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Whose money should be used to prop up failing banks? Shareholders' money and not that of small depositors - believes Parliament's economic committee. Read...(read more) Facebook
What do you and the person in this picture have in common? You're both just a mouse-click away from following the plenary live! Click here:...(read more) Facebook Lebensmittelverpackungen sollen verpflichtende Informationen zum Nährwertgehalt der Lebensmittel enthalten, unter anderem auch Informationen über Transfette und das Herkunftsland, so die Abgeordneten des Umweltausschusses in einer Abstimmung am Dienstag. Der Ausschuss fordert, dass die Kennzeichnungen lesbar sind, die Verbraucher nicht täuschen und ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.
Ziel des Gesetzes, über das der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit am Dienstag in zweiter Lesung abgestimmt hat, ist es, die Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmitteln in der EU zu modernisieren, zu vereinfachen und zu klären. Schon existierende Regeln über verpflichtende Informationen auf Etiketten, wie beispielsweise Name, Zutaten, Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verwendungshinweise sollen ergänzt werden und es soll eine verpflichtende Kennzeichnung von Nährwertinformationen eingeführt werden. Die Abgeordneten verlangen darüber hinaus die Kennzeichnung des "Datums des ersten Einfrierens" für gefrorenes unverarbeitetes Fleisch, Geflügel und Fisch.
Verpflichtende lesbare Nährwertkennzeichnung auf den Verpackungen
Die Abgeordneten stimmen damit überein, dass Schlüsselinformationen zum Nährwert, wie der Energiegehalt, Fette, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Proteine und Salz, in einer lesbaren tabellarischer Form auf der Rückseite der Verpackung anzugeben sind. Sie fordern, dass auch Transfette obligatorisch angegeben werden müssen (der Rat sieht nur eine freiwillige Angabe vor). All diese Informationen sind pro 100g bzw. pro 100 ml anzugeben, zusätzlich können sie auch per Portion oder als GDA angegeben werden.
Um zu gewährleisten, dass die Etiketten gut lesbar sind, fordern die Abgeordneten, dass eine breite Palette von Faktoren berücksichtigt wird, wenn die Kommission entsprechende verbindliche Regeln annimmt.
Angabe des Herkunftslands
Angaben zum Herkunftsland sind für bestimmte Lebensmittel wie Rindfleisch, Honig, frisches Obst und Gemüse und Olivenöl bereits verpflichtend. Wie vom Parlament gefordert, soll dies auch nach Ansicht des Rates auch auf Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ausgedehnt werden. Die Abgeordneten fordern darüber hinaus auch eine Kennzeichnung von allen Fleischsorten, Molkereiprodukten und anderen Erzeugnissen, die nur aus einer Zutat bestehen. Auch wenn Fleisch, Geflügel und Fisch als Zutat in verarbeiteten Lebensmitteln vorhanden sind, sollen sie entsprechend gekennzeichnet werden.
Zusätzliche Kennzeichnung von Fleisch und klare Kennzeichnung von "imitierten Lebensmitteln", zur Vermeidung einer Irreführung der Verbraucher
Fleisch-Etiketten sollten angeben, wo das Tier geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde, fordern die Abgeordneten. Darüber hinaus sollte Fleisch aus Schlachtungen ohne Betäubung (in Übereinstimmung mit bestimmten religiösen Traditionen) gekennzeichnet werden, und Fleisch, das aus zusammengesetzten Teilen besteht, sollte die Aufschrift "Formfleisch - aus zusammengesetzten Fleischstücken" tragen.
Die Abgeordneten stärken auch die Regeln, um sicherzustellen, dass die Verbraucher nicht durch die Präsentation von Lebensmittelverpackungen irregeführt werden. So sollen beispielsweise Lebensmittelimitate entsprechend gekennzeichnet werden. Wurde eine Zutat ersetzt, sollte dies deutlich auf dem Etikett vermerkt werden.
Lebensmittel, die Aspartam enthalten sollte mit dem Vermerk versehen werden: " enthält Aspartam (eine Phenylalaninquelle, die für die Ernährung schwangerer Frauen möglicherweise nicht geeignet ist)".
Ausnahmen: Alkohol und Kleinstunternehmen
Die Abgeordneten wollen alkoholische Getränke von den neuen Regeln ausnehmen. Sogenannte "Alcopops" sollten zunächst von der Kommission definiert werden. Die Kommission sollte auch bewerten, ob es künftig notwendig ist, Alkohol in die Regelungen aufzunehmen und, wenn nötig, einen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegen.
Ausnahmen sollten auch für von Kleinstunternehmen handwerklich hergestellte Erzeugnisse gelten, ebenso für zum sofortigen Verbrauch bestimmte unverpackte Lebensmittel, so die Abgeordneten.
Was kommt jetzt?
Der Ausschuss hat den Bericht mit 57 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Dies gibt der Berichterstatterin Renate Sommer (CDU) ein starkes Mandat zu Verhandlungen mit dem Rat, mit dem Ziel, eine Einigung in zweiter Lesung vor der Abstimmung im Plenum im Juli zu erzielen.
Inkrafttreten
Nachdem die Rechtsvorschrift verabschiedet sein wird, wird die Lebensmittelbranche drei Jahre Zeit haben, sich an die Regeln anzupassen. Die Vorschriften über die Nährwertkennzeichnung werden erst zwei Jahre später, also nach fünf Jahren angewendet werden müssen.