Tagungswoche : 12-04-99(s)
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN - IMPRESSUM
Parlamentarische Verfahren
Serie A Berichte und Empfehlungen
Serie B Entschließungsanträge und mündliche Anfragen
Serie C Dokumente anderer Institutionen
* Verfahren der Konsultation
** I Verfahren der Zusammenarbeit (erste Lesung)
** II Verfahren der Zusammenarbeit (zweite Lesung)
*** Verfahren der Zustimmung
*** I Verfahren der Mitentscheidung (erste Lesung)
*** II Verfahren der Mitentscheidung (zweite Lesung)
*** III Verfahren der Mitentscheidung (dritte Lesung)
Abkürzungen
SPE Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas
EVP-CD Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christlich-demokratische Fraktion)
UFE Fraktion Union für Europa
LIBE Fraktion der Liberalen und Demokratischen Fraktion
KVEL/NGL Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke
GRÜNE Fraktion DIE GRÜNEN im Europäischen Parlament
REA Fraktion der Radikalen Europäischen Allianz
UEdN Fraktion der Unabhängigen für das Europa der Nationen
FL Fraktionslos
B Belgien F Frankreich A Österreich
DK Dänemark IRL Irland P Portugal
D Deutschland I Italien FIN Finnland
GR Griechenland L Luxemburg S Schweden
E Spanien NL Niederlande UK Vereinigtes
Königreich
Zusammensetzung des EP
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B
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DK
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D
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GR
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E
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F
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IRL
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I
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L
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NL
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A
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P
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FIN
|
S
|
UK
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Gesamt
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SPE
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6
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4
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40
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10
|
21
|
16
|
1
|
19
|
2
|
7
|
6
|
10
|
4
|
7
|
61
|
214
|
|
EVP-CD
|
7
|
3
|
47
|
9
|
29
|
13
|
4
|
36
|
2
|
9
|
7
|
9
|
4
|
5
|
17
|
201
|
|
LIBE
|
6
|
5
|
-
|
-
|
2
|
1
|
1
|
4
|
1
|
10
|
1
|
-
|
5
|
3
|
3
|
42
|
|
UFE
|
-
|
-
|
-
|
2
|
-
|
17
|
7
|
3
|
-
|
2
|
-
|
3
|
-
|
-
|
-
|
34
|
|
KVEL/NG
L
|
-
|
-
|
-
|
4
|
9
|
7
|
-
|
5
|
-
|
-
|
-
|
3
|
2
|
3
|
1
|
34
|
|
GRÜNE
|
2
|
-
|
12
|
-
|
-
|
-
|
2
|
3
|
-
|
1
|
1
|
-
|
1
|
4
|
1
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27
|
|
REA
|
1
|
-
|
-
|
-
|
3
|
12
|
-
|
2
|
1
|
-
|
-
|
-
|
-
|
-
|
2
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21
|
|
UEdN
|
-
|
4
|
-
|
-
|
-
|
9
|
-
|
-
|
-
|
2
|
-
|
-
|
-
|
-
|
1
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16
|
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FL
|
3
|
-
|
-
|
-
|
-
|
12
|
-
|
15
|
-
|
-
|
6
|
-
|
-
|
-
|
1
|
37
|
|
Gesamt
|
25
|
16
|
99
|
25
|
64
|
87
|
15
|
87
|
6
|
31
|
21
|
25
|
16
|
22
|
87
|
626
|
Umrechnungskurse
1 Euro = 1,96 DM bzw. 13,76 ÖS bzw. 40,34 LUF
seit 1. Januar 1999 ersetzt der Euro den ECU
Redaktion
Judith Ecker, Anja Fuchs-König, Jutta Schulze
Sekretariat: Bärbel Krauß-Dunkel, Margit von der Heyden
Redaktionsschluß: Montag, 19. April 1999, 17.00 Uhr
Ergebnisse des Europäischen Rates in Berlin
Bericht des Europäischen Rates und Erklärung der Kommission
Entschließungsanträge
Dok. B4-356, 357, 364, 367, 369, 370 und 371/99
Debatte und Annahme: 14.4.1999
Aus der Entschließung:
Was die Ernennung der neuen Kommission angeht, so begrüßt das EP, daß sich die Mitgliedstaaten auf die
Ernennung von Romano Prodi als Präsidenten geeinigt haben. Es fordert den designierten Präsidenten auf,
die erforderlichen Reformen einzuleiten und noch vor den Europawahlen ein Klima des Vertrauens mit dem
Parlament herzustellen. Es bedauert, daß aufgrund des Beschlusses des Europäischen Rates die neue
Kommission nicht so rasch ernannt werden kann, wie dies vom Parlament vorgeschlagen worden war. Es
verweist auf die Bestimmung des Amsterdamer Vertrages, wonach die Ernennung der Kommission der
Zustimmung des Europäischen Parlamentes bedarf. Über die Billigung der Ernennung des
Kommissionspräsidenten wird es auf seiner Mai-Tagung abstimmen. Das neugewählte Parlament soll dann
die neue Kommission so rasch wie möglich bestätigen. Vor dem endgültigen Votum hält das Parlament
eingehende Gespräche mit dem designierten Präsidenten über sein Programm und über die Reform der
Kommission und deren Zusammensetzung für erforderlich. Das Parlament erklärt, daß es absolut dagegen
ist, daß Frau Cresson als Kommissionsmitglied im Amt bleibt, und sei es nur innerhalb einer
geschäftsführenden Kommission. Es wird nicht mit ihr zusammenarbeiten.
Im Hinblick auf die Einigung zur Agenda 2000 weist das EP darauf hin, daß es während der Mai-
Plenartagung ausführliche Stellungnahmen zum Agenda-2000-Paket annehmen wird. Es erinnert daran, daß
für eine neue Finanzielle Vorausschau eine Interinstitutionelle Vereinbarung erforderlich ist. In der neuen
Finanziellen Vorausschau müsse auch eine vernünftige finanzielle Grundlage für die Maßnahmen gegen
Langzeitarbeitslosigkeit und zur Unterstützung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik gefunden werden. Das EP
bedauert, daß die vom Europäischen Rat festgelegte Finanzielle Vorausschau keine realistischen
Finanzierungsniveaus in den Rubriken 3,4 und 5, die jeweils dem internen Politikbereich, dem externen
Politikbereich und den Verwaltungsausgaben gewidmet sind, vorsieht. Dadurch ist die Flexibilität des EP
bei der Finanzierung nicht garantiert. Dieses Fehlen eines Spielraums könnte die Union daran hindern,
Sofortmaßnahmen zu ergreifen, beispielsweise zur Verbesserung der dramatischen Lage der Flüchtlinge aus
dem Kosovo. Das EP fordert die Einführung einer Klausel der automatischen Überprüfung der Finanziellen
Vorausschau bei jeder Erweiterung.
Das EP hält die Reform der GAP für noch nicht vollendet. Es hält es für unerläßlich, daß auch ökologische
und soziale Themen eine gleichrangige Rolle bei den Beschlüssen über den Handel mit Agrarprodukten
spielen.
Das EP stellt fest, daß das vom Europäischen Rat beschlossene Finanzierungspaket nur sehr bescheidene
Mittel im Rahmen der Vorbereitung der Erweiterung vorsieht. Mit allen beitrittswilligen Staaten, die die
Kriterien von Kopenhagen erfüllen, sollten so zügig wie möglich Verhandlungen geführt werden. Das
Parlament fordert, daß auch mit Malta so rasch wie möglich, auf jeden Fall bis Ende 1999, Verhandlungen
eingeleitet werden sollen.
Der amtierende Ratspräsident, der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder, berichtete, bereits bei der
Anreise zur Sondertagung des Europäischen Rates in Berlin vor drei Wochen hätten sich die Befürchtungen
verdichtet, daß es nicht auf friedlichem Weg gelingen werde, im Kosovo zu einer Lösung des Konflikts zu
gelangen. Vor dem Berliner Treffen hätten die Übergriffe der serbischen Sicherheitskräfte gegen die
albanische Bevölkerungmehrheit massiv zugenommen. Milosevic habe die Wochen von Rambouillet und
Paris dazu genutzt, die systematische Vertreibung der Albaner aus dem Kosovo in die Wege zu leiten. Die
Staatengemeinschaft hätte dem nicht tatenlos zusehen können. Die Albaner im Kosovo müßten erwarten
können, daß Menschenrechte wie Freiheit, das Recht auf Heimat und das Recht auf Unversehrtheit auch für
sie Geltung hätten. Die europäische Staatengemeinschaft könne nicht zulassen, daß mitten auf dem
europäischen Kontinent die Grundsätze mit Füßen getreten würden, auf denen die EU errichtet sei.
Seit dem Abend des 24. März flögen die alliierten Luftstreitkräfte Angriffe gegen Ziele in Jugoslawien. Am
gleichen Abend habe der Europäische Rat in Berlin sich hinter dieses Vorgehen gestellt. Wer auf so brutale
Weise die Menschenrechte verletze wie Präsident Milosevic, der müsse und der werde mit der entschlossenen
Antwort der Staatengemeinschaft rechnen. Wer seine Herrschaft auf das Leiden einer ethnischen Minderheit
stütze, der müsse wissen, daß die westliche Wertegemeinschaft auch bereit sei, den letzten Schritt zu tun, um
die Geltung der Grundwerte durchzusetzen. Man habe dies nicht leichten Herzens getan; doch an der
Entscheidung habe kein Weg vorbeigeführt.
Die Krise im Kosovo, die Agenda 2000 und der Rücktritt der Kommission seien einzeln genommen schon
Herausforderungen, die genügen würden, einen Europäischen Rat zu beschäftigen. In Berlin sei man allen
dreien gerecht geworden. Berlin habe die Handlungsfähigkeit der Union unter Beweis gestellt. Europa stehe
zu seiner Verantwortung, es spreche mit einer Stimme, das sei das Signal von Berlin. Es seien vernünftige
Kompromisse gefunden worden, alle Parteien hätte Abstriche machen müssen, aber gerade deshalb seien die
Kompromisse tragfähig.
Romano Prodi sei als zukünftiger Kommissionspräsident nominiert worden. Außerdem sei der Weg
freigemacht worden zum Handelsabkommen mit Südafrika. Es sei ihm persönlich, so Schröder, eine große
Genugtuung, daß der Durchbruch noch vor dem Ende der Amtszeit von Nelson Mandela gefunden worden
sei.
Die Lösung, die für die Agenda 2000 gefunden worden sei, stelle das Fundament für die Union der nächsten
Jahre dar. Dieses Paket sei auch ein klares Signal an die Bürger, die Märkte und die Beitrittskandidaten. Er
wolle die Einzelheiten dieser Einigung nicht buchstabieren, lediglich darauf hinweisen, daß es einerseits eine
Ausgabenstabilität und andererseits Solidarität mit den Schwächeren geben werde. Man habe sich geeinigt,
auch in Europa eine strenge Haushaltsdisziplin zu üben. Wenn man bedenke, daß die Ausgangspositionen
der Mitgliedstaaten vor dem Gipfel weit auseinandergelegen hätten, dann sei das Ergebnis umso höher zu
bewerten. Sein Land, Deutschland, sei bereit gewesen, seine berechtigten nationalen Interessen einer
Gesamtlösung unterzuordnen. Am Ende sei allen Partnern ein europäischer Kompromiß wichtiger gewesen
als ihre Eigeninteressen. Damit hätten sie den Weg ins 21. Jahrhundert geebnet. Das Europäische Parlament
habe die Vorbereitungen des Berliner Gipfels konstruktiv und eng begleitet, dies teilweise unter großem
Zeitdruck. Er sprach dem Parlament seinen Dank aus und bat gleichzeitig darum, die laufenden legislativen
Verfahren so schnell wie möglich zum Abschluß zu bringen. Von der Umsetzung des
Berliner Paketes, so Schröder, hänge auch die bruchlose Weiterführung der Strukturförderung nach
Jahresende ab. Die notwendigen Rechtsakte müßten so schnell wie möglich verabschiedet werden.
Die Erweiterung erfordere von allen Beteiligen höchste Integrität. Der Rücktritt der Kommission hätte zu
einer schweren institutionellen Krise führen können. Die Nominierung von Romano Prodi am ersten Tag des
Berliner Gipfels habe mit dazu beigetragen, diese Krise abzuwenden. Noch von Berlin aus habe er dem EP-
Präsidenten die Nominierung mitgeteilt und darauf hingewiesen, daß das Verfahren des Amsterdamer
Vertrages zur Bestellung der neuen Kommission Anwendung finden solle. Schröder verlieh seiner Hoffnung
Ausdruck, daß diese Bestellung noch im Sommer möglich sein werde. Das Parlament habe in diesem Prozeß
an Bedeutung gewonnen und er sei zuversichtlich, daß die Bürgerinnen und Bürger dies durch eine hohe
Wahlbeteiligung honorieren würden.
Noch heute Nachmittag würden sich in Brüssel die Staats- und Regierungschefs der EU zu einem informellen
Treffen zusammenfinden. Es werde zunächst darum gehen, die aktuelle Entwicklung im Kosovo zu
behandeln sowie außerdem mit Romano Prodi die Diskussion darüber zu beginnen, wie die zukünftige
Arbeitsweise der Kommission aussehen solle. Dabei gehe es um die drei Stichwörter Effizienz, Transparenz
und Bürgernähe. Man werde Prodi bitten, ein Programm auszuarbeiten, in dem die veränderten Arbeitsweisen
der Kommission fest umrissen würden.
Eine weitere wichtige Aufgabe sei die Lösung der in Amsterdam offengebliebenen Fragen der institutionellen
Reformen. Auf dem Europäischen Rat in Köln solle ein Fahrplan für eine neue Regierungskonferenz
verabschiedet werden, die sich dieser Probleme annehme.
Wenn man einmal auf diese Jahre zurückblicken werde, dann würden sie sich als gute Jahre für die EU
erweisen. Die Einführung des Euro sei ein großer Integrationsschritt gewesen. Der Amsterdamer Vertrag sei
der Grundstein für eine Gemeinsame Justiz- und Innenpolitik; außerdem auch für eine handlungsfähige
Außen- und Sicherheitspolitik. Die Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments seien entscheidend
verbessert worden. Außerdem sei der Erweiterungsprozeß in Gang gesetzt worden. In Berlin sei die Agenda
2000 abgeschlossen worden. All dies seien Verdienste der scheidenden Kommission unter Präsident Jacques
Santer. Er wolle der scheidenden Kommission seinen Dank aussprechen, auch wenn es Kritik an dieser
Kommission gegeben habe, auf die er nicht mehr eingehen wolle.
Große Aufgaben kämen auf die EU zu, man brauche eine starke und handlungsfähige Kommission und
Romano Prodi bringe alle Voraussetzungen mit, diese Anforderungen zu meistern. In Köln solle der
zukünftige Hohe Repräsentant für die GASP benannt werden. Die Zusammenarbeit in den Bereichen
Sicherheit und Verteidigungspolitik müsse intensiviert werden. Es müsse eine übergreifende Strategie
verabschiedet werden. Was Rußland angehe, so wolle und werde die EU ihre Beziehungen weiter ausbauen.
Er stehe in engem Kontakt mit Präsident Jelzin und Premierminister Primakov. Rußland sei ein
Stabilitätsfaktor in Europa und müsse auf dem eingeschlagenen Reformkurs bleiben.
Durch den Amsterdamer Vertrag gebe es spürbare Verbesserungsmöglichkeiten auf den Gebieten Justiz und
Inneres. Der Umgang mit den Kosovo-Flüchtlingen sei nun eine erste Bewährungsprobe, dieser Umgang
müsse großzügig und solidarisch sein. Ein weiteres zentrales Anliegen sei die Bekämpfung der
Massenarbeitslosigkeit. Im Vorfeld der Euro-Einführung habe man Wichtiges geleistet, doch auf Dauer
müsse man den Stabilitäts- und Wachstumspakt durch einen europäischen Beschäftigungspakt begleiten. Die
Erweiterung nach Osten und Süden werde sonst scheitern. Einige der Beitrittskandidaten hätten
außenpolitische Stabilität durch die NATO-Mitgliedschaft gefunden. Man müsse jedoch diese Stabilität noch
durch die ökonomische Stabilität ergänzen, die die Staaten in der EU finden würden. Die Krise in
Jugoslawien habe gezeigt, daß es Frieden nur bei ökonomischer Stabilität geben könne. Deshalb habe die
deutsche Ratspräsidentschaft auch den Erweiterungsprozeß vorangetrieben. Die Verabschiedung der Agenda
2000 sei eine wichtige Voraussetzung dafür. Die Regierungskonferenz, die sich mit institutionellen Frage
beschäftigen werde, solle gewährleisten, daß die EU Hindernisse aus dem Wege ausräume. Dann läge es nur
noch an den Kandidaten, den Anforderungen des Gemeinsamen Besitzstandes zu genügen.
Zum Kosovo erläuterter der amtierende Ratspräsident, die Stimme Europas müsse stark sein, nicht nur die
nationalen Regierungen und Parlamente müßten ihre Stimme erheben, sondern auch Europa. Das EP müsse
deshalb eine klare Position beziehen. Es gehe um Frieden, Stabilität und die Einhaltung der Menschenrechte
in Jugoslawien. Die grauenhafte Entwicklung im Kosovo sei kein innerjugoslawisches Problem, denn
Mitmenschlichkeit und Recht machten nicht an Staatsgrenzen halt.
Eine Million Menschen hätten ihre Häuser und Wohnungen verlassen müssen, allein 500.000 Menschen seien
seit März auf der Flucht. Die europäischen Staaten hätten deshalb eine Hilfsaktion gestartet und ihre
Solidarität mit den Anrainerstaaten dokumentiert. Der Rat habe am Donnerstag beschlossen, 150 Mio. Euro
für die Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Für Mazedonien, Montenegro und Albanien stünden noch
einmal 100 Mio. Euro zur Verfügung. Der Rat habe die Kommission gebeten, Vorschläge zu einer weiteren
Intensivierung der Beziehungen der EU zu Mazedonien, bis hin zu einem Assoziationsabkommen, zu prüfen.
Die Verantwortung für die katastrophale Lage liege allein bei der extremistischen Belgrader Führung. Die
Grundrechte müßten gewährleistet werden und die Flüchtlinge zurückkehren. Eine bloße Deklaration
verlogener Waffenstillstände reiche nicht aus.
Alle militärischen Kräfte müßten aus dem Kosovo abziehen und internationale Truppen zum Schutz der
Flüchtlinge und der Bevölkerung stationiert werden. Hinter diese Forderungen habe sich auch der UN-
Generalsekretär Kofi Annan gestellt. Es liege an der jugoslawischen Seite, Forderungen der internationalen
Gemeinschaft umzusetzen. Dies öffne den Weg zu politischen Lösungen. Es stehe die Politik des 21.
Jahrhunderts gegen eine Politik des 19. Jahrhunderts, die Minderheiten unterdrücke.
Um dem Balkan eine Perspektive zu bieten, gehe es nun nicht darum, kurzfristig Beitritte anzubieten, es gehe
hingegen um einen regionalen Stabilitätspakt für den Balkan. Die deutsche Präsidentschaft habe ein Konzept
zur Anbindung des Balkans vorgelegt. Wenn dieses blutige 20. Jahrhundert der nationalen Egoismen damit
enden könne, daß man Menschenrechten und Demokratie zum Durchbruch verhelfe, dann sei viel gewonnen.
Zu Beginn seiner Rede erinnerte der noch geschäftsführende Kommissionspräsident Jacques Santer zunächst
daran, daß er im Juli 1997 dem Parlament die Agenda 2000 vorgestellt habe. Dabei handele es sich um eines
der größten Reformpakete in der Geschichte der Europäischen Union. Er drückte seine Zufriedenheit mit den
Verhandlungen über die Agenda 2000 aus; vor allem sei er mit dem Erfolg des Berliner Gipfels zufrieden.
In Berlin seien auch die Erweiterung der EU und die schrittweise Heranführung der Beitrittskandidaten
erfolgreich vorbereitet worden. Ohne unabhängige und starke Institutionen wäre ein solcher Erfolg nicht
denkbar gewesen.
Er wies darauf hin, daß es sich bei der Agenda 2000 um eine schwierige und vielschichtige Diskussion
gehandelt habe, deren Kernstück die Weiterführung der 1992 in Angriff genommenen Agrarreformen
gewesen sei. Die wirtschaftliche und soziale Situation sei zu stärken gewesen, unter Berücksichtigung des
finanziellen Rahmens. Noch seien die Arbeiten nicht abgeschlossen, vor allem gelte es, die legislative Arbeit
noch in dieser Legislaturperiode zu einem Ende zu bringen. Santer erwähnte weiterhin, daß die
Interinstitutionelle Vereinbarung noch auszuhandeln sei. Nochmals betonte er, daß die Vereinbarung von
Berlin einen großen Erfolg für die Union darstelle.
Im Bereich der Landwirtschaft sei es von großer Bedeutung, die Wettbewerbsfähigkeit und
Exportorientierung zu erhalten, gleichzeitig aber auch den ländlichen Raum zu schützen. Die Kommission
hätte sich hier weitergehende Reformen gewünscht. Gleichwohl könne die Agenda 2000 insgesamt als ein
maßgeblicher Schritt nach vorn bezeichnet werden. Der Grundsatz der partiellen Preissenkungen mit
Ausgleichszahlungen sei aufrecht erhalten worden. Eine Reorganisation sei darüber hinaus gelungen, ohne
den vorhandenen Haushaltsrahmen im Bezugszeitraum zu sprengen. Zuletzt vereinfachten die erreichten
Reformen auch die Zusammenarbeit mit der WTO.
Im Hinblick auf die Strukturhilfen sei für die Kommission Priorität gewesen, das Beihilfeniveau für die am
stärksten betroffenen Regionen aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus hätten verschiedene spezifische
Probleme Lösungen, zum Teil auch Ad hoc-Lösungen, erfordert.
Zur Ermöglichung dauerhafter Wachstumschancen habe sich die Kommission in der Rubrik 3, den internen
Politiken, eine Aufwertung gewünscht. Diese sei bedauerlicherweise nicht beschlossen worden; er sei sich
jedoch sicher, daß es im Rahmen der Verhandlungen zur Interinstitutionellen Vereinbarung Nachbesserungen
geben werde.
Bezüglich der administrativen Ausgaben habe die Kommission eine eigene Umstrukturierung in der Agenda
2000 in Erwägung gezogen. Hier sei es Hauptziel, administrative Möglichkeiten mit politischen Zielen zu
einem sinnvollen Kompromiß zu bringen. Beschlossen worden sei, daß es der EU ermöglicht werde, die Zahl
ihrer Mitarbeiter konstant zu halten. Dies sei jedoch nicht ausreichend, auch in diesem Bereich werde man
nachbessern müssen.
Die anstehende Osterweiterung der EU werde intensiv vorbereitet. In diesem Zusammenhang habe die
Kommission vorgeschlagen, einen großen Teil des Haushalts für die Heranführung der Beitrittskandidaten
vorzusehen; Santer bezeichnete dies als eine Art "Marshall-Plan", da es sich um eine Summe von 80 Mrd.
Euro handele. Hinsichtlich der Erweiterungen sei der vorgesehene Finanzrahmen zu berücksichtigen, er
betonte, daß die Verpflichtungen sich bis 2006 auf einem Niveau unterhalb dessen stabilisierten, welches für
das Jahr 2000 vorgesehen sei. Dies verdeutliche bemerkenswerte finanzielle Anstrengungen. Die
Stabilisierung der Ausgaben im gegebenen Finanzrahmen schaffe ein geeignetes finanzielles Fundament, um
die neuen Beitrittskandidaten aufzunehmen. Auch dies sei ein Ausdruck von Solidarität.
Schließlich führe die Umschichtung der Einnahmen über die Mehrwertsteuer hin zum Bruttosozialprodukt
zu einem neuen Verteilungsschlüssel. Dies gelte ebenso für die Modifizierung der Ermittlung der britischen
Beitragszahlungen zur EU. Die Kommission werde vor Beginn der neuen Haushaltsperiode erneut eine
Möglichkeit haben, ihre Eigenmittel zu überprüfen. Die in Berlin getroffene Vereinbarung sei in der Tat ein
ganz bedeutsamer Schritt für die Union. Er zähle nunmehr auf das Europäische Parlament, die erforderlichen
Nachbesserungen vorzunehmen.
Das Geschehen auf dem Balkan beunruhige ihn in ganz erheblichem Maße. Zu der Kosovo-Krise habe es nur
kommen können, weil Belgrad kontinuierlich Verhandlungen abgelehnt habe. Es gehe nunmehr darum, die
betroffenen Nachbarstaaten Serbiens zu unterstützen und auch über eine Lösung für die Flüchtlinge
nachzudenken, die sich noch im Kosovo befänden. Das massive Eintreffen von Flüchtlingen aus dem Kosovo
stelle für die kleinen Nachbarstaaten eine extreme finanzielle Belastung dar. Das Programm ECHO habe
einen Betrag von 150 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um die Flüchtlinge in Montenegro, Albanien und
Mazedonien zu unterstützen. Die Kommission habe bereits darüber nachgedacht, auch für weitere
Nachbarregionen des Kosovo finanzielle Hilfen zur Verfügung zu stellen. Zur Lösung der derzeitigen
Situation habe der UNHCR durch seinen Appell zur Aufnahme der Flüchtlinge maßgeblich beigetragen. Er
wies darauf hin, daß sich die besonders betroffenen Länder auch an den UNHCR wenden könnten, um weitere
finanzielle Mittel zu erhalten.
Die Kosovo-Krise habe auch gezeigt, daß die Möglichkeit bestehen müsse, das Personal der Kommission
kurzfristig und flexibel dort einzusetzen, wo es benötigt werde. Er forderte jede Institution der EU auf,
nunmehr ihren Beitrag zur Bewältigung des Konflikts zu leisten. Nur so sei ein Ausweg denkbar und
möglich.
Als Sozialdemokrat zeigte sich Klaus Hänsch (D) über das Ergebnis von Berlin sehr erfreut und hob die
Bedeutung der Schwierigkeiten und Probleme während des deutschen Ratsvorsitzes besonders hervor. Sehr
positiv vermerkte er die Einigung auf Prodi in nur einer Stunde, was als sehr rühmlich anzusehen sei; habe
man doch vor fünf Jahren zwei Sondergipfel für diese Auswahl benötigt. Die zügige Durchführung der
Befragung der künftigen Kommissare und die Investitur spätestens im September sage er dem Ratsvorsitz
gerne zu.
Aus dem Rücktritt der Kommission dürfe man keine Krise der Union herbeireden, es sei endlich ein
"normales" Prozedere eingeführt worden und in diesem Sinne müsse man zu einer "europäischen" Regierung
kommen. Nun sei dringend eine neue Verwaltungskultur und ein neues Verwaltungskonzept zu formulieren.
Viele der Aspekte des neuen Selbstbewußtseins des EP und seiner Machtprobe mit der Kommission seien
vielleicht beim Rat noch nicht angekommen, dies gelte zum Teil auch für das EP selbst.
Das EP könne sich jedoch nicht nur lobend zu Berlin äußern, Kritik gebe es am Finanzrahmen, der vereinbart
und bei weitem nicht für ausreichend erachtet worden sei. Der Gipfel habe auf diesem Gebiet Weichen für
die Zukunft gestellt, diese müßten auf dem Gipfel in Köln dann auch für den institutionellen Rahmen der EU
gestellt werden.
Zum Kosovo bemerkte er, daß die Geschlossenheit des Europäischen Rates in Berlin, mit der man sich hinter
den NATO-Einsatz gestellt habe, sehr zu begrüßen sei. Hier handele es sich um eine Bewährungsprobe für
die gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik. Europa zeige, daß es eine Wertgemeinschaft sei und nicht
nur eine Wirtschaftsunion. Die große Mehrheit der sozialistischen Fraktion unterstütze die Haltung der
Mitgliedstaaten zur Militäraktion. Die Völker auf dem Balkan würden nur mit Hilfe von außen zum Frieden
finden, seine Fraktion begrüße deshalb die Anstrengungen des deutschen Ratsvorsitzes für eine
Friedenskonferenz, die auch den Wiederaufbau auf dem Balkan entwickeln solle. Sein Dank und der Dank
das ganzen EP gelte aber auch den Soldaten, die für die Menschen ihr Leben einsetzten und ebenfalls den
Helfern der NRO, die sich um die Flüchtlinge bemühten.
Seine Fraktion unterstütze ganz nachdrücklich den deutschen Ratsvorsitz beim Schutz der Menschenrechte
im Kosovo, so Elmar Brok (EVP-CD/D). Es sei allen bewußt, wie schwer die Verantwortung wiege, die auf
den Schultern des deutschen Ratsvorsitzes laste. Erforderlich sei es, das Kriegsziel wirklich zu definieren und
dies zu einem Abschluß zu bringen. Die Krise im Kosovo müsse auch als Mahnung verstanden werden,
endlich mit einer europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu beginnen, die den Namen verdiene. In dieser
Frage eine Verwirklichung des Vertrages zu erzielen, sei auch die Aufgabe des Ratspräsidenten bis zum Ende
seiner Amtszeit im Juni. Dies dürfe nicht den Technokraten überlassen werden, sondern es müsse sich um
ein politisches Zeichen handeln.
Die Fehler, die nun beklagt würden, seien nicht in Berlin begangen worden, sondern sie seien schon zuvor
entstanden. Die Wahl von Prodi sei sehr gut, aber wenn der Ratsvorsitz bereits im Januar mit dem EP
kooperiert hätte, wäre die Union möglicherweise nicht in diese Situation hineingeraten. In Erinnerung an die
Reden zur Agenda 2000 auf dem Gipfel in Wien im Dezember 1998 seien die Ergebnisse von Berlin nicht
nur aus deutscher Sicht sehr mäßig, aber er rede hier nicht als deutscher Vertreter, sondern im Namen seiner
Fraktion. Die Agenda 2000 dürfe nicht aufgesplittert, aber Spielräume für die zukünftige Politik im Bereich
der Außen- und Sicherheitspolitik und für die Erweiterung müßten gerettet werden. Die Unsicherheit in der
Agrarpolitik habe bei den Beitrittskandidaten neue Sorgen über den Termin für die Erweiterung ausgelöst,
hier dürfe es keine Verzögerung geben.
