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Strong - but not invulnerable. Despite an impressive 4 metres and 600kg, the blue fin tuna is an endangered species. And why? Overfishing and illegal catches....(read more) Facebook Ab 2013 soll es ein freiwilliges Europäisches Kulturerbe-Siegel für symbolische Stätten europäischer Geschichte oder Integration geben, laut einer am Mittwoch vom Parlament angenommenen Resolution. Besondere Aufmerksamkeit gilt den "länderübergreifenden" Stätten angesichts ihrer speziellen Symbolik für die gemeinsame europäische Geschichte.
Die Mitgliedstaaten können ab 2013 alle zwei Jahre bis zu zwei Stätten als Kandidaten vorschlagen. Die Jury, die aus 13 unabhängigen Experten besteht, darf eine pro Land auswählen.
Das Siegel garantiert die Qualität der ausgewählten Stätten. Nominiert werden können Denkmäler, natürliche, versunkene, archäologische, ländliche oder industrielle Stätten, kulturelle Landschaften, Gedenkstätten sowie materielles oder immaterielles Kulturerbe, das mit einem Ort in Verbindung gebracht wird. Das Siegel soll auch an zeitgenössische Kulturerbe-Stätten vergeben werden, weniger für ihre architektonischen oder ästhetischen Leistungen, sondern für ihre Bedeutung für die gemeinsame europäische Geschichte und das gemeinsame Erbe.
Kandidaten für Stätten
Besondere Aufmerksamkeit gilt den "länderübergreifenden" Stätten wegen ihrer speziellen Symbolik für die gemeinsame europäische Geschichte. Gleichwohl müssen diese Stätten die Bedingungen für die Siegelvergabe erfüllen und eine koordinierende Stätte bestimmen, dessen einziger Gesprächspartner die Europäische Kommission ist. Mitgliedstaaten können sich auch für mehrere Stätten im gleichen Land mit demselben Thema bewerben.
Anstreben eines einheitlichen Kulturerbe-Siegels
Das Modell des Europäischen Kulturerbe-Siegels baut auf einem zwischenstaatlichen Siegel gleichen Namens auf, das in 2006 eingeführt wurde. Die Stätten, denen seit 2006 das Siegel unter dem alten Programm verliehen wurde, können sich für das neue Siegel bewerben. Innerhalb von sechs Jahren nach Einführung des neuen Programms soll eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob auch europäische Drittstaaten daran teilnehmen können.
Die Mitgliedstaaten sollen die Stätten verwalten, schützen und bewerben. Die Kommission wird sich um Kommunikation und Sensibilisierung kümmern, wie zum Beispiel um das Erstellen einer Internetpräsenz für das Siegel und um die Unterstützung der Werbemaßnahmen für das Netzwerk der ausgewählten Kultursiegel-Stätten.
Verfahren: Mitentscheidung, zweite Lesung