Buzek zur Ablehnung des Berufungsantrags von Julia Timoschenko
Der Präsident des Europäischen Parlaments, Jerzy Buzek, gab zu der heutigen Entscheidung des Berufungsgerichts in Kiew, das vom Bezirksgericht Pechersk am 11. Oktober 2011 gegen die ehemalige Premierministerin Julia Timoschenko verhängte Urteil in Kraft zu lassen, folgende Erklärung ab:
„Ich bin zutiefst enttäuscht über die Entscheidung des ukrainischen Berufungsgerichts, die Verurteilung der ehemaligen Premierministerin Julia Timoschenko zu sieben Jahren Haft zu bestätigen.
Die selektive Anwendung rechtsstaatlicher Grundsätze im Falle Timoschenko lässt wenig Zweifel am politisch motivierten Charakter des Urteils. Je weiter sich die Ukraine von der demokratischen Systemen innewohnenden Rechtsstaatlichkeit entfernt, desto stärker wird dies zweifellos ihre Beziehungen zur EU belasten.
Die öffentlichen Erklärungen der ukrainischen Regierungsstellen, in denen sie ihre Bereitschaft bekunden, die Beziehungen zur EU zu intensivieren, werden in der täglichen Praxis auf die Probe gestellt. Der Fall von Premierministerin Timoschenko liefert die schlechtestmögliche Prognose für die Zukunft. Es erfüllt mich mit Sorge, dass die langfristigen Folgen verheerend sein könnten. Ich rufe die ukrainischen Regierungsstellen dazu auf, ihren öffentlichen Erklärungen klares Handeln folgen zu lassen und ihr Engagement für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit unter Beweis zu stellen.“
Hinweis für Medienvertreter:
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2011 zur Ukraine und zu den Fällen Julia Timoschenko und anderer Mitglieder der ehemaligen Regierung:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2011-0272&format=XML&language=EN
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