Sitzverteilung nach 2014: Deutschland verliert 3 Abgeordnete im Europaparlament 

Pressemitteilung 
 
 

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Um die Obergrenze von 751 Sitzen im Parlament einzuhalten, die der Lissabon-Vertrag vorschreibt, und Platz zu schaffen für die kroatischen Abgeordneten nach dem EU-Beitritt ihres Landes, würden nach einem am Mittwoch verabschiedeten Vorschlag des Parlaments 12 EU-Länder jeweils einen Sitz verlieren, Deutschland drei, und keines einen Sitz dazu gewinnen. Die EU-Regierungen müssen nun einstimmig über den Vorschlag entscheiden.

Das Parlament zählt zurzeit 754 Abgeordnete. Wenn Kroatien dieses Jahr beitritt, mit einem Anspruch auf 12 Sitze, wird die Zahl auf insgesamt 766 Abgeordnete ansteigen. Der Vertrag von Lissabon schreibt jedoch eine Höchstzahl von 751 Sitzen nach den Europawahlen 2014 vor, so dass nächstes Jahr 15 Sitze aufgegeben werden müssen.

Die Sitzverteilung für die nächste Wahlperiode 2014-2019 sollte "nicht willkürlich sein, sondern sich vielmehr auf objektive Kriterien gründen, die auf pragmatische Weise anzulegen sind", steht in der Entschließung, die mit 536 Stimmen verabschiedet wurde, bei 111 Gegenstimmen und 44 Enthaltungen. Demographische Veränderungen sollten berücksichtigt werden, während "Verluste auf höchstens einen Sitz pro Mitgliedstaat beschränkt" sein dürften, so der Text weiter.

Nach dem Lösungsvorschlag des Parlaments würden die 12 EU-Mitglieder Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, Portugal und Rumänien jeweils einen Sitz nach den nächsten Europawahlen verlieren. Zudem muss Deutschland ohnehin drei Abgeordnete aufgeben, denn der Lissabon-Vertrag erlaubt eine Höchstzahl von 96 Sitzen - Deutschland hat derzeit 99.

"Hätten wir eine sanften Übergang vom kleinsten zum größten Land gewollt und dabei die Anzahl von EU-Bürgern berücksichtigt, die ein einzelner Abgeordneter dieses Hauses vertritt (...), dann bräuchten wir eine radikalere Lösung, bei der einige EU-Länder Sitze hinzubekommen und andere mehr als einen verlieren würden. Doch hätte ein solcher Vorschlag eine realistische Chance, entweder vom Parlament oder vom Rat akzeptiert zu werden?", sagte einer der beiden Berichterstatter, Rafał Trzaskowski (EVP, PL). Dies sei die "am wenigsten unvollkommene aller möglichen Lösungen", sagte Roberto Gualtieri (S&D, IT).

Die Europawahlen 2019 fest im Blick
Das Parlament sagt zu, vor Ende 2015 einen neuen Vorschlag für ein System vorzulegen, durch das es in Zukunft vor jeder Neuwahl zum Europäischen Parlament möglich sein wird, die Sitze unter den Mitgliedstaaten in "objektiver, fairer, dauerhafter und transparenter Weise" zuzuteilen.

Dieses System sollte einen etwaigen Anstieg in der Anzahl der Mitgliedstaaten und demographische Trends berücksichtigen. Die Möglichkeit, "eine Zahl von Sitzen für auf transnationalen Listen gewählte Mitglieder vorzubehalten", dürfe nicht ausgeschlossen werden, so das Parlament.

Überarbeitung des Abstimmungssystems im Rat der EU

Das neue System für die Sitzverteilung im Parlament sollte gemeinsam mit einer Überarbeitung des Abstimmungssystems im Rat als Teil der notwendigen Revision der EU-Verträge eingerichtet werden. Diese Reform sollte ein Konvent erarbeiten, und anerkennen, dass "die Grundlage der Demokratie der Union die Vertretung sowohl der Bürger und Bürgerinnen als auch der Mitgliedstaaten ist".

Die nächsten Schritte

Der Vorschlag des Parlaments wird nun den EU-Regierungen im Europäischen Rat vorgelegt, die einstimmig darüber entscheiden müssen. Damit der Beschluss in Kraft treten kann, ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. Die nächsten Europawahlen werden nach einer Entschließung des Parlaments vom 22. November 2012 voraussichtlich im Mai 2014 stattfinden.


Mitgliedstaaten

Aktuelle Sitzverteilung

Vorgeschlagene Sitzverteilung

Unterschied

Deutschland

99*

96

-3

Frankreich

74

74

=

Vereinigtes Königreich

73

73

=

Italien

73

73

=

Spanien

54

54

=

Polen

51

51

=

Rumänien

33

32

-1

Niederlande

26

26

=

Griechenland

22

21

-1

Belgien

22

21

-1

Portugal

22

21

-1

Tschechische Republik

22

21

-1

Ungarn

22

21

-1

Schweden

20

20

=

Österreich

19

18

-1

Bulgarien

18

17

-1

Dänemark

13

13

=

Slowakei

13

13

=

Finnland

13

13

=

Irland

12

11

-1

Kroatien

12

11

-1

Litauen

12

11

-1

Slowenien

8

8

=

Lettland

9

8

-1

Estland

6

6

=

Zypern

6

6

=

Luxemburg

6

6

=

Malta

6

6

=

TOTAL

766

751

15


* Die drei Sitze für Deutschland waren Teil einer Übergangsregelung, die zum Ende dieser Legislaturperiode ausläuft.

Verfahren: Initiativrecht des Parlaments (Artikel 41 der Geschäftsordnung des Europäischen
Parlaments)