Akkreditierung von Medienvertretern  

 

Journalisten, Fotografen und Fernsehteams, die keine interinstitutionelle Medienakkreditierung besitzen, müssen eine Parlaments-Presseakkreditierung und gegebenenfalls eine Drehgenehmigung beantragen, um in den Räumlichkeiten des Parlaments zu arbeiten.

Es gibt zwei Arten der Akkreditierung für das Europäische Parlament:

  1. Kurzzeit-Medienakkreditierung
  2. Jahres-Medienakkreditierung

Alle Medienvertreter, denen Zugang zu den Räumlichkeiten des Parlaments gewährt wurde, können die dort vorhandenen Einrichtungen für Journalisten nutzen. Bitte machen Sie sich vor Einreichung eines Antrags mit den entsprechenden Vorschriften vertraut.


1. Kurzzeit-Medienakkreditierung

Die Mindestdauer der Kurzzeitakkreditierung beträgt einen Tag, die Höchstdauer fünf Werktage.

Wenn Sie als Journalist zu einer bestimmten Sitzung, Veranstaltung oder Plenartagung nach Brüssel, Straßburg oder Luxemburg kommen, können Sie eine kurzfristige Akkreditierung erhalten. Sie können sich unter diesem Link anmelden, um sich zu registrieren und ein kostenloses persönliches Nutzerkonto einzurichten. An die dort hinterlegte E-mail-Adresse wird dann vom Absender noreply@europarl.europa.eu ein Internet-Link zur Überprüfung versandt. Sobald die Einrichtung des Nutzerkontos bestätigt wurde, können Sie mit Ihrer Akkreditierungsanfrage fortfahren, indem Sie sich unter diesem Link anmelden (https://jouregfo.secure.europarl.europa.eu).

Für eine Kurzzeitakkreditierung wird folgendes benötigt:

  • Eine Kopie eines gültigen Presseausweises oder ein aktuelles Auftragsschreiben des Chefredakteurs, Herausgebers oder Büroleiters, das den Antrag auf Akkreditierung begründet und nachweist, dass Sie im Auftrag einer bestimmten Nachrichtenorganisation oder eines bestimmten Mediums arbeiten. Im Auftragsschreiben auf offiziellem Briefkopf sollten Name und Funktion des Journalisten sowie der Zeitraum, für den die Akkreditierung beantragt wird, angegeben werden. Auftragserteilungen in eigenem Namen sind nicht zulässig.
  • Foto im Format des europäischen Personalausweises, d.h. Portrait, Seitenverhältnis 3X4, JPEG-Format und +/- 100 KB Dateigröße
  • Ausweis (Reisepass oder Personalausweis), mit Angaben zu dessen Art, Nummer und Verfallsdatum
  • Zweck des Besuchs
  • Für freiberufliche Journalisten: Nachweis der journalistischen Tätigkeit (Nachweis über aktuelle Veröffentlichungen und entsprechende Zahlungsnachweise)

Sobald ein Akkreditierungsantrag bestätigt wurde, kann der Akkreditierungsausweis bei der Medienakkreditierungsstelle (Adresse und Öffnungszeiten sind unten angegeben) gegen Vorlage eines gültigen Ausweises abgeholt werden.


2. Jährliche Medienakkreditierung

Die Jahresakkreditierung gilt für ein Kalenderjahr (von Januar bis Dezember) und kann auf Wunsch verlängert werden. Bewerbungen für das laufende Jahr können bis Ende Oktober eingereicht werden. Bewerbungen für das Folgejahr können ab November des laufenden Jahres eingereicht werden.

Journalisten, die regelmäßig über die Tätigkeiten des Europäischen Parlaments berichten und ihren Wohnsitz in Straßburg/Brüssel oder Luxemburg haben, können eine jährliche Akkreditierung beantragen. Die Akkreditierung gilt für alle drei Sitze des Europäischen Parlaments (Straßburg, Brüssel, Luxemburg).

