EU vor Verhandlungen über ein neues SWIFT-Abkommen
Am Monatag haben es die EU-Außenminister offiziell bestätigt: Das SWIFT-Abkommen, das US-Behörden direkten Zugriff auf europäische Bankdaten erlaubte, ist nach der Ablehnung durch das Europaparlament null und nichtig. Am Donnerstag (25. Februar) erklärten die EU-Innenminister, Verhandlungen über ein neues Abkommen aufnehmen zu wollen. „Die USA haben verstanden, dass das neue Abkommen die Forderungen des Europaparlaments berücksichtigen muss“, sagte der spanische Innenminister Pérez Rubalcaba.
Alfredo Pérez Rubalcaba unterstrich am Donnerstag auch, dass die Innenminister ein gemeinsames EU-Abkommen mit den USA anstrebten und sich gegen bilaterale Lösungen ausgesprochen hätten.
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmstöm hatte zuvor erklärt, dass die Kommission den Entwurf für ein Verhandlungsmandat vorbereite, welches dann von Ministerrat und Europaparlament angenommen werden müsste.
Die USA hatten vor der Abstimmung des Europaparlaments über das SWIFT-Abkommen am 11. Februar den Europa-Abgeordneten deutlich gemacht, dass sie in einer Ablehnung einen Rückschlag für die Zusammenarbeit bei der Terrorbekämpfung sähen. Sowohl der amerikanische EU-Botschafter als auch Außenministerin Clinton waren vorstellig geworden. Das EU-Parlament lehnte das Abkommen vor zwei Wochen dennoch mit deutlicher Mehrheit ab (378 zu 196 Stimmen bei 31 Enthaltungen).
„Der US-Kongress würde umgekehrt nichts vergleichbares akzeptieren"
„Wenn die US-Regierung dem amerikanischen Kongress etwas Vergleichbares vorschlagen würde, im großen Stil Bankdaten amerikanischer Bürger an eine fremde Macht weiterzugeben – wir wissen wohl alle, was der Kongress dazu sagen würde, oder nicht?“, hatte Jeanine Hennis-Plasschaert, die Berichterstatterin des Parlaments, vor der Abstimmung gesagt. Die liberale niederländische Abgeordnete betonte, dass sie für eine Partnerschaft mit den USA „Schulter an Schulter“ eintrete.
Parlament und europäisches Rechtsverständnis missachtet
„Der gezielte Austausch und die Auswertung von Daten ist im Rahmen der Terrorbekämpfung notwendig und wird es bleiben“, so Hennis-Plasschaert. Aber die „Regeln zur Datenübertragung und zur Speicherung ist nicht verhältnismäßig im Vergleich zum Sicherheitsinteresse“. Das ausgehandelte Abkommen sei in wichtigen Punkten nicht mit europäischem Recht vereinbar, so die Berichterstatterin, und verwies insbesondere darauf, dass die Gerichtsbarkeit vollkommen außen vor geblieben wäre.
Parlamentspräsident Jerzy Buzek sprach nach der Abstimmung davon, dass „die Mehrheit im Europäischen Parlament der Ansicht sei, „dass in dem Text, der uns vom Rat vorgelegt wurde, nicht das richtige Gleichgewicht zwischen Sicherheit einerseits und dem Schutz der bürgerlichen Freiheiten und Grundrechte andererseits gefunden wurde."
Der ÖVP-Abgeordnete Ernst Strasser sagte, die Abgeordneten könnten „die Art und Weise, wie dieser Text entstanden ist, nicht akzeptieren“. Außerdem habe der Rat trotz anderslautender Erklärungen wichtige Kritikpunkte des Parlaments nicht berücksichtigt, etwa was das „Klagerecht und die Löschung von Daten“ angehe.
Der Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion Martin Schulz sprach davon, „dass es nicht nur ein Irrtum der amerikanischen Diplomatie" gewesen sei, „sondern auch der Regierungen der Europäischen Union, die glaubten, man könne ein Abkommen dieser Art durch dieses Parlament bringen, ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass man einem solch defizitären Abkommen nicht zustimmen kann. Die Möglichkeit der Übertragung großer Datenmengen ohne Konkretisierung im Einzelfall ist ein grundlegender Widerspruch zu dem, was wir datenschutzrechtlich an Grundsubstanz in Europa erzwungen haben.“
Die Ko-Vorsitzende der Grünen im Europaparlament, die Deutsche Rebecca Harms, wies u.a. darauf hin, dass „die Definition von Terrorismus in den USA und in Europa völlig unterschiedlich ist. Und das ist ein Problem, das sich auch durch dieses Abkommen zieht". Das Gespräch mit US-Botschafter William Kennard habe ihr auch „die völlig unterschiedlichen Rechtssystematiken beim Schutz der Grundrechte in den USA und in Europa“ deutlich gemacht.
Hintergrund: SWIFT und der Datenaustausch mit den USA
Die in Belgien ansässigen Firma SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) wickelt nach eigenen Angaben täglich rund 15 Millionen Bank-Transaktionen weltweit abwickelt, darunter auch Standardüberweisungen in der EU. Schätzungen zufolge laufen rund 80% aller internationalen Überweisungen über SWIFT.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September zwangen die USA die Firma, den US-Behörden den Zugriff auf die SWIFT-Datenbank zu ermöglichen. Dies wurde jedoch erst im Jahr 2006 publik. Bis 2009 konnten die US-Behörden diese Praxis relativ einfach fortsetzen, weil SWIFT in einem Rechenzentrum in den USA alle Daten des europäischen Rechenzentrums in den Niederlanden als Sicherungskopie spiegelte.
Seit 2009 hat SWIFT jedoch ein neues Rechenzentrum in der Schweiz, weshalb die Daten die Europa betreffen nicht mehr in den USA gespeichert werden. Die USA drängten daher in Verhandlungen mit EU-Kommission und Ministerrat auf ein Übergangsabkommen, das zunächst für 9 Monate gelten sollte.
Bei den Verhandlungen wurde das Europaparlament nicht einbezogen, obwohl es nach dem Vertrag von Lissabon das Abkommen ablehnen kann: Das Abkommen wurde von den Innen- und Justizministern am 30 November unterzeichnet, aber erst nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags formell ratifiziert, weshalb die Zustimmung des Parlaments notwendig wurde.