An den Ratsvorsitz gewandt bezog er sich ebenfalls auf den Kölner Gipfel und die dort notwendige
Vorbereitung für die nächste Regierungskonferenz: dafür verlange er eine angemessene Beteiligung des EP,
die den gleichen Umfang wie die Beteiligung der Kommission haben müsse. Aus diesem Grund forderte er
abschließend den Ratspräsideten auf, doch noch für heute nachmittag den Präsidenten des EP zum
Sondergipfel nach Brüssel einzuladen.
Für die LIBE-Fraktion wies Laurens Jan Brinkhorst (NL) darauf hin, daß heute (14.4.1999) die Teilnehmer
des Sondergipfels in Brüssel mit Prodi sprechen würden; hier gelte es, das EP in die Auswahl der
Kommissare angemessen - möglichst gleichberechtigt - einzubeziehen. Es könne nicht angehen, daß der Rat
drei Monate, das EP jedoch nur drei Tage für die Auswahl und die Befragung der Kommissare Zeit habe.
Trotz allem wolle er dem deutschen Vorsitzenden seinen Glückwunsch aussprechen, er habe die Union in
einer sehr schwierigen Situation zusammengehalten. Die einzigen Alternativen wären Hoffnungslosigkeit
und Hilflosigkeit gewesen und das seien keine Alternativen.
Auch wenn er begrüße, daß in Berlin ein finanzielles Paket geschnürt worden sei, so habe das Ergebnis doch
einen hohen Preis gekostet: Elf Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, jedoch nicht die Union, hätten ihre
wirklichen Interessen bei der Finanzplanung durchgesetzt. Die Flexibilität und der Handlungsspielraum für
die Zukunft seien nicht gegeben. Das EP solle hier als Partner durch den Rat wahrgenommen und dürfe nicht
in eine Rolle als Ja-Sager gedrängt werden. Dazu gehöre auch die Kosovo-Krise: Das EP habe nicht gezögert,
durch den Haushaltskontrollausschuß 250 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen, damit sei jedoch der
finanzielle Handlungsspielraum für außenpolitische Maßnahmen völlig ausgeschöpft. Dies zeige, daß die
finanzielle Ausstattung nicht ausreichend sei.
Für die Fraktion der KVEL/NGL sprach Alonso Puerta (E). Er bezeichnete zunächst den Gipfel von Berlin
als einen Erfolg, zumal dieser während einer tiefen Krise in Europa und auf dem Balkan stattgefunden habe.
Auch wies er auf die Annahme der Agenda 2000 am 26. März diesen Jahres hin; hier sei es gelungen,
Konfrontationen zwischen Mitgliedstaaten zu vermeiden und zu einem Kompromiß zu gelangen.
Der Europäische Rat verfüge jedoch nicht über die erforderlichen Haushaltsmittel, die Wirtschaftspolitiken
in der EU zu koordinieren und der Beschäftigungssituation einen neuen Anstoß zu geben. Die Vereinbarung
von Berlin läßt nach Auffassung seiner Fraktion in einigen Punkten zu wünschen übrig. Vor allem seien nicht
die Mittel sichergestellt, die für eine Vorbereitung der Osterweiterung erforderlich seien. Er kritisierte auch,
daß die Mittel für die Strukturfonds reduziert worden seien. Auch hätten die Reformen im Bereich der
Landwirtschaft zu einem maßgeblichen Arbeitsplatzverlust geführt. Besorgniserregend sei ganz besonders
die Situation von kleinen Familienbetrieben. In diesem Zusammenhang müsse man darauf hinweisen, daß
die Preisrückgänge nur zum Teil durch direkte Einkommensbeihilfen ersetzt worden seien.
Angesichts der institutionellen Krise sei die schnelle Benennung Prodis sehr erfreulich, es habe indessen kein
ausreichender Dialog mit dem Europäischen Parlament stattgefunden, um einen Zeitplan für die Einsetzung
der neuen Kommission festzulegen.
Im Zusammenhang mit der derzeitigen Kosovo-Krise kritisierte er, daß sich die 15 auf eine Zustimmung zur
NATO-Intervention beschränkt hätten, nachdem diese Intervention begonnen hatte. Selbstverständlich hätten
die Menschenrechtsverletzungen Milosevic' zu einem Tätigwerden aufgerufen, daß dies ohne UN-Mandat
erfolgt sei, stelle jedoch das internationale Recht in Frage. Letztlich habe das Vorgehen der NATO zu einer
Stärkung der Position Milosevic' geführt und zur Gefahr einer weiteren Destabilisierung auf dem Balkan. Er
bedauerte, daß sich die Union den Entscheidungen einer Militärorganisation untergeordnet habe.
Im Namen der Fraktion der Fraktion UFE lobte Gerard Collins (IRL) zunächst die Rede des Ratspräsidenten
Schröder. Insbesondere begrüßte er dessen Erklärung zum Kosovo, mit der das Europäische Parlament voll
und ganz zufrieden sein könne. Er forderte Schröder auf, den Staats- und Regierungschefs beim heutigen
nachmittäglichen Treffen mitzuteilen, daß die humanitären Maßnahmen für die Kosovo-Albaner in jedem
Fall weitergeführt werden müßten. Wichtig sei, sicherzustellen, daß Nahrungsmittel die Flüchtlinge
tatsächlich erreichten und dem Völkermord Milosevic' endgültig ein Ende gesetzt werde. Der serbische
Präsident müsse für sein Handeln unbedingt zur Rechenschaft gezogen werden.
Negativ merkte Collins an, daß zum Treffen am Nachmittag Gil-Robles nicht eingeladen worden sei. Dies
sei ein eminenter Fehler und ein falsches Signal Schröders.
Die Arbeit Santers während der vergangenen viereinhalb Jahre bezeichnete er als hervorragend. Er bedauere,
daß Santer Opfer besonders unglücklicher Umstände geworden sei. Auf dem Gipfel in Berlin sei es gelungen,
die finanziellen Parameter für den folgenden Siebenjahreszeitraum festzusetzen. Angesichts der
Schwierigkeit, Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen, könne sich die deutsche
Präsidentschaft auf die Schulter klopfen. Zu erwähnen seien insbesondere die beschlossene Weiterführung
regionaler und sozialer Beihilfesysteme für den Zeitraum nach 1999 sowie die erreichte Finanzierung der
Gemeinsamen Agrarpolitik. Für die GAP sei es maßgeblich gewesen, daß an einem einheitlichen
Management festgehalten worden sei, und keine - auch nur teilweise - Ersetzung durch nationale Beihilfen
beschlossen worden sei. Letzteres hätte zu einer Fragmentierung der Gemeinsamen Agrarpolitik geführt und
einen bedauernwerten Rückschritt dargestellt. Zuletzt äußerte Collins, daß noch zahlreiche Aufgaben bis zum
Ende der deutschen Präsidentschaft gelöst werden müßten.
Für die Fraktion DIE GRÜNEN bedauerte Edith Müller (D) daß der Krieg im Kosovo alle Ereignisse in
Europa relativiere, dies gelte auch für den Berliner Gipfel, den sie als vollen Erfolg mit all seinen
Entscheidungen für die nächsten sieben Jahre der Reform der EU begrüßte. Ihre Fraktion sehe das
Finanzpaket, das dort geschnürt worden sei, auch als Vorbereitung der Beitritte als vollen Erfolg an. Beim
Finanzpaket gebe es jedoch auch im Bereich Landwirtschaft noch große Bedenken und Kritik aus ihrer
Fraktion, weil eine notwendige Umsteuerung ausgeblieben sei. Zum dritten sehe sie beim Finanzpaket auch
eine Lücke, was die Innen- und die Sicherheitspolitik betreffe, hier sehe sie noch zuwenig Finanzmittel für
eine wirkliche europäische Politik. Sie hoffe jedoch, daß im Trilog noch einiges zu verändern und zu retten
sei.
Für die REA-Fraktion wies Cathérine Lalumière (F) darauf hin, daß der außerordentliche Gipfel in Berlin
auch von seinen Ergebnissen her ganz außerordentlich sei. Er habe vor dem Hintergrund des Kosovo-
Konflikts stattgefunden und man habe auch für die Krise der Kommission und die Agenda 2000
Kompromisse gefunden. Der Erfolg des Kanzlers Schröder sei es gewesen, Ergebnisse in allen Bereichen zu
erzielen, Deutschland habe sich selbst übertreffen können und die Rolle der Präsidentschaft gut ausgefüllt.
Die überzeugten Europäer würden danken.
Nicht vollständig zufrieden sei sie mit den Kompromissen in Haushaltsfragen. Die Eigenmittel seien
plafoniert worden, doch durch die Erweiterung und den Kosovo-Konflikt brauche man mehr Mittel. Auch
im Agrarbereich habe sie Angst, daß der schüchterne Kompromiß sich als nicht WTO-Konform erweisen
werde. Bei den Strukturfonds müßten die Anstrengungen steigen, wenn die wirtschaftliche und soziale
Kohäsion weitergeführt werden solle. Was den Kosovo-Konflikt angehe, so habe man in Berlin die Tragödie
nicht endgültig lösen können. Lalumière wies auf die politische Rolle Rußlands hin, das zur Lösung beitragen
solle und könne. Die EU solle Vertriebene und Flüchtlinge aufnehmen. Sie glaube an die Idee des
Stabilitätspakts, dies sei eine gute Idee der deutschen Ratspräsidentschaft. Der Weg Europas müsse stark sein.
Mit Shakespeare begann Jens Peter Bonde (UEdN/DK) seinen Debattenbeitrag, der habe die Frage gestellt
nach Sein oder Nichtsein. Wie könne es nun sein, daß die Kommission sei und nicht sei - gleichzeitig. Seine
Fraktion verlange, daß die Kommission tatsächlich zurücktrete und daß aufgeräumt werde. Außerdem sollten
die nationalen Parlamente die neuen Kommissare wählen. Nicht Prodi oder die dänische Regierung sollten
den dänischen Kommissar bestimmen.
Elisabeth Schroedter (GRÜNE/D) erklärte, der Berliner Gipfel sei ein Lehrstück dafür gewesen, wie
gefährlich es sei, wenn nationale Interessen dominierten und das gemeinsame Vorangehen erst an zweiter
Stelle stehe. Aber es sei ja noch einmal gutgegangen. Herausgekommen sei keine Reform, aber ein Paket,
mit dem man über die nächsten Jahre komme.
Ein bedeutendes Zeichen sei das frühe Erweiterungsdatum gewesen, auf das man sich verbindlich festgelegt
habe. Sie hoffe außerdem, daß der Rat das EP endlich als gleichberechtigten Partner anerkennen werde und
ihm das Initiativrecht zuerkennen werde. Mit der Einführung von Mehrheitsentscheidungen würde sich
außerdem erübrigen, daß sich der Ratspräsident zukünftig 20 oder 25 Geschenke ausdenken müsse, damit
alle zustimmen würden.
Daniela Raschhofer (FL/A) betonte, der Gipfel habe unter schwierigen Bedingungen stattgefunden und
deshalb sei der Agenda 2000 weniger Raum zugestanden worden, als es eigentlich notwendig gewesen wäre.
Der Kosovo-Konflikt relativiere eben die anderen Fragen.
Sie wolle dennoch auf die Agenda 2000 eingehen. Im Strukturbereich habe eine Ausgabenstabilisierung
stattgefunden, jedoch bei internen Verlagerungen. Die Kohäsionsfondsmittel seien um 3 Mrd. Euro erhöht
worden. Dagegen sei beim neuen Ziel 2-Gebiet, das auch den ländlichen Raum fördere, die Förderintensität
um 5% zurückgegangen. Die Konzentration auf die bedürftigen Regionen sei durch die Verteilung von 4 Mrd.
Euro teuren "Bonbons" erkauft worden. Der Rat fordere die Kommission auf, sich um die Schaffung
autonomer Eigenmittel zu kümmern. Es sei außerdem eine Anpassung der Finanziellen Vorausschau
vorgesehen. Der jetzigen Einigung müsse bald eine neue Reform folgen. Sie könne nicht die Auffassung
teilen, daß die Einigung ein großer Wurf sei.
Die Zeit des Krieges im Kosovo sei eigentlich nicht die Zeit für differenzierte Betrachtungen und für
Planungen für den Frieden, aber genau das sei jetzt notwendig, so Hannes Swoboda (SPE/A). Eine
militärische Aktion sei zu seinem großen Bedauern notwendig gewesen. Die EU sei nicht die einzige
internationale bzw. supranationale Organisation, die derzeit vor ihrer Reform stehe, dies müsse auch für die
UNO gelten, von der man sich eigentlich gewünscht hätte, daß sie den Schirm für die Militäraktion
übernommen hätte, dies sei leider an China und Rußland gescheitert.
Die EU müsse im Kosovo und im Balkan vermitteln, daß die Durchsetzung der eigenen Souveränität nicht
unbedingt immer moralisch berechtigt sei. Die Militäraktion habe humane Ziele für die Kosovo-Albaner. Es
sei aber auch notwendig, deutlich zu machen, daß die Bevölkerung in Serbien nicht mit dem Regime
Milosevic gleichgesetzt werde, man müsse im Gegenteil viel Sympathie zeigen für die Bevölkerung, das Volk
gehöre weiterhin nach Europa und in die Völkergemeinschaft. Die Serben dürften sich nicht ausgeschlossen
fühlen. Für die Flüchtlinge aus dem Kosovo müsse vor Ort eine Lösung und Hilfe ermöglicht werden, hier
wolle er seinen besonderen Dank Kommissarin Bonino aussprechen. Es dürfe nicht am Ende so sein, daß der
Kosovo "albanerfrei" sei und Milosevic einen großen Triumph davontrage, die albanische Bevölkerung aber
über ganz Europa verteilt sei. Durch vertrauensbildende Maßnahmen müsse es in irgendeiner Zukunft auch
wieder möglich sein, daß Kosovo-Albaner und Serben friedlich miteinander lebten. Dies müsse unter
anderem Ziel einer Balkankonferenz sein, die eine Art Marshall-Plan mit großzügiger finanzieller Hilfe
entwickeln müsse.
Doris Pack (EVP-CD/D) erklärte ihre volle Unterstützung für das gemeinsame Handeln der EU und der
NATO im Kosovo. Endlich werde das Elend der Kosovo-Albaner erkannt. Doch alle Bemühungen im letzten
Jahr und in diesem Jahr seien erfolglos gewesen. Demokratien würden sich schwertun, Gewalt auszuüben.
Doch gegenüber dem Menschenverächter Milosevic gebe es keine andere Möglichkeit. Sie selbst habe 1991
bis 1998 immer wieder auf die Greueltaten im Kosovo hingewiesen. Milosevic kümmere sich weder um die
Bürger im Kosovo noch um das Wohl der serbischen Bürger. Er habe den Nationalismus als Mittel des
Machterhalts eingesetzt. Ein weiteres Nichthandeln hätte den Westen schuldiger werden lassen als dieses
gezielte Bombardement.
Eine politische Lösung könne nicht die Teilung des Kosovo sein. Seit 1990 versuche sie selbst, so Pack, Rat
und Kommission die Augen zu öffnen für das planmäßige Vorgehen Milosevics. 1985 habe er in seinem
Memorandum an die serbische Akademie der Wissenschaften sein Vorgehen dargelegt. Man könne dies
nachlesen. Sein Ziel sei, wenn der Kosovo nicht gehalten werden könne, ihn zu teilen: in den rohstoffreichen
Norden, den er Serbien zuschlagen wolle und den armen Süden.
Sie halte ein autonomes Kosovo für die einzige Lösung, außerdem müsse das Regime in Belgrad geändert
werden. Die Verantwortlichen, Milosevic und die Leute um ihn herum, müßten vor das Haager Tribunal. Sie
bat den Ratspräsidenten abschließend, sich für eine Ausreise des Sacharow-Preisträgers des EP, Ibrahim
Rugova, einzusetzen. Das sei der Westen diesem Mann schuldig, der sich immer um eine friedliche Lösung
bemüht habe.
Trotz eines deutlichen Lobes für die Arbeit des Ratsvorsitzes sei er doch nicht ganz zufrieden mit den
Beschlüssen von Berlin, so Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf (GRÜNE/D). Im Bereich der
Agrarpolitik gebe es falsche Signale an die Länder der Osterweiterung. Man dürfe diese nicht zu
Interventionen auffordern, ein Signal an die Märkte sei in Berlin ausgeblieben. Man habe es verpaßt, sich
mehr an die schwachen, nämlich an die kleinen Betriebe zu richten, anstelle der Förderung der großen, die
aufgrund der EU-Mittel leichter produzieren könnten. Er lobte ausdrücklich die Vorschläge von Kommissar
Fischler zur Haushaltsdisziplin und für die zweite Säule der Agrarpolitik. Sparen allein sei keine Tugend, es
hätte eine stärkere Umschichtung stattfinden müssen. Auf der nächsten Regierungskonferenz müsse auch für
die Agrarpolitik die Mitentscheidung festgeschrieben werden.
Der amtierende Ratspräsident Gerhard Schröder bedankte sich zunächst für das Lob. Er freue sich besonders
über die Übereinstimmung in der Kosovo-Frage. Er nehme zur Kenntnis, wie sehr die
Menschenrechtsverletzungen das Parlament bewegten. Die Analyse der Abgeordneten Pack zum Kosovo sei
sehr zutreffend. Man dürfe beim Kosovo nicht Ursache und Wirkung verwechseln, die Ursache sei das
Handeln Milosevics. Es gehe hier nicht um eine Bestrafung Milosevics oder Serbiens, sondern darum, die
humanitäre Katastrophe zu beenden, damit nicht noch mehr Menschen leiden müßten.
Was die Ergebnisse des Berliner Gipfels angehe, so habe man nicht alle Ziele erreichen können, nicht einmal
die, die isoliert betrachtet für vernünftig gehalten würden. An Graefe zu Baringdorf gewandt erklärte er,
sowohl im Agrarbereich als auch bei den Struktur- und Kohäsionsfonds und bei der Finanzierung habe man
Kompromisse finden müssen und Kompromisse hätten Stärken und Schwächen. Hätte er das allein zu
entscheiden gehabt, dann wäre im Agrarbereich die Entscheidung mehr in Richtung der Ideen von Graefe zu
Baringdorf gefallen, doch er könne nicht allein entscheiden und das sei richtig und notwendig.
Die institutionelle Reform sei eine wirkliche Bedingung für das Gelingen des Erweiterungsprozesses. Europa
mache nicht an der deutschen Ostgrenze halt, sonst würde es unregierbar. Zwei weitere wichtige Ziele seien
die GASP, die institutionell abgesichert werden müsse und mit einer Persönlichkeit besetzt werden sowie die
Beschäftigungspolitik. Die europäische Beschäftigungspolitik sei kein Ersatz für nationale Anstrengungen,
sondern eine sinnvolle Ergänzung. Was die Ausgaben der Union angehe, so müßten sie politisch legitimiert
werden. Er freue sich hier auf einen konstruktiven Dialog.
Abschließend ging Schröder auf einen Punkt ein, der von vielen Abgeordneten angeführt worden war,
nämlich die nicht erfolgte Einladung des EP-Präsidenten zum informellen Brüsseler Gipfel. Das habe
verschiedene Gründe: erstens werde er gleich im Anschluß mit dem EP-Präsidenten sprechen, zweitens solle
eine Diskussion mit Prodi geführt werden - das EP habe bereits mit Prodi diskutiert - und drittens müsse man
auch noch über das Kosovo sprechen und habe nur eineinhalb Stunden Zeit. Durch diese nicht erfolgte
Einladung werde keine Reserve gegenüber dem Parlament oder seinem Präsidenten ausgedrückt, sondern sie
repräsentiere lediglich den Zeitmangel. Er bat deshalb um Verständnis.
Reinhard Rack (EVP-CD/A) äußerte die Auffassung, daß die Beitrittskandidaten, die EU-Institutionen und
die Mitgliedstaaten nunmehr aufeinander zugehen müßten. In Form der Gemeinschaftsinitiative INTERREG
hätten die Institutionen in vorbildlicher Weise eine Zusammenarbeit über die Außengrenzen hinaus
ermöglicht. Es gehe nunmehr um eine konstruktive Kooperation innerhalb und außerhalb der EU. Österreich
sei ein Land, das aufgrund seiner geographischen Lage in besonderem Maße die Chance habe, ein
Miteinander mit den zukünftigen Mitgliedstaaten der EU umzusetzen. Es gebe ein konkretes Beispiel einer
Kooperation der europäischen Bürger mit den Institutionen der EU, welches er hier erläutern möchte. Zur
Hilfe der Kosovo-Flüchtlinge hätten die österreichischen Bürger, unterstützt von den Medien, die Initiative
"Nachbar in Not" gegründet, und dadurch ein persönliches Signal gesetzt. Hier hätten sich insbesondere
Menschen eingesetzt, die selbst über geringe Einkommen verfügten. Insgesamt sei bereits ein Betrag von über
100 Mio. ÖS gesammelt worden. Dies sei ein sichtbarer Beweis für die Solidarität, der dem Rat und dem EP
als Vorbild dienen sollte.
Lutz Goepel (EVP-CD/D) beklagte, daß man mit den Ergebnissen von Berlin nur einen Teil des Weges zu
den Weltmarktpreisen zurückgelegt habe. Die Kommission habe hierzu viel weitreichendere Vorschläge
gemacht, als der Rat dann im Kompromiß vereinbart habe. Er wies besonders auf die Mißstände bei den
Ölsaaten, bei der Milchmarktreform, dem Getreidesektor und im Bereich Rindfleisch hin, die für die Erzeuger
große Einkommenseinbußen bedeuteten.
Erklärung des designieten Kommissionsprä sidenten, Romano Prodi
Erklärung und anschließende Aussprache: 13.4.1999
Der designierte Kommissionspräsident, Romano Prodi, erläuterte, er habe vor einiger Zeit beschlossen, in
die italienische Politik einzugreifen, damit sein Land von Anfang an an der Wirtschafts- und Währungsunion
teilnehmen könne. Damals habe er die historische Chance gespürt, die sein Land durch die Teilnahme am
europäische Projekt erhalten habe. Nur eine gute Bindung an Europa ermögliche es einem Land und seinen
Bürgern, eine Zukunft des Friedens und Fortschritts in einer globalisierten Welt zu erhalten. Deshalb habe
er damals seine Erfahrungen in die italienische Politik eingebracht. In Zukunft wolle er seine
Entschlossenheit in das europäische Projekt einfließen lassen. Die europäischen Institutionen müßten
reformiert und erneuert werden, zunächst die Kommission, doch auch Rat und Parlament. Heute gehe es
darum, Glaubwürdigkeit wiederherzustellen.
Die Frage sei, wie die Vision der europäischen Projekte für die Zukunft aussehe. Die Vollendung des
Binnenmarkts sei die Vision der 80er Jahre gewesen, die Währungunion die der 90er Jahre. Entscheidend sei
es nun, eine Wirtschaft und eine Politik zu erreichen. Die einzelnen Mitgliedsländer hätten unterschiedliche
Modelle, es gebe jedoch den gemeinsamen Sockel der Solidarität. Die Wohlfahrtsmodelle der europäischen
Staaten müßten an die internationalen Bedingungen angepaßt werden.
Wettbewerb sei ein wichtiges Werkzeug zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit. Europa müsse sich den
Problemen durch die Überalterung der Bevölkerung stellen. Die Schaffung eines großen Kapitalmarktes sei
wichtig für die Verbesserung der Produktivität, die Erhöhung von Wachstum und Innovation.
Forschung und Entwicklung müßten gestärkt werden, vor allem in folgenden Bereichen: neue Technologien,
Telekommunikation, Informatik, Chemie, Pharmazie, Biotechnologie und Lebenswissenschaften. Es gehe
dabei um die Zukunft des Kontinents, um die europäische Gesellschaft in ihrer Gesamtheit.
Ein langer Weg liege vor der Europäischen Union. Er habe die Vision, daß Kommission, Rat und die
einzelnen europäischen Regierungen sich verpflichteten, in den nächsten fünf Jahren die Schulabsolventen
im Bereich der Zukunftstechnologien hervorragend auszubilden. Europa habe eine großartige Tradition des
Wissens, es mangele jedoch an der Fähigkeit zur Umsetzung.
Was die makroökonomische Politik angehe, so müsse die Steuerpolitik nun stärker koordiniert werden, da
sonst die Gefahr asymmetrischer Schocks bestehe. Eine Koordination der Wirtschaftspolitiken sei ebenso
erforderlich, wie die internationalen Krisen in Asien, Rußland und Südamerika zeigten, die das Wachstum
in der EU begrenzt hätten.
Die EZB habe sich ihrer Aufgabe gestellt und ihr Möglichstes getan, um das Wachstum der Wirtschaft zu
stärken und zu fördern. Wachstum sei die wichtigste Voraussetzung für ein Sinken der Arbeitslosigkeit, doch
es sei nicht garantiert, daß das derzeitige Wachstum dazu ausreichen werde.
Die hohe Arbeitslosigkeit sei zur Zeit das wichtigste Problem der Menschen in der EU. Weitere Probleme
seien die Überalterung der Bevölkerung, die Massenmigration sowie die Zweifel an der Aufrechterhaltung
des europäischen Sozialmodells. Es bestehe die Gefahr, daß es zu einem Bruch zwischen den Generationen
komme. Deshalb müßten mikroökonomische Reformen durchgeführt werden.
Die Präsenz Europas auf internationaler Ebene sei noch nie so stark gewesen, dies komme zum einen durch
die Erweiterung und zum anderen durch die Präsenz für die Durchsetzung von Grundfreiheiten und
Demokratie. Europa könne ein internationales Entwicklungsmodell für sozialen Zusammenhalt sein. Er setze
sich dafür ein, bald Fristen und einen Zeitplan für die Erweiterung festzulegen und umzusetzen.
Maastricht und Amsterdam hätten Prinzipien festgelegt, die eigene Verteidigungsfähigkeit zu stärken und
Infrastrukturen zu nutzen. Weiterhin werde durch die WTO die Liberalisierung fortgesetzt werden,
Protektionismus müsse verhindert werden, dies sei auch wichtig im Hinblick auf die Stabilität der Wirtschaft
in den Regionen.
Wichtig sei ferner die Solidarität mit dem Balkan und den GUS-Staaten. Auch das Mittelmeerbecken müsse
berücksichtigt werden, es sei das andere Gesicht Europas. Die Beziehungen zur slawischen Welt seien heikel,
jedoch sehr wichtig. Die EU müsse weiter wachsen und einen engeren und stärkeren Dialog führen.
Die Kommission habe hier eine zweifache Aufgabe vor sich, sie müsse Hüterin der Verträge sein, und Europa
bürgernäher machen. Die Umsetzung des Amsterdamer Vertrages habe gerade erst begonnen. Dennoch müsse
man auch weiterhin über die Reform der Institutionen diskutieren. Sie seien nicht in der Lage, ein Europa von
20 Mitgliedstaaten zu lenken. Die Kommission müsse reorganisiert werden, die Ressourcen müßten neu
aufgeteilt werden. Außerdem sei es wichtig, die demokratische Legitimierung der europäischen Institutionen
zu stärken. Um die Politik effizient gestalten zu können, brauche man ehrgeizige Pläne, die
Mitentscheidungsrechte des EP müßten gestärkt werden, Mehrheitsentscheidungen sollten im Rat mit
wenigen Ausnahmen das Prinzip sein.
Prodi ging ferner auf die Rolle des Kommissionspräsidenten bei der Auswahl der Kommissare und bei der
Ressortverteilung ein. Die wichtigsten Reformen, die nun innerhalb der Kommission durchgeführt werden
müßten, sollten dazu führen, daß die Kommission effizienter und transparenter werde sowie die volle
Rechenschaftspflicht übernehme. Betrug und Korruption würden nicht toleriert werden, er werde dazu auch
gerne Auskunft geben. Die kollektive und individuelle Verantwortung der Kommissare müsse klar sein.
Die einzelnen Staaten müßten sich darüber im Klaren sein, daß auch ihre Interessen davon abhingen, ob und
wie die supranationalen Institutionen innerhalb der EU funktionierten. Aufgrund dieser Verpflichtung reiche
es nicht aus, wenn er nur ein guter Verwalter sei.
Prodi schob an dieser Stelle eine persönliche Bemerkung ein, er werde nicht als Kandidat an den
Europawahlen teilnehmen, obwohl rechtlich nichts dagegen spreche.
Es sei ein Zeichen der Schwäche, wenn jemand sage, daß eine Stärkung des EP und eine Beschränkung des
Vetorechts im Rat nicht zu verantworten seien. Vielmehr gehe es darum, das europäische gemeinsame Gefühl
zu stärken. In Europa gebe es keine dominierende Kultur und dies sei ein Glück, dennoch müsse man der
amerikanischen Kultur etwas entgegensetzen können, die vor allem von den Massenmedien aufgegriffen
werde. Europa müsse seine eigene Seele suchen, auch um in der Zusammenarbeit zwischen Europa und den
USA bestehen zu können. Es gebe leider keine Rezepte, dieses Ziel zu erreichen. Man könne sich nicht bei
der Vergangenheit aufhalten, sondern müsse daran denken, daß kein Volks allein in der Lage sei, eine
Zukunft aufzubauen. Deshalb sei Europa dringend notwendig. Europa müsse die Beziehungen zu den
Völkern, die es umgäben, stärken. Das europäische Erbe sei aufgrund des Jugoslawien-Konflikts unter Druck
geraten. In Zukunft müsse man darauf bauen, gemeinsame Verfahren und gemeinsame außenpolitische
Strukturen aufzubauen.
