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Parlament für strengere Kontrollen bei Schädlingsbekämpfungsmitteln

Plenartagung Umwelt 19-01-2012 - 12:19
 

Biozid-Produkte wie Rattengift oder auch Desinfektionsmittel sollen strengeren Sicherheitskontrollen unterzogen werden. Dies geht aus einer am Donnerstag angenommenen, überarbeiteten Verordnung des EU-Parlaments mit dem Ziel, die öffentliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen bei gleichzeitiger Straffung des Marktzulassungsverfahren, hervor.


"Ich bin sehr erfreut darüber, dass wir ausgewogene Antworten gefunden haben, um sowohl die Sicherheitskontrollen als auch das Zulassungsverfahren zu verbessern, so dass Europäer Zugang zu neuen Schädlingsbekämpfungsmitteln, die sicher und wirksam sind, haben", sagte die deutsche Berichterstatterin Christa Klass (EVP), nachdem die Abgeordneten die Gesetzesnovellierung per Handzeichen angenommen haben. Die Verordnung muss vom Europäischen Rat nur noch formal abgesegnet werden, um in Kraft zu treten, zumal sich Parlament und Rat bereits im Vorfeld auf den Text geeinigt hatten.


Sichere Sofas


Mit der Novellierung wird ein Schlupfloch geschlossen, so dass behandelte Waren wie mit einem Fungizid belastete Möbel oder Arbeitsflächen in Küchen mit antibakterieller Beschichtung unter die neuen Regeln fallen. Sie müssen zudem gekennzeichnet werden. Landwirtschaftliche Pestizide werden weiterhin durch andere EU-Gesetze abgedeckt.


Einschränkung schädlicher Substanzen


Die problematischsten Stoffe, wie etwa solche, die krebserregend sind, Gene oder Hormone beeinflussen oder die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen, sollten grundsätzlich verboten werden. Mitgliedstaaten sollten Ausnahmen nur in absolut notwendigen Fällen machen, wenn zum Beispiel ein Biozid für den Schutz der Gesundheit gebraucht wird. Zulassungen sowie deren Verlängerungen sollen zeitlich begrenzt werden, während sicherere Alternativen entwickelt werden.


Angesichts der möglichen Risiken der Nanotechnologie konnten die EU-Abgeordneten getrennte Sicherheitskontrollen und die Kennzeichnung von Produkten, die Nanomaterial enthalten, durchsetzen.
 
Öffnung des EU-Markts für Biozid-Produkte


Durch das neue Gesetz wird dieses Binnenmarktsegment stärker vereinheitlicht. Auch werden Fristen, um die Anträge von Zulassungen zu bewerten, festgesetzt. Die Anerkennung von Zulassungen zwischen den Mitgliedstaaten wird verbessert.


Ab 2013 können EU-Zulassungen beantragt werden und ab 2020 wird die Unionszulassung auch für die meisten Biozid-Produkte möglich sein.


Tierversuche reduzieren


Zur Vermeidung von Verdoppelungen von Tierversuchen werden Unternehmen verpflichtet, Daten im Austausch für eine angemessene Entschädigung zu teilen.


Verfahren: Mitentscheidung, zweite Lesung

REF : 20120119IPR35664
 
 
 
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