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Strengere Regeln für Ratingagenturen

Plenartagung Wirtschaft und Währung 08-06-2011 - 12:30
 

Das Parlament hat am Mittwoch gefordert, dass Ratingagenturen für ihre Ratings zivilrechtlich verantwortlich gemacht werden und dass eine Europäische Rating-Stiftung geschaffen wird. Besondere Aufmerksamkeit soll der Bewertung von Staatsschulden gelten und die neuen Regeln für Ratingagenturen sollen auch deren Arbeitsmethoden klären, den Wettbewerb fördern und die Abhängigkeit von Ratings verringern.


Die von Wolf Klinz (FDP, Deutschland) verfasste nicht-legislative Entschließung wurde per Handzeichen angenommen,  einige Wochen bevor die Kommission voraussichtlich Gesetzesvorschläge zur besseren Regulierung von Ratingagenturen vorlegen wird.


Bewertung von Staatsschulden


Die Abgeordneten fordern in der Entschließung, dass die Art und Weise, wie Ratingagenturen zur Bewertung von Staatsschulden gelangen, transparenter wird. Sie sollen eindeutige Kriterien zur Leistungsbewertung eines Landes zugrunde legen müssen. Der Sektor wird aufgefordert, zu erläutern, welche Verfahren und Beurteilungen herangezogen werden, um die Ratings von Staatsschulden auszutarieren und Abweichungen von entsprechenden modellbezogenen Ratings und von Prognosen der wichtigsten internationalen Finanzinstitutionen zu erklären. Auch sollen die Auswirkungen von Ratings auf CDS-Spreads besonders berücksichtigt werden. Ursprünglich hatten die S&D- und die VGL/NGL-Fraktionen gefordert, dass die Möglichkeit privater Ratingagenturen, die Staatsschulden zu bewerten, signifikant verringert werden sollte.


Europäische Rating-Stiftung


Uneinigkeit bestand auch darüber, was für eine Struktur vorgeschlagen werden sollte, um ein europäisches Gegengewicht zu den drei größten Ratingagenturen zu schaffen, die als zu dominant auf der europäischen Bühne angesehen werden. Die Kommission wird aufgefordert, eine ausführliche Folgenabschätzung und eine Durchführbarkeitsstudie in Hinblick auf die Kosten, Vorteile und möglichen Leitungsstrukturen einer völlig unabhängigen Europäischen Rating-Stiftung vorzunehmen. Für höchstens fünf Jahre soll es eine Anlauffinanzierung geben. Das linke Spektrum der Abgeordneten hätte eine öffentliche Ratingagentur bevorzugt, ohne Details über die Finanzierung nach der Start-up-Periode.


Verringerung der Abhängigkeit


Die Resolution nennt eine Reihe von Maßnahmen, um die derzeitige Abhängigkeit von einigen wenigen Quellen für Ratings zu reduzieren. Dazu gehören die Erhöhung der Inanspruchnahme von internen Rankings, insbesondere durch große Finanzinstitute mit der Fähigkeit zur Durchführung ihrer eigenen Risikobewertungen sowie die Ankurbelung des Wettbewerbs. Marktteilnehmer sollten nicht in strukturierte oder andere Produkte investieren, wenn sie nicht die zugrunde liegenden Kreditrisiken selbst bewerten können, oder sie sollten alternativ dazu die höchste Risikogewichtung anwenden.


Um den Wettbewerb zu stärken, fordert die Entschließung die Kommission auf, Möglichkeiten für die Einrichtung eines Netzwerks europäischer Ratingagenturen zu bewerten, wodurch kleinere Agenturen mit den "großen drei" konkurrieren könnten. Dies dürfe jedoch nicht zu  einem "Rating-Shopping" und niedrigeren Standards führen.


Haftung und Transparenz


Die Entschließung befasst sich auch mit Möglichkeiten, Ratingagenturen für ihre Beratung zur Rechenschaft zu ziehen. Die Kommission sollte ermitteln, wie eine zivilrechtliche Haftung der Ratingagenturen im Zivilrecht der Mitgliedstaaten verankert werden könnte.


Die Abgeordneten schlagen auch vor, dass jede registrierte Ratingagentur eine jährliche Überprüfung ihrer durchgeführten Ratings vornehmen und diese Information in einen Rechenschaftsbericht an die Aufsichtsbehörde aufnehmen sollte. Die Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde sollte die Rechenschaftsberichte regelmäßig stichprobenartig überprüfen, um einen hohen Qualitätsstandard der Ratings sicherzustellen.


Die Kommission sollte in Erwägung ziehen, ob unter gewissen Umständen die Durchführung von zwei obligatorischen Ratings etwa für strukturierte Finanzinstrumente und sämtliche für Regulierungszwecke eingesetzte externe Kreditratings angemessen ist. Sie sollte eine entsprechende Folgenabschätzung vorlegen.



REF : 20110606IPR20812
 
 
 
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