Im Namen der SPE-Fraktion begrüßte Pauline Green (UK) den designierten Kommissionspräsidenten Prodi.
Die Antrittsrede Prodis am heutigen Morgen markiere den Anfang eines Ratifizierungsprozesses der neuen
Kommission. Zu begrüßen sei die Geschwindigkeit, mit der auf die neue Situation reagiert worden sei. Der
Zeitplan gestalte sich jedoch recht schwierig, da nicht nur die Einführung des Amsterdamer Vertrages
anstehe, sondern auch der Termin der Europawahl im Juni mit zwei nationalen Wahlterminen zusammenfalle.
Prodi könne nur so lange im Amt bleiben, wie es der Vertrag vorsehe; dies sei eine Situation, die die SPE
zwar bedauere, die aber nicht zu ändern sei. Frau Green betonte, daß ihre Fraktion die Zustimmung zum
nächsten Kommissionspräsidenten sehr ernst nehme; sie erwarte eine moderne Regierungsführung, das heiße
insbesondere eine klare Ausrichtung, Transparenz sowie eine effiziente Partnerschaft mit dem EP. Die SPE
werde ernsthafte und entschlossene Reformen voll und ganz unterstützen.
Die Erfahrung aus dem eigenen Land zeige, so die britische Abgeordnete, daß die Bürger auf die Stärke des
EP zählten und wüßten, daß mit dem Parlament zu rechnen sei. Sie sei stolz auf die Rolle, die das Parlament
in jüngster Vergangenheit gespielt habe.
Green lobte Prodi für die in der Vergangenheit gezeigte Fähigkeit, eine stabile Regierung zu
bilden und an deren Spitze zu stehen. Prodi habe die Skeptiker überzeugt und sich für das Amt des
Kommissionspräsidenten qualifiziert. Sie forderte ihn auf, nunmehr klare richtungsweisende Signale zu
setzen. Für die Fraktion der SPE sei ein "Europa der Arbeit" zentrales Thema, d.h. insbesondere
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den Mitgliedstaaten.
Bewertungsgrundlage für die zukünftige Kommission seien deren politisches Programm sowie die
Reformvorschläge. Als Stärke Prodis hob Green dessen Erfahrung mit Konsensentwicklung hervor.
Abschließend unterstrich sie, daß auf dem Wege zum Wahlkampf nun insbesondere die Thematik der Agenda
2000 angegangen werden müsse, und die Konsequenzen des Rücktritts der Kommission im Vordergrund
stehen müßten.
Für die Fraktion der Christdemokraten bedauerte Wilfried Martens (B), daß es aufgrund des vorgesehenen
Zeitschemas noch Monate dauern werde, bis die neue Kommission ihr Amt antreten könne. Er begrüße
deshalb jede Maßnahme zu einer Beschleunigung des Verfahrens. Seine Freude wolle er darüber zum
Ausdruck bringen, daß Romano Prodi für das Amt des Kommissionspräsidenten ausgewählt worden sei, und
er gratulierte ihm im Namen der ganzen Fraktion. Die Mißstände, die Grundlage des Berichts des
Ausschusses der Unabhängigen Sachverständigen seien, lägen mehr als zehn Jahre zurück. Diese Mißstände
müßten dringend behoben werden.
Bereits Ende des letzten Jahres, beziehungsweise zu Beginn diesen Jahres, habe seine Fraktion ein
Aktionsprogramm entwickelt, das Verhaltenskodizes und eine Reform der Verhaltens- und Arbeitsweise der
Kommission fordere. Aus dem zweiten Bericht der unabhängigen Weisen würden sich sicher weitere
Anforderungen an die neue Kommission und an Romano Prodi ergeben: Dies beziehe sich auch auf die
Anzahl und den Zuschnitt der künftigen Ressorts der Kommissare. Kommissarin Cresson habe die ganze
Kommission in einen Strudel gezogen, er wolle gerne von Prodi erfahren, wie er sich zur politische
Verantwortung der einzelnen Kommissionsmitglieder stelle. Es gelte aber auch, den Anforderungen, wie sie
das Parlament in den Berichten Brok und Herman formuliert hätte, gerecht zu werden.
Die neue Kommission solle möglichst eine großzügige Mehrheit des neuen EP erhalten, dies müsse bei der
Auswahl der Kandidaten und Kandidatinnen für die einzelnen Kommissarposten Berücksichtigung finden.
Erst nach der Investitur des Kommissionspräsidenten müsse Romano Prodi seine Zustimmung zu den
einzelnen Kandidaten geben. Martens appellierte an ihn, jeden einzelnen Vorschlag sehr sorgfältig zu prüfen.
Bei der Auswahl der künftigen Kommissare könne es nicht angehen, daß die Mitgliedstaaten sich für die
Auswahl fast drei Monate Zeit nähmen, dem EP für die Anhörungen jedoch nur drei Tage zur Verfügung
gestellt würden. Er forderte Prodi weiterhin dazu auf, dafür Sorge zu tragen, daß die Kommission ihrer
politischen Pflicht wirklich nachkomme und nicht, wie dies früher oft geschehen sei, nur Beamte zum EP
schicke, wenn es um Rede und Antwort ginge.
Im Rahmen der Perspektive für den neuen Schwung, die Romano Prodi soeben entwickelt habe, fordere seine
Fraktion eine kulturelle und geistige Dimension für Europa, nicht nur ein Europa der Märkte oder der
Banken. Diese Perspektiven müsse Romano Prodi umsetzen und er sei sich sicher, daß man in nicht all zu
ferner Zukunft zu einer echten europäischen Regierung mit demokratischer Kontrolle durch das EP kommen
müsse. Romano Prodi sei für die Umsetzung dieser Perspektive der richtige Mann.
Im Namen der LIBE-Fraktion kritisierte Patrick Cox (IRL) die zuvor gemachten Äußerungen von Pauline
Green. Es sei doch sehr überraschend, wie zügig sich bei ihr ein Sinneswandel vollziehe; während sie noch
vor einigen Monaten vorgeschlagen habe, der Kommission die Vertrauensfrage zu stellen, habe sie sich im
Januar diesen Jahres dafür ausgesprochen, Kollegialität zu zeigen und verlange nunmehr die individuelle
Rechenschaftslegung.
Im Namen der Fraktion begrüßte Cox den designierten Kommissionspräsidenten. Der kürzliche Rücktritt der
Kommission habe das Erfordernis ethischer und normativer Regeln in der EU gezeigt. Der europäische
Demokratieprozeß habe einen neuen Reifegrad erreicht.
Cox äußerte die Hoffnung, daß es zu einem erfolgreichen Dialog seiner Fraktion mit Prodi komme. Er
forderte Prodi ausdrücklich auf, die eigene Unabhängigkeit nicht zu kompromittieren. Vor allem solle er
beim morgigen Treffen mit dem Europäischen Rat Stärke zeigen. Wichtig sei auch, so Cox, von Anfang an
politische Unklarheiten zu beseitigen und verfrühte Aktivitäten zu vermeiden.
Für die Union für Europa forderte Jean-Claude Pasty (F) die Einsetzung des neuen Kollegiums der
Kommission so schnell wie nur möglich, dafür müßten die Mitgliedstaaten umgehend die neuen Kommissare
benennen, damit idealerweise das neue EP im Juli nach seiner konstituierenden Sitzung die Kommission
benennen könne.
Das EP habe damit, daß es den Rücktritt der Santer-Truppe erzwungen habe, dafür gesorgt, daß neue
Prioritäten gesetzt und Weichen gestellt würden. Hier sei für ihn noch nicht klar, ob dies bei den politisch
Verantwortlichen im Rat wirklich angekommen sei. Eine europäische Regierung wolle seine Fraktion auf
keinen Fall. Von Romano Prodi erwarte die Union für Europa eine schnelle Klärung der festgestellten
Mißstände, sei es bei OLAF oder bei der Einstellungs- und Verwaltungspraxis in der Kommission.
Abschließend äußerte er seine Hoffnung, daß Romano Prodi seine Perspektiven erfolgreich umsetzen könne.
Im Namen der KVEL/NGL-Fraktion dankte Alonso Puerta (E) dem designierten Präsidenten, der ein
Präsident der Bürger sei. Die Lage in Europa sei schwierig, es gebe eine konstitutionelle Krise und dies 42
Jahre nach Unterzeichnung der Römischen Verträge. Obwohl der Kalte Krieg zu Ende sei, müsse man sich
nun wieder mit einem Krieg beschäftigen, mit dem Krieg in Jugoslawien.
Wie könne Europa funktionieren, wenn nur eine geschäftsführende Kommission im Amt sei und wenn das
EP gerade seine Legislatur beende? Man könne über mehr oder über weniger Europa sprechen, Prodi habe
sich entschieden dafür, daß er mehr Europa wolle. Puerta erläuterte, er könne zumindest damit einverstanden
sein, daß alle dafür seien, mehr Demokratie zu wollen. Außerdem brauche man mehr Effizienz bei der
Handhabung der europäischen Politiken. Es gebe einen Rahmen von vier Bedingungen: demokratische
Legitimation, Transparenz und Verantwortung, sowohl individuell als auch kollektiv. Seine Fraktion werde
nicht a priori für Prodi stimmen, man werde je nach Programm abstimmen und je nach dem Willen zu einer
Änderung. Seine Fraktion wolle jedoch ein schnelles Verfahren nach dem Amsterdamer Vertrag und einen
Präsidenten der europäischen Bürger.
Magda Aelvoet (B) betonte im Namen der Fraktion DIE GRÜNEN, daß sich Prodi durch seine Leistungen
in Italien als Kandidat für das Amt des Kommissionspräsidenten empfohlen habe. Er habe in Italien eine
Aufgabe vollbracht, die niemand für möglich gehalten hätte.
Nunmehr gehe es jedoch darum, der EU auch eine Seele zu geben; die Gemeinschaft sei noch zu weit
entfernt vom Bürger und müsse nunmehr zeigen, daß sie auch Verantwortung übernehmen könne. Aelvoet
begrüßte die jetzige Änderung der Situation. Politisch sei es inakzeptabel, daß die Kommission weiter
geschäftsführend im Amt bleibe.
Nicht zuletzt angesichts der Krise im Kosovo erwarte die Fraktion DIE GRÜNEN von Prodi die Einsetzung
einer schlagkräftigen und starken Kommission, die bereit sei, sich auch von einem starken Parlament
kontrollieren zu lassen. Die zukünftige Kommission müsse die Fähigkeit unter Beweis stellen, kollektiv
Verantwortung zu tragen. Die GRÜNEN hofften auch, daß Prodi den Vorschlägen des Parlaments folge, mehr
Frauen in der Kommission einzusetzen.
Cathérine Lalumière (REA/F) sah in der Anwesenheit des designierten Kommissionspräsidenten Prodi ein
gutes Zeichen. Er habe sicherlich im Verlauf seiner Gespräche mit Abgeordneten die großen Erwartungen
in Bezug auf eine neue Kommission gespürt. Es gebe Erwartungen aber auch Hoffnungen - der
Kommissionspräsident müsse ein starker Präsident werden.
Die Kommission habe in den vergangenen fünf Jahren an Autorität verloren. Deshalb müsse es nun darum
gehen, ihre Autorität zu stärken und auch ihre politische Verantwortung einerseits gegenüber dem EP und
andererseits gegenüber der Öffentlichkeit zu verbessern. Dazu müsse das
interne Funktionieren der Kommission gestärkt werden. Der unmittelbare Anlaß für den Rücktritt sei das
Nichtfunktionieren gewesen, das Kollegium habe nicht funktioniert und die Organisation der Dienststellen
sei mangelhaft gewesen. Paradoxerweise habe das Übertragen von zusätzlichen Befugnissen an die
Kommission diese nicht gestärkt, sondern ihr Prestige geschwächt.
Prodi stehe vor einer gigantischen Aufgabe, er habe in Italien gezeigt, daß er fähig sei, derartige Aufgaben
zu meistern. Sie habe mit Freude gehört, daß es sein Anliegen sei, eine wirkliche demokratische Präsenz
herzustellen. Im Namen ihrer Fraktion wünschte sie ihm abschließend viel Mut und Erfolg.
Europa müsse föderal bleiben, in diesem Sinne gratuliert Jens-Peter Bonde (UEdN/DK) im Namen seiner
Fraktion Prodi zu seiner Benennung. Seine Fraktion begrüße die Unterschiede zum politischen Programm
von Jacques Delors. Er hoffe, daß die neue Kommission unter Prodi bald die Arbeit der früheren Kommission
fertigstellen könne. Der Beamte van Buitenen solle nun wieder seine Arbeit bei der Kommission aufnehmen
dürfen.
Anzahl und Zuständigkeit der parlamentarischen Ausschüsse
Vorschlag der Konferenz der Präsidenten für einen Beschluß
Dok. B4-365/99
Annahme: 15.4.1999
Erläuterung zur Abstimmung:
Das EP beschließt, für die folgende fünfte Wahlperiode die nachstehenden parlamentarischen Ausschüsse
einzusetzen:
I. Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und
Verteidigungspolitik
Er wird zuständig sein u.a. für Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die politischen
Aspekte der Beziehungen zu Drittländern, die Aufnahme, die Überwachung und den Abschluß der
Verhandlungen über den Beitritt europäischer Staaten zur Union sowie Probleme im Zusammenhang mit den
Menschenrechten und der Demokratisierung in Drittländern.
II. Haushaltsausschuß
Er soll zuständig sein für die Festlegung und die Ausübung der Haushaltsbefugnisse des Parlaments, die
mehrjährige Vorausschau der Einnahmen und Ausgaben der EU und die in diesen Bereichen geschlossenen
Interinstitutionellen Vereinbarungen sowie die Durchführung der Haushaltskonzertierung, die
Mittelübertragungen, die Haushaltsordnung u.a.
III. Ausschuß für Haushaltskontrolle
Dieser Ausschuß wird u.a. zuständig sein für die Kontrolle der finanziellen, haushaltspolitischen und
administrativen Maßnahmen im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der EU, die Entlastungsbeschlüsse des
Parlaments, den Rechnungsabschluß, die Rechnungslegung und die Kontrolle der Konten und Bilanzen der
Europäischen Gemeinschaften sowie die Prüfung der Berichte und Stellungnahmen des Rechnungshofs.
IV. Ausschuß für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und Innere Angelegenheiten
Er wird u.a. für folgende Fragen zuständig sein: Die Bürgerrechte sowie die Menschenrechte und
Grundfreiheiten in der EU, die notwendigen Maßnahmen, um Diskriminierungen zu bekämpfen, die
Erhaltung und Weiterentwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, die verstärkte
Zusammenarbeit des ersten und dritten Pfeilers sowie die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und
Drogensucht und die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
V. Ausschuß für Wirtschaft und Währung
Dieser Ausschuß wird u.a. zuständig sein für die schrittweise Herstellung der Wirtschafts- und
Währungsunion, die Beziehungen zur EZB, das Weltwährungssystem, die Fragen staatlicher Beihilfen sowie
die steuerliche Harmonisierung.
VI. Ausschuß für Recht und Binnenmarkt
Er soll u. a. für folgende Fragen zuständig sein: die rechtlichen Aspekte der Schaffung, Auslegung und
Anwendung des Gemeinschaftsrechts sowie des Völkerrechts, soweit die EU davon betroffen ist, Aspekte
im Zusammenhang mit der Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts, das Recht am geistigen Eigentum, den
Rechtsschutz der Verbraucher, Haftpflicht, das Statut des Personals der Europäischen Gemeinschaften sowie
Fragen des Mandats, der Immunität und des Statuts der Abgeordneten.
VII. Ausschuß für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie
Dieser Ausschuß soll u.a. für folgende Fragen zuständig sein: Die gemeinsame Industriepolitik,
beispielsweise Auf- und Ausbau der TEN in der Telekommunikationsinfrastruktur, gemeinschaftliche
technische Vorschriften und Normen. Die Überwachung der gemeinsamen Handelspolitik der Union, die
Grundlagenforschung, das Rahmenprogramm für technologische Forschung und Entwicklung sowie die
spezifischen Programme, die Energiepolitik allgemein und das Energierahmenprogramm einschließlich der
Kohle- und Kernenergie im Rahmen der EGKS und der EAG.
VIII. Ausschuß für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten
Er soll u.a. für folgendes zuständig sein: Beschäftigungspolitik, Sozialpolitik einschließlich der Information
der Arbeitnehmer, Lohn und Rentenpolitik und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer aus Drittländern sowie
die Berufsausbildung, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, den sozialen Dialog und das CEDEFOP.
IX. Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz
Zuständigkeitsgebiete sollen u.a. sein: die Umweltpolitik einschließlich der Klimaveränderungen und der
Europäischen Umweltagentur, die Volksgesundheit einschließlich der Sicherheit von Lebensmitteln, der
Arzneimittel und der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln sowie der
Verbraucherschutz.
X. Ausschuß für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Dieser Ausschuß soll u.a. zuständig sein für das Funktionieren und die Entwicklung der gemeinsamen Agrar-
und Forstpolitik, die ländliche Entwicklung und das gemeinschaftliche Sortenamt.
XI. Ausschuß für Fischerei
Dieser Ausschuß wird u.a. zuständig sein für das Funktionieren und die Entwicklung der gemeinsamen
Fischereipolitik, die Erhaltung der Fischbestände und die internationalen Fischereiabkommen.
XII. Ausschuß für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr
Zuständig u.a. für die gemeinsame Verkehrspolitik, die gemeinschaftliche Regionalpolitik als Strukturpolitik
zur Förderung der Konvergenz zwischen den Volkswirtschaften einschließlich des Europäischen Fonds für
Regionale Entwicklung, des Kohäsionsfonds sowie der anderen regionalpolitischen
Gemeinschaftsinstrumente und die Entwicklung einer europäischen Raumordnungspolitik, die Postdienste
und den Fremdenverkehr.
XIII. Ausschuß für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport
Dieser Ausschuß soll zuständig sein für die kulturellen Aspekte der Europäischen Union, die Bildungspolitik
einschließlich Fragen des lebenslangen Lernens, die Jugendpolitik und den Austausch von Jugendlichen,
audiovisuelle Fragen, Informations- und Medienpolitik und die Entwicklung einer Sportpolitik.
XIV. Ausschuß für Entwicklung und Zusammenarbeit
Er wird u.a. für folgende Fragen zuständig sein: die Förderung und Überwachung der EU-Politik in den
Bereichen Entwicklung und Zusammenarbeit, die Aushandlung, den Abschluß und die Umsetzung der AKP-
EWG-Abkommen und die Beziehungen zu einschlägigen internationalen Organisationen.
XV. Ausschuß für konstitutionelle Fragen
Dieser Ausschuß soll u.a. zuständig sein für die Entwicklung des europäischen Aufbauwerks, die
institutionellen Fragen in Folge der Erweiterung, die allgemeinen Beziehungen zu den sonstigen Organen und
Institutionen der EU, die Ausarbeitung eines Entwurfs für ein einheitliches Wahlverfahren, Fragen im
Zusammenhang mit der Geschäftsordnung des EP.
XVI. Ausschuß für die Rechte der Frau und Chancengleichheit
Dieser Ausschuß soll u.a. zuständig sein für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Chancengleichheit,
die Festlegung und Bewertung der Strategien und Programme für Frauen.
XVII. Petitionsausschuß
Dieser Ausschuß ist für die Petitionen, ihre Prüfung und Weiterbehandlung sowie für die Beziehungen zum
Bürgerbeauftragten zuständig.
Erneuter Mißtrauensantrag gegen die Kommission unzulässig
Mißtrauensantrag, eingereicht von 66 Abgeordneten
Aussprache zur Geschäftsordnung: 16.4.1999
Präsident José-María Gil-Robles erklärte, daß er einen Mißtrauensantrag gegen die Kommission erhalten
habe, darin werde diese aufgefordert, bis zum 16. Mai 1999 kollektiv zurückzutreten. Gil-Robles erläuterte,
der Antrag sei nicht zulässig, da die Kommission bereits zurückgetreten sei.
Für die Unterzeichner des Mißtrauensantrags erläuterte Hervé Fabre Aubrespy (UEdN/F), es würden hier
systematisch rechtliche Argumente verwendet, um Abgeordnete auszuschließen. Abgeordnete aller
Fraktionen hätten diesen Antrag unterschrieben, es sei keine Initiative Einzelner.
Der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments sei mit diesem Problem befaßt worden, und am 7. April
habe der Rechtsberater Generalsekretär Priestley ein Rechtsgutachten vorgelegt, das erkläre, daß ein
Mißtrauensantrag möglich wäre, um die Befugnisse der Kommission weiter einzuschränken. Man müsse
nämlich bedenken, daß die Kommission bis Ende September beziehungsweise Anfang Oktober im Amt
bleiben würde. Emma Bonino beispielsweise gehe zur NATO und spreche dort mit dem Generalsekretär. Das
halte er für unmöglich.
Im Namen der Fraktion DIE GRÜNEN äußerte Pauline Green (UK) Fabré Aubrespy habe offenbar die
Angelegenheit mißverstanden. Selbst wenn ein Mißtrauensantrag nun zulässig wäre und Erfolg hätte, würde
die Kommission jedenfalls geschäftsführend im Amt bleiben. Dies sei jedoch bereits die bestehende
Situation. Folglich hat nach ihrer Auffassung der Präsident des EP richtig gehandelt. Sie fügte hinzu, man
solle Tote nicht noch weiter verstümmeln.
Wilfried Martens (EVP-CD/B) wies im Namen seiner Fraktion darauf hin, daß eine Stellungnahme des
Juristischen Dienstes des Parlaments vorliege. Darin werde die heutige Lage dadurch charakterisiert, daß die
Mitglieder der Kommission bereits kollektiv zurückgetreten seien, und von daher ein weiterer
Mißtrauensantrag obsolet sei.
Artikel 144 des EGV sei Ausdruck des Grundsatzes des parlamentarischen Vertrauens, es sei jetzt sinnvoll,
eine Lösung zu finden, die im Einklang mit diesem Grundsatz stehe. Der Beschluß des Präsidenten entspreche
dem EG-Vertrag und insbesondere der Regelung im Artikel 144.
Präsident José-María Gil-Robles erwiderte, der Antrag sei unzulässig. Der Bericht des Juristischen Dienstes
müsse sorgfältig geprüft werden, er sei jedoch nicht bindend für den Präsidenten in der Auslegung der
Geschäftsordnung. Nur der Geschäftsordnungsausschuß des Parlaments könne hier die Auslegung des
Präsidenten ändern.
Das Verfahren sei absurd und Absurditäten solle man vermeiden. Er habe Hochachtung vor allen
Unterzeichnern sowie vor allen anderen Abgeordneten, doch er betone, man habe andere Möglichkeiten, sich
auszudrücken. Das Haus habe die Möglichkeit geboten, die Kommission abzulösen. Es sei seiner
Verantwortung gerecht geworden.
Lage im Kosovo
Erklärungen des Rates und der Kommission
Entschließungsanträge - Lage im Kosovo
B4-377, 379, 385, 386, 387, 388, 393 und 402/99
Debatte: 14.4.1999
Annahme: 15.4.1999
Aus der Entschließung:
313 von 420 anwesenden Abgeordneten stimmten für die gemeinsame Entschließung und verurteilten aufs
schärfste die ethnischen Säuberungen und die brutale Aggression gegen die Menschenrechte im Kosovo. Das
EP fordert den sofortigen Abzug der serbischen und jugoslawischen Truppen und ein Ende der brutalen
Vernichtung.
Es herrscht Bestürzung darüber, daß die Vereinten Nationen und ihr Sicherheitsrat sich nicht geschlossen
hinter die Militäraktion gestellt hätten, die nach dem Scheitern der Gespräche von Rambouillet
unvermeidlich geworden war. Das EP ruft zur Einrichtung einer "humanitären Schutzzone" für den gesamten
Kosovo auf und fordert eine Hilfe für die Vertriebenen vorrangig in der Region, damit sie bei der Beendigung
des Konflikts schnell in ihre Heimat zurückkehren können. Dabei sollen die Mitgliedstaaten der EU
großzügig die Nachbarstaaten des Kosovo unterstützen. Milosevic und andere Verantwortliche für
Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen sollen vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das
ehemalige Jugoslawien zur Verantwortung gezogen werden. Nachdrücklich setzt sich das EP für die
Freilassung des Sacharow-Preisträgers Ibrahim Rugova ein.
Für die Kommission sagte Hans van den Broek mit Nachdruck, daß man nicht aufhören dürfe, nach einer
politischen Lösung für die Kosovo-Krise zu suchen. Die westliche Allianz, die EU und Rußland müßten einen
gemeinsamen Standpunkt finden. Immerhin hätten sich der Westen und Rußland zu einer gemeinsamen
Haltung gegenüber der Barbarei auf dem Balkan entschließen können.
Es gehe darum, einen militärischen Einsatz Milosevic' gegen die Albaner im Kosovo mit allen
Mitteln zu beenden. Die deutsche Präsidentschaft habe sich mit ihren amerikanischen und russischen
Partnern dafür besonders stark eingesetzt. Teil der diplomatischen Bemühungen sei das kürzliche Treffen
der amerikanischen Außenministerin Al-bright und des russischen Außenministers Iwanow in Oslo gewesen,
bei dem man sich ein weiteres Mal zu einigen versucht habe. Ziel müsse sein, eine UN-Resolution zu
verabschieden, um Milosevic zu signalisieren, was von ihm erwartet werde. Er müsse verpflichtet werden,
die sichere Rückkehr der Flüchtlinge zu gewährleisten, wenn zugleich auch klar sei, daß eine solche
Rückkehr nur unter Zuhilfenahme militärischer Truppen vor Ort denkbar sei.
Er habe sich gemeinsam mit Kommissarin Bonino um eine Unterstützung der Nachbarländer des Kosovo
bemüht. Zu begrüßen sei, daß es eine konzertierte Form der Unterstützung der Außenminister gebe, die
anstrebe, 150 Mio. Euro für die vom Flüchtlingsstrom betroffenen Länder zur Verfügung zu stellen. Dies
sollten Gelder sein, die normalerweise von NRO ausgegeben werden. Bei den Ländern, die besonders stark
vom Flüchtlingsstrom betroffen seien, und bei denen es maßgeblich sei, eine Destabilisierung zu verhindern,
denke er vor allem an Albanien und Mazedonien.
Derzeit werde eine Vorlage an das EP vorbereitet. Er stehe bereits im Kontakt mit dem Vorsitzenden des
Haushaltsausschusses und habe diesen gebeten, 100 Mio. Euro für die Bewältigung des Flüchtlingsproblems
freizugeben. Er drückte die Hoffnung aus, daß Milosevic noch zur Vernunft komme, und die Außenwelt nicht
gezwungen werde, ihm eine militärische Lösung aufzuoktroyieren.
Ergänzend zu Bundeskanzler Schröder führte für den Ratsvorsitz Staatsminister Günther Verheugen aus, daß
in der schweren Krise die EU große Geschlossenheit und Handlungsfähigkeit, auch im Hinblick auf die
schutzbedürftigen Menschen, gezeigt habe. Das Primat der Politik habe trotz allem über den Krieg gesiegt.
Gemeinsam mit Kommissarin Bonino sei er vor 14 Tagen in Tirana und Skopje gewesen und noch nie habe
er eine so massive Menschenrechtsverletzung wie dort gesehen. Deshalb müsse man am Ziel festhalten, daß
es so etwas in Europa nicht geben dürfe. Eine breite internationale Zustimmung zeichne sich dafür ab, der
serbischen Regierung eine 24-Stunden-Feuerpause anzubieten, wenn sie mit dem Truppenabzug beginne;
diese Feuerpause könne dann verlängert werden, wenn die Serben sich weiter zurückzögen. Auf der Basis
der Verhandlungen von Rambouillet müsse anschließend ein politisches Konzept entwickelt werden, das es
den Menschen in der Region erlaube, friedlich zusammen zu leben.
An den Bedingungen für die Beendigung der militärischen Aktionen müsse festgehalten werden, es liege
allein an Milosevic, sein Volk vor Gefahr zu schützen. Die internationale Gemeinschaft handele nur im Sinne
der Menschenrechte; es gehe nicht um die Eroberung eines Territoriums, sondern es gelte, diejenigen, die
mit verbrecherischen Maßnahmen die Menschenrechte verletzten, daran zu hindern.
Einer der Grundsätze bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaft sei gewesen: "Nie wieder", so Gary
Titley (UK) im Namen der SPE. Das müsse bedeuten, daß man angesichts von Völkermord in Europa nicht
die Augen verschließen dürfe. Die Argumentation von Milosevic, der auf das Jahr 1389 zurückgreife, könne
nicht als Begründung für den Völkermord akzeptiert werden. Er beglückwünschte den deutschen
Bundeskanzler und den deutschen Außenminister zu ihrem Mut und ihrer Entschiedenheit, dieser
Glückwunsch gelte auch der Kommission und ihrer schnellen Hilfe für die Vertriebenen, denn um
Vertriebene handele es sich hier, nicht um Flüchtlinge.
Die Militäraktion sei die einzige Möglichkeit gewesen, nachdem die Verhandlungen abgebrochen worden
waren, auch wenn die SPE dies sehr bedauere. Eine europäische Verteidigungsidentität würde nun benötigt,
dies gehe jedoch nur mit den Amerikanern und der NATO, das heiße aber auch, daß man einen europäischen
Verteidigungshaushalt brauche. Neben den USA und Rußland müsse aber auch die Türkei in die europäischen
Verteidigungspläne mit einbezogen werden.
