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Gemeinsame EU-Standards für Gefangenenrechte gefordert

Plenartagung Justiz und Inneres 15-12-2011 - 13:03
 

Das Europäische Parlament äußert seine Besorgnis über die "beunruhigende" Lage der Haftbedingungen in der EU in einer am Donnerstag verabschiedeten Resolution. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Dringlichkeitsmaßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Grundrechte von Häftlingen geschützt und in allen Mitgliedstaaten gemeinsame Mindestnormen herrschen werden.


Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, einen Legislativvorschlag zu den Rechten von Häftlingen und Mindestnormen für Haftbedingungen vorzulegen. Normen für die Entschädigung von Personen, die zu Unrecht inhaftiert oder verurteilt wurden, sollen vereinheitlicht werden, heißt es in der Resolution.


Alarmierende Bedingungen


Die Überfüllung der Haftanstalten, die Zunahme der Anzahl der Häftlinge, insbesondere ausländischer Häftlinge, eine hohe Anzahl von Untersuchungshäftlingen, Häftlinge mit geistigen und psychischen Störungen sowie zahlreiche Todesfälle und Selbstmorde zeichnen ein "besorgniserregendes Bild". Das geht aus dem 2011 Grünbuch der Kommission zum Freiheitsentzug hervor. Die Gesamtanzahl der Gefängnisinsassen in der EU in den Jahren 2009–2010 lag bei schätzungsweise 633909 Personen.


Grundrechte schützen


Haftbedingungen müssen mit der Menschenwürde vereinbar sein. Das Parlament hebt zudem hervor, dass die Rechte von Verdächtigen oder Beschuldigten garantiert sein. Das schließt auch das Recht, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren, ein.


Die EU-Parlamentarier sagen, dass die Wahrscheinlichkeit von Rückfällen geringer sei, wenn menschenwürdige Haftbedingungen sowie der Zugang zu Strukturen für die Resozialisierung gewährleistet sind.


Neue Haushaltslinie


Ein Problem, auf das die Mitgliedstaaten häufig hinweisen, sind die fehlenden Mittel zur Verbesserung der Lage in den Gefängnissen. Das Parlament fordert daher eine neue Haushaltslinie, um die Mitgliedstaaten zu hohen Standards anzuhalten.


Die Resolution wurde per Handzeichen angenommen.


Verfahren: Nichtbindende Resolution

REF : 20111215IPR34229
 
 
 
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