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Schwerpunkte der Plenartagung

Schwerpunkte der Plenartagung vom 14. - 17. Juni 2010

 
  • Selbständige Kraftfahrer könnten auf ein Arbeitslimit von 48Std/Woche begrenzt werden
  • SPD, Grüne und GUE ersuchen die Ablehnung des Vorschlags, sie von der Arbeitszeitenrichtlinie auszunehmen

Für selbständige Bus- und Fernfahrer müssen die gleichen Regeln gelten wie für Angestellte eines Unternehmens, fordert der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. Die Abgeordneten haben somit den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt. Sie argumentieren, dass die Gleichbehandlung aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit sowie zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs nötig ist.


In Straßburg wird nun das Plenum über Annahme oder Ablehnung des Kommissionsvorschlags abstimmen, der vorsieht, selbständige Fahrer von der Arbeitszeitenrichtlinie für Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports auszunehmen. Bereits am 28. April 2010 hatte eine Mehrheit des Beschäftigungsausschusses die Änderungsanträge von SPE, Grünen und GUE angenommen, die den Kommissionsvorschlag aus Gründen der Gesundheit, Sicherheit und Wettbewerbsgleichheit ablehnten. 


In Anbetracht der Gesundheit und Sicherheit der Fahrer, der Straßenverkehrssicherheit und der allgemeinen Wettbewerbsregeln hatten sich die Fraktionen darin gegen den Gesetzesvorschlag der Kommission ausgesprochen.


Gelten für selbständige Fernfahrer letztendlich die gleichen Regeln wie für angestellte Fahrer, unterliegen sie auch den Vorschriften für Be- und Entladen, Unterstützung für Fahrgäste, Reinigung und Wartung sowie bezüglich der Formalitäten im Zusammenhang mit Polizei und Zoll. Momentan sieht die Gesetzeslage ein wöchentliches Fahrlimit von durchschnittlich 48 Stunden vor. Dieses Limit kann allerdings auf bis zu 60 Stunden pro Woche angehoben werden, vorausgesetzt der Wochendurchschnitt von 48 Stunden wird über einen Zeitraum von vier Monaten nicht überschritten.


Berichterstatterin Edit Bauer (EVP, Slowakei) unterstützt den Ansatz der Kommission, eher das Problem der scheinselbständigen Kraftfahrer zu bekämpfen, als selbständige Kraftfahrer in den Geltungsbereich der Richtlinie einzubeziehen und argumentiert ferner, dass "die Regulierung der Arbeitszeit von Selbständigen beispiellos ist".



Berichterstatterin: Edit BAUER (EVP, Slowakei)

Verfahren: Mitentscheidungsverfahren, 1. Lesung

Aussprache: Dienstag, 15. Juni 2010

Abstimmung: Mittwoch, 16. Juni 2010