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Parlament spricht sich gegen ein Auslaufen der Steuervorteile von Diesel aus

Plenartagung Steuerwesen 19-04-2012 - 16:27
 

Eine "produktneutrale" Besteuerung von Energieträgern dürfte nicht dazu führen, dass Dieselkraftstoff seine Steuervorteile gegenüber Benzin einbüße, meinte eine Mehrheit der Abgeordneten am Donnerstag in einer Abstimmung über den Reformvorschlag der Kommission zur Energiebesteuerung. Die Kommission hatte vorgeschlagen, die in den meisten EU-Ländern geltenden steuerlichen Vorteile von Diesel auslaufen zu lassen.


Die gesetzlich nicht bindende Position des Parlaments wurde mit 374 Ja-Stimmen gegen 217 Nein-Stimmen bei 73 Enthaltungen angenommen und ist eine Empfehlung an den Ministerrat, der in Steuerfragen wie diesen einstimmig zu beschließen hat.


Die Berichterstatterin des Parlaments Astrid Lulling (EVP, LU) unterstützte grundsätzlich den Reformvorschlag als Beitrag zum Klimaschutz, sprach sich jedoch gegen Steuerneutralität aus, da dies einen Anstieg des Dieselpreises zur Folge haben würde.


Der Vorschlag der Kommission


Laut Kommissionsvorschlag sollte die Energiebesteuerung in Abhängigkeit von den CO2-Emissionen einerseits und des Energiegehalts des jeweiligen Energieträgers andererseits erfolgen. Die Reform sollte zum Kampf gegen den Klimawandel beitragen, den Einsatz erneuerbarer Energien fördern und den technologischen Wandel und Investitionen in eine "grüne Wirtschaft" vorantreiben.


Weitere Anwendungsbereiche


Die Abgeordneten unterstützen die den Mitgliedstaaten gebotenen Möglichkeiten, geringe oder keine Steuern in bestimmten Bereichen wie der Land- und Forstwirtschaft zu erheben. Allerdings sollten damit verbunden andere Maßnahmen in dem jeweiligen Sektor zu einer höheren Energieeffizienz führen.


Derzeit geltende Steuerbefreiungen für Haushalte und gemeinnützige Organisationen sollten - über einen entsprechend langen Zeitraum - sukzessive auslaufen, meinen die Abgeordneten. In Mitgliedstaaten, in denen die Energiepreise davon unmittelbar betroffen sein könnten, sollten ausgleichende Maßnahmen für Haushalte mit bescheidenem Einkommen und für gemeinnützige Organisationen vorgesehen werden.


Die Mitgliedstaaten sollten laut Resolution sicherstellen, dass die CO2-Besteuerung keine Industriesektoren trifft, die bereits am CO2-Emissionshandel teilnehmen. Eben so wenig sollten sich aber aus der CO2-Besteuerung von Sektoren, die nicht am Emissionshandel teilnehmen, keine Nachteile gegenüber ersteren ergeben.



Verfahren: Konsultation, einzige Lesung

REF : 20120419IPR43406
 
 
 
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