Emmelie de Forest - Only Teardrops (Denmark) - LIVE - 2013 Grand Final Congratulation to Emmelie de Forest from Denmark who won this year Eurovision Song Contest! Who was your favourite? Facebook
Pen and notepad - check. Dictaphone - check. Hard-hitting questions - check. You are now ready to interview Parliament president Martin Schulz in Strasbourg!...(read more) Facebook
Last year, Loreen swept us off our feet with EU-phoria... Sorry, Euphoria. Warm up before tonight's Eurovision 2013 final with this Spotify playlist of some of...(read more) Facebook
Are you a journalist at heart? Do you love writing? Take part in our competition for a chance to interview Parliament president Martin Schulz in Strasbourg!...(read more) Facebook Ab 1. April 2012 haben EU-Bürger die Möglichkeit, die EU um die Einführung neuer Rechtsvorschriften zu bitten, wenn es ihnen gelingt, dafür eine Million Unterschriften zu sammeln. Dieses neue Instrument - die "Europäischen Bürgerinitiative" (ECI) - gibt Bürgern ein direkteres Mitspracherecht in EU-Belangen.
Die folgenden Fragen und Antworten geben Auskunft über die Durchführungsbestimmungen der Europäischen Bürgerinitiative, die vom Europäischen Parlament im Dezember 2010 verabschiedet und vom Ministerrat im Februar 2011 angenommen wurden.
Um eine Bürgerinitiative zu initiieren, müssen Sie ein Bürgerkomitee aus mindestens sieben Mitgliedern einrichten, die in mindestens sieben verschiedenen Ländern der Europäischen Union leben. Sie sollten Ihre Initiative bei der Europäischen Kommission in einer der 23 EU-Amtssprachen registrieren. Die Kommission hat eine Kontaktstelle eingerichtet, die Informationen und Hilfe anbietet.
Bei der Registrierung Ihrer Initiative müssen Sie der Kommission den Namen der Initiative angeben, ihren Gegenstand und Ziele beschreiben, die Ihrer Ansicht nach relevanten Vertragsvorschriften nennen, Kontaktangaben zu den sieben Mitgliedern des Bürgerkomitees machen und sämtliche Quellen zur Unterstützung und Finanzierung angeben.
Nein. Nachdem Sie Ihre Initiative registriert haben, wird sich die Kommission bei Ihnen innerhalb von zwei Monaten melden, um Ihnen mitzuteilen, ob Ihre Initiative die nachstehenden Bedingungen erfüllt:
das Bürgerkomitee ist eingesetzt, und die Kontaktpersonen sind benannt worden,
die Initiative bewegt sich nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union zwecks Umsetzung der Verträge zu unterbreiten,
die Initiative ist nicht offenkundig missbräuchlich, leichtfertig oder schikanös, und
die Initiative ist nicht offenkundig gegen die Werte der Union gerichtet, wie sie im EU-Vertrag festgeschrieben sind.
Sollte Ihre Initiative die Bedingungen nicht erfüllen, wird Ihnen die Kommission die Gründe nennen und Sie über mögliche rechtliche und andere Schritte, die Sie unternehmen können, in Kenntnis setzen. Sämtliche angenommenen Initiativen werden im dafür von der Kommission eingerichteten Online-Verzeichnis veröffentlicht.
Sie können die Unterschriften entweder auf Papier oder über das Internet sammeln. Es gibt zwei verschiedene Musterformulare, die Sie für das Sammeln der „Unterstützungsbekundungen“ benutzen sollten. Die Wahl des Formulars hängt davon ab, in welchem Land die Unterschriften gesammelt werden.
Möchten Sie ein Online-Sammelsystem benutzen, müssen Sie dieses zuerst durch die zuständige Behörde des entsprechenden Mitgliedstaats zertifizieren lassen. Auf diese Weise können alle Unterzeichner sicher sein, dass zum Beispiel ausreichend auf Datenschutz geachtet wird. Die Mitgliedstaaten müssen diese Bescheinigung binnen eines Monats ausstellen.
Die Kommission stellt eine kostenlose Open-Source-Software für das Online-Unterschriftensammeln zur Verfügung.
Sie haben ein Jahr Zeit, um die eine Million Unterschriften zu sammeln. Die Zeit zählt ab dem Moment, in dem die Kommission Ihre Initiative in das öffentliche Verzeichnis eingetragen hat.
Das hängt davon ab, welches Land für die Prüfung der Gültigkeit Ihrer Unterstützungsbekundung zuständig ist. Die meisten Mitgliedstaaten verlangen die folgenden Angaben: Name, ständiger Wohnsitz, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit sowie Datum und Unterschrift.
Viele Mitgliedstaaten verlangen außerdem die Angabe einer Ausweisnummer. In neun Ländern ist dies jedoch nicht der Fall: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Irland, Niederlande, Slowakei und Vereinigtes Königreich.
