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Pressemitteilung

Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in Pässen

(Plenartagung)
Justiz und Inneres - 14-01-2009 - 12:56

Das Europäische Parlament hat die neue Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in Pässen und Reisedokumenten verabschiedet. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Einzelpässe für Minderjährige auszustellen ("Eine Person - ein Pass"-Grundsatz). Das Mindestalter für die Abnahme von Fingerabdrücken wird auf 12 Jahre festgesetzt.

Die EU-Kommission hatte zwei Ausnahmeregelungen für die Befreiung von der Fingerabdruckabnahmepflicht vorgeschlagen: Für Kinder unter sechs Jahren und für Personen, bei denen eine Abnahme von Fingerabdrücken physisch unmöglich ist.


Mindestalter für Fingerabdrucknahme


Bei der Durchführung von Pilotprojekten hatte sich herausgestellt, dass die Qualität von Fingerabdrücken von Kindern unter sechs Jahren nicht ausreicht, um ihre Identität tatsächlich nachzuweisen. Das Mindestalter für die Fingerdruckabnahme wird nun auf 12 Jahre festgesetzt. Kindern unter sechs Jahren werden keine Abdrücke genommen. Staaten, die bereits Fingerabdrücke von unter 12-Jährigen nehmen lassen, können dies jedoch während einer Übergangszeit von vier Jahren weiterhin tun.


Personen, bei denen eine Abnahme von Fingerabdrücken physisch unmöglich ist, soll ein provisorischer Pass ausgestellt werden können, der 12 Monate oder einen kürzeren Zeitraum gültig sein soll. 


"Eine Person - ein Pass"


Als ergänzende Sicherheitsmaßnahme hatte die Kommission außerdem den Grundsatz "eine Person - ein Pass" vorgeschlagen. Die Vorschrift zur zwingenden Verwendung von Kinderreisepässen sei ein Mittel "im Kampf gegen Entführungen und Kinderhandel", so der Berichterstatter des EP,  Carlos COELHO (EVP-ED, Portugal).


Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Einzelpässe für Minderjährige auszustellen. Dadurch wird die noch immer bestehende Praxis beendet, dass bei der Passausstellung die Kinder des Passinhabers namentlich mit aufgenommen werden, jedoch nur die biometrischen Daten des Elternteils, der Inhaber des Passes ist, gespeichert sind; auf diese Weise lässt sich die Identität des Kindes kaum verlässlich kontrollieren.


Unter Berücksichtigung der erheblichen Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Überquerung der Außengrenzen durch Kinder soll die Kommission prüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind, um einen gemeinsamen Ansatz zu gewährleisten.


Sicherheitsstandards und Datensicherheit


Aufgrund der "Notwendigkeit eines großen Vertrauens in die Verarbeitung biometrischer Daten", so die Abgeordneten, sollten für die Sicherheit der Dokumente zudem gemeinsame Sicherheits-Mindestnormen eingeführt werden. Das Verfahren zur Datenabnahme soll mit Hilfe gemeinsamer Qualitätsanforderungen und technischer Normen harmonisiert werden.


Pässe und Reisedokumente sind mit einem Speichermedium mit hohem Sicherheitsstandard versehen, das ein Gesichtsbild enthält. Die Mitgliedstaaten fügen zudem zwei Fingerabdrücke, die bei flach aufgelegten Fingern abgenommen werden, in interoperablen Formaten hinzu. Die Daten sind zu sichern, und das Speichermedium muss eine ausreichende Kapazität aufweisen und geeignet sein, die Integrität, die Authentizität und die Vertraulichkeit der Daten sicherzustellen.


Biometrische Daten sollen erfasst und gespeichert werden, dürfen jedoch nur verwendet werden, um die Authentizität des Dokuments oder die Identität des Inhabers zu prüfen.


Momentane Rechtslage in Deutschland und Österreich


Deutschland:


Die Möglichkeit der Eintragung von Kindern in den Reisepass der Eltern ist mit dem 1. November 2007 entfallen. Seit November 2005 ist auch für einen Kinderreisepass ein Lichtbild nach der neuen Fotomustertafel erforderlich. Kinder unter sechs Jahren müssen keine Fingerabdrücke abgeben. Kosten für den Kinderreisepass: 13 EUR.


Österreich:


Kinder unter zwölf Jahren können im Reisepass der Eltern oder eines Elternteils eingetragen werden. Miteingetragene Kinder dürfen nur mit der Person aus- und einreisen, in deren Reisepass sie eingetragen sind. Ein eigener Reisepass für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr wird jedoch empfohlen. Bei Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst. Kosten für den Kinderreisepass: 26,30 EUR.



594 Abgeordnete stimmten für die Verordnung, 51 dagegen, 37 enthielten sich der Stimme.


Berichterstatter: Carlos COELHO (EVP-ED, Portugal)

Bericht: (A6-0500/2008) - Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in Pässen und Reisedokumenten

Verfahren: Mitentscheidungsverfahren, 1. Lesung

Aussprache: Dienstag, 13.01.2009

Abstimmung: Mittwoch, 14.01.2009


 
REF : 20090114IPR46171

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Andreas KLEINER
Redaktion & Veröffentlichung


Katrin EICHEL
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