Für die Fraktion der EVP beklagte Panayotis Lambrias (GR) die Bombardierungen und das Flüchtlingselend
auf dem Balkan. Es sei an der Zeit, daß Verantwortung seitens der EU eingebracht würde. Während die
Alliierten weiter mit Effizienz ihre Luftangriffe flögen, müsse man die Frage stellen, welche Rolle Europa
hierbei noch zukäme. Die aktive Rolle habe man inzwischen vollständig Amerika und der NATO überlassen.
McNamara hätte einmal geäußert, daß es kriminell wäre, so anzugreifen, wie er damals angegriffen worden
sei. Zitate gleicher Art gebe es auch aus jüngerer Zeit. Zu denken gebe auch, daß die Intervention während
des Golfkrieges nicht dazu geführt hätte, Saddam Hussein abzusetzen. Dort würden immer noch Kinder
sterben. Wie reagiere man effektiv auf solche Dramen? Seiner Auffassung nach kann nur eine politische
Lösung für den gesamten Balkan langfristig Bestand haben.
Er hoffe, daß der Rat am heutigen Nachmittag in Brüssel endlich seine Verantwortung erkenne und sich
einsetze nicht nur für die Glaubwürdigkeit der NATO, sondern vor allem auch für die der Union.
Im Namen der LIBE-Fraktion erläuterte Giorgio La Malfa (I), er habe, wie einige andere Abgeordnete,
Ibrahim Rugova, den Sacharow-Preisträger des EP, getroffen. Dieser habe bei dem Treffen mehrmals darauf
hingewiesen, daß sich im Kosovo eine Tragödie entwickle. Leider habe niemand darauf reagiert.
Regierungsabsprachen brauchten sehr lange, deshalb habe ein Diktator wie Milosevic Vorteile. Die NATO-
Intervention hätte viel früher stattfinden müssen.
Die NATO-Intervention habe nicht zu den ethnischen Säuberungen geführt, sondern sie habe nur offengelegt,
daß Milosevic ein Kriegsverbrecher sei. Wenn man keine Gewalt gegen ihn ausübe, dann werde er weiter
gewalttätig sein. La Malfa wünschte sich, daß das EP sich mit einem Einsatz von Bodentruppen einverstanden
erkläre.
Jean-Claude Pasty (UFE/F) erklärte im Namen seiner Fraktion, die diplomatischen Bemühungen, die Krise
im Kosovo zu meistern, seien leider in Rambouillet gescheitert. Nun müsse das Problem militärisch gelöst
werden, und dafür sei Milosevic verantwortlich. Die NATO könne ihre Aktionen erst dann einstellen, wenn
die Sicherheit aller Bürger im Kosovo gewährleistet werde. Dies trage auch der UNO-Generalsekretär Kofi
Annan. Nun gebe es das Problem, daß man mit den Flüchtlingen fertig werden müsse. Pasty lobte in diesem
Zusammenhang Nichtregierungsorganisationen und Rotes Kreuz.
Er wies darauf hin, daß die Lösung der Krise nur mit Rußland möglich sei. Rugova, der zur Zeit eine Geisel
von Milosevic sei, müsse befreit werden.
Im Namen der Fraktion KVEL/NGL bezeichnete es Francis Wurtz (F) als tröstlich, daß sich die Europäer
angesichts des Dramas im Kosovo zu Millionen mobilisierten. Es sei erfreulich, daß man mit allen Mitteln
den Flüchtlingen zu helfen versuche, ihnen Asyl gewähre und sich insbesondere um die Ermöglichung einer
sicheren Rückkehr bemühe. Zum Teil handele es sich dabei um sehr langfristige Ziele.
Mit aller Entschiedenheit verurteilte Wurtz die Politik Milosevic'. Zwar sei Souveränität in der
Staatengemeinschaft grundsätzlich ein wichtiges Prinzip, es erlaube aber nicht, einer Minderheit das anzutun,
was derzeit im Kosovo geschehe. Man müsse indes ablehnen, daß die Aktion ohne die Einbeziehung der
UNO erfolge. Europa sei daher in einer Falle, aus der es sich dringend befreien müsse.
Er verfolge mit Aufmerksamkeit die diplomatischen Anstrengungen, denn nur diese böten einen möglichen
Ausweg. Er erwähnte, daß sich der Vizepräsident der OSZE und andere wichtige Persönlichkeiten in Europa
verstärkt und ernsthaft für einen dauerhaften und gerechten Frieden auf dem Balkan einsetzten.
In dieser Kriegszeit falle man wieder in die alte Blockbildung zurück und jede Kritik werde als Verrat
gebrandmarkt, so Magda Aelvoet (NL) für die Fraktion DIE GRÜNEN. Die Möglichkeit zur Debatte
verschwinde immer mehr, aber genau diese werde benötigt. Alle humanen Argumente müßten in der
Diskussion Vorrang haben. Die NATO-Angriffe mit UNO-Mandat seien keineswegs unbedenklicher als eine
Militäraktion ohne UN-Mandat. Hier sei die NATO in ein Vakuum hineingeraten, sowohl mit militärischen
wie auch mit humanitären Zielsetzungen.
Die kriminelle Behandlung der Kosovo-Albaner durch die Serben sei ihrer Einschätzung nach durch die
Angriffe noch verstärkt worden und habe nicht aufgehört, so wie man sich das vor Beginn der Militäraktion
ausgerechnet habe. Eine Lösung müsse durch Verhandlungen und durch die Politik gefunden werden. Dafür
danke sie insbesondere dem grünen deutschen Außenminister Fischer, der sich sehr nachdrücklich für eine
Verhandlungslösung und einen Friedensplan einsetze. Die Waffenruhe, die mit Bedingungen verknüpft sein
müsse, müsse durch ein Aussetzen der Bombardierungen vorbereitet werden. Sie hoffe auf die Großzügigkeit
der europäischen Bevölkerung bei der Aufnahme und Hilfe für die Vertriebenen.
Endlich, so Olivier Dupuis (REA/I), schwebe der Geist von München nicht mehr über dieser Versammlung.
Das UNO-Problem, das einige hier vorbrächten, sei nur vorgelagert. Das Vetorecht werde ständig
mißbraucht, um internationale Initiativen zu vereiteln. An Aelvoet gewandt erklärte er, es gebe keine
Alternative zum Eingreifen der NATO. Milosevic als selbstmörderisch zu bezeichnen, sei ihm viel zu
euphemistisch. Dieser habe die Vernichtung der Kosovaren mit wissenschaftlicher Akribie geplant.
Die Skepsis gegenüber dem deutschen Projekt sei nicht angemessen. Er wolle jedoch darauf hinweisen, daß
Milosevic seine Truppen nur so weit abziehen werde, wie er geplant habe. Den Teil des Kosovo, der
Erzvorkommen habe, werde er nicht verlassen. Hier werde die Völkergemeinschaft wieder den kürzeren
Atem haben und sich mit dem bescheiden, was er anbiete. Milosevic müsse unbedingt vor dem Haager
Tribunal angeklagt werden.
Dominique Souchet (UEDN/F) betonte, diesen Krieg habe die NATO ohne Zustimmung der UNO begonnen.
Die militärische Aktion habe zur Beschleunigung und Ausweitung der ethnischen Säuberungen geführt. Nach
Vedrine und Cook hätten die ersten Militärschläge nur einige Tage dauern sollen, nun seien sie ausgeweitet
worden und unweigerlich würden auch zivile Ziele bombardiert werden.
In Rambouillet sei man noch davon ausgegangen, daß friedliche Koexistenz möglich sei. Heute könne man
nicht mehr davon ausgehen. Es sei notwendig, den Dialog wieder zu eröffnen. Der Friedensplan des Vorsitzes
wolle die militärischen Aktionen beenden, das wolle seine Fraktion auch.
Wenn jemand sage, daß er den Krieg nicht wolle, gebe es Beifall, dies gelte auch für den Ausspruch "Ich
hasse den Krieg", so Daniel Cohn-Bendit (GRÜNE/D). Wenn aber jemand nicht sage, daß er die ethnische
Säuberung haßt, dann sei das sicher ein Problem und wenn jemand sage, die Serben und die Kosovo-Albaner
sollten ihre Probleme miteinander lösen, dann könne er nur feststellen, daß Milosevic auf seine Weise seit
10 Jahren dieses Problem löse. In dieser Situation habe es Verhandlungsbemühungen gegeben, aber es seien
auch viele Fehler unterlaufen. U.a. habe man Ibrahim Rugova zu wenig unterstützt. Die Bombardierungen
hätten nicht die ethnischen Säuberungen ausgelöst, diese hätten längst zuvor begonnen. Cohn-Bendit äußerte
seinen Stolz auf den deutschen Außenminister, der sich um einen Friedensplan bemühe. Eine diplomatische
Lösung dürfe aber nie bedeuten, daß die ethnischen Säuberungen weiter gingen. Man dürfe sich nicht aus
Feigheit aus dem Krieg zurückziehen oder sich ihm entziehen.
Peter Sichrovsky (FL/A) äußerte, daß die Politik auf dem Balkan ihr Ziel nicht erreicht habe. Die Generäle
dürften erst eingreifen, wenn die Politiker versagt hätten. Derzeit würden die Aktivitäten von einer Gruppe
von Politikern betrieben, die sich ehemals als Pazifisten betätigt hätten. Nun wollten sie sich nicht die Hände
schmutzig machen. Auftrag und Mittel klafften hier aber auseinander.
Entweder versuche man, ein Ziel mit politischen Mitteln zu erreichen, dann müsse sich das Militär jedoch
zurückziehen; oder man strebe eine militärische Lösung an, die jedoch voraussetze, daß sich die Politiker
zurückzögen. Derzeit bestünde eine unprofessionelle Vermengung beider Verantwortungsbereiche. Zwei
Halbheiten seien jedoch noch lange keine Ganzheit. Nach Ansicht von Sichrovsky trage für das Leid der
Menschen nicht nur der Aggressor Verantwortung, sondern auch derjenige, der unfähig sei, zum richtigen
Zeitpunkt mit den richtigen Methoden einzugreifen.
Otto von Habsburg (EVP-CD/D) kritisierte einige Redebeiträge als unrealistisch. Wie könne man wieder
Verhandlungen verlangen, es sei doch lange genug verhandelt worden. Man könne auch nicht den Kosovaren
die Rückkehr zumuten, auch das sei unrealistisch. Zum Einsatz von Bodentruppen erklärte er, es habe schon
öfter europäische Bodentruppen im Balkan gegeben, und sie hätten schon öfter versagt. Am erfolgreichsten
sei die Strategie, wenn Leute ihr eigenes Land verteidigten und die gleichen Waffen hätten wie die Serben.
Milosevic sei nicht Serbien und Serbien sei nicht Milosevic. Man könne den Frieden nicht mehr mit
Milosevic schließen. Aber man müsse versuchen, realistische Strategien zu entwickeln.
Für die Kommission zeigte sich Emma Bonino zufrieden darüber, daß die Debatte die Einstimmigkeit
verdeutlicht habe, mit der das EP das Vorgehen von Milosevic verurteile. Nicht so einstimmig sei jedoch die
Haltung zur Bekämpfung dieser Aktionen, nachdem Milosevic bereits 10 Jahre lang ultranationalistisch
diesen Krieg gegen die Kosovo-Albaner führe. Das Problem sei nun, Milosevic zu zwingen, ein friedliches
Miteinander zu finden. Nach diesen zehn Jahren habe es wohl keinen anderen Weg mehr als den der Gewalt
gegeben, nachdem Halbabsprachen und Verträge nur zu neuen Gewalttaten geführt hätten.
Die früheren Taten von Milosevic dürften doch nicht in Vergessenheit geraten sein, oder irre sie da? Das EP
sei es doch wohl bei der Schmach von Sarajewo gewesen, das gesagt habe, daß etwas Entsprechendes nie
wieder geschehen dürfe. Jedermann müsse doch den Menschen das Recht zugestehen, friedlich in ihrer
Heimat zu leben! Man dürfe nicht in die x-te Falle eines Halbabkommens tappen und das absehbare
Vernichtungsdrama von Montenegro durch das Stillhalten vorbereiten. Bereits im letzten September seien
400.000 Kosovo-Albaner auf der Flucht in den Bergen gewesen, damals habe man vielleicht aufgrund der
Ferien zur Seite geschaut. Nun seien mehr als 500.000 Menschen unterwegs. Keine
Nichtregierungsorganisation sei in der Lage, diesen Vertriebenen Hilfe zu gewähren. Eine andere Krise sei
bereits absehbar: Wenn mehr als 100.000 Kosovo-Albaner von Milosevic nach Montenegro
zwangsumgesiedelt würden, dann würde das dort zu ethnischen Konflikten führen.
Kommissar van den Broek habe schon von den Schwierigkeiten gesprochen, die Vertriebenen zu versorgen
und in andere Länder zu verteilen, aber die Hilfe vor Ort müsse im Vordergrund stehen. Sie wünsche sich
insbesondere, daß das EP seine führende politische Rolle weiterhin spiele und daß sehr deutlich zwischen
Tätern und Opfern unterschieden würde.
Beitrittsgesuche
Bericht Donner (SPE/FIN) über den regelmäßigen Bericht der Kommission über Estlands Fortschritte auf
dem Weg zum Beitritt
Dok. A4-149/99
Debatte: 14.4.1999
Annahme: 15.4.1999
Bericht von Habsburg (EVP-CD/D) über den regelmäßigen Bericht der Kommission über Ungarns
Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt
Dok. A4-154/99
Debatte: 14.4.1999
Annahme: 15.4.1999
Bericht Speciale (SPE/I) über den regelmäßigen Bericht der Kommission über Sloweniens Fortschritte auf
dem Weg zum Beitritt
Dok. A4-151/99
Debatte: 14.4.1999
Annahme: 15.4.1999
Bericht Carnero González (KVEL/NGL/E) über den regelmäßigen Bericht der Kommission über die
Fortschritte der Tschechischen Republik auf dem Weg zum Beitritt
Dok. A4-157/99
Debatte: 14.4.1999
Annahme: 15.4.1999
Bericht Hoff (SPE/D) über den regelmäßigen Bericht der Kommission über Polens Fortschritte auf dem Weg
zum Beitritt
Dok. A4-148/99
Debatte: 14.4.1999
Annahme: 15.4.1999
Bericht Bertens (LIBE/NL) über den regelmäßigen Bericht der Kommission über Zyperns Fortschritte auf
dem Weg zum Beitritt
Dok. A4-159/99
Debatte: 14.4.1999
Annahme: 15.4.1999
Bericht Malone (SPE/IRL) über den regelmäßigen Bericht der Kommission über Maltas Fortschritte auf dem
Weg zum Beitritt
Dok. A4-165/99
Debatte: 14.4.1999
Annahme: 15.4.1999
Bericht Myller (SPE/FIN) über die Mitteilung der Kommission: Beitrittsstrategien für die Umwelt: die
Erweiterung bewältigen mit den Kandidatenländern Mittel- und Osteuropas
Dok. A4-123/99
Debatte: 14.4.1999
Annahme: 15.4.1999
Der Europäische Rat hat die Kommission im Dezember 1997 auf seiner Tagung in Luxemburg aufgefordert,
regelmäßig Berichte über die von den einzelnen Beitrittskandidaten auf dem Weg zum Beitritt erzielten
Fortschritte zu erstellen. Die ersten Berichte sollten Ende 1998 vorliegen. Die Kommission hat ein
zusammenfassendes Dokument sowie regelmäßige Berichte zu den einzelnen Kandidatenländern vorgelegt.
Die Berichte zu den Ländern, mit denen die Union erste umfangreichere Verhandlungen aufgenommen hat,
Estland, Polen, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern sowie der Bericht über Malta sind
Gegenstand einer gemeinsamen Aussprache im EP.
Im Gesamtdokument beschreibt die Kommission ihr Vorgehen. Sie hat untersucht, ob Reformen zur
Einhaltung der Kopenhagener Kriterien tatsächlich durchgeführt worden sind. Nur angekündigte Vorhaben
sind in die Bewertung nicht eingeflossen. Außerdem hat die Kommission die Fähigkeit der Staaten zur
Umsetzung des Acquis communautaire, des gemeinschaftlichen Besitzstandes, untersucht.
Estland (Bericht Donner)
Der Berichterstatter Jörn Donner (SPE/FIN) unterstrich die großen Fortschritte, die Estland auf dem Weg
zum Beitritt gemacht habe. Gleichwohl sei der Prozeß zu langwierig und deshalb bestehe das Risiko, daß die
öffentliche Meinung negativ beeinflußt werde. Betrachte man die Verbindungen mit den beiden anderen
baltischen Staaten, so sei es notwendig, daß auch sie gleichberechtigt am Beitrittsprozeß teilnehmen könnten.
Das Minderheitenproblem müsse unbedingt gelöst werden, da es offensichtlich sei, daß die Mehrheit der
Bürger der russischen Minderheit in Estland bleiben wolle und daß Estland sich in Richtung einer
multikulturellen Gesellschaft entwickle.
Ungarn (Bericht von Habsburg)
Der Berichterstatter Otto von Habsburg (EVP-CD/D) bestand auf der Notwendigkeit, daß Frieden und
Stabilität die Voraussetzungen für eine gesunde ökonomische Entwicklung seien. In diesem Sinne sei die
Erweiterung die wichtigste Friedensgarantie, wenn nicht die einzige. Die Aussage, die Erweiterung sei zu
teuer sei absurd, da man nicht berechnen könne, was die Nichterweiterung koste. Auf Ungarn
zurückkommend unterstrich er, daß dieses Land zur ersten Gruppe der Kandidatenländer gehöre. Doch die
europäische Hoffnung sei ein Recht aller europäischer Länder, sogar ein Recht der Serben, wenn sie sich denn
von Milosevic entledigt hätten. Es sei notwendig, sich zu beeilen und nicht zu lange mit der Erweiterung zu
warten, denn die Geschichte schreite schnell voran.
Slowenien (Bericht Speciale)
Der Berichterstatter Roberto Speciale (SPE/I) bezeichnete Slowenien als ein robustes Land, was die
ökonomische Entwicklung angehe. Slowenien sei vermutlich das Land, das die besten Startvoraussetzungen
habe unter den Kandidatenländern. Die Europäische Kommission habe jedoch Kritik an den Reformen
geäußert, die zu langsam vonstatten gingen. Die slowenische Regierung habe bereits darauf reagiert und die
notwendigen Maßnahmen ergriffen, um den Reformen mehr Elan einzuhauchen. Wenn auch die politische
Klasse weiterhin dem Beitritt positiv gegenüberstehe, so zeigten Umfragen ein Abbröckeln der öffentlichen
Zustimmung. Speciale betonte, es müsse eine stabile Zone in der Balkanregion geben und es sei Slowenien,
das diese Rolle spielen könne.
Tschechische Republik
(Bericht Carnero González (KVEL/NGL/E)
Der Berichterstatter Carlos Carnero González (KVEL/NGL/E) wies darauf hin, daß die öffentliche Meinung
genau wie die herrschende politische Meinung für den Beitritt sei, trotz einiger Änderungen, die eingetreten
seien in jüngster Zeit. Die Tschechische Republik habe auf wirtschaftlichem Gebiet die gemeinschaftlichen
Werte übernommen, teile jedoch auch die Idee eines politischen Raums. Es gebe noch einige Vorbehalte,
besonders was die Minderheit der Roma angehe. Es sei nun an der Regierung, Maßnahmen zu ergreifen, um
dieses Problem endgültig zu regeln. Das Ansteigen der Arbeitslosigkeit sei eine Folge der industriellen
Umstrukturierung und zeige, daß das Programm PHARE die Anstrengungen unterstützen müsse, den acquis
communautaire umzusetzen. In diesem Sinne sei es wichtig, daß Europa konsequent sei und selbst eine
institutionelle Reform vor der Erweiterung durchführe, um erweiterungsfähig zu sein.
Polen (Bericht Hoff)
Die Berichterstatterin Magdalene Hoff (SPE/D) wies auf die großen Fortschritte hin, die bisher erreicht
worden seien. Ende diesen Jahres solle ein Kalender aufgestellt werden, der die zukünftige Entwicklung
festlege. Auf dem Gebiet der Wirtschaft seien wichtige Schritte hin zu einer Marktwirtschaft gemacht worden
mit ermutigenden Ergebnissen. Probleme bereitet die Umstrukturierung des Agrarsektors, auf dem noch
immer mehr als ein Viertel der aktiven Bevölkerung beschäftigt sei sowie auf dem Gebiet der Kohle- und
Stahlindustrie. Wichtige Hindernisse gebe es auch noch im Bereich des Umweltschutzes.
Zypern (Bericht Bertens)
Der Zypern-Konflikt, so Berichterstatter Jan-Willem Bertens (LIBE/NL) führe zwar seit einem
Vierteljahrhundert ein Schattendasein, habe jedoch Ähnlichkeiten mit der Situation auf dem Balkan, die
verschiedensten Verhandlungen hätten bisher zu keinem wirklichen Fortschritt geführt. Die Erklärungen
einiger Mitgliedstaaten, die sich dem Beitritt Zyperns widersetzten ebenso wie das Problem der Teilung der
Insel verliehen im Prinzip der Türkei das Vetorecht über den Beitritt. Von diesen politischen Problemen
abgesehen, habe Zypern große Fortschritte auf dem Gebiet der Wirtschaft gemacht und es müsse lediglich
in einigen Sektoren Übergangszeiträume geben.
Malta (Bericht Malone)
Die Berichterstatterin Bernie Malone (SPE/IR) wies darauf hin, daß die demokratischen Strukturen stabil
seien und die Wirtschaftsdaten nahe denen der EU. Das einzige Problem sei der Rückstand bei der
Übernahme der Gemeinschaftsgesetzgebung. Malone sprach sich dafür aus, daß dem Beitrittsgesuch Maltas
positiv zu entsprechen und bedauerte, daß Kommission und Rat hier so langsam reagierten.
Beitrittsstrategien für die Umwelt (Bericht Myller)
Die Berichterstatterin Riitta Myller (SPE/FIN) betonte, die Umweltprobleme müßten eine der Prioritäten
zukünftiger Verhandlungen sein. Die Kandidaten aus den MOEL seien mit großen Umweltproblemen
konfrontiert und brauchten die notwendigen Mittel, um sie zu lösen. Das wirtschaftliche Wachstum könne
diese Situation noch weiter verschlimmern und es gebe keine ausreichende Gesetzgebung. Myller betonte,
die entsprechenden Anstrengungen müßten vor dem Beitritt gemacht werden. Nur dann sei die Erweiterung
auch positiv für die Union.
Stellungnahme der Kommission
Kommissar Hans van den Broek versicherte den Abgeordneten, daß die aktuelle institutionelle Krise zu
keiner Verzögerung der Beitrittsvorbereitungen führen werde. Momentan sei vorgesehen, dreiviertel der
Kapitel der Verhandlungen bis Ende diesen Jahres zu eröffnen. Es gebe Fortschritte zu verzeichnen, sowohl
auf politischer als auch auf ökonomischer Ebene und bei der Übernahme des Acquis communautaire. Van
den Broek ging auf jedes Land einzeln ein:
Polen: Das neue Strafrecht und die Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten seien wichtige Schritte auf
politischem Gebiet. Auch auf wirtschaftlichem Gebiet gebe es bedeutende Fortschritte. Probleme bereite die
Übernahme der Gemeinschaftsgesetzgebung, vor allem im Bereich Umweltschutz. Auch müßten noch große
Anstrengungen auf den Gebieten Landwirtschaft und Schwerindustrie gemacht werden.
Tschechische Republik: Bei der Übernahme der Gemeinschaftsgesetzgebung seien nur wenig Fortschritte
gemacht worden. Was die Beitrittspartnerschaft angehe, so seien auch hier nur wenig Fortschritte zu
verzeichnen bei der Reform des Verwaltungs- und Justizapparates, der Privatisierung des Bankensektors, der
Integration der Roma-Minderheit usw. Das Regierungsprogramm entspreche zwar den Prioritäten der
Beitrittspartnerschaft, doch es müsse konkrete Resultate erzielen.
Ungarn: Hier gebe es sehr gute Ergebnisse was die Reform des Justizapparates angehe sowie die
Wirtschaftsreformen und die Umstrukturierung des Verwaltungsapparates. Langsamere Fortschritte seine es
auf den Gebieten des Umweltschutzes, der ländlichen Entwicklung und der Kontrolle der öffentlichen
Beihilfen zu verzeichnen.
Estland: Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz sei zwar positiv zu bewerten, doch die neuen Gesetze über die
Amtssprachen oder über die Parlamentswahlen müßten revidiert werden, da sie Probleme verursachen
könnten, was existierende internationale Standards angehe. Außerdem müßten Maßnahmen ergriffen werden,
um diejenigen Staatsbürger besser zu integrieren, die nicht Esten seien.
Slowenien: Die Harmonisierung sei noch nicht weit genug vorangeschritten, erläuterte der Kommissar, er
vermute jedoch, daß das Land aufholen werde, da es über alle Kapazitäten verfüge, um sich rasch zu
integrieren.
Zypern: Die Beitrittsvorbereitungen müßten fortgeführt werden. Was die Wirtschaft angehe, so sei Zypern
bereit für einen Beitritt, auch wenn es noch Umstrukturierungen im Bankensektor geben müsse, um eine
Marktöffnung herbeizuführen. Was die Übernahme der Gemeinschaftsgesetzgebung angehe, so seien
Fortschritte gemacht worden, auch wenn noch weitere Maßnahmen im Finanzsektor, auf dem Gebiet der
Fischerei und der Telekommunikation fehlten. Für Zypern und Malta sei die Kommission dabei, ein
finanzielles Instrument auszuarbeiten, das vergleichbar mit dem für die anderen Beitrittskandidaten sei.
Malta: Es gebe kein politisches Problem. Auf ökonomischem Gebiet jedoch seien noch Reformen notwendig.
Seit dem Einfrieren der Beitrittsverhandlungen habe sich die Übernahme des Gemeinschaftlichen
Besitzstandes stark verlangsamt. Man müsse wieder damit beginnen, das Screening so schnell wie möglich
durchzuführen, damit die Verhandlungen beginnen könnten.
Was die Strategie in bezug auf die Umwelt angehe, so seien hier die Anstrengungen unabdingbar vonnöten,
auch wenn sie hohe Kosten verursachten. Die Hilfe der Union könne nur einen winzigen Anteil der
notwendigen Maßnahmen übernehmen. Deshalb sei hier ein gezieltes Vorgehen notwendig.
Landwirtschaft
Bericht Happart (SPE/B) - Vorschläge für 16 Verordnungen betreffend die Preise für
landwirtschaftliche Erzeugnisse
Dok. A4-168/99, *
Debatte 13.4.1999
Annahme: 14.4.1999
Bericht Jové Peres (KVEL/NGL/E) - GMO Obst und Gemüse
Dok. A4-164 /99
Debatte 13.4.1999
Annahme: 14.4.1999
Bericht Fantuzzi (SPE/I) - Förderung der Landwirtschaft in Drittländern
Dok. A4-173 /99
Debatte 13.4.1999
Annahme: 14.4.1999
Entschließungsanträge - Knoblaucheinfuhr
Dok. B4-378/99/rev2
Debatte: 13.4.1999
Annahme: 15.4.1999
Der Bericht über die Landwirtschaft habe durch die Berichte zur Agenda 2000 etwas an Stellenwert verloren,
früher sei er einer der wichtigsten Berichte im Parlament überhaupt gewesen, aufgrund der Relevanz für das
Einkommen der Landwirte sei er aber trotzdem sehr bedeutsam, so Berichterstatter José Happart (SPE/B).
Europa solle den jungen Menschen eine Zukunft bieten, deshalb seien die Agrarpreise sehr moderat um 1,9%
anzuheben. In diesem Zusammenhang stünden die jungen Landwirte der geplanten Osterweiterung oft
kritisch gegenüber. Die anderen Branchen wie die Stahlindustrie in Deutschland etwa hätten ca. 4%
Lohnzuwachs in den letzten Jahren verzeichnet, während die Landwirte nur Einbußen zu verzeichnen gehabt
hätten. Diese Einbußen führten zu einer Landflucht, die amerikanische Verhältnisse nach sich zöge. Die
amerikanische Dollar-Orientierung wünsche er sich nicht für die Zukunft seiner Kinder in Europa. Der EU-
Haushalt dürfe nicht auf Kosten der Landwirte saniert werden, eine Renationalisierung der Gemeinsamen
Agrarpolitik lehne er ab.
Der Berichterstatter Salvador Jové Peres (KVEL/NGL/E) erläuterte seinen Bericht zur Änderung der
Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Obst und Gemüse sowie zur Änderung der Beihilferegelung
für Erzeuger bestimmter Zitrusfrüchte. Zunächst werde bei Obst und Gemüse die Regelung der Kosten der
Verpackung geändert, dergestalt, daß bei Erzeugnissen, die für die kostenlose Verteilung zu Lasten des
Gemeinschaftshaushalts bestimmt seien, auch die Kosten der Verpackung zu Lasten des
Gemeinschaftshaushalts gehen. Ferner schlage die Kommission vor, daß die Erzeugerorganisationen ihren
Mitgliedern erlauben könnte, Teile ihrer Produktion außerhalb der üblichen Handelskreise anbieten zu können
- in der Direktvermarktung. Die Erzeugerorganisationen spielten eine zentrale Rolle in der Marktordnung.
Der Berichterstatter sah beim Direktverkauf Probleme.
Was die GMO für Zitrusfrüchte angehe, so seien im Moment Probleme zu verzeichnen; die Beihilfen würden
oft mit bis zu zwölf Monaten Rückstand gezahlt. Nur zum Teil würde dies durch Vorschüsse ausgeglichen.
Die Erzeugerorganisationen kämen in Versuchung, die Verarbeitungsbeihilfen nicht in Anspruch zu nehmen,
sondern die Erzeugnisse sofort vom Markt zu nehmen. Dieser Rückzug dürfe nicht weiter gegenüber der
Verarbeitung bevorteilt werden. Die GMO müsse besser organisiert werden.
