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Schutz von Haifischen: Parlament macht "Finning"-Verbot unumgehbar

Plenartagung Fischerei 22-11-2012 - 16:30
 

Die Abgeordneten haben Ausnahmeregeln beim EU-Verbot von Haifisch-"Finning" - das Abtrennen von Haifischflossen mit anschließender Entsorgung des Tieres im Meer - abgeschafft. Diese Ausnahmen verpflichteten die Fischer zwar, die Tierkörper an Bord zu behalten, doch war diese Vorschrift schwer durchzusetzen, weil Flossen und Körper nach der Verarbeitung in unterschiedlichen Häfen angelandet werden konnten, was wirksame Kontrollen erschwerte.


Das Finning-Verbot von 2003 untersagt das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen. Durch die Abstimmung vom Donnerstag wurden nun alle Ausnahmen in Form von speziellen Fangerlaubnissen für das Abtrennen von Haifischflossen  auf See abgeschafft. Die Haie müssen nun mit unversehrten Flossen am Körper angelandet werden. Die Entschließung wurde mit 566 Stimmen verabschiedet, bei 47Gegenstimmen und 16 Enthaltungen.


Die speziellen Fangerlaubnisse wurden Schiffen erteilt, die "nachweislich in der Lage sind, alle Haifischteile zu verwerten". Nach der Verarbeitung an Bord konnten Flossen und Körper jedoch in unterschiedlichen Häfen angelandet werden. Dies erschwerte Kontrollen, bei denen eine Übereinstimmung zwischen dem Gewicht der Flossen und des Körpers sichergestellt werden hätte sollen, und machte somit Hai-Finning möglich.


Die Berichterstatterin Maria do Céu Patrão Neves (EVP, PT) wollte die Ausnahmen nicht abschaffen, sondern weiter einschränken, so dass nur Tiefkühlschiffe Haifischflossen an Bord abtrennen dürfen, und diese zusammen mit den Körpern im selben Hafen anlanden müssen.


Vielen Haifischarten sind besonders durch Überfischung gefährdet. In den letzten Jahren wurden einige Hai-Populationen stark befischt, und sie sind durch einen dramatischen Anstieg der Nachfrage nach Haiprodukten, insbesondere nach Flossen, ernsthaft bedroht. Die Vergabe von speziellen Fangerlaubnissen ist insbesondere in Spanien und Portugal zur Regel geworden.
 


Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), erste Lesung

REF : 20121122IPR56237
 
 
 
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