Präsident Jerzy Buzek zum Europäischen Tag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober
Der Präsident des Europäischen Parlaments Jerzy Buzek sagte zum Europäischen Tag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober:
"Der Europäische Tag gegen die Todesstrafe ist der Tag, an dem wir daran erinnern, dass die Verteidigung der Menschenrechte sowie eines Justizsystems, das auf einer umfassenden Achtung der Menschenrechte begründet ist, einen wesentlichen Bestandteil unserer gemeinsamen europäischen Werte darstellt.
Das Europäische Parlament führt seit vielen Jahren eine Kampagne für eine weltweite Abschaffung der Todesstrafe. Die Todesstrafe steht im Widerspruch zu den Werten, auf denen sich die Europäische Union gründet. Nur Staaten, in denen es die Todesstrafe nicht gibt oder in denen sie abgeschafft worden ist, können Mitglied der Europäischen Union werden.
Diese entschlossene Haltung gegen die Todesstrafe ist auch in der Charta der Grundrechte verankert. Ich möchte daran erinnern, dass es auf dem europäischen Kontinent mit Belarus immer noch ein Land gibt, in dem Todesurteile verhängt und vollstreckt werden. Wir sollten alle nach einem Europa ohne Todesstrafe streben.
Die Todesstrafe stellt einen Verstoß gegen die elementaren Menschenrechte und eine Nichtachtung der Menschenwürde dar. Das Europäische Parlament wird bedingungslos überall auf der Welt gegen die Todesstrafe ankämpfen.
20. Jahrestag des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
Wir verurteilen vor allem die Hinrichtung von Jugendlichen und gedenken dieses Jahr des 20. Jahrestages des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, in dem die Hinrichtung von Minderjährigen ausdrücklich verboten ist.
Dieser Tage sind wir besonders besorgt über die Fälle von Behnoud Shojaee, Akram Mahdavi und Safar Angooti, die im Iran ihre Hinrichtung erwarten. Die Justiz berät auch über das Schicksal von Ali Mahin Torabi, der nach der Aussetzung seiner Hinrichtung immer noch in den Todestrakt zurückkehren könnte.
An jedes Land, das die Todesstrafe weiterhin ausführt, möchte ich unsere Aufforderung wiederholen, sie abzuschaffen oder bis zu ihrer Abschaffung ein Moratorium für Hinrichtungen und Todesurteile zu beschließen."
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