Der Berichterstatter Giulio Fantuzzi (SPE/I) erläuterte seinen Bericht über die Verordnung des Rates über
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse in Drittländern. Er begrüßte
insbesondere die Reformvorschläge und äußerte, man bewege sich in die richtige Richtung. Nur mittels einer
innovativen und aggressiven Politik könne eine gezielte Absatzförderung von Agrarerzeugnissen erfolgreich
betrieben werden.
Der Prozeß der Globalisierung müsse als Chance für Europas Landwirtschaft begriffen werden. Die
Europäische Union zeichne sich durch besonders hohe Lebensmittel- und Qualitätsstandards aus, die
wesentlich über dem Weltniveau lägen. Daher sei die Nachfrage nach qualitativ hohen Produkten zu nutzen,
und nicht der Versuch zu unternehmen, mit preiswerteren Lebensmitteln zu konkurrieren.
Der Berichterstatter warf die Frage auf, ob die nunmehr angestrebte Reform nicht bereits zu spät komme; in
diesem Zusammenhang verwies er auf die hohen Ausgaben der Vereinigten Staaten im Bereich
absatzfördernder Maßnahmen für Agrarprodukte. Es bestehe jetzt eine gute Gelegenheit, Einzelmaßnahmen
zu koordinieren und zu straffen. Die in der Agenda 2000 vorgesehenen Ausgaben für absatzfördernde
Maßnahmen seien noch zu erhöhen sowie eine langfristige Planung vorzunehmen. Er schlug in diesem
Bereich vor, die Definitionen der Prioritäten zu überdenken sowie die Laufzeit der Programme zu verlängern.
Zuletzt unterstrich er, daß wesentliche Elemente der Verordnung die Prinzipien der Subsidiarität und
Komplementarität seien.
Die Situation auf dem Knoblauchmarkt, insbesondere die Verringerung des europäischen Knoblauchabsatzes,
sei durch die Einfuhren aus China und Malaysia wie aus anderen asiatischen Staaten erheblich verändert, so
Juan Luis Colino Salamanca (SPE/E). Dabei sei zu verzeichnen, daß oft als Ursprungsland China angegeben
werde, weitere Drittländer jedoch betroffen seien. Die eingeräumten Importquoten nach Europa würden durch
den Transport über Drittländer möglicherweise ausgehöhlt. Dabei sei festzustellen, daß Importe vor allem
aus Ländern anstiegen, die nicht traditionell zu den Knoblauchlieferanten Europas zählten. Knoblauchanbau
in europäischen Gebieten sei ein wichtiger Erwerbszweig für Ziel 1-Gebiete, dies gelte für mehrere
Landschaften, beispielsweise in Spanien. Die Produktionskosten in der EU seien wesentlich höher als in
China. Er befürchte Verzerrungen auf dem Gemeinschaftsmarkt und fordere deshalb die Kommission auf,
Maßnahmen zu ergreifen etwa Zölle einzuführen, um die Einkommen der europäischen Knoblaucherzeuger
zu schützen.
Für die Europäische Kommission erläuterte Franz Fischler zunächst die Vorschläge für die Festsetzung der
Preise für das Wirtschaftsjahr 1999/2000. Die Kommissionsvorschläge seien der Stabilitätspolitik der
vorangegangenen Preispakete gefolgt. Das Roll-over solle sichergestellt werden, in Zukunft sollten jedoch
aufgrund der durchgeführten Reformen nur noch wenige Parameter jährlich festgesetzt werden müssen. Die
Kommission schlage vor, keine Erhöhung vorzunehmen und nichts zu tun, was den Vereinbarungen des
Berliner Gipfels zuwider laufe.
Zu den Änderungsanträgen erläuterte Fischler, daß die Kommission sich mit folgenden Änderungsanträgen
nicht einverstanden erklären könne: Nr. 13, 16, 23, 33, 38 und 42 zur Inflationsrate, Nr. 14, 17, 24, 34 und
39 zur Einführung des Euro, Nr. 15, 18 - 22, 25, 27 - 31, 36 und 41 zur Preiserhöhung. Diese Änderungen
würden im vorgesehenen Wirtschaftsjahr zu Mehrausgaben von 365 Mio. Euro führen und in der Zeit von
2000 bis 2006 zu mehr als 3 Mrd. Euro Mehrausgaben, so könnten die internationalen Verpflichtungen nicht
eingehalten werden. Fischler wies darauf hin, daß bei Einkommenseinbußen, die aus der Euroeinführung
resultierten, die Kommission sowieso Ausgleichszahlungen gewähren könne. Was die Flächenstillegungen
angehe, so seien Regelungen hierzu Bestandteil des Kompromisses von Berlin, für 2000 bis 2006 sei ein
Basisstillegungssatz von 10% vorgesehen.
Was Flachs und Hanf angehe, so sei die Förderung der Verwendung im Nichternährungsbereich eine Frage,
die in größerem Zusammenhang geprüft werden müsse und deshalb könne er dem Änderungsantrag Nr. 2
nicht zustimmen. Was die Änderungsanträge Nr. 4 und 5 zu Maßnahmen zur Kontrolle der
Schweinefleischsubventionen angehe, so würden diese Änderungen die Probleme vergrößern, weil die
Bereitschaft, den Viehbestand abzustocken, verringert werde. Zu den Anträgen, die sich mit Wein
beschäftigten, erläuterte Fischler, er könne den Anträgen Nr. 3 und 32 zustimmen, die Prämien für die
endgültige Aufgabe von Rebflächen und eine Verlängerung der Fristen für die Beihilfeantragsstellung
vorsähen. Die übrigen Anträge könne er nicht akzeptieren, weil sie entweder die Reform vorwegnähmen oder
ihr zuwider liefen. Mit den Änderungen zu Milch- und Rindfleischsektor zeigte sich Fischler nicht
einverstanden.
Zum Bericht Jové Peres erläuterte Fischler, in diesen gemeinsamen Marktordnungen befinde man sich erst
im zweiten Wirtschaftsjahr, nächstes Jahr stünden Prüfungen an, deshalb könne man nicht schon die
Ergebnisse dieser Überprüfungen vorwegnehmen und er lehne alle weitergehenden Änderungen als die von
der Kommission vorgeschlagenen ab. Er zeigte sich einverstanden damit, daß die Erzeugerorganisationen
gestärkt werden müßten. Die Vorschläge Nr. 1, 3, 4 und 6 - 9 halte er für verfrüht.
Zum Bericht Fantuzzi erklärte Fischler, natürlich dürfe die EU nicht zuschauen, wie Mitbewerber
schlagkräftige Kampagnen durchführten. Man müsse sich hier anstrengen, zumal es in Europa um
hochveredelte Produkte gehe und damit um Arbeitsplätze. Die Änderungsanträge Nr. 1, 5, 6 und 9 halte er
für überflüssig. Dem Inhalt nach akzeptieren könne er Antrag Nr. 7. Antrag Nr. 8, der eine weitere
Präzisierung der Zielgruppen enthalte, sei nicht erforderlich. Die Anträge Nr. 10, 11 und 14 brächten
Probleme mit sich. Er stimmte damit überein, daß es sinnvoll sei, die ständige Gruppe Werbung für
landwirtschaftliche Erzeugung zu konsultieren. Den Vorschlag, nur mit Organisationen zusammenzuarbeiten,
die mindestens zwei Mitgliedstaaten vertreten, sei nicht akzeptabel, da ihm an einer Zusammenarbeit mit
internationalen Organisationen gelegen sei. Die Laufzeit der Programme solle drei Jahre nicht überschreiten.
Was die Ausschreibung von Stellen angehe, so müsse er die Änderungen Nr. 3, 14, 15 und 19-24 ablehnen,
da nicht akzeptiert werden könne, daß externe Unterstützung über andere Verfahren als Ausschreibung
vergeben werde. Außerdem müsse eine Kontrolle der Tätigkeit und der Zahlungen stattfinden. Was den
Kofinanzierungsanteil angehe und die hier gewünschte größere Flexibilität, so halte die Kommission die
Vorschläge in den Änderungsanträgen Nr. 2, 20 und 21 für nicht angemessen. Auch eine Erhöhung des
Mittelansatzes wie in Antrag Nr. 22 gefordert, sei nicht akzeptabel. Die letzten Entscheidungen lägen jedoch
hier bei der Haushaltsbehörde.
Im Hinblick auf die Knoblaucheinfuhr aus Drittstaaten erklärte Fischler, die Kommission prüfe die im
Rahmen der WTO eingeräumten Möglichkeiten, die Probleme im Knoblauchsektor zu behandeln. Gemäß
GATT müßten Kontingente im historischen Dreijahreszeitraum berücksichtigt werden. Die Sicherheitsklausel
müsse weiterhin verstärkt werden.
Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf (GRÜNE/D) bat für seine Fraktion um eine Erläuterung zu den
Äußerungen von Kommissar Fischler, die sich auf die Einschätzung Happarts zu den Ergebnissen von Berlin
bezogen. Nach seiner Sicht müsse doch auch Kommissar Fischler wissen, daß es Prämien gebe, die direkt
auf Festgeldkonten der Landwirte flössen, oder Prämien beispielsweise für Mais, die ohne eine Kopplung an
ökologische Anbaumethoden vergeben würden. Zu seiner großen Enttäuschung habe Berlin diese Mißstände
nicht geändert und er hoffe, daß die Kommission hier seine Enttäuschung teile und zu neuen Taten
auffordere.
Für die Absatzchancen wolle er auf die Notwendigkeit der Hinwendung auf die regionalen Märkte hinweisen.
Bei der Absatzförderung dürfe man nicht in eine versteckte Exportsubventionierung rutschen. Kommissar
Fischler habe sich gegen eine Regelung des Schweinemarktes ausgesprochen, dies begrüße er nachdrücklich,
aber dann müsse doch wohl folgerichtig auch die Intervention bei anderen Gebieten in Frage gestellt werden.
Im Namen der SPE äußerte sich Klaus Rehder (SPE/D) zu den geplanten Änderungen im Bereich der
europäischen Agrarpolitik. Seiner Ansicht nach ist es ein entscheidender Erfolg des Gipfels in Berlin, daß
erstmalig finanzieller Stabilität und Solidität ein hoher Stellenwert beigemessen worden sei. Er bezeichnete
es jedoch als Schattenseite dieser Entwicklung, daß bislang ein Instrumentarium fehle, das eine soziale
Umverteilung ermögliche.
Für seine Fraktion, so Rehder, stünden soziale Gerechtigkeit und die Solidarität mit dem schwächeren ganz
maßgeblich im Vordergrund. Er bedauerte, daß auf dem Gipfel in Berlin nicht über ein Instrumentarium
entschieden worden sei, welches Maßnahmen zur sozialen Umverteilung ermögliche. So gebe es nach wie
vor bei Preiserhöhungen keine Möglichkeit, einen Ausgleich für die dadurch Benachteiligten zu ermöglichen.
Der Abgeordnete sprach sich dafür aus, weniger eine Politik der Preisgestaltung zu betreiben, als vielmehr
die zweite Säule durch eine integrierte Politik im ländlichen Raum auszubauen. Es müsse insgesamt möglich
sein, das Unternehmerrisiko von Landwirten zu minimieren und eine Zukunftsperspektive für deren
Nachfolger zu eröffnen. Schrittweise müsse die Reglementierung des Marktes aufgelöst werden und ein Weg
zurück in eine freie und soziale Marktwirtschaft gefunden werden.
Die Vorschläge des Berichterstatters Fantuzzi zum Ausbau des Marketings in der EU könne er unterstützen.
Es sei verwunderlich, daß der EU-Riese bislang im Bereich des Marketings noch in den Kinderschuhen
stecke.
Zu den Ergebnissen des Berliner Gipfels im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik schließe er sich für
die EVP der Haltung der Kommission an, so Arlindo Cunha (EVP-CD/P). Das Preispaket für die
Landwirtschaft sei mit der Reform aus dem Jahr 1999 und der Agenda 2000 nicht mehr so wichtig wie früher.
Die Geltungsdauer des Preispaktes sei auf 7 Jahre verlängert worden, diese mittelfristige Politik müsse
eigentlich den Rahmen für die Agenda 2000 vorgeben, de facto sei es jedoch umgekehrt. Deshalb unterstütze
seine Fraktion auch nicht die Änderungsanträge von Berichterstatter Happart, auch wenn der Bericht als
solcher zu loben sei.
Nach Ansicht von Daniela Raschhofer (FL/A) sind die zahlreichen Schwierigkeiten im Bereich der
europäischen Landwirtschaft durchaus bekannt. Insbesondere habe der kleinstrukturierte Bauernstand
erhebliche Probleme, im direkten Wettbewerb mit überseeischen Agrarbetrieben zu bestehen. Raschhofer
begrüßte die im Fantuzzi-Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen, um den Absatz von europäischen
Qualitätsprodukten auf den Weltmärkten zu fördern.
Dem Vorschlag, eigene Handelsmissionen einzurichten, stehe sie kritisch gegenüber. Anstatt weitere
bürokratische Einrichtungen zu schaffen, solle man darüber nachdenken, inwieweit die bereits bestehenden
Institutionen die neuen Aufgaben übernehmen könnten. Zudem dürfen die Last der Finanzierung und das
Risiko nicht überwiegend bei der öffentlichen Hand liegen. Vielmehr seien die Betreiber erheblich an den
Kosten zu beteiligen, denn nur so könne sichergestellt werden, daß Mittel der EU nicht verschleudert würden.
Insofern lehnte sie den Vorschlag ab, die Gemeinschaft solle in jedem Fall 60% der Kosten übernehmen. Da
insgesamt das Maßnahmenpaket den Bauern neue Absatzchancen eröffne, stimmte sie im Ergebnis dem
Kommissionsvorschlag zu.
Honor Funk (EVP-CD/D) beklagte, daß Agrardebatten seit der Agrarreform 1992 - 1994 ihren Reiz
eigentlich verloren hätten. Es gelte den Blick nach vorne zu richten: Die Umwelt müsse bei der Agrarpolitik
Berücksichtigung finden, ebenso die Belange des Verbrauchers. Es sei Aufgabe der Kommission, diese
Zielsetzung mit der Reform zu verwirklichen und dafür zu sorgen, daß es eine einheitliche Richtlinie für den
integrierten, kontrollierten Anbau von Obst und Gemüse gebe. Beim Programm der ländlichen Entwicklung
gebe es eine Vielzahl von Maßnahmen, bei denen die Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten nicht
gesichert sei. Abschließend forderte er die Verankerung der Förderung des ländlichen Raumes in einer
eigenen Säule, ansonsten komme die Bevölkerung im ländlichen Raum möglicherweise nicht in den Genuß
der Fördermittel. Auf die Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland bezogen fragte er die
Kommission, ob diese auch als Vertragspartner der Kommission für die Kofinanzierung auftreten dürften.
Hedwig Keppelhoff-Wiechert (EVP-CD/D) bezog sich angesichts der fortgeschrittenen Diskussion nur noch
auf den Peres-Bericht. Die Änderung der gemeinsamen Marktordnung für Obst und Gemüse sei von
entscheidender Bedeutung. Der Absatzweg der Direkterzeuger müsse sorgfältig geschützt werden, das dürfe
nicht nur den Verkauf ab Hof bedeuten, sondern müsse auch den Absatz ab Feld bzw. auf dem Wochenmarkt
umfassen. Sie bitte hierzu die Kommission um eine Klarstellung. Auch die Begrenzung des Direktverkaufs
auf 20% eines Produzenten erscheine ihr weltfremd, die Kommission könne nicht zum einen den
Direkterzeuger und zum anderen die Absatzorganisationen fördern.
Astrid Lulling (EVP-CD/L) freute sich darüber, daß der Rat die Notwendigkeit anerkannt habe, daß die
Landwirtschaft nach dem bestehenden Modell weiterhin gefördert werden müsse. Die vorgesehene
Finanzausstattung, wie in Berlin vereinbart, sei jedoch viel zu gering. Der Export, auch verarbeiteter
Produkte, müsse gefördert werden, hierin stimme sie vollkommen mit dem Berichterstatter überein, der auch
eine Beteiligung der Kommission an Messen und Ausstellungen in Drittstaaten zur Förderung der
Absatzmärkte fordere. Sie habe zur Klarstellung und Stärkung der Rechte der Erzeuger und Dienstleister
mehrere Änderungsvorschläge vorgelegt, von denen sie hoffe, daß diese die Zustimmung sowohl im Plenum
wie auch beim Rat finden würden. Bei den Konsultationsverfahren und der Stellung der
Verwaltungsausschüsse hoffe sie auf eine Verbesserung und Vereinfachung.
In seiner zweiten Stellungnahme ging Kommissar Franz Fischler auf die drei zuletzt erfolgten Fragen ein.
Zum Punkt "Knoblauch" legte er dar, daß die Kommission in zwei Richtungen arbeiten wolle: a) zum einen
solle die Schutzklausel verschärft angewendet und bei den Mitgliedstaaten eine schärfere Kontrolle umgesetzt
werden; bisher zeigten diese Maßnahmen noch keinen ausreichenden Erfolg, deshalb wolle b) die
Kommission bei der WTO über eine Kontingentierung verhandeln. Zur Anfrage des Abgeordneten Sturdy
zur WTO teilte er mit, daß - wenngleich auch die Kommission nur geschäftsführend im Amt sei - er doch
einen Auftrag an seine Verwaltung erteilt habe, die Gespräche mit der WTO vorzubereiten und den neuen
Mandatsträger in die Lage zu versetzen, im Herbst die entsprechenden Verhandlungen mit der WTO
aufzunehmen. Zu der Anfrage von Keppelhoff-Wiechert in bezug auf die Ab-Hof-Verkäufe könne er
versichern, daß diese auch die anderen Möglichkeiten ab Feld oder vom Wochenmarkt umfaßten, allerdings
sehe er keine Möglichkeit für eine Ausnahme bei der 20%-Regelung als Höchstgrenze für die
Direktvermarktung.
BSE-Follow-up-Bericht
Bericht Böge (EVP-CD/D) / Roth-Behrendt (SPE/D) über die Mitteilung der Kommission:
2. halbjährlicher BSE-Follow-Up-Bericht
Dok. A4-83/99
Debatte: 14.4.1999
Annahme: 15.4.1999
Aus der Entschließung:
Auf Initiative der GRÜNEN wurde Ziffer 13a neu eingefügt, die nunmehr die Besorgnis über die stagnierende
Abnahme der BSE-Fälle im Vereinigten Königreich zum Ausdruck bringt und eine Aufforderung an die
Kommission enthält, von den zuständigen Stellen entsprechende Erklärungen einzuholen. Ebenfalls von den
GRÜNEN stammt die Initiative zur Einführung von Ziffer 34a; darin kommt die Auffassung des Parlaments
zum Ausdruck, daß die Einführung einer Meldepflicht für nvCJD erforderlich ist.
Entscheidend ist insgesamt, daß Versäumnisse in der Politik zur BSE-Bekämpfung festgestellt werden und
die BSE-Krise als noch nicht bewältigt bezeichnet wird. Der Entschließungsantrag enthält des weitern
verschiedene Aufforderungen an die Kommission, die eine vereinfachte Analyse von BSE-Fällen sowie eine
Rechenschaftslegung der Mitarbeiter der Kommission ermöglichen sollen. Trotz der Kritik am
Personalmanagement der Kommission wird die Neuorganisation der wissenschaftlichen Beratung innerhalb
der Kommission vom Parlament begrüßt, da sie zu größerer Unabhängigkeit der Expertengruppe und
verbesserter Transparenz führt. Die Kommission wird mit Nachdruck zur Vornahme all derer Maßnahmen
aufgefordert, welche Voraussetzung sind für eine umfassende Anwendung von Prüfverfahren in allen
Mitgliedstaaten.
Das Parlament moniert entscheidend die eklatanten Fälle der Nichtanwendung von
Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der Bekämpfung von BSE. Darauf müsse mit einer konsequenten
Anwendung des Vertragsverletzungsverfahrens reagiert werden.
Im Juli 1996 hat das EP einen nichtständigen Untersuchungsausschuß beauftragt, Vorwürfe über
Fehlverhalten und schlechte Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit BSE unbeschadet der gerichtlichen
Zuständigkeit zu prüfen. Inzwischen wurde das System der wissenschaftlichen Beratungsausschüsse in der
Kommission völlig verändert: So wurde ein wissenschaftlicher Lenkungsausschuß als Koordinierungsinstanz
für die zahlreichen wissenschaftlichen Fachausschüsse in die Verantwortung jener Generaldirektion, die für
den Umweltschutz zuständig ist, unterstellt, um die Unabhängigkeit der Wissenschaftler zu gewährleisten.
In ihrem endgültigen Bericht hat die Kommission die Fortschritte bei der Bekämpfung von BSE seit Februar
1997 beschrieben sowie ein Arbeitsprogramm für weitere Schritte vorgelegt. Der zweite Halbjahresbericht
über die Realisierung des Arbeitsprogrammes zeigt, daß inzwischen ein großer Teil dieses Programmes
durchgeführt wurde. Andere zugesagte Maßnahmen, wie etwa der Vollbeitritt der Europäischen Union zur
WHO und dem Internationalen Tierseuchenamt (OIE), wurden aber noch nicht umgesetzt.
Ko-Berichterstatter Reimer Böge (EVP-CD/D) erläuterte, die drei Buchstaben BSE hätten bis zur
Aufarbeitung der Krise durch das EP für eine abenteuerliche Mischung aus Mißmanagement,
Fehleinschätzung und Schlamperei gestanden, und dies sowohl in der Kommission als auch in den
Mitgliedstaaten. Nun gebe es neue besorgniserregende Zahlen aus einigen Mitgliedstaaten und beinah könne
man von einer unendlichen Geschichte sprechen. Doch viele der heute erst auftretenden Probleme seien eine
Folge der unaufgearbeiteten Erblast von vor 1996.
Der BSE-Untersuchungsausschuß habe einen erfolgreichen Weg eingeschlagen und auch die Kommission
habe auf diesem Gebiet viel geleistet. Es sei eine neue Qualität des vorbeugenden Verbraucherschutzes über
BSE hinaus entstanden. Auch der EuGH sei zu einer vorbeugenden Rechtsprechung übergegangen.
Ihm bereit es Kopfschmerzen, daß manche Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht nicht
immer kooperativ seien, hier müßten Maßnahmen ergriffen werden. Was die Tests angehe, die zur Zeit
diskutiert würden, so seien sie keine Garantie für BSE-Freiheit. Böge warnte in diesem Zusammenhang
jedoch vor Überreaktionen. Insgesamt sei hier eine Möglichkeit gezeigt worden, vorbeugenden
Verbraucherschutz auszuüben.
Die Ko-Berichterstatterin Dagmar Roth-Behrendt (SPE/D) verwies zunächst darauf, daß das Thema BSE
seit nunmehr zweieinhalb Jahren im Parlament diskutiert werde. Statt auf die noch offenen Fragen im Bereich
dieser Thematik einzugehen, wolle sie nun vielmehr danach fragen, welche Lehren man aus der BSE-Krise
gezogen habe. Maßgeblich sei es, danach zu fragen, wie zukünftig etwas Vergleichbares, eine ähnliche
Katastrophe, vermieden werden könne.
Sie warf die Frage auf, ob sich das Bewußtsein in der Politik geändert habe. Zu fordern sei absolute
Transparenz, die auch voraussetze, daß - unter Umständen unangenehme - wissenschaftliche Ergebnisse
zugrunde gelegt würden. Sie stimmte mit dem Ko-Berichterstatter Böge überein, daß das Vorsorgeprinzip
und der Grundsatz des vorbeugenden Verbraucherschutzes Priorität bei allen anderen Politikbereichen hätten.
Dies sei Prämisse dafür, daß etwas der BSE-Krise Vergleichbares in der Zukunft ausgeschlossen werde.
Das Vorsorgeprinzip müsse auch Vorrang haben vor einem reibungslosen Welthandel, insbesondere im
Rahmen der Verhandlungen mit der WTO. Nagelprobe für die Kommission in nächster Zukunft sei die
Entscheidung, ob Wachstumshormone aus den USA auch in Europa gestattet würden. Sie lobte, daß
Kommissarin Bonino in der Vergangenheit ihre Standfestigkeit bewiesen habe.
Die maßgeblichen Kriterien für die Bewertung der noch einzusetzenden Kommission seien, inwieweit diese
vorbeugendem Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz Gewicht beimessen würde und im Zweifel zu
Lasten des Handels entscheiden werde. Aufgabe des Parlaments müsse sein, die neue Kommission genau zu
untersuchen und zu befragen.
Für die Sozialistische Fraktion verwies Philip Whitehead (SPE/UK) darauf, daß der Bericht der beiden
Berichterstatter auch ein Erfolg des Kontaktausschusses sei. Als Bürger Großbritanniens, in dem die Seuche
bisher am meisten gewütet habe, sei er sehr betroffen darüber, daß nun von Erkrankungen in vielen anderen
europäischen Ländern berichtet werde und daß 13 Mitgliedstaaten von der Kommission mit Verstoßverfahren
belangt würden. Das EP müsse diesen Skandal bekämpfen und dabei der Kommission den Rücken gegenüber
dem Rat stärken. Die Gefahr sei nicht auf ein Land beschränkt. Die Vorsichtsmaßnahme, wie sie von Roth-
Behrend vorgeschlagen, müsse für alle Mitgliedstaaten gelten.
Bei der BSE-Krise müsse der Schutz der Verbraucher und der Öffentlichkeit das Hauptinteresse des EP sein,
so Antonio Trakatellis (GR) für die EVP. Es sei einiges unternommen worden, die Kommission habe sich
sehr entwickelt und die Rolle der Wissenschafts- und Beratungsgremien geprüft. Im Rahmen der
Neuorganisierung der Kommission müßte mehr Transparenz Einzug erhalten. Die Kommission müsse den
Druck auf die Mitgliedstaaten erhöhen, damit diese die beschlossenen Regelungen auch umsetzten und damit
bei der Kontrolle eine intensive Zusammenarbeit stattfinde. Dies gelte auch für die Kontrolle der
Viehfuttermittel und derjenigen Substanzen, die dafür genutzt würden. Aus der rechtlichen Lage in den
einzelnen Mitgliedstaaten dürften keine Gesundheitsprobleme resultieren. Ebenfalls müsse man auch die
Funktionsweise der europäischen Institutionen in Frage stellen, oft erhalte das EP nicht die Informationen,
die es für seine Arbeit benötige. Die Gemeinschaftsgesetzgebung müsse verbessert werden, um die
Glaubwürdigkeit zu stärken, dazu trügen die beiden Berichterstatter vorbildlich bei.
Ilona Graenitz (SPE/A) betonte, durch die Arbeit des BSE-Untersuchungsausschusses und die
Umstrukturierungen in der Kommission sei das bereits vorweggenommen worden, was mit dem Amsterdamer
Vertrag in Kraft treten werde, nämlich vorbeugender Konsumentenschutz. Das Vorsorgeprinzip müsse weiter
verfolgt werden und auch in internationale Verträge eingebracht werden. Als Berichterstatterin zum
Grünbuch zur Zukunft der Lebensmittelgesetzgebung bedauerte sie, daß zuwenig in diese Richtung diskutiert
worden sei.
Agnes Schierhuber (EVP-CD/A) erklärte, der BSE-Skandal habe die EU in eine Krise gestürzt. Die Krise
sei jedoch leider noch nicht ausgestanden. Das wahre Ausmaß werde sich erst in Jahrzehnten zeigen.
Schierhuber sprach der Kommission unter Präsident Jacques Santer ihre Achtung aus, denn die Kommission
hätte den Mut gehabt, den Skandal aufzudecken, auch gegen den Widerstand der Mitgliedstaaten. Auch wenn
die Presse nun den Fall aus den Augen verliere, müsse man doch die Tragödie weiter beobachten. Sie
persönlich sei beunruhigt, weil man noch nicht abschätzen könne, wieviel Folgefälle es geben werde.
Emma Bonino wies im Namen der Kommission darauf hin, daß es sich bei dieser Aussprache um die letzte
für das Parlament und die noch geschäftsführende Kommission in dieser Zusammensetzung handele. Daher
wolle sie die Gelegenheit nutzen, darauf aufmerksam zu machen, daß Kommission und Parlament in
erfolgreiche Zusammenarbeit eine eigene Arbeitsmethodik entwickelt hätten, die unbedingt als
methodologisches Erbe beibehalten werden müsse. Es handele sich dabei um eine gemeinsame
Errungenschaft, die auch die Verantwortung des einzelnen klarstelle.
Natürlich gebe es noch eine Reihe von zu lösenden Problemen. Insbesondere wies sie hier auf die
Problematik der genetisch veränderten Nahrungsmittel hin. Sie unterstrich die Bedeutung der
Nahrungsmittelgesundheit und -sicherheit. Mit diesen Themen müsse man sich auch auf internationaler
Ebene auseinandersetzen. Sie hoffe, daß es diesbezüglich zu einem Konsens am 19.4. komme und eine
Aufnahme in das Handbuch für den codex alimentarius erfolgen könne.
Besteuerung von Energieerzeugnissen
Zweiter Bericht Cox (LIBE/IRL) über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Restrukturierung der
gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen
Dok. A4-171/99, *
Debatte: 12.4.1999
Annahme: 13.4.1999
Erläuterungen zur Abstimmung:
Angenommen wurde eine Änderung des Artikels 2a, die Ausnahmen von der Energiebesteuerung vorsieht für:
- Energieerzeugnisse, die für Pilotprojekte zur technologischen Entwicklung umweltverträglicher Erzeugnisse
oder zur Entwicklung von Energieerzeugnissen aus erneuerbaren Energieträgern verwendet werden,
- Elektrizität aus Wasserstoff- oder anderen Brennstoffzellen sowie Gas aus Biomasse oder Abfall,
- bei der Stromerzeugung entstehende Wärme (Änderung 14).
