Schokoladengenuss ohne den bitteren Beigeschmack von Kinderzwangsarbeit 

Pressemitteilung 
 
 

Diese Seite teilen: 

Als weltweit größter Schokoladen-Konsument und Standort führender Schokoladenhersteller muss die EU sicherstellen, dass bei der Herstellung keine Kinder ausgebeutet werden. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde am Mittwoch angenommen. Das Parlament hat der Neuauflage des Internationalen Kakao-Übereinkommens, das Produktion und Handel mit Kakao regelt, zugestimmt, nützte jedoch die Gelegenheit, das Problem der Kinderarbeit auf Kakaoplantagen ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.

Der Berichterstatter Vital Moreira (S&D, PT) zeigte sich bei der Debatte mit dem für Entwicklungsfragen zuständigen Kommissionsmitglied Andris Piebalgs sehr besorgt: "Eine erschreckend hohe Zahl an Kindern ist gezwungen, riskante Arbeiten auf Kakaoplantagen auszuführen. Das neue Internationale Kakao-Übereinkommen gibt uns mehr Möglichkeiten, dagegen anzugehen, aber es muss noch viel mehr getan werden. Sowohl die politischen Entscheidungsträger als auch alle in die Kakaoherstellung involvierten Akteure müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und Kinderarbeit bei der Kakaoproduktion unterbinden." Der Entschließungsantrag wurde per Handzeichen angenommen.


Die EU-Parlamentarier appellieren an alle mit der Kakaoproduktion und -distribution in Verbindung stehenden Personen - von Landwirten über Händler, Regierungen, Schokoladhersteller bis hin zu den Konsumenten - ihren Beitrag zur Bekämpfung von Kinderzwangsarbeit und Kinderhandel zu leisten.



Datenlage und Rückverfolgbarkeit


Mehr Forschungsbemühungen sind nach Ansicht der EU-Parlamentarier nötig, um verlässliche statistische Angaben zu Kinderarbeit und Kinderhandel in West-Afrika machen zu können. Viele Kinder arbeiten, um das Überleben ihrer Familie zu sichern, und nicht jede dieser Arbeiten sollte als Kinderzwangsarbeit gelten. Einige auf Kakaoplantagen in Ghana und der Elfenbeinküste beschäftigte Kinder könnten laut Studienberichten allerdings durch Menschenhandel an ihren Arbeitsplatz gelangt sein. Dort sind sie oftmals Pestiziden ausgesetzt.



Die EU-Parlamentarier verlangen von der Kommission, Rückführbarkeitsmechanismen zu entwerfen, anhand derer genau festgestellt werden kann, ob ein Produkt durch Kinderzwangsarbeit hergestellt wurde. Das Gleiche gilt für alle Vertragspartner des Internationalen Kakao-Übereinkommens: Jeder Schritt der Kakao-Zulieferkette muss rückverfolgbar sein. Sollten die Akteure dies allein nicht bewerkstelligen können, empfehlen die EU-Abgeordneten die Übertragung dieser Aufgabe an akkreditierte Partnerunternehmen.



Das neue Internationale Kakao-Übereinkommen


Das neue Internationale Kakao-Übereinkommen ist das wichtigste Rohstoffübereinkommen zwischen Kakao-Exporteuren und Importeuren und hat zum Ziel, den internationalen Kakao-Handel fairer und nachhaltiger zu gestalten. Die neueste Auflage, die am Mittwoch vom Parlament angenommen wurde, enthält einen Appell an alle teilnehmenden Vertragsparteien, mehr Daten zu sammeln, diese auszuwerten und zu verbreiten sowie weitere Studien in Auftrag zu geben. Das neue Übereinkommen will mehr soziale und ökologische Verantwortlichkeit bewirken, thematisiert das Problem der Kinderarbeit jedoch nicht explizit.



Fakten über Kakao und Kinderzwangsarbeit


  • Die EU mahlt und konsumiert ungefähr 40% der weltweiten Kakaoproduktion. 

  • Die Kakaoernte ist sehr arbeitsintensiv. Mehr als 90% der weltweiten Kakaomasse werden von 5,5 Mio. Kleinbauern angebaut. Weitere 14 Mio. Landarbeiter hängen bei ihrer Existenzsicherung unmittelbar von der Kakao-Produktion ab.

  • Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zufolge werden mehr als 215 Mio. Kinder weltweit als Zwangsarbeiter missbraucht.

  • EU-Parlamentarier haben sich bereits für ein generelles Verbot von Kinderzwangsarbeit im Handel und für die potenzielle Einführung eines Labels für Produkte, die ohne diese hergestellt wurden, ausgesprochen.  Vergangenen Dezember verweigerte das Parlament seine Zustimmung zu einem Protokoll über den Handel mit Textilien im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Usbekistan, da Beweise vorlagen, die auf Kinderzwangsarbeit auf usbekischen Baumwollplantagen hindeuteten.