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Organisation 

Fraktionen

Die Abgeordneten bilden Fraktionen. Sie verbinden sich nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern entsprechend ihrer jeweiligen politischen Richtung. Zur Zeit gibt es im Europäischen Parlament 7 Fraktionen. Fraktionen
  • Die Fraktionen stellen ihre interne Organisation dadurch sicher, dass sie sich mit einem Vorsitzenden (bei einzelnen Fraktionen gibt es zwei Mit-Vorsitzende), einem Vorstand und einem Sekretariat versehen.

  • Im Plenarsaal sind die Sitze der Abgeordneten nach Maßgabe ihrer politischen Zugehörigkeit festgelegt, und zwar von links nach rechts nach Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden.

  • Die Fraktionen stellen ihre interne Organisation dadurch sicher, dass sie sich mit einem Vorsitzenden (bei einzelnen Fraktionen gibt es zwei Mit-Vorsitzende), einem Vorstand und einem Sekretariat versehen.

  • Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete erforderlich, und in jeder Fraktion müssen Abgeordnete aus wenigstens einem Viertel der Mitgliedsstaaten vertreten sein. Eine Mitgliedschaft in mehreren Fraktionen ist nicht möglich.

  • Manche Abgeordnete gehören keiner Fraktion an, in diesem Falle gelten sie als fraktionslos. 

  • Vor jeder Abstimmung im Plenum prüfen die Fraktionen die Berichte aus den parlamentarischen Ausschüssen und reichen Änderungsanträge ein.

  • Der Standpunkt der Fraktion wird durch Absprache innerhalb der Fraktion festgelegt, wobei kein Mitglied zu einer bestimmten Stimmabgabe verpflichtet werden kann.