Um eine geplante Bürgerinitiative unterstützen zu können, müssen Sie Bürger der Europäischen Union und alt genug für die Teilnahme an Europa-Wahlen sein. In allen EU-Ländern bedeutet das 18 Jahre, mit Ausnahme Österreichs, wo das Wahlalter 16 Jahre beträgt.
Nein. Die Unterzeichner müssen aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten stammen. Da es derzeit 27 Mitgliedstaaten gibt, müssen Sie also Unterschriften aus mindestens sieben Ländern sammeln.
Außerdem müssen Sie eine Mindestanzahl von Unterschriften je Mitgliedstaat sammeln. Diese Mindestzahl entspricht der Anzahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments, die in diesem Staat gewählt werden, multipliziert mit 750.
Hier haben wir diese Mindestzahlen für Sie berechnet:
|
Belgien |
16500 |
|
Bulgarien |
12750 |
|
Dänemark |
9750 |
|
Deutschland |
74250 |
|
Estland |
4500 |
|
Finnland |
9750 |
|
Irland |
9000 |
|
Griechenland |
16500 |
|
Frankreich |
54000 |
|
Italien |
54000 |
|
Lettland |
6000 |
|
Litauen |
9000 |
|
Luxemburg |
4500 |
|
Malta |
3750 |
|
Niederlande |
18750 |
|
Österreich |
12750 |
|
Polen |
37500 |
|
Portugal |
24750 |
|
Schweden |
13500 |
|
Slowakei |
9750 |
|
Slowenien |
5250 |
|
Spanien |
37500 |
|
Tschechische Republik |
16500 |
|
Ungarn |
16500 |
|
Vereinigtes Königreich |
54000 |
|
Zypern |
4500 |
Zunächst müssen Sie all Ihre Unterstützungsbekundungen bei den für die Überprüfung ihrer Gültigkeit zuständigen EU-Mitgliedstaaten einreichen. Diese werden sie innerhalb von drei Monaten überprüfen, und wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung.
Wenn Sie die notwendigen Bescheinigungen erhalten haben, können Sie Ihre Initiative bei der Kommission einreichen. Sie müssen außerdem Angaben zu jedweder Unterstützung und Finanzierung machen, die Sie für die Initiative erhalten haben.
Die Kommission wird all diese Informationen auf ihrer Webseite veröffentlichen. Die Kommission wird Sie anschließend einladen, damit Sie die in Ihrer Initiative angesprochenen Themen im Einzelnen erläutern. Sie erhalten außerdem Gelegenheit, Ihre Initiative in einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorzustellen. Kommission und Parlament werden die Organisation dieser Anhörung übernehmen.
Die Kommission wird Ihnen innerhalb von drei Monaten ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen zu Ihrer Initiative sowie ihr weiteres Vorgehen bzw. den Verzicht auf ein weiteres Vorgehen und die Gründe hierfür mitteilen. Diese Informationen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusammen mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sind Sie während des gesamten Verfahrens für den angemessenen Umgang mit den persönlichen Daten der Unterzeichner verantwortlich. Sie müssen sämtliche Unterstützungsbekundungen sowie Kopien dieser Bekundungen binnen eines Monats nach Einreichung der Initiative bei der Kommission bzw. 18 Monate nach deren Registrierung vernichten. Ausschlaggebend ist hierbei der jeweils frühere Zeitpunkt.
Auch die Mitgliedstaaten, die die Unterstützungsbekundungen überprüft haben, müssen diese sowie etwaige Kopien innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt wurde, vernichten.
Die Abgeordneten haben sehr dazu beigetragen, die Bürgerinitiative benutzerfreundlicher als ursprünglich vorgeschlagen zu gestalten. Hier sind einige der Verbesserungen, die sie erwirken konnten:
die Kommission prüft die Zulässigkeit Ihrer Initiative bereits zu Beginn, anstatt Sie zunächst 300 000 Unterschriften sammeln zu lassen, wie ursprünglich vorgeschlagen;
die Mindestanzahl der Mitgliedstaaten, in denen Unterschriften gesammelt werden müssen, wurde von einem Drittel auf ein Viertel gesenkt;
die Kommission hilft den Organisatoren einer Initiative mit einem benutzerfreundlichen Leitfaden, der Einrichtung einer Kontaktstelle und durch Bereitstellung einer kostenlosen Software zum Online-Unterschriftensammeln;
liegen zu einer Initiative eine Million unterstützende Unterschriften vor, so wird für ein angemessenes Verfahren im Anschluss gesorgt, einschließlich einer Einladung zur Kommission und einer öffentlichen Anhörung;
die Kommission hat statt der ursprünglich veranschlagten vier nun drei Monate Zeit, um auf eine Initiative zu antworten.