To restore people's trust in the EU we need quick and tangible results on youth employment and tax fraud, warned Parliament president Martin Schulz at the...(read more) Facebook
Water is the theme of this year's International Day for Biological Diversity. Essential to life, water has always been an important topic for the Parliament....(read more) Facebook
The chat with Jan Philipp Albrecht, who is charge of steering the data protection proposal through Parliament, has just started! Don't miss the opportunity to...(read more) Facebook
What would you do with €1 trillion? That's the amount of taxes lost to fraud and evasion in Europe: €2,000 per citizen per year. Read more about how Parliament...(read more) Facebook Die bei der Nutzung von Mobiltelefonen, Smartphones und Tablet-PCs innerhalb der EU anfallenden Kosten werden ab Juli diesen Jahres für Verbraucher deutlich sinken. So will es ein zwischen Parlament und nationalen Regierungen ausgehandeltes vorläufiges Abkommen, über das am Donnerstag abgestimmt wird.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben werden zum ersten Mal die seit 2007 geltenden EU-Preisobergrenzen bei grenzüberschreitenden Telefonaten auch auf Datenübertragungen wie Emailverkehr und Browsen im Internet ausgedehnt. Zusätzlich sollen auch die bei Telefonanrufen entstehenden Kosten weiter gesenkt werden.
Auf Druck der Abgeordneten hin wird die neue Höchstgrenze für Datennutzung ab 1. Juli 2012 bei 70 Eurocent pro Megabyte liegen. 2013 wird sie auf 45 Cent herabgesetzt und ab 1. Juli 2014 wird sie bei nur mehr 20 Cent liegen. Zurzeit gilt keine gesetzliche Obergrenze und es steht Mobilfunkanbietern frei, ihre Preise festzulegen.
Mit der Einführung von Obergrenzen bei Endverbraucherpreisen werden die Kosten eines einminütigen Gesprächs (im oder ins EU-Ausland) ab 1. Juli 2012 auf 29 Cent und ab Juli 2014 auf 19 Cent sinken. Momentan liegen die Höchstkosten bei 35 Cent. Auch das Senden von Kurznachrichten wird künftig günstiger ausfallen. Während der momentane Höchstpreis bei 11 Cent liegt, soll er ab 1. Juli 2012 nur mehr 9 Cent und ab 1. Juli 2014 6 Cent betragen.
Darüber hinaus werden Verbraucher ab 1. Juli 2014 die Wahl haben, Mobilfunkdienste getrennt für In- und Ausland zu erwerben, was die Möglichkeit einschließt, diese bei verschiedenen Anbietern zu erstehen, wobei die Kunden die gleiche Nummer behalten. Beim Wechsel des Anbieters entstehen keine Kosten für den Verbraucher. Der Anbieter, von dessen Diensten der Verbraucher in seinem Heimatland Gebrauch macht, ist in Zukunft gezwungen, seine Kunden über dieses Recht in Kenntnis zu setzen.
Debatte: Mittwoch, 9. Mai 2012
Abstimmung: Donnerstag, 10. Mai 2012
Verfahren: Mitentscheidung, erste Lesung