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Aktionsplan für Energieeffizienz: energiesparende Gebäude, Umsetzung der Gesetzgebung

Plenartagung Energie 15-12-2010 - 15:31
 

Energieeffizienten Gebäuden sollte Priorität bei der Überarbeitung des EU-Aktionsplans für Energieeffizienz eingeräumt werden. Dies fordern die Abgeordneten in einer am Mittwoch angenommenen Entschließung. Weitere Vorschläge betreffen die ordnungsgemäße Umsetzung bestehender Gesetzgebung sowie die Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors. Die Parlamentarier stimmten überdies für die Einführung eines bindenden Ziels der Energieeffizienz, die sich bis 2020 um mindestens 20 % erhöhen soll.


Die von Bendt BENDTSEN (EVP, Dänemark) vorgelegte Entschließung enthält eine Reihe wichtiger Ziele, die in der bevorstehenden Überarbeitung des EU-Aktionsplans für Energieeffizienz (APEE) enthalten sein sollten.


Energieeffiziente Gebäude


Rund 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen der EU sind auf Gebäude zurückzuführen. Die Parlamentarier raten daher dringend zur energiebezogenen Modernisierung bestehender Gebäude trotz verständlicher Schwierigkeiten wie etwa die im Vorfeld notwendigen Investitionen sowie unterschiedliche Anreize für Mieter und Eigentümer bei Gebäuden mit mehreren Wohnungen.


Die Abgeordneten fordern innovative Lösungen zur Beseitigung dieser Hürden, darunter Pläne zur Renovierung ganzer Wohngebiete sowie die Bereitstellung finanzieller Anreize auf regionaler, nationaler und gesamteuropäischer Ebene, etwa erfolgreiche Pay-as-you-save-Mechanismen. Auf dem Wege dieser Entschließung fordern die Abgeordneten die Kommission auf, im Rahmen der künftigen Innovationsstrategie neue Initiativen zu fördern.


Einhaltung bestehender Gesetze und bindender Ziele


Die Abgeordneten fordern, dass die Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung und die Richtlinie über die Angabe des Energieverbrauchs zügig und ordnungsgemäß durchgesetzt werden. Sie fordern die Kommission auf, im Rahmen der überarbeiteten Fassung des Aktionsplans für Energieeffizienz eine Auswertung der Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften vorzulegen. Ausgehend vom Ergebnis dieser Evaluierung sind Maßnahmen vorzulegen. Dazu zählen individuelle Zielvorgaben einer Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 % im EU-Schnitt bis 2020, wobei den spezifischen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden muss. Ebenso schlagen die Abgeordneten vor, die nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz der einzelnen Mitgliedstaaten einer Vorab-Genehmigung durch die Kommission zu unterziehen


Die Entschließung geht noch weiter und schlägt vor, die Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 % bis 2020 als verbindliches Ziel festzulegen. Sie begründet dies damit, dass in wichtigen Bereichen wie erneuerbare Energien oder CO2-Emissionen die Formulierung verbindlicher Ziele bewiesen habe, dass erst nach Verabschiedung der Vorschriften Verantwortung übernommen und Initiativen gesetzt wurden, um diese Ziele zu erreichen.


Öffentlicher Sektor: Führungsrolle und Vorbild in Sachen Energieeffizienz


Die Bewertung des Potentials zur Steigerung der Energieeffizienz bestehender Gebäude sollte bei öffentlichen Gebäuden, darunter Schulen, beginnen. Gleichzeitig fügen die Abgeordneten hinzu, dass Organe und Einrichtungen der EU mit gutem Beispiel vorangehen und für eine kosteneffiziente Modernisierung sorgen sollten, so dass bei diesen Gebäuden bis 2019 eine gen Null gehende Energiebilanz erreicht wird. Sie fordern die Kommission auf, Mindestanforderungen im Hinblick auf die Installierung von Straßenbeleuchtungen sowie zum Erwerb von Fahrzeugen durch öffentliche Stellen vorzuschlagen.



Die Entschließung wurde mit 511 Ja-Stimmen gegen  64 Nein-Stimmen und 57 Enthaltungen angenommen.


REF : 20101215IPR10136
 
 
 
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