Reform der EU-Fischereipolitik: Parlament fordert Ende der Überfischung
Am Mittwoch haben die Abgeordneten einen ehrgeizigen Reformvorschlag für die gemeinsame Fischereipolitik (GFP) verabschiedet, mit der nachhaltige Fangquoten, ein Rückwurfverbot und Mehrjahrespläne auf wissenschaftlicher Grundlage eingeführt werden sollen. Die Überfischung wird als Konsequenz der weithin als gescheitert betrachteten aktuellen EU-Fischereipolitik von 2002 betrachtet. Die neue GFP soll ab 2014 gelten.
Nach Kommissionsangaben sind die EU-Fischbestände im Mittelmeer zu 80% und im Atlantik zu 47% überfischt. Die GFP-Reform enthält starke und klare Maßnahmen, um dieses Problem in den Griff zu bekommen.
"Heute haben wir gezeigt: Das Europäische Parlament ist kein zahnloser Tiger. Wir sind kraftvoll, und wir entscheiden mit, wie die Zukunft für uns, unsere Kinder und Enkelkinder ausgestattet sein soll. Wir entscheiden: Schluss mit der Überfischung, Schluss mit der Ausbeutung der Meere. Wenn sich die Bestände durch die neuen Regeln erholt haben, dann werden nach 2020 15 Millionen Tonnen mehr Fisch zur Verfügung stehen, und es werden 37.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen", sagte die Berichterstatterin Ulrike Rodust (S&D, DE).
Der Vorschlag für die GFP-Reform wurde mit 502 Stimmen verabschiedet, bei 137 Gegenstimmen und 27 Enthaltungen.
Nachhaltigkeit durch ein Rückwurfverbot...
Fischer in Europa werfen fast ein Viertel ihres Fangs wieder zurück ins Meer, entweder um Quoten einzuhalten oder weil die Fische keinen Handelswert haben. Um diese verschwenderische Praxis zu beenden - beim Rückwurf sind die meisten Fische tot - wollen die Abgeordneten die Pflicht zur Anlandung aller Fänge in den einzelnen Fischereien durchsetzen. Dafür soll ein Zeitplan gelten, der das Rückwurfverbot ab 2014 nach und nach für alle fischereilich genutzten und regulierten Arten festlegt.
So angelandete Fänge, die beispielsweise nicht die Mindestgröße aufweisen, werden vom Verkauf für den menschlichen Verzehr ausgenommen. Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die Fischer das Rückwurfverbot beachten.
...und durch Beachtung des höchstmöglichen Dauerertrags
Ab 2015 dürfen die EU-Länder keine Fangquoten mehr beschließen, die nicht nachhaltig sind. Die Fischer müssen den "höchstmöglichen Dauerertrag" ("Maximum Sustainable Yield", MSY) beachten. Die Fangmenge wird dann in dem Maße begrenzt, dass die Fischbestände nicht nach und nach schrumpfen, sondern langfristig ihre Größe beibehalten. Die Abgeordneten wollen so gewährleisten, dass die Fischbestände bis 2020 wieder über dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags liegen und dass alle wiederaufgefüllten Bestände auf diesem Niveau gehalten werden können.
Eine langfristige Perspektive statt alljährlicher Kampf um Fangquoten
Das Parlament will Mehrjahrespläne für Fischbestände zur Priorität machen, auf Basis von verlässlicheren Daten aus den EU-Mitgliedstaaten. Diese Pläne würden ebenfalls zu einer nachhaltigen Fischerei beitragen und der Industrie Planungssicherheit verschaffen.
Die nächsten Schritte
Das Parlament wird nun mit dem Rat und der Kommission über die Reformpläne verhandeln und dann in zweiter Lesung abstimmen. Der irische Ratsvorsitz hat mehrmals angekündigt, bis Ende Juni eine Einigung anzustreben.
Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), erste Lesung
Kontakt:
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Jens POTTHARST
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Huberta HEINZEL