Index Europäisches parlament Index
Index
Aktuelles Das Parlament Ihre Abgeordneten Tätigkeiten EP Live Anhörungen
Präsentation Im Einzelnen Archive
Das Parlament – Übersicht
Willkommen
Organisation
Befugnisse
Politische Rolle
Haushalt
Mehrsprachigkeit
Besuche
Das Parlament und Sie
Petitionen
Mediatorin für Kindesentführungen
In Ihrer Nähe
Bürgeranfragen
Praktika
Einstellungen
Zugang zu Dokumenten
Meinungsumfragen
Agora
Büro zur Förderung der parlamentarischen Demokratie
Das Parlament und die Menschenrechte
Verteidigung der Menschenrechte
Sacharow-Preis
Parlament und Europäische Union
Lissabon-Vertrag
Grundrechte
EU kommuniziert über Europa
20. Jubiläum des demokratischen Umbruchs

RSSRSS
DruckenDrucken
WegweiserWegweiser
KontaktKontakt
Rechtlicher HinweisRechtlicher Hinweis

Das Parlament und Sie 

Petitionen

Eines der Grundrechte der Unionsbürger:
Gemäß Artikel 194 des EG-Vertrags kann jeder Bürger jederzeit allein oder zusammen mit anderen Personen sein Petitionsrecht ausüben, also eine Petition an das Europäische Parlament richten.

Jeder Bürger der Europäischen Union oder jede Person mit Wohnort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kann allein oder zusammen mit anderen Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und die ihn oder sie unmittelbar betreffen, eine Petition an das Europäische Parlament richten. Auch Unternehmen, Organisationen oder Vereinigungen mit Sitz in der Europäischen Union können dieses Petitionsrecht ausüben, das durch den Vertrag garantiert ist.

Eine Petition kann als Beschwerde oder Ersuchen abgefasst sein und sich auf Angelegenheiten von öffentlichem oder privatem Interesse beziehen.

In der Petition kann ein individuelles Ersuchen, eine Beschwerde oder Bemerkung zur Anwendung von EU-Recht oder eine Aufforderung an das Europäische Parlament, zu einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen, dargelegt werden. Solche Petitionen geben dem Europäischen Parlament Gelegenheit, auf Verletzungen der Rechte eines Unionsbürgers durch einen Mitgliedstaat oder lokale Gebietskörperschaften oder eine sonstige Institution hinzuweisen.

Verfahren für die Einreichung einer Petition beim Europäischen Parlament:
Wer kann zu welchen Themen eine Petition einreichen?
In welcher Form können Sie die Petition einreichen?
Wie wird eine für zulässig erklärte Petition weiterbehandelt?
Unzulässigkeit, Veröffentlichung von Petitionen
Formular zur Online-Einreichung einer Petition

Falls Sie nur nähere Informationen über die EU-Politik wünschen, sollten Sie das Formular „Schriftverkehr mit den Bürgern“ benutzen.