Weitere Ausnahmen, wie sie von einigen spanischen Abgeordneten vorgeschlagen worden waren, wurden
jedoch abgelehnt (Änderungsanträge 31, 25, 32, 33, 34 und 30).
Die von der Kommission vorgeschlagenen Steuersätze wurden vom Plenum leicht erhöht, so soll der
Steuersatz für 1000 l Benzin nicht 417 ECU, sondern 450 Euro betragen, für Diesel in der Verwendung als
Kraftstoff sind 343 Euro vorgesehen (gegenüber 310 ECU von der Kommission vorgeschlagen), für Kerosin
343 Euro je 1000 l (gegenüber 310 ECU). Für Brennstoffe sei als Steuersatz für leichtes Heizöl 23 Euro je
1000 l geltend (vorgeschlagen waren 21 ECU).
Angenommen wurde auch eine Änderung, die vorsieht, daß die Steuermindestniveaus so zu indexieren seien,
daß sie automatisch am 1. Januar jedes Jahres ab dem Inkrafttreten der Richtlinie steigen.
Die von der Kommission vorgesehenen Ausnahmen, im wesentlichen für Kraftstoffe, die zur chemischen
Reduktion sowie in metallurgischen und elektrolytischen Prozessen verwendet werden, für Kraftstoffe in der
Luftfahrt mit Ausnahme der privaten Luftfahrt und die Verwendung als Kraftstoff für die Schiffahrt in
Meeresgewässern einschließlich der Fischerei wurden vom Parlament nicht akzeptiert (Änderung 24).
Eingeschränkte Steuersätze sollen nach dem Willen des Parlaments gelten für Energieerzeugnisse im Bereich
des Personen- und Gütertransports im Eisenbahnverkehr, für die Verwendung im öffentlichen Nahverkehr,
für die Verwendung als Kraftstoff in der Schiffahrt sowie für Biogas und Kraftstoffzusätze in Verpackungen
mit einem Inhalt von weniger als einem Liter. Die Kommission hatte eingeschränkte Steuerbefreiungen
vorgesehen vor allem für Energieerzeugnisse aus erneuerbaren Rohstoffen sowie Abwärme (Änderung 25).
Der Berichterstatter Patrick Cox (LIBE/IRL) erläuterte, daß alle Steuern einfach einzuziehen und schwierig
zu umgehen sein müßten. Eine derartige Steuer solle neutral sein, in dem sichergestellt werde, daß die
Steuern auf Arbeit entsprechend gesenkt würden. Cox wies darauf hin, daß er, ausgehend vom
Verursacherprinzip, das System der Ausnahmen verändert und es stark vereinfacht habe.
In der Debatte teilten nicht alle Redner diese Ansicht. Vor allem Maria Teresa Estevan Bolea (EVP-CD/E)
wies darauf hin, daß die europäische Wirtschaft im Wettbewerb mit der der USA und Japans stehe, da die
Energiekosten bereits sehr hoch seien. Eine weitere Erhöhung der Steuerlast würde die Situation verschärfen.
Sie schätzte die Schaffung von Arbeitsplätzen durch diese Maßnahmen als vernachlässigbar ein und
unterstütze den Bericht nicht.
Javier Areitio Toledo (EVP-CD/E) äußerte sich ebenfalls negativ über den Ansatz des Berichts. Seine
Fraktion sehe keine substantiellen Veränderungen in diesem zweiten Cox-Bericht gegenüber dem ersten
Bericht, der dem Haus im Februar vorgelegt worden sei. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sei zu
ambitioniert und die Ausweitung der Grundlage der Steuer auf alle Formen von Energie führe unweigerlich
dazu, daß es notwendig sei, zahlreiche Ausnahmen zuzulassen.
Die LIBE- und die GRÜNE-Fraktion unterstützen den Bericht, sahen jedoch weiteren Raum für
Vereinfachungen. Tom Spencer (EVP-CD/UK) unterstützte den Bericht eindeutig.
Kommissar Mario Monti zeigte sich erfreut darüber, daß der Bericht den ursprünglichen
Kommissionsvorschlag stütze, vor allem was die Tatsache angehe, alle Energieprodukte einzubeziehen.
Steuern seien ein mögliches Mittel, die CO2-Emissionen zu reduzieren und die Verpflichtungen von Kyoto
einzuhalten. Die Kommission könne die Änderungsanträge Nr. 2, 3, 11, 23, 32, 33 und 25 nicht akzeptieren.
Da sich bereits zeige, daß die Mitgliedstaaten Probleme mit den Indexierungsmaßnahmen hätten, die
vorgeschlagen seien, seien diejenigen Änderungen, die eine Erhöhung um 2% plus Inflationsrate vorschlügen,
unrealistisch und nicht akzeptabel.
Information und Anhörung von Arbeitnehmern in der EU
Bericht Ghilardotti (SPE/I) über den Vorschlag zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die
Information und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft
Dok. A4-186/99, **I
Debatte: 13.4.1999
Annahme: 14.4.1999
Erläuterungen zur Abstimmung:
Der größere Teil der Änderungsvorschläge wurde vom EP angenommen. Insbesondere stimmte man dem
Vorschlag der Kommission zu, den Schwellenwert auf 50 Arbeitnehmer festzulegen, unter gleichzeitigem
Ausschluß von Abweichungen und Ausnahmen (Änderungen 2, 25, 27, 45). Beschlossen wurde überdies, daß
auf nationaler Ebene bestehende gesetzliche Regelungen durch die Richtlinie nicht zum Nachteil der
Arbeitnehmer geändert werden dürfen (Änderungen 3, 5, 6, 31, 32). Angenommen wurde aber auch die
Änderung, die es den Sozialpartnern ermöglicht, für die Arbeitnehmer günstigere Regelungen festzulegen.
Eine Ausnahme für Tendenzunternehmen entfällt. Desweiteren wird der Anwendungsbereich der Richtlinie
auf den öffentlichen Sektor ausgedehnt, einschließlich der öffentlichen Verwaltung und
Dienstleistungseinrichtungen. Erwähnenswert ist zudem die Änderung dahingehend, daß kleine und mittlere
Unternehmen, auf die die Richtlinie keine Anwendung findet, künftig in den Dialog mit einbezogen werden
sollen, um den grundsätzlichen Zielsetzungen der Richtlinie größere Effektivität zu verleihen. Der geänderte
Artikel 4 Abs. 2a ermöglicht die Aufschiebung von Entscheidungen, deren Durchführung mit erheblichen
Nachteilen für die Arbeitnehmer verbunden sind, um eine Fortsetzung der Anhörung erreichen zu können.
Die Grundsätze der Information und Anhörung sind in mehreren Rechtsakten der Gemeinschaft dargelegt.
Seit 1995 setzte sich die Kommission verstärkt dafür ein, daß eine zwischen den Sozialpartnern
auszuhandelnde Vereinbarung angestrebt wird. Nach dreijähriger Anhörung der Sozialpartner, die zu keinem
einstimmigen Ergebnis kommen konnten, hat die Kommission einen Vorschlag vorgelegt, da bestehende
Regelwerke über die Information und Anhörung bisher wenig effizient waren: Entweder hatten sie eher
rituellen Charakter oder sie wurden erst a posteriori wirksam. Ziel des vorgeschlagenen Rahmens ist es somit,
die Lücken und Mängel der auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene geltenden Bestimmungen zu
beseitigen und darüber hinaus Vorschriften geltend zu machen, die die Mitwirkung der Arbeitnehmer im
Unternehmensvorstand oder in der Unternehmensleitung enthalten.
Information und Anhörung von Arbeitnehmern sei ein wichtiges europäisches Thema, so Berichterstatterin
Fiorella Ghilardotti (SPE/I). Seit 1974 gebe es eine Reihe von wichtigen Initiativen durch die Kommission,
die aber zum allergrößten Teil im Rat blockiert worden seien. Die Beschäftigung der Arbeitnehmer sei seit
dem Luxemburger Gipfel ein besonders wichtiges Thema. Fast alle Mitgliedstaaten hätten einen
Rechtsrahmen für die Information und Anhörung geschaffen, aber die gegenwärtige Lage mit
Schwachpunkten und Lücken zeige, daß es noch nicht ausreichende Informationsrechte gebe. Deshalb müßten
diese nationalen Regelungen ergänzt werden.
Der soziale Dialog müsse konsolidiert und vertrauensbildende Maßnahmen ergriffen werden. Auch zur
Beschäftigungslage müßten die Arbeitnehmer Informationsrechte genießen. Dabei müsse die Effizienz dieser
Regelung auch dadurch gesichert werden, daß für das Nichteinhalten Sanktionen vorgesehen würden. Sie
freue sich mit der Kommission über die vorliegende Initiative. Der einheitliche Binnenmarkt erfordere eine
zumindest verflochtene Sozialpolitik. Der Vorschlag sehe Mindeststandards vor für die Grundrechte der
Arbeitnehmer. Daß die Sozialpartner bei ihren Verhandlungen zu dieser Frage nicht zu einem Erfolg
gefunden hätten, sei sehr bedauerlich.
Die Änderungsanträge aus dem Ausschuß leisteten einen wichtigen Beitrag und sie hoffe, daß Kommission
und Rat sie übernehmen könnten. Insbesondere zum Zeitpunkt der Information und zum Umfang bzw. zum
Geltungsbereich der Richtlinie erhoffe sie sich Zustimmung. Auch der öffentliche Dienst müsse einbezogen
werden, dazu dürfe es keine Ausnahmeregelung geben.
Barbara Weiler (SPE/D) erklärte im Namen ihrer Fraktion, daß der Ghilardotti-Bericht die Unterstützung
der SPE finde. Die Richtlinie mit der Zielsetzung der verbesserten Information und Anhörung der
Arbeitnehmer in der EU sei nach der Verabschiedung der europäischen Betriebsräte ein wichtiger Baustein
für ein soziales Europa. Die Richtlinie stelle insbesondere ein maßgebliches Gegengewicht zum Kapital in
Europa dar; der Bürger müsse wissen, daß Europa nicht im luftleeren Raum Gesetze erlasse. Wichtig sei
auch, daß höhere Standards im Bereich der Mitbestimmung von den Mitgliedstaaten beibehalten werde
könnten.
Weiler bemängelte, daß die Arbeitnehmer-Mitbestimmung noch in vielen Staaten Defizite aufweise.
Insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen seien die Arbeitnehmer noch nicht in ausreichendem
Maße in die Entscheidungsprozesse mit einbezogen. Die Abgeordnete drückte die Hoffnung aus, daß die
EVP ihre Auffassung ändern und sich den Vorschlägen der SPE anschließen werde. Auch im Bereich
sogenannter Tendenzunternehmen sei eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer unabdinglich.
Insgesamt hoffe sie, daß die deutsche Präsidentschaft wie der gesamte Rat die Richtlinie für ein soziales
Europa unterstützten.
Winfried Menrad (D) erläuterte im Namen der EVP-CD-Fraktion, eine zentrale Forderung der christlichen
Soziallehre und des Grundsatzprogramms des EVP sei die Partnerschaft. Dazu gehörten Mitwirkung und
Mitbestimmung ebenso wie Information und Konsultation der Arbeitnehmer. Deshalb habe seine Fraktion
1994 bei der Verabschiedung der Richtlinie über die europäischen Betriebsräte einen wichtigen Beitrag
geleistet. Inzwischen könne man von einer Erfolgsgeschichte der europäischen Betriebsräte sprechen.
Zu den Zielen des europäischen Betriebsrats gehöre es, die von der zentralen Unternehmensleitung erhaltenen
Informationen über die Grenzen hinweg rechtzeitig an die lokalen Arbeitnehmervertretungen weiterzuleiten.
Das System wirke jedoch nur, wenn die nationalen Arbeitnehmervertretungen auch nach nationalen Gesetzen
ausreichend Rechte besäßen. Darum solle der vorliegende Richtlinienentwurf Mindeststandards der
Information und Konsultation sichern.
Erst müsse geklärt werden, so Friedrich Wolf (GRÜNE/D), welche Informationsansprüche überhaupt
beständen. Es sei absurd, Betriebsgrößen einzusetzen, 50 Mitarbeiter seien viel zu viel - deshalb habe seine
Fraktion einen Antrag auf lediglich 20 Mitarbeiter als Grenze gestellt.
Auch der Tendenzschutz sei ein Problem. Die Freiheit sei nicht die Freiheit des Zeitungsbesitzers, es sei die
Freiheit des Journalisten. Wenn die UNICE lamentiere, daß sie übergangen worden sei, dann müsse man ihr
entgegenhalten, daß sie hätte mitarbeiten können.
Der Ausschuß habe 50 Mitarbeiter als Schwellenwert akzeptiert, und dies entspreche auch der Auffassung
der Kommission und des Rechtsausschusses. Seine Fraktion sei gegen die völlige Streichung des
Tendenzschutzes. Wichtig sei vor allem, daß die Befreiung von Pflichten nicht willkürlich stattfinden könne.
Information bedeute Transparenz und Gewinner seien Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleichem Maße.
Edgar Josef Schiedermeier (EVP-CD/D) brachte seine Enttäuschung über die Entwicklung der europäischen
Sozialpolitik zum Ausdruck. Das Thema der Information und Mitbestimmung von Arbeitnehmern sei bereits
seit 1974 auf europäischer Ebene diskutiert worden; die Vorschläge der Kommission seien jedoch regelmäßig
im Rat aufgrund der bis zum Maastricht-Vertrag erforderlichen Einstimmigkeit gescheitert.
Angesichts des ständigen Wandels und zunehmender grenzüberschreitender Aktivitäten sieht Schiedermeier
nun einen dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich. Zwar bestünden nationale Rechtsvorschriften;
diese würden jedoch aufgrund reger grenzüberschreitender Tätigkeiten immer weniger greifen. Von daher
seien soziale Mindeststandards unabdingbar. Er betonte, daß solche Standards das Subsidiaritätsprinzip
unangetastet ließen.
Man habe sich im Ausschuß auf einen Schwellenwert von 50 Arbeitnehmern geeinigt. Dies stellt nach
Ansicht Schiedermeiers einen angemessenen Kompromiß dar, da sich kleinere Betriebe ohnehin durch eine
größere Transparenz für die Arbeitnehmer auszeichneten. Verankert werden müsse auch das Recht zur
Konsultation eines Sachverständigen-Unterausschusses. Schiedermeier drückte seine Erwartung aus, daß
diese Richtlinie zum Wohl der Arbeitnehmer nach nunmehr 25 Jahren endlich zu einer Verabschiedung
kommen könne.
Mit dem Vorschlag der Kommission würden bedenkliche Lücken geschlossen, die noch klafften, aber es
handele sich auch um eine umstrittene Richtlinie, wie die Bedenken einzelner Mitgliedstaaten zeigten, so
Padraig Flynn für die Kommission. Der Kommissar dankte dem EP für seine grundsätzliche Zustimmung
zum Richtlinienvorschlag. Der Rat habe leider noch nicht mit seinen Beratungen zu diesem Text begonnen.
Die Umsetzbarkeit im Rat müsse man auch bei den Änderungsanträgen im Auge behalten. Die
angesprochenen Themen seien innerhalb der Kommission ausgiebig diskutiert worden. Der
Kompromißvorschlag sei sehr schwer zu erzielen gewesen. Die Frage der Sanktionen werde von der
Kommission noch aufgenommen und dem Rat dann dargelegt werden.
Bei einigen Änderungsvorschlägen müßte die Kommission jedoch Vorsicht walten lassen. Trotz dieser
Vorsicht wolle er so positiv wie möglich sein und folgende Änderungsanträge völlig übernehmen: Nr. 1, 4,
6, 13, 15, 16, 17, 18, 19, 22, von Nr. 23 den ersten Teil, Nr. 32 und 35. Änderungsantrag Nr. 34 werde die
Kommission im Artikelteil nicht übernehmen können, jedoch im Erwägungsteil. Die anderen
Änderungsanträge erschienen der Kommission jedoch noch nicht reif zur Annahme, man dürfe nicht
vergessen, daß es sich um Grundsatzmaßnahmen handeln solle.
Ausnahmen von der Arbeitszeitrichtlinie
Bericht Chanterie (EVP-CD/B) über den Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie vom 23. November
1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in den Sektoren und Tätigkeitsbereichen, die von
dieser Richtlinie ausgeschlossen sind
Dok. A4-184/99,**I
Debatte: 13.4.1999
Annahme: 14.4.1999
Erläuterungen zur Abstimmung:
Angenommen wurden zehn Änderungsanträge des Ausschusses für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten zum Erwägungsteil. Zum Artikelteil wurden Veränderungen vorgenommen, die in erster
Linie die Ausnahmen von der Arbeitszeitrichtlinie einschränken beziehungsweise noch genauer definieren,
das heißt, die Arbeitszeitrichtlinie wird für Zugpersonal in den Zügen und für Ärzte in der Ausbildung sowie
für fanganteilmäßig entlohnte Fischer mit Einschränkungen gelten. Im Gegensatz zur Kommission sieht das
EP vier anstelle von sieben Jahren für einen Übergangszeitraum für die Umsetzung der Richtlinie für Ärzte
in der Ausbildung als ausreichend an. Für die off-shore-Arbeitnehmer darf der Bezugszeitraum für einen
Zeitausgleich maximal zwölf Monate betragen, diese strikte Grenze hatte die Kommission nicht gezogen.
Bericht McMahon (SPE/UK) - Arbeitszeiten bestimmter Berufsgruppen
I. Richtlinie über die Arbeitszeit des fahrendes Personals und der selbständigen Kraftfahrer im
Straßenverkehr
II. Richtlinie zur Durchsetzung der Arbeitszeitregelung von Seeleuten an Bord von Schiffen, die
Gemeinschaftshäfen anlaufen
III. Richtlinie zu der vom Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (European Community
Shipowners' Association ECSA) und dem Verband der Verkehrsgewerkschaften in der Europäischen
Union (Federation of Transport Workers' Unions in the European Union FST) getroffenen
Vereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit von Seeleuten
Dok. A4-187/99, **I
Debatte: 13.4.1999
Annahme: 14.4.1999
Der Berichterstatter Raphaël Chanterie erklärte, Arbeitzeitgesetzgebung hänge mit Sicherheit und mit
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammen. Die Arbeitszeitrichtlinie von 1993 umfasse nicht alle
Sektoren, dazu habe die Kommission dann 1997 ein Weißbuch vorgelegt. Betroffen seien der
Transportsektor, die Seefischerei und die Ärzte in der Ausbildung.
Die Kommission habe ihren Ansatz auf zwei Pfeiler gestützt: zum einen habe sie die bestehende horizontale
Richtlinie zugrunde gelegt und zum anderen drei vertikale Richtlinien erarbeitet. Chanterie betonte, es sei
nicht annehmbar, daß Teile des seefahrenden Personals ausgenommen seien. Auch die Streitkräfte sollten
in Friedenszeiten nicht von der Regelung ausgeschlossen werden.
Was die Sonntagsarbeit angehe, so habe der EuGH 1996 die Richtlinie von 1993 als nicht gesetzeskonform
eingestuft. Deshalb schlage die Kommission nun vor, die Rechtsgrundlage zu ändern. Der Sonntag werde nun
nicht mehr als Ruhetag sondern die Sonntagsruhe werde als wichtig für die Gesundheit betrachtet.
Zur Ausbildung der Ärzte erläuterte Chanterie, die jetzige Regelung sei menschenunwürdig, es sei wichtig,
daß sich hier etwas ändere, auch für die Patienten.
Der Berichterstatter Hugh McMahon (SPE/UK) begrüßte, daß die Kommission Gesetzesvorschläge in
bislang vom Arbeitnehmerschutz ausgeschlossenen Sektoren vorgelegt habe. Die Kommission habe ein
umfassendes Paket von vielversprechenden Vorschlägen präsentiert. Auch betonte er, daß es sich um die
erste Aussprache seit Amsterdam handele.
Es sei durchaus keine einfache Aufgabe, die Festlegung von Mindeststandards im Bereich Gesundheit und
Sicherheitsnormen festzulegen und gleichzeitig die Flexibilität von Betrieben nicht einzuschränken.
Ermutigend seien jedoch die bereits durch die Sozialpartner erzielten Kompromisse, nicht zuletzt die ILO-
Konvention 180.
Bei der Erstellung des Berichts habe er einen Schwerpunkt auf die möglichen gesundheitlichen
Konsequenzen durch das Ableisten von Überstunden gelegt. Gerade im Bereich des Straßenverkehrs sei es
wichtig, sichere Verkehrssysteme für die Allgemeinheit mit der Durchsetzung von gesundheitsschützenden
Arbeitszeitregelungen in Vereinbarung zu bringen. Die Anwendung der Arbeitszeitregeln für die
Arbeitnehmer im Straßenverkehr könne derzeit nicht nur eine Gefahr für deren Gesundheit bedeuten, sondern
auch zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Den Vorschlag der Kommission, spezifische Regeln für den
Schutz von Taxifahrern festzulegen, lehnte der Berichterstatter ab; es sei nicht sinnvoll, besondere Kategorien
im Bereich des Straßenverkehrs zu festzulegen.
Die besondere Dringlichkeit, Schutznormen im Straßenverkehr zu schaffen, werde dadurch deutlich, daß 18%
der tödlichen Unfälle im Straßenverkehr ihre Ursache in der Übermüdung von Lkw- oder Busfahrern hätten.
Weitere Ausnahmen im Bereich der Ruhezeiten oder Höchstarbeitszeit schloß der Berichterstatter daher aus.
Im Hinblick auf den Bericht von Chanterie verwies er auf die besonderen Gefahren, denen Arbeitnehmern
im Bereich der off-shore-Ölindustrie sowie im Bereich der Fischerei ausgesetzt seien.
Die beiden Berichte McMahon und Chanterie stellten Meilensteine der Sozialpolitik dar, dies geschehe zur
Freude seiner Fraktion, so Wim van Welzen (SPE/NL). Besonders zu begrüßen sei die Reduzierung der
Ausnahmeregelungen. Daß einige Mitgliedstaaten behaupteten, daß es in ihren Ländern keinen sozialen
Dialog gebe, sei sehr bedauerlich. Die EVP-Fraktion fordere er auf, nach der Debatte eine ganze Reihe von
Änderungsanträgen mit seiner Fraktion zu diskutieren, um hier nicht ein empfindliches Gleichgewicht zu
zerstören. Dies gelte besonders für den Grenzbereich zwischen Selbständigen und Erwerbstätigen,
beispielsweise bei den Taxifahrern, wo es parallele rechtliche Situationen gebe, diese müßten gegenbenenfalls
angeglichen werden.
Edgar Schiedermeier (D) erläuterte im Namen der EVP-Fraktion, er könne seinem Vorredner van Velzen
nur zustimmen. Man könne nicht einzelne Bereiche ausschließen, nur weil sie schwierig seien. Ein Problem
sei die Gesundheit der Arbeitnehmer, beim fahrenden Personal, bei Seeleuten, Arbeitnehmern off-shore und
Ärzten. Ein zweites Problem jedoch sei die Sicherheit der anderen: Wenn jemand von einem übermüdeten
Lkw-Fahrer überrollt werde oder wenn ein Öltanker strande weil der Kapitän schlafe, dann sei die allgemeine
Sicherheit gefährdet. Es sei wichtig, hier Kompromisse zu finden. Er hoffe, daß eine vernünftige Regelung
für die Sonntagsruhe gefunden werde, die dann nicht wieder vom EuGH gekippt werde.
Für die Fraktion DIE GRÜNEN begann Friedrich Wolf (D) mit dem Begriff der Flexibilität: diese dürfe nicht
die Qualität der Arbeit oder die Sicherheit der ausführenden und anderer in Frage stellen. So sei der
Ausgangspunkt der beiden Berichte nicht von vorne herein legitim. Bei der Umsetzung der Richtlinien seien
die Sozialpartner unerläßlich. Die Sonntagsruhe müsse gerade bei den vorherrschenden modernen
Produktionsmethoden als Moment der sozialen Kohäsion und der Kommunikation zu sichern sein.
Daniela Raschhofer (FL/A) wies zunächst darauf hin, daß die Richtlinie für die Arbeitszeiten bestimmter
Berufsgruppen anfangs auf großen Widerstand im Rat gestoßen sei. Die nunmehr geplanten Änderungen
müßten darauf abzielen, teilweise unberechtigte Ausnahmeregelungen rückgängig zu machen.
Wie auch ihren Vorrednern liege ihr die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern besonders
am Herzen. Fraglich sei jedoch, ob eine allgemeine Regelung auf europäischer Ebene mit dem
Subsidiaritätsprinzip vereinbart werden könne.
Nach ihrer Auffassung ist eine Modernisierung der Arbeitsprozesse erforderlich, deren wichtigster
Bestandteil die Arbeitzeit sei. Nach den vorliegenden Statistiken bestünden hier ganz erhebliche
Abweichungen in den einzelnen Mitgliedstaaten; Grund dafür seien insbesondere kulturelle Besonderheiten
und unterschiedliche Produktionstechnologien. Raschhofer legte Wert darauf, daß eine europäische Regelung
für alle Berufsbereiche die verschiedenen Traditionen berücksichtigen müsse. Auch sprach sie sich für die
Beibehaltung der Sonntagsruhe aus.
Es handele sich um zwei ganz ausgezeichnete Berichte, so Kommissar Padraig Flynn, wie er sie selten im
Plenum erlebt habe. Die Arbeitnehmer, die bisher von der Arbeitszeitrichtlinie ausgenommen gewesen seien,
müßten unbedingt in deren Geltungsbereich eingeschlossen werden. Beim Bericht Chanterie könne die
Kommission eine ganze Reihe von Änderungsanträgen vollständig übernehmen. Allerdings würden auch eine
ganze Reihe von Änderungsanträgen abgelehnt, das betreffe die Vorschläge zu den off-shore-Tätigkeiten,
die Kommission habe ihre Vorschläge auf Vereinbarung mit den Sozialpartnern entwickelt und könne davon
nicht abweichen. Ebenso könnten die Änderungsanträge zur Sonntagsruhe nicht akzeptiert werden, da sich
die Kommission an der Rechtsprechung des EuGH orientieren müsse, deshalb sei die Formulierung des
Berichterstatters nicht zu übernehmen.
Man könne mit dem vorliegenden Vorschlag nur diejenigen Arbeitnehmer schützen, die bisher vom Schutz
der Arbeitszeitrichtlinie ausgeschlossen waren, die Grundsatzdiskussion sei hier deshalb nicht noch einmal
aufzurollen. Die Änderungsanträge Nr. 17, 18, 19 und 20 seien nicht akzeptabel. Das Umstrittenste sei die
Übergangsfrist für Ärzte in der Ausbildung: Die Kommission wolle natürlich die Gesundheit der Ärzte und
der Patienten sichern, aber der Vorschlag des Rates sei realistischer als der des EP. Auch die
Änderungsanträge zur Jahresarbeitszeit seien hier nicht am Platze, es gehe nur um Mindeststandards.
Der Bericht McMahon übernehme vollständig die Regelungen der Kommission. Zum Straßenverkehr sichere
er ihm seine volle Unterstützung zu. Angenommen würden die Anträge Nr. 4 bis 7, 11, 14 und 15 und die
erste Hälfte der Anträge Nr. 1 und 16 sowie die zweite Hälfte von Änderungsantrag Nr. 8. Antrag Nr. 10
könne die Kommission nur zum Teil übernehmen, ebenso Teile von Nr. 12. Andere Änderungsanträge müsse
die Kommission vollständig ablehnen, um die Integrität ihres Vorschlages aufrecht zu erhalten. Dies beträfe
die Änderungsanträge Nr. 1, 2, 3, 8 (erster Teil), 9, 13, 16 (zweiter Teil), 17, 18, 19, 21 bis 25, 27 bis 30. Er
hoffe, daß der Rat die Richtlinie schnell, noch während der deutschen Ratspräsidentschaft, verabschieden
werde.
Zulässige Gewichte im grenzüberschreitenden Güterverkehr
Zweiter Bericht van Dam (LIBE/NL) über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung der
höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr
Dok. A4-114/99, **I
Debatte: 13.4.1999
Abstimmung: 15.4.1999
Aus der Entschließung:
Angenommen wurde die legislative Entschließung, in der der Kommissionsvorschlag abgelehnt wird und in
der die Kommission aufgefordert wird, ihren Vorschlag zurückzuziehen. Dieser Vorschlag betrifft Ausnahmen
von bestimmten Einschränkungen für den Lkw-Verkehr im Vor- und Zulauf im kombinierten Verkehr. Die
Kommission hatte vorgeschlagen, für solche Fahrten das höchstzulässige Fahrzeuggewicht auf 44 Tonnen
zu erhöhen. Außerdem sollte es Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot geben. Ziel des Vorschlags war es, den
kombinierten Verkehr billiger und konkurrenzfähiger machen. Das Plenum hatte sich bereits einmal gegen
diese Ausnahmen ausgesprochen. Die wichtigsten Argumente waren, daß eine solche Erfüllung der erste
Schritt zu einer generellen Erhöhung des Höchstgewichts und damit zu einer Schädigung der
Straßenverkehrsinfrastruktur wäre.
Mit dem Kommissionsvorschlag soll das höchstzulässige Gewicht von Lastkraftwagen auf 44 Tonnen
angehoben werden, wenn sie im Rahmen des kombinierten Verkehrs eingesetzt werden. Die Kommission
setzt sich hierfür ein, weil 40-Fuß-Iso-Container, die in der Seeschiffahrt vorherrschen, bereits dieses Gewicht
einsetzen dürfen. Verschiedene Ladeeinheiten können nur bei einer Heraufsetzung der Gewichtsbegrenzung
vom Schiff auf die Straße übertragen werden. Damit soll nach Auffassung der Kommission der kombinierte
Verkehr billiger und konkurrenzfähiger werden.
