ein Erfolg und soll fortgeführt werden, so das Parlament  

Das Parlament ist entschlossen, nur Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten zu akzeptieren, die als Spitzenkandidaten ihrer Parteien in den Europawahlkampf gezogen sind.

Die Europaabgeordneten werden weiterhin am Prinzip des Spitzenkandidaten festhalten, bei dem die europäischen politischen Parteien jeweils einen Kandidaten für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten vor der Europawahl benennen. Dieses System wurde erstmals 2014 eingesetzt, um den derzeitigen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker auszuwählen.

 

In dem Bericht des Parlaments warnen die Abgeordneten, dass das Europäische Parlament entschlossen ist, nur Kandidaten für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten zu akzeptieren, die zuvor als offizielle Spitzenkandidaten ihrer Parteien für die Europawahl 2019 in den Wahlkampf gezogen sind.

 

Die Abgeordneten vertreten die Auffassung, dass sich das Spitzenkandidaten-Verfahren 2014 als Erfolg erwiesen hat, weil so eine Verbindung zwischen der Wahl des Kommissionspräsidenten und dem Ausgang der Europawahl hergestellt wurde, und betonen, dass die Wahl zum Europäischen Parlament 2019 die Gelegenheit bieten wird, die Nutzung dieses Verfahrens fest zu etablieren;

 

Amtierende EU-Kommissare dürfen als Spitzenkandidaten an Europawahl teilnehmen

 

In einem am Mittwoch angenommenen Bericht billigten die Abgeordneten auch die vorgeschlagenen Änderungen der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission mit 457 gegen 200 Stimmen bei 20 Enthaltungen:

 

  • Amtierende EU-Kommissare dürfen für die Wahl zum Europäischen Parlament kandidieren und von den europäischen politischen Parteien als Spitzenkandidaten für das Amt des Präsidenten der EU-Kommission ernannt werden, ohne dass sie zuvor unbezahlten Urlaub nehmen müssen.

 

  • Der Kommissionspräsident muss die Mitglieder des Europäischen Parlaments über die Maßnahmen informieren, mit denen gewährleistet werden soll, dass die Kommissare, die als Kandidaten im Europawahlkampf engagiert sind, die Regeln über Unabhängigkeit und Integrität einhalten.

 

  • Die EU-Kommissare dürfen keine personellen und materiellen Ressourcen der Kommission für Aktivitäten zu Wahlkampfzwecken nutzen.

 

Zitat

 

Berichterstatter Esteban González Pons (EVP, ES): „Es gibt keinen anderen Weg für die EU – sie muss demokratischer und transparenter werden. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wenn die Bürger die Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission vor den Wahlen kennen.“

 

Hintergrundinformationen

 

Die vorgeschlagenen Änderungen an der Interinstitutionellen Vereinbarung sind das Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Konferenz der Präsidenten des Parlaments (Präsident und Fraktionsvorsitzende) und der Kommission. Sie wurden vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen am 23. Januar 2018 gebilligt.

 

Die Änderungen des Abkommens treten in Kraft, sobald sie vom Parlament gebilligt und vom Kollegium der Kommissare förmlich gebilligt worden sind.

 

Weitere Informationen zum Spitzenkandidaten-Verfahren

 

Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit einen Kommissionspräsidenten zur Billigung durch das Europäische Parlament benennt, wobei die Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament zu berücksichtigen sind.

 

Das sogenannte „Spitzenkandidaten"-Verfahren wird in den EU-Verträgen jedoch nicht erwähnt. Als es 2014 zum ersten Mal angewendet wurde, handelte es sich in erster Linie um eine Vereinbarung zwischen den Staats- und Regierungschefs der EU im Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament und den europäischen politischen Parteien über die Auslegung des Wortlauts in den Verträgen.

 

Nach dem Verfahren wird der Spitzenkandidat der europäischen politischen Partei, die die meisten Sitze im Europäischen Parlament erhält, Kommissionspräsident. Das war 2014 der Fall, als der Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei (EVP), Jean-Claude Juncker, zum Kommissionspräsidenten ernannt wurde. Vor den Europawahlen 2014 haben fünf europäische Parteien ihre "Spitzenkandidaten" ernannt.

 

Eine europäische politische Partei ist eine auf europäischer Ebene operierende politische Partei, die von der EU finanziert wird und aus nationalen Parteien aus den Mitgliedstaaten besteht.