Anträge für eine Jahresakkreditierung müssen über die Registrierungswebseite eingereicht werden, mit den folgenden Unterlagen:

  • Kopie eines gültigen Presseausweises
  • Aktuelles Auftragsschreiben des Chefredakteurs, Herausgebers oder Büroleiters, das den Antrag auf Akkreditierung begründet. Im Auftragsschreiben auf offiziellem Briefkopf sollten Name und Funktion des Journalisten sowie der Zeitraum, für den die Akkreditierung beantragt wird, angegeben werden. Auftragserteilungen in eigenem Namen sind nicht zulässig.
  • Foto im Format des europäischen Personalausweises, d.h. Portrait, Seitenverhältnis 3X4, JPEG-Format und +/- 100 KB Dateigröße
  • Ausweis (Reisepass oder Personalausweis), mit Angaben zu dessen Art, Nummer und Verfallsdatum
  • Nachweis, dass der Haupt- oder Nebenwohnsitz an oder in der Nähe eines der drei Sitze des Europäischen Parlaments liegt (Brüssel, Straßburg, Luxemburg). Dazu ist eine Kopie des Personalausweises oder eines gleichwertigen Dokuments, eine Kopie der Meldebescheinigung in der Wohngemeinde oder der Mietvertrag für eine Unterkunft vorzulegen.
  • Für freiberufliche Journalisten: Nachweis der journalistischen Tätigkeit (Nachweis über aktuelle Veröffentlichungen und entsprechende Zahlungsnachweise)

N.B. Besondere Medienakkreditierung: Für bestimmte Veranstaltungen wie die Europawahlen oder andere Aktivitäten, die am Wochenende oder außerhalb der regulären Öffnungszeiten stattfinden, kann eine besondere Akkreditierung beantragt werden. Die Gewährung einer solchen Akkreditierung kann besonderen Anforderungen unterliegen, die vom Parlament im Voraus angekündigt werden.



Dreh-/ Aufnahmegenehmigung für Medienvertreter

Journalisten, Pressefotografen und Kameraleute, einschließlich Inhaber einer interinstitutionellen Medienakkreditierung, brauchen eine zusätzliche Aufnahme- bzw. Drehgenehmigung um im Europäischen Parlament Video- oder Fotoaufnahmen zu machen. Diese Genehmigung wird von der Medienakkreditierungsstelle ausgegeben. Sie kann vorab per E-Mail an media.accreditation@ep.europa.eu beantragt werden. Bei der Anmeldung müssen Journalisten die entsprechende Regelung unterschreiben und befolgen.


Dreh-/ Aufnahmegenehmigung für Personen, die keine Medienvertreter sind

Fotografen und Kameraleute, die für besondere Veranstaltungen, Kommunikation oder Werbung von Abgeordneten oder von den Diensten des Parlaments (im folgenden „Antragsteller“) eingeladen werden, brauchen eine Aufnahmegenehmigung für Personen, die keine Medienvertreter sind (einen sogenannten „Non-media recording permit“). Der Antragsteller und der Fotograf/Kameramann sollte diese Genehmigung 24 Stunden im Vorhinein durch eine Anfrage bei media.accreditation@ep.europa.eu beantragen. Antragsteller müssen die entsprechende Regelung unterschreiben und befolgen. Diese Genehmigung gewährt keinen Zugang zu den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments. Der Antragsteller muss zusätzlich einen normalen Besucherzugang für den Fotografen/Kameramann beantragen, ist für die Überwachung der Aufnahmen zuständig und muss dafür sorgen, dass die Regeln für Aufnahmen für Personen, die keine Medienvertreter sind, eingehalten werden.


Medienakkreditierungsservice: Öffnungszeiten

Brüssel: Medienakkreditierungsstelle, Akkreditierungszentrum, Altiero-Spinelli-Gebäude, Esplanade Solidarność, 01F035

Montag - Donnerstag: 08:30 - 17:45; Freitag 08:30 - 13.00

Straßburg (nur während der Plenartagungen): Presseeingang, LOW-Gebäude, erster Eingang links im zentralen Innenhof (Bronisław Geremek Agora)

Montag: 12:00 - 20:00

Dienstag - Mittwoch: 08:00 - 20:00

Donnerstag: 08:00 - Ende der Plenartagung.

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