Vor zwei Monaten hatte das EP bereits beschlossen, daß es der Kommission nicht folgen wollte, so
Berichterstatter Rijk van Dam (LiBE/NL). Danach hätte es Beratungen zwischen dem Verkehrsausschuß und
der Kommission gegeben. Der Ausschuß halte nach diesen Gesprächen seine Ablehnung aufrecht, da die
Kommission zwischenzeitlich keinen neuen Vorschlag zu Papier gebracht habe. Die Kommission habe
mündlich signalisiert, dem EP entgegenkommen zu wollen, dies gelte auch für den Rat. Er könne demgemäß
weder für noch gegen den Vorschlag stimmen, da es zum einen keine Veränderungen am Vorschlag gebe,
gleichzeitig er aber auch nicht die aufgeschlossene Haltung der Kommission zurückweisen wolle. Da einfach
bisher die Zeit für die Kommission zu kurz gewesen sei, einen überarbeiteten Vorschlag vorzulegen, gehe
er davon aus, daß in der nächsten Wahlperiode eine neue Vorlage der Kommission zum Erfolg führe.
Im Namen der Fraktion der SPE dankte Wilhelm Piecyk (D) Berichterstatter van Dam zunächst für die
Übernahme und Fortführung des Berichts. Er unterstrich, daß das EP grundsätzlich das Modell des
kombinierten Verkehrs unterstütze, d.h. die Verlagerung des Verkehrs von der Straße hin auf die Schiene und
aufs Wasser.
Es dürfe aber keine Regelung geben, durch die grundsätzlich das Sonntags- und Nachtfahrverbot zur
Disposition gestellt werde. Auch die 44 Tonnen Höchstgewicht sollten nicht ohne Einschränkungen in einem
Vorschlag enthalten sein. Letzteres wurde bereits eindeutig vom Parlament zurückgewiesen. Seiner Ansicht
nach habe die Kommission die Chance, Änderungen vorzunehmen, vertan. Auch beim Vorschlag des
Parlaments im Hinblick auf die Schaffung steuerlicher Anreize sei die Kommission untätig geblieben.
An die Adresse des Kommissars wandte Piecyk sich mit der Bemerkung, ein bloßer Brief an den Ausschuß
reiche nicht aus, vielmehr müßten seitens der Kommission konkrete Vorschläge gemacht werden. Von daher
sei dem Parlament nichts anderes übrig geblieben, als - wie am Ende des Berichtes festgelegt - den Vorschlag
im Ergebnis abzulehnen und die Kommission zur Vorlage konkreterer Vorschläge aufzufordern.
Für die Kommission erläuterte Hans van den Broek, er und seine Kollegen erledigten nur noch die
laufenden Geschäfte. Er verwies auf den Redebeitrag seines Kollegen Neil Kinnock, den dieser zu diesem
Bericht im Februar abgegeben hatte. Es gehe bei diesem Kommissionsvorschlag darum, den kombinierten
Verkehr zu stärken und attraktiver zu machen. Es sei für die Spediteure ein Anreiz, kombinierten Verkehr
zu wählen, wenn sie im Vorlauf 44 Tonnen schwere LKW einsetzen dürften.
Bei schweren Gütern sei dies eine gute Stimulanz. Bereits heute könnten die Mitgliedstaaten eine maximale
Last von 44 Tonnen bei dreiachsigen Fahrzeugen als Teil eines fünf- oder sechsachsigen Gespanns erlauben.
Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen
Bericht Oomen-Ruijten (EVP-CD/NL) über die Änderung der Richtlinie 88/609/EWG zur Begrenzung von
Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft
Dok. A4-121/99, **I
Debatte: 13.4.1999
Annahme: 14.4.1999
Als Großfeuerungsanlagen (GFA) gelten Anlagen mit einer Leistung von mindestens 50 MW. Davon gibt
es in der EU ungefähr 2000, zur Stromerzeugung dienen 500, die übrigen 1500 werden als
Industriekraftwerke betrieben. GFA haben einen bedeutenden Anteil an der Luftverschmutzung. 1990
stammten 63% aller Schwefeldioxid-Emissionen und 21% aller Stickoxid-Emissionen in den heutigen 15 EU-
Mitgliedstaaten aus GFA. Deshalb wird in der Gemeinschaftsstrategie gegen die Versauerung (von Luft,
Wasser und Boden) darauf hingewiesen, daß die Reduzierung der Emissionen aus GFA ein kostenwirksames
Instrument wäre.
Die momentan gültige Richtlinie über die Begrenzung der Schadstoffemissionen von GFA stammt von 1988.
Die Kommission schlägt nun vor, neue Grenzwerte für SO2, NOx und Staub für solche GFA festzusetzen, die
nach dem 1.1.2000 genehmigt werden. Die Grenzwerte sind doppelt so streng wie die derzeit gültigen. Damit
gäbe es in der EU drei Kategorien von Anlagen: Altanlagen, die vor dem 1.7.1987 genehmigt wurden und
nicht von gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften erfaßt werden, derzeitige Anlagen, die zwischen dem
1.7.1987 und dem 1.1.2000 genehmigt wurden und von der jetzt geltenden GFA-Richtlinie erfaßt werden
sowie neue Anlagen, die nach dem 1.1.2000 ihre Betriebsgenehmigung erhalten und für die die überarbeitete
GFA-Richtlinie gelten soll.
Außerdem werden mit dem Änderungsvorschlag das Verhältnis zwischen GFA-Richtlinie und den Richtlinien
über die Müllverbrennung geklärt, die Kraft-Wärme-Kopplung gefördert und strengere Bestimmungen für
die Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte festgelegt.
Der Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz legt dem Plenum 15
Änderungsanträge vor. Da nach dem Stand der Technik mit Rauchgaswäsche SO2 -Werte um oder unter 100
mg/Nm3 problemlos erreicht werden können, fordert er, daß der Grenzwert für Anlagen, die feste Brennstoffe
verfeuern, nicht wie von der Kommission vorgesehen, für kleine Anlagen (50 - 100 MW) 850 mg/Nm3
betragen soll, sondern 200 mg/Nm3. Für große Anlagen
(> 300 MW) sieht die Kommission 200 mg/Nm3 vor, hier schlägt der Ausschuß 100 mg/Nm3 vor. Auch
Altanlagen sollen nach dem Willen des Ausschusses einbezogen werden, ab dem 1.1.2005 sollen hier je nach
Größe 900 mg/Nm3 (50 - 100 MW) bis 300 mg/Nm3 (> 300 MW) gelten. Für flüssige Brennstoffe sieht der
Ausschuß durchgängig 200 mg/Nm3 vor. Auch hier sollen alte Anlagen nachgerüstet werden. Für GFA, die
mit Gas betrieben werden, sieht die Kommission 35 mg/Nm3 vor, der Umweltausschuß fordert 10 mg/Nm3.
Die Berichterstatterin Ria Oomen-Ruijten (EVP-CD/NL) erläuterte am Beispiel Deutschlands, daß
Braunkohlekraftwerke sehr wohl sehr sauber sein könnten, und dies, obwohl sie normalerweise die Umwelt
viel stärker verschmutzten als Steinkohle-Kraftwerke. Dies beweise, daß viel strengere Grenzwerte möglich
seien, als der Kommissionsvorschlag sie verlange. Auch in den Niederlanden gebe es bereits viel schärfere
Grenzwerte als im Kommissionsvorschlag.
Sie unterstütze die Liberalisierung auf dem Elektrizitätsbinnenmarkt. Doch wer die Liberalisierung wolle,
der müsse auch faire Preise ermöglichen. Wenn die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den
Emissionsgrenzwerten zu groß seien, dann sei kein fairer Wettbewerb gegeben.
An die sozialdemokratische Fraktion gewandt erläuterte sie, der Kollege Bowe argumentiere, man dürfe keine
zu strengen Grenzwerte verlangen, weil der Rat sonst die Rechtsgrundlage ändern würde. Doch sie wolle
darauf hinweisen, daß der Rat nur einstimmig die Rechtsgrundlage ändern könne, und wenn er dies tue,
könnten das EP und der EuGH immer noch eingreifen.
Die Sozialistische Fraktion unterstütze den Bericht in den meisten Teilen, so David Bowe (SPE/UK). Die
NOx-Emissionen müßten dringend reduziert werden. Die Kommission müsse nun auch einen Vorschlag für
die bestehenden nationalen Höchstwerte vorlegen. Sicher sei die Anwendung für künftige Anlagen wesentlich
leichter einzuhalten als für die bestehenden. Bei den off-shore-Anlagen müßten deren Besonderheiten
ausreichend Berücksichtigung finden. Die Mitgliedstaaten dürften dabei nicht das Gefühl haben, daß sie
bevormundet werden sollten. Er gehe davon aus, daß man in der zweiten Lesung möglicherweise eine
Annäherung zwischen Rat, Kommission und EP finde.
Im Namen der EVP-Fraktion nahm Ivar Virgin (EVP-CD/S) Stellung zum Problem der Bekämpfung der
Versauerung von Gewässern. Er bezeichnete den Bericht von Oomen-Ruitjen als hervorragend, betonte aber,
daß noch zahlreiche Umweltprobleme in Angriff genommen werden müßten.
Die Probleme der Verbrennung und der Versauerung seien sinnvollerweise im Zusammenhang zu behandeln.
Wichtig sei, daß es nicht allein um den Schutz der Umwelt gehe, sondern auch ganz maßgeblich um den
Gesundheitsschutz. Nachweislich sei im letzten Jahrzehnt die Rettung von etwa 20.000 Menschenleben durch
die Umstellung von fossiler Energie auf Atomkraft gelungen. Erforderlich seien nunmehr weitere
Lenkungsinstrumente. In diesem Zusammenhang nannte Virgin auch die Problematik der CO2-Emissionen
und den Treibhauseffekt.
Versauerung sei eine große Gefahr für die Wälder in Europa, beispielsweise in Spanien, Deutschland,
Frankreich und Österreich, so Per Gahrton (S) für die Fraktion DIE GRÜNEN. Dies stehe im direkten
Zusammenhang mit den Großfeuerungsanlagen. Seine Fraktion unterstütze deshalb nachdrücklich den Bericht
zur Reduzierung der Verschmutzung.
Rolf Linkohr (SPE/D) betonte, daß die Liberalisierung des Elektrizitätsbinnenmarkts auch eine
Harmonisierung der Umweltvorschriften erforderlich mache. Darüber hinaus seien weitere Schritte in
Richtung Harmonisierung wünschenswert. Die Schattenseite einer solchen Harmonisierung sei jedoch jeweils
eine Wettbewerbsverzerrung. Als Beispiel führte er die NOx-Emissionen an. In diesem Bereich bestehe in
Deutschland derzeit ein Grenzwert von 200 mg/m3, dessen Einführung viele Investitionen gekostet habe.
Würde man sich nunmehr zum Ziel setzen, einen Grenzwert von 100 mg/m3 zu erreichen - was technisch
möglich wäre - so führte dies unweigerlich zu einer Preiserhöhung. Die dadurch aus dem Markt Geworfenen
würden nachfolgend Regionalbeihilfen bei der EU oder ihrem Nationalstaat beantragen, so daß letztlich der
Steuerzahler wiederum zur Kasse gebeten würde. Ziel könne es folglich nur sein, ein Gleichgewicht zu
erzielen. Den Grenzwert von 200 mg/m3 halte er in diesem Sinne für vertretbar.
Ursula Schleicher (EVP-CD/D) wies darauf hin, daß vielen Mitgliedern des Umweltausschusses die
Vorschläge der Berichterstatterin für Grenzwerte zu weit gegangen seien. Ihr Eindruck sei, daß die Technik
vorhanden sei - deshalb halte sie auch das LIFE-Programm für so wichtig, das die Implementierung neuer
Technologien fördere. Sie wolle darauf hinweisen, daß es nur dem EP zu verdanken sei, daß beispielsweise
bei Motoren für Autos und beim Benzin strenge Emissionsziele erreicht worden seien, die vorher niemand
für möglich gehalten habe.
Ab dem 1.5.1999 werde der Amsterdamer Vertrag in Kraft treten. Dann werde das
Mitentscheidungsverfahren hier Anwendung finden. Das Parlament müsse seine Macht nutzen, es handele
sich hier um eine erste Lesung und man müsse sehen, was der Rat dem Parlament entgegensetze. Was die
Technik möglich mache, das sollte das Parlament versuchen, umzusetzen.
Kommissarin Ritt Bjerregaard sah trotz des technischen Themas eine große Relevanz für die Bürger, die
Großfeuerungsanlagen verursachten gigantische Mengen grenzüberschreitender Emissionen. Das EP sage
zu Recht, daß die Zertifizierung benötigt würde, deshalb würde Änderungsantrag Nr. 1 durch die Kommission
akzeptiert. Auch Änderungsantrag Nr. 3 werde mitgetragen; dies gelte ebenso für die beste verfügbare
Technik nach Antrag Nr. 5, dazu seien noch viele Studien notwendig, deren Ergebnisse frei zugänglich sein
müßten, wie in Änderungsantrag Nr. 15 gefordert.
Die Emissionen müßten kosteneffizient zurückgeführt werden. Für neue Anlagen könne die Kommission
nicht die Nr. 8, 10, 12, 14, 16 bis 18, 20 und 21 akzeptieren, die die Grenzwerte dann im Anschluß auch auf
bestehende Anlagen übertragen wollten. Die existierenden gesetzlichen Regelungen zu den Grenzwerten in
einzelnen Mitgliedstaaten seien oft schärfer als der Vorschlag. Die Mindeststandards seien allgemein jedoch
nicht umsetzbar, deshalb müßten die Anträge Nr. 7, 11 und 13 zurückgewiesen werden. Gleiches gelte auch
für die Anträge Nr. 2, 4, 6, 19, 22 und 23, die zurückgewiesen werden müßten.
Verbrennung von Abfällen und gefährlichen Abfällen
Bericht Blokland (UEdN/NL) über die Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen und die Änderung der
Richtlinie über die Verbrennung von gefährlichen Abfällen
Dok. A4-183/99, **I
Debatte: 13.4.1999
Annahme: 14.4.1999
Erläuterungen zur Abstimmung:
Das Parlament nahm eine große Zahl von Änderungen an. Für die Verbrennung von Siedlungsabfällen und
von gefährlichen Abfällen wird eine Richtlinie gelten. Die entsprechenden Anträge, die die
Kommissionsvorschläge von zwei verschiedenen Richtlinien zu einer einzigen zusammenfaßten, wurden
angenommen (Änderungen 7, 9, 15, 18, 19, 56 und 61). Nach der verabschiedeten Regelung sollen
ungefährliche Abfälle bei 850 Grad Celsius und gefährliche bei 1100 Grad Celsius verbrannt werden. Auch
für Anlagen, in denen Abfälle mitverbrannt werden, sollen die gleichen Grenzwerte gelten wie für
Abfallverbrennungsanlagen, es wurde jedoch ein Änderungsantrag der SPE-Fraktion angenommen, der
vorsieht, daß für bestehende Zementöfen bis zum 1.1.2007 eine Ausnahme in Bezug auf die
Stickoxidemissionen gemacht wird.
Der Vorschlag der Kommission, daß kleine Anlagen unter 50MWth bestimmte Emissionsvorschriften nicht
einhalten müssen, wurde abgeändert (Änderung 37). Nach dem Beschluß des Parlaments müssen auch sie
die Grenzwerte für Stickoxid, Staub und SO2 einhalten. Insgesamt hat das Parlament dabei die
Staubgrenzwerte abgesenkt.
Mehrere Änderungsanträge der Fraktion DIE GRÜNEN zur weiteren Absenkung der Grenzwerte für Dioxine
und Furane fanden im Haus keine Mehrheit.
Die Kommission hatte ursprünglich zwei Dokumente vorgelegt: eine neue Richtlinie zur Verbrennung von
Abfällen und eine Änderung der Richtlinie 94/67/EG zur Verbrennung gefährlicher Abfälle. Der Ausschuß
für Umwelt, Volksgesundheit und Verbraucherschutz schlägt jedoch vor, die beiden Texte zusammenzufassen
zu einer einzigen Richtlinie.
Die neue Richtlinie legt Standards für den Verbrennungsprozeß und die Abluft- und Abwasserbehandlung
fest sowie Emissionsgrenzwerte. Hausmüll und hausmüllähnlicher Abfall sollen bei mindestens 850°C
verbrannt werden, während für halogenhaltige Abfälle, bei denen die Gefahr der Bildung krebserregender
Dioxine besteht, mindestens 1100 °C erreicht werden müssen.
Außer der Verschmelzung der Richtlinien hat der Umweltausschuß eine Reihe weiterer Änderungsanträge
angenommen, die er dem Plenum vorlegt. Darin wird beispielsweise die Definition für
Mitverbrennungsanlagen verbessert, so daß es unmöglich wird, Mitverbrennung als "Reduktion" zu
bezeichnen und so den Prozeß von der Anwendung der Richtlinie - und ihren Emissionsgrenzwerten -
auszunehmen. Außerdem sollen keine Ausnahmen für kleinere Anlagen gelten. Die Kommission hatte
vorgesehen, daß Anlagen unter 50 MWth die Emissionsgrenzwerte nicht einhalten müssen. Statt dessen sollen
kleinere Abfallmengen besser zu größeren Anlagen transportiert werden, Ausnahmen soll es nur für Labors
geben.
Der Berichterstatter Hans Blokland (UEdN/NL) erklärte, es gehe hier um zwei Dinge, erstens um die
Gesundheit der Menschen, die in der Nähe von Verbrennungsöfen zur Verbrennung von Abfällen oder
Zementwerken lebten und zum zweiten gehe es überhaupt um die Gesundheit der Menschen in der EU, die
vor Staub, Stickoxiden, Dioxinen und Furanen geschützt werden müßten. Eine vollständige Umsetzung der
Richtlinie werde dazu führen, daß die Dioxinemissionen durch die Müllverbrennung in der EU von heute
2400 Gramm pro Jahr auf 10 Gramm pro Jahr gesenkt werden könnte.
Der Kommissionsvorschlag sei sehr gut, in manchen Punkten jedoch noch verbesserungsfähig. Zum einen
habe die Kommission zwei Vorschläge vorgelegt, der Ausschuß habe eine Zusammenlegung gefordert. Das
bedeute nicht, daß gefährliche Abfälle nicht weiterhin anders behandelt werden müßten, besonders
gefährliche Abfälle müßten weiterhin bei mindestens 1100 Grad Celsius verbrannt werden, um die
Entstehung von Dioxinen zu verhindern. Die Änderungsanträge Nr. 7, 9, 15, 18, 19, 56 und 61 seien wichtig
für die Zusammenlegung der beiden Texte.
Was die Mitverbrennung von Abfällen in anderen Anlagen angehe, vor allem in Zementöfen, so sollten für
alle Verbrennungsanlagen die gleichen Emissionswerte gelten.
Um die NOx-Emissionen einzuschränken, werde eine Entstickung gebraucht. Ammoniak dürfe auf keinen
Fall emittiert werden, dazu dienten die Änderungsanträge Nr. 24, 36, 38 und 41.
Viele Anlagen, vor allem in Frankreich, entsprächen immer noch nicht den Normen von 1987. Nun bestehe
die Chance, einmal zu investieren und gleich die neuen Auflagen dieser Richtlinie zu erfüllen.
Für die SPE-Fraktion äußerte sich Kirsten Jensen (DK) zu den Gesundheitsgefahren, deren Bekämpfung
dringend erforderlich sei. Als Beispiel nannte sie die Dioxine, die bei Verbrennungen freigesetzt würden.
Derartige Stoffe finde man häufig auch in der Muttermilch, so daß es zu einer Weitergabe an den Säugling
komme. Ein verbesserter Gesundheitsschutz durch die Verringerung der Dioxinemissionen habe von daher
eindeutig Priorität.
Sie verwies auf die Richtlinien zur Verbrennung von gefährlichen Stoffen sowie die Richtlinie in bezug auf
Verbrennungsanlagen. Diese Richtlinien müßten im Zusammenhang gesehen werden und zu einem
gemeinsamen Funktionieren gebracht werden. Weiterhin warnte Jensen vor der Gefahr, die durch die
Kategorisierung von Abfällen drohe. Vor allem unterstrich sie, daß die Kategorisierungen infolge der
erforderlichen Definitionen eine Umgehung der Umweltvorschriften befürchten lasse. Gleichwohl sei eine
Kategorisierung unerläßlich, nicht zuletzt um die unterschiedlichen Verbrennungsarten einzustufen. Nur
durch strengere Normen könne letztlich ein erhöhter Gesundheitsschutz erzielt werden.
Darüber hinaus wies sie auf die Problematik des Abfalltourismus hin. Ziel zukünftiger Reglementierungen
müsse sein, Abfalltourismus völlig auszuschließen. Zuletzt betonte sie die Bedeutung der vorherigen
Sortierung von Abfällen; hierdurch könnten Rohstoffe gespart sowie die Umweltverschmutzung entscheidend
verringert werden.
Als Berichterstatter für die Verbrennungsrichtlinie von 1994 bedauerte Karl-Heinz Florenz (EVP-CD/D),
daß die damals beantragten strengen Grenzwerte nur in zwei von 15 Mitgliedstaaten umgesetzt wurden und
die Industrie dort hohe Investitionen getätigt habe. Seine Fraktion fordere für die bestverfügbare Technik in
Europa eine Definition aufzustellen, sonst führe die Richtlinie zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. Hier
hätten Unternehmen in Frankreich und Deutschland schon große Nachteile erlitten, die nicht durch die jetzt
diskutierten Grenzwerte verschärft werden dürften.
Für die Vorschläge von Blokland zur Mitverbrennung von Abfall gemeinsam mit Öl oder Erzen würden noch
Regelungen zu den Mischverhältnissen benötigt, gegebenenfalls könne man auf die alte Mischformel
zurückgreifen, viel besser - da schärfer - sei jedoch der Vorschlag der Kommission. Die sinnvolle
Mitverbrennung in Zementöfen werde durch die Vorschläge von Blokland unmöglich gemacht, dies sei
umweltpolitisch unsinnig. Neben den Standards in Europa würden aber auch insbesondere Meßverfahren
benötigt, um Grenzwerte und Standards zu überprüfen.
Für die Fraktion DIE GRÜNEN zeigte sich Paul Lannoye (B) einverstanden mit der politischen Linie der
Vorschläge. Er wolle jedoch auf einen Widerspruch aufmerksam machen, bei der Verabschiedung des White-
Berichts über Grundwasser habe das EP beschlossen, daß im Jahr 2020 bei der Einleitung in Gewässer nur
Grenzwerte gelten sollten. Der entsprechende Änderungsantrag, nun bei Anlagen zur Abfallverbrennung
Nullemissionen in die Gewässer festzulegen, sei im Umweltausschuß zurückgewiesen worden. Warum, so
frage er die großen Fraktionen, schlössen sie sich den Forderungen der GRÜNEN nicht an.
Ein weiteres Problem seien die Dioxine. Die WHO habe vor einem Monat neue Empfehlungen für
Grenzwerte für die tägliche Aufnahme bei für Menschen veröffentlicht. Von früher 10 Picogramm pro
Kilogramm Körpergewicht habe sie die Empfehlung auf 4 Picogramm pro Kilogramm Körpergewicht
gesenkt. Manche Mitgliedstaaten gingen von noch niedrigeren Tagesdosen aus. Deshalb sollten neue Anlagen
auf jeden Fall weniger Dioxine emittieren.
Für die Kommission erläuterte Ritt Bjerregaard, es sei das Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und
die Volksgesundheit zu erreichen, indem man die Anforderungen für die Abfallverbrennung strenger fasse.
Die Kommission befürworte die Zusammenführung der Gesetzgebung über gefährliche und ungefährliche
Abfälle in einer einzigen Richtlinie.
Die Kommission könne teilweise oder vollständig die folgenden Änderungsanträge übernehmen: Nr. 7, 9,
15, 18, 19, 24, 50, 56, 60 und 61. Außerdem könne sie das Prinzip des Änderungsantrags 1 übernehmen.
Ebenfalls könne sie die Anträge Nr. 4, 10, 19, 24, 28, 33, 35, 56, 59 und 64 übernehmen, genauso Nr. 13 und
20. Nicht akzeptieren könne die Kommission mehrere Gruppen von Anträgen:
- Nr. 8, 14, 23 und 54;
- Nr. 12, 16, 17, 21 und 22;
- Nr. 3, 6, 11, 25, 26, 30, 31, 32, 34, 38 bis 41, 44 bis 49, 51 bis 54, 57, 58, 62, 63, 65-71;
- Nr. 36, 37 und 43.
Grundfreiheiten
Bericht Bontempi (SPE/I) über den Aktionsplan des Rates und der Kommission zur bestmöglichen
Umsetzung der Bestimmungen des Amsterdamer Vertrags über den Aufbau eines Raums der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts
Dok. A4-133/99
Debatte: 12.4.1999
Annahme: 13.4.1999 (in namentlicher Abstuimmung mit 451 : 48 : 15 Stimmen)
Aus dem Entschließungsantrag:
Das Europäische Parlament begrüßte den Beschluß des Europäischen Rates, am 15. Oktober 1999 in
Tampere zu einer Sondertagung zusammenzutreten, um den Aufbau des Europäisches Raumes der Freiheit,
der Sicherheit und des Rechts zu erörtern. Es hält es für sehr wichtig, daß die Staats- und Regierungschefs
sowie das neugewählte Europäische Parlament und die nationalen Parlamente eine gemeinsame Strategie
für folgende Themen festlegen:
- europäische Staatsbürgerschaft und Grundrechte derjenigen, die auf dem Gebiet der Union leben,
- umfassende Verwirklichung des Rechts auf Freizügigkeit,
- Einwanderung und Asylrecht,
- gegenseitige Anerkennung der Urteile im Bereich des Zivil- und Strafrechts, Verwaltungszusammenarbeit,
justitielle Zusammenarbeit sowie Zusammenarbeit für Zoll- und Polizeidienststellen und Stärkung der Rolle
gemeinsamer Agenturen wie Europol. (Ziffer I. 1.)
Das EP ist der Auffassung, daß die Initiative der Ratspräsidentschaft, eine Charta der Grundrechte
auszuarbeiten, mit größerer Aufmerksamkeit analysiert werden muß und daß festzustellen ist, welche Vorzüge
eine solche Charta im Vergleich zur gegenwärtigen Situation bringen würde. (Punkt I. 2)
Das EP hält es für vordringlich, daß die Kommission Vorschläge vorlegt für:
- die Errichtung einer Kontrollinstanz für die Tätigkeit der Institutionen bei der Behandlung
personenbezogener Daten,
- das rechtliche Instrumentarium, das eingesetzt werden muß, damit die Aktivitäten der Institutionen im
Rahmen des dritten Pfeilers in den verschiedenen Mitgliedstaaten das gleiche Schutzniveau gewährleisten,
- den Zugang zu den Texten der Institutionen. (Punkt I.6)
In bezug auf die Befassung mit den Fragen der Freizügigkeit, der Einwanderung und der Visa fordert das
EP die Kommission auf, für den Gipfel in Tampere unter Berücksichtigung der vom Parlament
angenommenen Texte eine neue Strategie vorzulegen und Vorschläge zur Überarbeitung und rationelleren
Gestaltung der etwa 70 geltenden Texte vorzulegen. (Punkt II. 2)
Der Rat wird außerdem aufgefordert, möglichst rasch Maßnahmen zu ergreifen, die gemäß Artikel 73 j EGV
(künftiger Artikel 63 EGV) den Wegfall jeglicher Personenkontrollen beim Überschreiten der Binnengrenzen
gewährleisten. (Punkt II.2)
Was die Verbesserung des Alltagslebens der europäischen Bürger durch Stärkung der justitiellen
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zivilrechts angeht, so weist das EP da-
rauf hin, daß die soziale Wiedereingliederung ein wesentlicher Grundsatz des europäischen Strafrechts ist
und daß die Rechte der Opfer von Straftaten und Terrorakten geschützt werden müssen. (Punkt III.3a)
Das EP fordert die Kommission auf, die von Artikel 73 m EGV (künftiger Artikel 65 EGV) gebotenen
Möglichkeiten voll auszuschöpfen, um eine Sammlung von eigenen zivilrechtlichen Bestimmungen
auszuarbeiten und um die Vereinbarkeit der zivilrechtlichen Verfahren zu fördern. Im Hinblick auf die
Festlegung der Rolle bezüglich Straftaten und Strafen hält es das EP für unerläßlich, daß die Union eine
Strategie zur Unterstützung des Vorgehens der Mitgliedstaaten in den folgenden Fällen festlegt und
koordiniert:
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit bzw. Straftaten in Verbindung mit terroristischen Aktivitäten,
- Beziehungen zum internationalen Strafgerichtshof, den Sondertribunalen und dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte,
- Straftaten, deren Tragweite das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats überschreitet,
- die der organisierten Kriminalität anzulasten sind (Punkt III.II.5.)
Außerdem werden engere Beziehungen innerhalb der europäischen Institutionen gefordert so wie eine
Neugliederung der Kommissionsdienststellen (Punkt IV.7).
Bericht Nassauer (EVP-CD/D) Europol: Stärkung der parlamentarischen Kontrolle und Erweiterung der
Befugnisse
Dok. A4-64/99, Initiativbericht
Debatte: 12.4.1999
Annahme: 13.4.1999
Aus der Entschließung:
Das EP fordert den Rat auf, es im Zusammenhang mit Europol zu unterrichten und anzuhören und seine
Auffassung gebührend zu berücksichtigen. Der Tätigkeitsbereich von Europol soll nur dann ausgeweitet
werden, wenn ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen. Zum anderen sollen keine operationellen
Befugnisse auf Europol übertragen werden, ohne daß eine angemessene demokratische Kontrolle durch das
EP erfolgt.
