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Landwirtschaftsausschuss empfiehlt neues EU-Qualitätslogo für Lebensmittel

Lebensmittelsicherheit - 23-02-2010 - 19:08
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Etikett einer Konservendose und EU-Logos für Herkunftsbezeichnungen ©BELGA/ARCHIBEL

Kommt es auch auf die Herkunft der Zutaten an? ©BELGA/ARCHIBEL

Die Landwirtschaftspolitiker des Europaparlaments setzen sich für die klare Kennzeichnung von Qualitätslebensmitteln ein. Der Landwirtschaftsausschuss des Parlaments sprach sich am Dienstag in Brüssel u.a. dafür aus, ein Qualitätslabel für Lebensmittel einzuführen, die vollständig aus in der EU erzeugten Qualitätszutaten hergestellt werden. Der Ausschuss begrüßte das neu gestaltete Bio-Logo der EU.

Mit der Einführung eines EU-Qualitätslogos für in der EU hergestellte Erzeugnisse wollen die Landwirtschafspolitiker des EU-Parlaments europäische Hersteller unterstützen, die „sich für gute Qualität und Lebensmittelsicherheit einsetzen und alle EU-weiten Produktionsstandards einhalten“.


Bestehende geschützte Herkunftsbezeichnungen beibehalten


Die Europa-Abgeordneten stimmten gegen die von der Kommission vorgeschlagene Zusammenlegung der „geschützten Ursprungsbezeichnung“ und mit der „geschützten geografische Angabe“ (siehe Foto).


Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung sind beispielsweise Parma-Schinken, Feta-Käse und Champagner. Auch Schwarzwälder Schinken oder Nürnberger Bratwürste sind entsprechend geschützt. Die Bezeichnung wird für Produkte verwendet, die in der traditionellen Ursprungsregion hergestellt werden und bei denen auch die regional typische, traditionelle Herstellungsweise eingehalten werden muss.


Für geschützte geographische Angaben ist es ausreichend, wenn ein Produkt in der angegebenen Region erzeugt oder verarbeite wurde.


Außerdem sprachen sich die Landwirtschaftspolitiker gegen die von der Kommission vorgeschlagene Abschaffung der Bezeichnung „garantiert traditionelle Spezialität“ aus.


Ort der Erzeugung kenntlich machen


Neben diesen geschützten Bezeichnungen plädiert der Ausschuss dafür, die Angabe des Erzeugungsortes möglichst weitgehend für alle Lebensmittel verpflichtend zu machen. Bei Produkten, die aus mehreren Zutaten bestehen, soll zumindest der Herkunftsort der Hauptzutat angegeben werden.


Das Parlamentsplenum wird sich voraussichtlich in der zweiten März-Woche mit den Vorschlägen befassen. 


 
REF : 20100219STO69255