Mitglieder des neuen Sonderausschusses zu Finanzkriminalität stehen fest 

Pressemitteilung 
 
 

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Die Abgeordneten haben die Nominierung von 45 Mitgliedern für den neuen "Sonderausschuss zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung" ohne Abstimmung gebilligt.

Gegen den Beschluss, die 45 Sitze in dem nichtständigen Ausschuss in etwa proportional zur politischen Vertretung im Parlament zu verteilen, gab es keine Einwände. Folglich wurde der Beschluss ohne Abstimmung gefasst.

Mitgliederliste

 

Gemäß dem Mandat des Ausschusses, das auf der vergangenen Plenartagung verabschiedet wurde, wird sich das Gremium unter anderem mit der Bewertung „einzelstaatlicher Regelungen, mit denen Steuerprivilegien gewährt werden", dem Mehrwertsteuerbetrug und den Problemen der Einhaltung der Steuervorschriften in der digitalen Wirtschaft befassen.

 

Die nächsten Schritte

 

Die erste Sitzung des Sonderausschusses findet am 22. März statt. Dann werden die Mitglieder einen Vorsitzenden, stellvertretende Vorsitzende und Berichterstatter auswählen. Der Ausschuss hat ein zwölfmonatiges Mandat.