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Sichere Erdgasvorsorgung: Die EU wird in Krisenzeiten Hand in Hand reagieren

Plenartagung Energie 21-09-2010 - 12:55
 

Nach Maßgabe des Gesetzes für bessere EU-weite Koordinierung und Gasverbundspläne soll Haushalten in Gasversorgungskrisen der Gashahn nicht abgeschaltet werden. Zudem sollen auf derartige Krisen besser reagiert werden, heißt es in dem am Dienstag angenommenen neuen Gesetz.


Die neuen EU-Regeln zur Sicherheit der Gasversorgung sollen einerseits die Anfälligkeit für künftige Störungen vermindern und andererseits die Entwicklung von Infrastrukturen auf nationaler und EU-Ebene fördern. In erster Linie zielen sie zwar auf Marktmechanismen ab, geschützt werden jedoch in einer Versorgungskrise zuerst die Haushalte. 


Mitgliedstaaten müssen in zwei Jahren einen Plan zur Prävention vorlegen. Die Kommission wird dabei eine größere Rolle in der Koordinierung der Notfallmaßnahmen einnehmen. Ferner soll sie sicherstellen, dass in Krisenzeiten nationale Pläne nicht die Sicherheit der Gasversorgung anderer Mitgliedstaaten gefährden.


Der spanische Abgeordnete Alejo VIDAL QUADRAS (EVP), der für den Gesetzesentwurf verantwortlich zeichnet, betonte in der abschließenden Debatte am Dienstagmorgen, dass die Verordnung eine "wirklich mächtiges Instrument" zur Verbesserung der Gasversorgungssicherheit und ein "Meilenstein" in der EU" sei. Er fügte hinzu, dass "wenn es rasch und wirksam angewendet werde, dann ist dies eine mächtige Botschaft an unsere Gaslieferanten, dass Europa in Krisen für alle einsteht und alle für einen einstehen."


Der europäische Kommissar für Energie, Günther Oettinger, begrüßte in seiner Rede das Ende des gesetzgebenden Verfahrens und kündigte an, dass die Kommission für Infrastrukturprojekte 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung stelle. Die Umsetzung der Vorschriften soll in den nächsten zwei bis drei Jahren bewertet werden.


Kein kaltes Haus in Gasversorgungskrisen


Den Haushalten darf der Gashahn an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mit Spitzenlast bzw. an 30 Tagen mit einer außergewöhnlich hohen Nachfrage bei einer extremen Kaltwetterperiode nicht abgedreht werden. Des Weiteren müsse eine normale Gaslieferung an 30 Tagen im Fall von Störungen der Infrastruktur unter durchschnittlichen Winterbedingungen gewährleistet werden.


Präventionsmaßnahmen


Die Mitgliedstaaten müssen außerdem dafür sorgen, dass, selbst wenn ihre größte Erdgas-Infrastruktur ausfiele, das übrige Netz in der Lage sein müsse, die Tagesgesamtnachfrage an einem Tag mit "außerordentlich hoher Nachfrage", wie sie statistisch gesehen einmal in zwanzig Jahren auftritt, zu decken.


Nationale Behörden haben vier Jahre Zeit, um diesem Versorgungsstandard zu entsprechen. Jedoch müssen die grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen zwischen den EU-Ländern bereits innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung gelegt werden.  


Wie im Notfall reagiert werden soll


Sollte trotz dieser präventiven Maßnahmen ein Notfall aufgrund einer schwerwiegenden Unterbrechung oder einer außergewöhnlich hohen Nachfrage erfolgen, so würde der betroffene Mitgliedstaat eine nationale Notfallreaktion starten. Die drei wichtigsten Stufen der Krise sind "Frühwarn-", "Alarm-" und "Notfallstufe". Im Fall eines Notfalls müssen diese Pläne den grenzüberschreitenden Zugang zu Speicheranlagen und grenzüberschreitende Lastflüsse gewährleisten.


Die Europäische Kommission wäre das zuständige Organ, das einen "Unions-Notfall" oder einen regionalen Notfall auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedstaaten, die den nationalen Notstand erklärt haben, ausruft. Während eines Unions-Notfalls zeichnet die Kommission für einen reibungslosen Austausch von Informationen, die Kohärenz der nationalen Maßnahmen und die Koordinierung mit Drittländern verantwortlich.


Der Gesetzesentwurf wurde mit 601 Ja-Stimmen bei 27 Nein-Stimmen und 23 Ablehnungen angenommen.

REF : 20100920IPR82928
 
 
 
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