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Fragestunde mit Anfragen an die Kommission

Fragestunden mit Anfragen an die Kommission können auf jeder Tagung zu einem oder mehreren spezifischen Querschnittsthemen stattfinden, die von der Konferenz der Präsidenten einen Monat vor der Tagung festgelegt werden; ihre Dauer beträgt bis zu 90 Minuten.

Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  • Jede Fragestunde ist einem spezifischen Querschnittsthema gewidmet und stützt sich ausschließlich auf das „Catch-the-Eye“-Verfahren, bei dem sich die Anfragen der Mitglieder und die Antworten der Kommissionsmitglieder abwechseln. Dabei haben die Mitglieder eine Minute Zeit, ihre Frage zu formulieren, und das Kommissionsmitglied hat zwei Minuten Zeit, die Frage zu beantworten.
  • Kommissionsmitglieder, deren Geschäftsbereich mit dem gewählten Thema in Zusammenhang steht, werden zu der Fragestunde eingeladen. Die Anzahl der Kommissionsmitglieder ist auf zwei pro Tagung beschränkt (höchstens drei je nach den gewählten Themen).

Fragestunden mit dem Rat, dem Präsidenten der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und dem Präsidenten der Euro-Gruppe

  • Gemäß den von der Konferenz der Präsidenten aufgestellten Leitlinien können spezifische Fragestunden mit dem Rat, dem Präsidenten der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und dem Präsidenten der Euro-Gruppe abgehalten werden.