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Wirtschaftspolitische Steuerung: EP legt seine Position vor Beginn des Europäischen Rates fest

Plenartagung Wirtschaft und Währung 23-06-2011 - 14:32
 

Das Parlament hat heute seine Position zu sechs Vorschlägen zur Wirtschaftspolitischen Steuerung ("Economic Governance") der EU verabschiedet und einige neue Vorschriften angenommen, die ehrgeiziger sind als die ursprünglichen Kommissionsvorschläge. Mehr Transparenz, stärkere automatische Warnungen und Sanktionen und neue Geldstrafen sind Teil der Vorschläge. Die Mitte-Links-Fraktionen des EP warnten jedoch vor einem zu rigiden Sparkurs.


Teile des Pakets, insbesondere die, die sich auf die Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts beziehen, wurden nur mit knapper Mehrheit angenommen. Die S&D, die Grüne/EFA und die VEL//NGL Fraktion stimmten dagegen, da ihrer Ansicht nach der Schwerpunkt zu sehr auf finanzpolitischer Kontrolle liege sei und es für wichtige Investitionen, die für den langfristige Wachstum und Beschäftigung notwendig sind, zu wenig Raum gebe. Die Teile des Pakets, in denen es um die Vorbeugung makroökonomischer Ungleichgewichte ging, wurden mit großer Mehrheit angenommen.


Das Plenum hat über alle Änderungsanträge abgestimmt, jedoch die Schlussabstimmung über die legislativen Entschließungen verschoben um die weitere Möglichkeit von Verhandlungen mit dem Rat zu haben.   Die heute angenommenen Texte bilden nun die Position des Parlaments, die den Finanzministern und den Staats- und Regierungschefs vor dem Europäischen Rat zugeht. Sie wird die Grundlage für Gespräche zwischen den Abgeordneten und den Mitgliedstaaten sein, die das Ziel haben, so bald wie möglich eine Übereinkunft zu erzielen und dann eventuell während der kommenden Plenartagung im Juli das Gesetzespaket in Erster Lesung verabschieden zu können.


Wichtige Punkte der Abstimmung über die eine Einigung erzielt wurde:


Die angenommenen Texte enthalten eine Reihe von neuen Punkten, über die in der letzten Verhandlungssitzung mit der Ungarischen Ratspräsidentschaft letzte Woche Einigung erzielt wurde. Sie beinhalten nicht den Vorschlag des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister vom Montag, da dieser von den Berichterstattern als nicht ausreichend angesehen wurde. zu diesen Punkten gehören:


- Verstärkte Nutzung der „umgekehrten Abstimmung” (reversed qualified majority voting - RQMV), damit Warnungen und Sanktionen automatisiert werden. Hierbei geht es insbesondere um den Fall einer Erklärung, dass ein Mitgliedstaat keine Korrekturen unternommen hat, um identifizierte makroökomomische Ungleichgewichte auszugleichen.


- Mehr Transparenz durch die Veröffentlichung von mehr Texten und Diskussionen als ursprünglich geplant sowie durch die Einbeziehung des EP und der nationalen Parlamente, wenn Mitgliedstaaten zur Rechenschaft gezogen werden.


- Kodifizierung des 'europäischen Semesters' in den Rechtstexten, wodurch dieses Verfahren eine rechtliche Grundlage erhält.


-Mehr Rechte für die Kommission, der mehr Informationen übermittelt werden müssen, als ursprünglich vorgesehen und durch Möglichkeit, Überwachungsmissionen in den Mitgliedstaaten durchzuführen.


- Eine neue Geldstrafe (0,5 % des GDP) für täuschende  Statistiken in Bezug auf Daten über Defizite und Schulden.


- Größere Unabhängigkeit von Statistikämtern


- Mehr Details über Indikatoren, die bei der Überprüfung von makroökonomischen Ungleichgewichten genutzt werden um zu gewährleisten, dass die Kommission nicht nur rein ökonomische Indikatoren berücksichtigt, sondern auch die soziale Dimension im Blick behält.


-Gewährleistung der Rolle der Sozialpartner sowie der Systeme für die Lohnbildung.


-Revision der Klausel über Eurobonds (Eurosecurities). Bis Ende 2011 soll die Kommission einen Bericht und eventuell Rechtsvorschläge erstellen.


Punkte über die es noch keine Einigung gibt, die jedoch vom EP angenommen wurden:
Obwohl es noch keine Einigung mit den Mitgliedstaaten über die folgenden Punkte gibt, sind sie auch in den vom Plenum am Donnerstag angenommenen Berichten enthalten:


- Noch keine Einigung über automatische Erklärungen an  die Mitgliedstaaten, die Warnungen der Kommission  über zu hohe Ausgaben nicht beachten. Dieser Automatismus ist in den angenommenen Änderungen enthalten, da es als eine Möglichkeit für die Auferlegung von Sanktionen angesehen werden kann und somit ein wirklicher Anreiz für ein Land sein kann, um seine Situation zu verändern. Die angenommene Klausel verringert die Reichweite des von Deutschland und Frankreich angenommenen Deals von Deauville.


- Anhörung der Finanzminister im EP: Nach dem  vom Parlament vorgeschlagenen Text würde das  EP dem  "betroffenen Mitgliedstaat anbieten, an einer Aussprache teilzunehmen."
 - Notwendigkeit Länder mit hohen Leistungsbilanzüberschüssen (wie Deutschland) und Länder mit Leistungsbilanzdefiziten (Länder mit hohen Importen) zu betrachten, wenn die Gründe für makroökonomische Ungleichgewichte evaluiert werden.

REF : 20110622IPR22350
 
 
 
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