Bericht Wiebenga (LIBE/NL) über Strafverfahren im Rahmen der EU (Corpus iuris)
Dok. A4-91/99, Initiativbericht
Debatte: 12.4.1999
Annahme: 13.4.1999 (in namentlicher Abstimmung mit 399 : 48 : 35 Stimmen)
Aus der Entschließung:
Das Europäische Parlament beabsichtigt nicht, das Zustandekommen eines europäischen Strafgesetzbuches
anzustreben, sondern fordert den schrittweisen Aufbau eines europäischen Strafrechtssystems, das die
Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten berücksichtigt und daraus Methoden zur Bekämpfung und Verhütung
des organisierten internationalen Verbrechens entwickelt. Es fordert, daß Rat und Kommission zur
Ausarbeitung dieses Systems sofort nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ein echtes
Legislativprogramm erarbeiten, das die im Vertrag von Amsterdam vorgesehenen Instrumente weitgehend
ausschöpft.
Bericht Schmid (SPE/D) - Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet
Dok. A4-141/99, *
Debatte: 12.4.1999
Annahme: 13.4.1999
Erläuterungen zur Abstimmung:
Die Änderungsanträge wurden im wesentlichen angenommen. Im Wege namentlicher Abstimmung (408 : 104
: 3) wurde insbesondere Artikel 1 Absatz 1 dahingehend geändert, daß jeder Mitgliedstaat die
erforderlichen Maßnahmen zu treffen verpflichtet ist, um wirksame, angemessene und abschreckende
strafrechtliche Sanktionen bereitzustellen. Gleichzeitig, so der neue Artikel 1 Absatz 2, stellen die
Mitgliedstaaten jedoch sicher, daß jene Personen nicht strafrechtlich belangt werden, die sich
kinderpornographisches Material allein zum Zwecke der Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden verschafft
haben.
Zugestimmt wurde auch einer Änderung des Ausschusses für Grundfreiheiten bezüglich Artikel 1 Absatz 2.
Während in Artikel 1 Absatz 2 ursprünglich lediglich verankert war, daß zu einer effizienten Bekämpfung
der Kinderpornographie die Schaffung von Sondereinheiten bei den Strafverfolgungsbehörden gehören
könnte, werden nunmehr die Mitgliedstaaten verpflichtet, solche Sondereinheiten zu schaffen.
Abgelehnt wurden die von der UFE vorgesehenen Änderungen Nr. 23 und 24. Diese Vorschläge zielten
darauf ab, die Mitgliedstaaten zum einen zu verpflichten, die Strafverfolgungsbehörden in die Lage zu
versetzen, das Internet systematisch nach pornographischem Material abzusuchen; zum anderen sollte die
Verpflichtung der Mitgliedstaaten verankert werden, spezifische Anlaufstellen einzurichten.
Zustimmung fand hingegen der Änderungsvorschlag der Kommission hinsichtlich des Artikels 2 Absatz 3.
Nach der nunmehr geänderten Fassung haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, daß eine effektive
Zusammenarbeit mit Europol möglich ist.
Bericht d'Ancona (SPE/NL) über eine Drogenstrategie für die Zeit nach 1999 an den Europäischen Rat über
die Tätigkeit unter britischem Vorsitz in bezug auf Drogen und mit Drogen zusammenhängende Fragen
Dok. A4-185/99
Debatte: 12.4.1999
Annahme: 13.4.1999
Aus der Entschließung:
Das EP fordert den Rat auf, es laufend und rechtzeitig über seine Initiativen in diesem Bereich zu
unterrichten. Rat und Kommission sollen die Initiativen im Bereich der Drogenbekämpfung besser
aufeinander abstimmen und vorzugsweise in einem einzigen Dokument bündeln. Das Parlament empfiehlt
dem Rat, sämtliche Initiativen im Bereich der Drogenbekämpfung von einem einzigen Mitglied der
Kommission koordinieren zu lassen.
Das Parlament fordert den Rat auf, in Zusammenarbeit mit der Beobachtungsstelle für Drogen und
Drogensucht den Mitgliedstaaten - soweit dies noch nicht geschehen ist - Forschungsinstitute anzugeben,
die im Stande sind, neue synthetische Drogen regelmäßig unter toxikologischem Gesichtspunkt zu testen, um
die Gesundheitsrisiken für die Konsumenten zu verringern.
Die derzeitige Präsidentschaft und zukünftige Präsidentschaften sollen innerhalb der EU gewonnene positive
Erfahrungen in bezug auf die Betreuung und Behandlung von Abhängigen, die Prävention, und die
Begrenzung der schädlichen Folgen für die Gesundheit in den dafür geeigneten Gremien vortragen und in
die EU-Strategie zur Drogenbekämpfung aufnehmen.
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Bericht Bontempi)
Der Vertrag von Amsterdam sieht im Zeitraum von fünf Jahren nach seinem Inkrafttreten die Errichtung
eines "Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" (RFSR) vor. In der Übergangszeit soll eine neue
Politik in Bezug auf Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Asyl- und Zusammenarbeit im Zivilrecht entwickelt
werden. Ein solcher Raum soll die Weiterentwicklung des Binnenmarktes darstellen, in dem bereits der freie
Personen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr gilt. Dieses Politikfeld ist innerhalb des dritten
Pfeilers des Vertrags über die Europäische Union enthalten. Es gilt dabei gleichzeitig die Rechte des
Einzelnen auszuweiten und die Mitgliedstaaten wie den einzelnen Bürger vor Terrorismus zu schützen.
Der Berichterstatter Rinaldo Bontempi (SPE/I) erläuterte seinen Bericht in der Vorbereitung des Gipfels von
Tampere. Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sei die wichtigste Erneuerung, die der
Amsterdamer Vertrag mit sich bringe. Er sei nach der Einführung der gemeinsamen Währung und nach der
Schaffung einer europäischen Beschäftigungspolitik eine wichtige neue Innovation.
Europa müsse sich auf ein Rechtssystem stützen, auf das alle sich verlassen könnten, unabhängig von den
Traditionen des jeweiligen Landes. Grundlage seien allseits anerkannte Verfahren der Rechtspolitik und der
Grundfreiheiten. Natürlich gebe es Gefahren, die möglicherweise diesen Raum beeinträchtigen könnten. Doch
die Verbindung des ersten mit dem dritten Pfeiler sei wichtig, denn sie führe dazu, daß Mehrheitsbeschlüsse
im Rat möglich würden und daß die Parlamente auf nationaler und auf europäischer Ebene beteiligt würden.
Mit den meisten Änderungen zu seinem Bericht sei er einverstanden, so Bontempi. Die Staaten müßten
zusammenarbeiten, um die Trägheit zu überwinden. Die Teilnahme am Entscheidungsverfahren müßte
gesichert werden, auch wenn die Rolle des EP noch nicht überall anerkannt sei.
Stärkung der parlamentarischen Kontrolle von Europol (Bericht Nassauer)
Die Gründung von Europol ist ein notwendiger Schritt zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der
Europäischen Union. Da die Ausübung polizeilicher Befugnisse in einem demokratisch-rechtsstaatlichen
System parlamentarischer Kontrolle unterliegen muß, sind die Rechtsgrundlagen von einem unmittelbar
gewählten Parlament in gesetzlicher Form zu setzen. Nicht zuletzt sind die handelnden Personen dem
Parlament verantwortlich, damit deren Kompetenzen im Konsens mit der Bevölkerung ausgeübt werden.
Nach Auffassung des Ausschusses für Grundfreiheiten sollte die Unterrichtung des EP keineswegs auf den
jährlichen Sonderbericht nach Artikel 34 des Europol-Übereinkommens beschränkt bleiben; vielmehr fordert
Artikel K.6 Absatz 1 des Maastrichter Vertrags die regelmäßige Unterrichtung des EP.
Der Berichterstatter Hartmut Nassauer (EVP-CD/D) begrüßte, daß nunmehr nach einem Zeitraum von vier
Jahren, der durch nationale Zusammenarbeit geprägt war, Europol am 1. Juli 1999 endgültig mit rechtlicher
Grundlage seine Arbeit aufnehme. Das Europäische Parlament stehe grundsätzlich geschlossen hinter den
Aufgaben und der Arbeit Europols.
Unerläßlich und von maßgeblicher Bedeutung sei jedoch, wie Nassauer betonte, eine effiziente
parlamentarische Kontrolle Europols. Unter dieser Prämisse befürworte auch das Europäische Parlament den
Vorschlag des Ratspräsidenten, Europol operative Handlungsbefugnisse einzuräumen. Europol müsse es
insbesondere möglich sein, grenzüberschreitende Ermittlungsaktionen zu koordinieren, um das organisierte
Verbrechen erfolgreich bekämpfen zu können. Gerade in diesem Kampf werde Europol dringendst
gebraucht.
Die zu fordernde parlamentarische Kontrolle könne nicht isoliert durch fünfzehn nationale Parlamente
ausgeübt werden, sondern verlange das Amt eines Kommissars, der dem Europäischen Parlament zur
Rechenschaft verpflichtet sei.
Strafverfahren im Rahmen der EU (Bericht Wiebenga)
Mit der Schaffung des Binnenmarktes in der EU ist es nicht nur für Menschen, Güter, Dienstleistungen und
Kapital einfacher geworden, die Grenzen zu überschreiten, auch das organisierte Verbrechen, der
Drogenhandel und der Terrorismus haben eine europäische Dimension gewonnen. Der Ausschuß für
Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten weist in seinem Initiativbericht darauf hin, daß auch die
Strafverfolgung an die offenen Grenzen und neuen Freiheiten angepaßt werden muß.
Berichterstatter Jan Wiebenga (LIBE/NL) betonte, daß der Gipfel von Tampere zur Justizpolitik nicht
scheitern dürfe, die Bürger müßten sich auch in einer offenen EU sicher fühlen. Die justitielle
Zusammenarbeit und der Kampf gegen das Verbrechen seien noch nicht ernsthaft genug. Nicht nur eine
Zusammenarbeit bei Europol sei zu verstärken, gleiches gelte auch bei der Zusammenarbeit der Gerichte.
Betrug, Korruption und ähnliches müßten nachdrücklich bekämpft werden. Es solle dabei nicht ein
europäisches Strafrecht geben, aber bei der Bekämpfung des organisierten
Verbrechens müsse eine Harmonisierung erfolgen. Dies gelte insbesondere in den Gebieten, in denen Europol
eine Zuständigkeit habe.
Der zweite Teil seines Berichtes beziehe sich auf die Wichtigkeit der justitiellen Kontrolle bei Europol und
auf die Zusammenarbeit bei Strafverfolgung und die Einrichtung einer europäischen
Strafverfolgungsbehörde. Es dürfe nicht sein, daß zwar die Polizei zusammenarbeite, nicht aber die Justiz.
Ebenso müsse in ferner Zukunft auch OLAF justitiell kontrolliert werden. Zur Drogenpolitik und dem Bericht
von d'Ancona wolle er bemerken, daß eine Legalisierung der Drogenpolitik notwendig sei, darüber dürfe man
nicht immer nur sprechen, es müßten Taten folgen; er hoffe hier auf eine Bewegung auch im Ministerrat.
Der Rat in Tampere müsse alle Bereiche der Zusammenarbeit der Justiz endlich demokratisieren, alle
Maßnahmen der justitiellen Zusammenarbeit müßten dem Parlament vorgelegt werden.
Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet (Bericht Schmid)
Mit der vorgeschlagenen Maßnahme sollen Nutzer des Internets angehalten werden, die Behörden zu
informieren, sobald sie auf kinderpornographisches Material stoßen. Eventuell könnten Sondereinheiten bei
den Strafverfolgungsbehörden geschaffen werden. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, daß die
Strafverfolgungsbehörden rasch handeln und soweit wie möglich zusammenarbeiten. Bereits bestehende und
rund um die Uhr besetzte Anlaufstellen für Informationsaustausch für eine effiziente Reaktion auf Straftaten
sollen mitgenutzt werden. Die Mitgliedstaaten sollen prüfen, ob Internet-Anbieter darauf zu verpflichten sind,
die Behörden zu unterrichten, falls sie auf kinderpornographisches Material stoßen, und ob sie derartiges
Material aus dem Verkehr ziehen müssen.
Der Berichterstatter Gerhard Schmid (SPE/D) erläuterte, das Internet biete vielen Menschen den Zugang zu
einer riesigen Fülle von Informationen. Das Internet an sich sei eine gute Einrichtung. Man könne es aber
auch negativ benutzen, nun sei jedoch auch das Telefon nicht deshalb schlecht, weil Kriminelle auch
telefonierten. Das Problem der Kinderpornographie im Internet sei nicht die Pornographie, das Problem sei
die Beteiligung von Kindern, denn es handele sich um den sexuellen Mißbrauch real existierender Kinder -
und der sei strafbar. Es habe auch schon vor der Existenz des Internets Tausch und Handel von
kinderpornographischem Material gegeben. Früher jedoch sei dies schwieriger gewesen, weil Werbung nicht
möglich gewesen sei.
Heute im Internet sei die Strafverfolgung von Straftaten schwierig. Deshalb hätten die Mitgliedstaaten nach
Artikel K3 des Maastrichter Vertrages einen Vorschlag gemacht, dieser Vorschlag sei jedoch voll von
Möglichkeiten und nicht verbindlich. Ihm falle dabei ein Satz ein, der dem österreichischen Kaiser Franz-
Joseph zugeschrieben werde: "Meine Herren, es muß etwas geschehen, aber es darf sich nichts ändern". Der
Ausschuß für innere Angelegenheiten und Grundfreiheiten habe versucht, unverbindliches verbindlich zu
machen, Strafverfolgung müsse möglich werden. Es gebe zwei Probleme: Zunächst gebe es innerhalb der EU
kein einheitliches Schutzalter von Kindern, bei derart grenzüberschreitenden Straftaten sei dies ein Problem.
Außerdem würden häufig anonyme Mails genutzt, um kinderpornographisches Material zu verbreiten,
deshalb verlange der Ausschuß das Verbot oder die Einschränkung anonymer Mails.
Drogenstrategie (Bericht d'Ancona)
Zum ersten Mal sei im Ausschuß für Grundfreiheiten ein Bericht über Drogenpolitik fast einstimmig
angenommen worden, dies möchte sie sehr positiv voranstellen, so Hedy d'Ancona (SPE/NL). Das zeige,
daß man bei der Entideologisierung einen ersten Schritt erzielt habe. Dies sei deshalb vielleicht auch leichter
gefallen, weil man bereits seit dem britischen Ratsvorsitz über das Problem diskutiere. Auf der Basis von
Artikel K6 des EGV und im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens hätte das EP schon früher konsultiert
werden und seine Stellungnahmen hätten stärker Berücksichtigung durch den Rat finden müssen. Der Rat
habe aber auch das Instrument der Evaluierungsstudie nicht ausreichend genutzt, die die
Drogenbeobachtungsstelle vorlege. Eine Strategie zu erarbeiten, ohne die Ergebnisse der früheren Strategie
zu kennen, erscheine ihr sehr leichtfertig und eigentlich nicht möglich.
Die Kommission lege ein Papier für die Periode bis 2004 vor, das das EP im Hinblick auf die Position der
Kommission und des Rates nicht beurteilen könne. Dabei erscheine der Aktionsplan der Kommission jedoch
ambitiöser zu sein als der des Rates. Bei der Drogenpolitik sei eine bessere Koordinierung notwendig,
zukünftig müsse ein Kommissar die Gesamtverantwortung übernehmen. Nur eine Koordinierung sei zu
wenig, diese Auffassung werde sicher auch von der zuständigen Kommissarin Gradin geteilt.
Ihre zweite Forderung gelte der Drogenbeobachtungsstelle, die besser genutzt werden müsse, es sei
lächerlich, daß der Rat die Ergebnisse der dortigen Forschung einfach nicht zur Kenntnis nehme. Es müßten
in den Aktionsplan unbedingt auch Parameter zur Messung des Erfolges nach Abschluß der Programmperiode
aufgenommen werden. Durch eine integrierte Politik müsse den Menschen in den Entwicklungsstaaten eine
Alternative zum Drogenanbau geboten werden. Abschließend habe der Ausschuß sich nachdrücklich für einen
Ausgleich zwischen Prävention und Information eingesetzt, um mehr Aufklärung über die Gesundheitsfolgen,
aber auch zu den rechtlichen Folgen zu erzielen. Dieses empfindliche Gleichgewicht dürfe nun nicht durch
das Plenum in Frage gestellt werden.
Debatte:
Johannes Voggenhuber (GRÜNE/A) nahm im Rahmen des Rechtsausschusses Stellung zur geplanten
Implementierung des Schengen-Abkommens. Im Bereich des Amsterdamer Vertrages seien bedenkliche
Defizite zu beobachten, vor allem in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, die Bürgerrechte sowie die Rolle
des Europäischen Parlaments. Es gebe Anlaß zu großer Besorgnis im Hinblick auf die innere Sicherheit;
darauf müsse das Plenum nachdrücklich hingewiesen werden.
Voggenhuber hob insbesondere zwei Kritikpunkte hervor: Zum einen werde die Konsultation des
Europäischen Parlamentes zur Farce, die Kommission beziehe das Parlament nicht ernsthaft ein. Zum anderen
fehle im Amsterdamer Vertrag selbst eine Aussage über die Implementierung des Schengener-Abkommens.
Maßgeblich und wünschenswert sei aber, daß das Schengen-Abkommen in die erste Säule integriert werde,
nicht zuletzt um eine Zuständigkeit des EuGH zu ermöglichen. Voggenhuber bedauerte, daß nach seinem
Eindruck der Rat derzeit eine Übertragung in die erste Säule nicht zu unterstützen bereit sei.
James Elliot (SPE/UK) begann seinen Debattenbeitrag im Namen seiner Fraktion mit den Themen
Grundfreiheiten und Inneres, den Berichten Bontempi und Wiebenga. Man brauche kein vollständig
einheitliches Rechtssystem in der EU, es gebe ja auch innerhalb der Mitgliedstaaten Unterschiede. Man
brauche jedoch die Zusammenarbeit, denn auch das Verbrechen operiere grenzüberschreitend. Deshalb müsse
auch bei der Verbrechensbekämpfung international zusammengearbeitet werden. Es sei wichtig, die Rechte
der einzelnen zu schützen.
Es gebe Tätigkeiten, die in einigen Ländern strafbar seien und in anderen nicht. Gerade für Grenzgänger sei
es wichtig, daß sie in allen Staaten die gleichen Rechte hätten, es gehe jedoch nicht an, daß jemand in einem
anderen Staat mehr Rechte habe als daheim.
Zum Bericht Nassauer über Europol erläuterte Elliot, man habe hier ein gutes Gleichgewicht gefunden. Der
Informationsaustausch sei wichtig, die Polizei müsse dem Verbrechen etwas entgegensetzen können.
Möglicherweise seien auch operative Befugnisse notwendig. Dennoch müsse unbedingt eine demokratische
Kontrolle gewährleistet sein, es müsse eine Rechenschaft gegenüber den nationalen Polizeien bestehen.
Zum Bericht d'Ancona über den Drogenhandel erklärte er, dieser Bericht sei ausgewogen, nicht zu
nachsichtig, aber er betonte auch, daß die Bekämpfung von Drogenmißbrauch auch auf den Ebenen
Ausbildung und Gesundheitsschutz geführt werden müsse.
Charlotte Cederschiöld (EVP-CD/S) erklärte zum Bericht Wiebenga, daß eine verstärke Zusammenarbeit
im Strafrecht notwendig sei, jedoch müßten auch die Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten
respektiert werden. Den Bericht Bontempi könne sie nur loben, denn der Bericht trage voll und ganz der
juristischen Situation der Mitgliedstaaten Rechnung.
Zum Bericht d'Ancona stelle sie fest, daß es eine ganze Reihe von Grenzen für eine Harmonisierung gebe.
Der Ausschuß habe sich nun gegen die Verschreibung von Heroin ausgesprochen. Zwischenzeitlich sei der
Bericht sehr ausgewogen, da die Berichterstatterin hier der EVP entgegengekommen sei. Prävention und
Repression müßten Hand in Hand gehen, so wie dies auch die Erfahrungen in Schweden gelehrt hätten.
Friedhelm Frischenschlager (LIBE/A) bezeichnete das Rechtsstaatsprinzip als einen der Grundpfeiler der
Europäischen Union. Vor allem müsse die Integration der europäischen Bevölkerung von einer
Harmonisierung des Rechts flankiert werden. In diesem Zusammenhang hob er insbesondere die Bedeutung
eines vereinheitlichten Strafrechtssystems hervor.
Darüber hinaus sei aber auch die Praxis der Rechtskultur zu pflegen, nicht zuletzt im Hinblick auf die
bevorstehende Osterweiterung der Union. Die Beitrittskandidaten hätten bislang keine Rechtskultur, die als
Grundlage im Rahmen der Union dienen könne. Frischenschlager unterstrich auch die Bedeutung einer
effizienten Arbeit von Europol. Die Befugnisse dieser Behörde dürften jedoch nur dann erweitert werden,
wenn grundrechtliche Kontrollinstrumente gewährleistet seien. Als Kontrollinstanzen müßten das
Europäische Parlament sowie der Europäische Gerichtshof tätig werden.
Zuletzt wies Frischenschlager darauf hin, daß das Asylrecht und dessen Vereinheitlichung nicht
vernachlässigt werden dürften, wobei jedoch stets auf eine gerechte Lastenverteilung Wert zu legen sei.
Die parlamentarische Kontrolle des politischen Handelns von Europol sei eine der wichtigsten Aufgaben des
EP, so Ozan Ceyhun (D) im Namen der Fraktion DIE GRÜNEN. Deshalb sei es für seine Fraktion wichtig,
daß Europol als zwischenstaatliche Einrichtung keine Befugnisse bekomme, die für nationale Polizeibehörden
undenkbar seien. Ein Beispiel dafür sei das Protokoll zu den Vorrechten und der Immunität der Europol-
Beamten. Die GRÜNEN seien für Europol, aber für eine europäische Behörde, die kontrollierbar sei. Sie
seien mit der derzeitigen Kontrolle nicht zufrieden. Der Berichterstatter habe Verbesserungsvorschläge
gemacht, doch auch sie seien noch unzureichend. Die parlamentarische Kontrolle müsse vom EP
wahrgenommen werden.
Gerhard Hager (FL/A) betonte, Europol sei noch nicht als schlagkräftiges Instrument zur Bekämpfung des
organisierten Verbrechens zu begreifen. Die Vorbereitungen seien noch nicht so weit gediehen, eine geregelte
Arbeit in Den Haag zu ermöglichen. Natürlich seien alle daran interessiert, ein funktionsfähiges Instrument
zur effizienten Bekämpfung des organisierten Verbrechens zu erhalten. Doch die Diskussion gehe in die
falsche Richtung. Europol-Beamte könnten nicht gegenüber nationalen Beamten weisungsbefugt sein. Aus
diesem Grund lehne er auch den Bericht ab.
Klaus Lukas (FL/A) äußerte sich positiv zu den Verbesserungsvorschlägen, die im Bereich der Bekämpfung
der Kinderpornographie gemacht worden seien. Dieser Bereich zeige, daß die Informationstechnologie -
ungeachtet ihrer positiven Seiten - auch zum Fluch für die Gesellschaft werden könne.
Ein Kampf gegen diese Form der Pornographie könne nur erfolgreich sein, wenn die Mitgliedstaaten
gemeinsam tätig würden. Dazu sei ganz entscheidend, daß die Definitionen im Strafrecht in allen
Mitgliedstaaten harmonisiert würden. Zur Erläuterung gab Lukas ein konkretes Beispiel eines in Belgien
Inhaftierten, der aufgrund eines unterschiedlichen Schutzalters von Kindern in Belgien und Deutschland nicht
an die Bundesrepublik ausgeliefert werden könne.
Hubert Pirker (EVP-CD/A) betonte, daß der Drogenkonsum und das Geschäft mit den Drogen weiter
zunähmen. Deshalb brauche man eine effektive Anti-Drogenstrategie in der Union. Bei der Vielzahl der
Einzelmaßnahmen sei für die Bevölkerung nicht immer eine Strategie zu erkennen. Es müsse mehr Einigkeit
in der Aussage herrschen. Wichtig seien drei Punkte:
1. Als Signal dürfe man nicht weiter von einer Drogenstrategie, sondern müsse von einer Anti-
Drogenstrategie sprechen.
2. Auf Dauer dürfe es weder eine Liberalisierung noch eine Legalisierung im Zusammenhang mit der
Produktion, dem Verkauf und dem Konsum von Drogen geben. Auch in Zukunft dürfe es kein Haschisch in
der Trafik (Kiosk) und kein Heroin auf Krankenschein geben.
3. Die Drogendebatte müsse entideologisiert werden. Man brauche pragmatische und effektive Ansätze, die
sich mit Prävention, Repression und Hilfestellung beschäftigten. Was die Prävention angehe, so könne man
in den Schulen alle Jugendlichen der Union erreichen. Auf freiwilliger Basis sollten sich die Schulen zu
drogenfreien Zonen erklären.
Außerdem solle Europol ausgebaut werden, Europa müsse in allen Teilen der Strategie sichtbar werden.
Kommissarin Anita Gradin unterstrich, daß die Debatte deutlich mache, wieviel bei der Innen- und
Justizpolitik noch zu tun sei. Die Definitionen der Begriffe Freiheit, Sicherheit und Recht verdeutlichten, daß
es um die Bedingungen für das Zusammenleben der Bürger gehe. Die einzelnen Gebiete müßten sehr genau
untersucht und jeweils angepaßt werden, um der Situation gerecht zu werden. Die Freiheit in Europa dürfe
nicht nur für EU-Bürger gelten. Auch Bürger aus Drittstaaten, die sich legal in der EU aufhielten, müßten das
Recht haben, ihren Wohnort frei zu wählen. In diesem Sinne sei eine sehr wichtige politische Entscheidung
gefallen. Den Bericht Bontempi begrüße sie deshalb nachdrücklich.
Zu der Arbeit von Europol wolle sie anmerken, daß Europol seine Rechte noch besser ausnützen müsse.
Sicher gebe es auch noch Gebiete, in denen die Befugnisse auszuweiten seien. Bei einer Neufassung des EGV
sei es jedoch auch notwendig, die demokratische Kontrolle von Europol zu verankern, daher stimme sie dem
EP voll und ganz zu.
Zu den Strafverfahren teile sie die Auffassung des Berichterstatters Wiebenga, es müsse hier in erster Linie
um die Bekämpfung derjenigen Verbrechen gehen, die in anderen Mitgliedstaaten als schwere und
grenzüberschreitende Verbrechen anerkannt würden. Dies umfasse beispielsweise Korruption,
Drogenkriminalität, aber auch die heute behandelte Kinderpornographie im Internet. Zu dieser Verbesserung
der Zusammenarbeit gehöre auch die Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwälten in den
Mitgliedstaaten, die einer dringenden Reform bedürfe. In bezug auf die Kinderpornographie im Internet
zeigte sich Kommissarin Gradin schwer betroffen. Es gehe hier um die Bereinigung der Inhalte und das
Herausfiltern von kriminellen Tatbeständen aus dem Internet. Dabei dürfe das Internet als solches nicht in
Frage gestellt werden. Die verabredete Zusammenarbeit vom Herbst 1998 sei sicher nur ein erster wichtiger
Schritt. In allen Mitgliedstaaten müßte die Kinderpornographie im Internet als Straftatbestand im Recht
verankert werden.
Zur Drogenstrategie wolle sie darauf verweisen, daß nationale Maßnahmen auch immer internationale Folgen
haben müßten. Deshalb sei eine sehr enge Zusammenarbeit mit der UNO wichtig. Die Wichtigkeit der
Zusammenarbeit zwischen den europäischen Institutionen sei natürlich genauso hoch einzuschätzen, sie sehe
hier eigentlich eine gute Basis des Austausches aus den letzten Jahren gegeben. Die Rauschgiftproblematik
bleibe weiterhin eine Schwerpunkt europäischer Politik. Nicht nur die entschiedene Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität in den einzelnen Mitgliedstaaten, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen den
einzelnen Staaten müsse höchste Priorität genießen.
Migrations- und Asylpolitik sowie Integration der Flüchtlinge
Bericht Reding (EVP-CD/L) über das Strategiepapier zur Migrations- und Asylpolitik
Dok. A4-143/99, *
Debatte: 12.4.1999
Annahme: 13.4.1999
Erläuterungen zur Abstimmung:
7 der 17 Änderungsanträge wurden angenommen, darunter zwei der LIBE-Fraktion, drei der SPE
und zwei der KVEL/NGL. Besonders hervorzuheben ist Änderung Nr. 12, die vorsieht, legalen
Einwanderen auf kommunaler und europäischer Ebene das Wahlrecht nach einer Aufenthaltsdauer
von 5 Jahren einzuräumen. Das Plenum fordert den Rat auf, den von der Kommission vorgelegten
und vom EP beratenen Vorschlag für eine Regelung der Zulassung von Staatsangehörigen aus
Drittstaaten zu beschließen. An die Kommission gerichtet beschließt das Parlament die Forderung
nach einem Entwurf für einen Status für Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt unter Einbeziehung
der Freizügigkeit. Das Plenum sprach sich gegen die Aufforderung zur Beschleunigung der
Rückführung der Betroffenen in ihre Heimatländer aus.
Bericht Pirker (EVP-CD/A) über
I. den Vorschlag für einen Rechtsakt des Rates über die Ausarbeitung eines Protokolls zum
Übereinkommen über die Einrichtung "Eurodac" für den Vergleich der Fingerabdrücke von
Asylbewerbern und
II. den Entwurf eines Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des EUV zum Übereinkommen über die
Einrichtung von "Eurodac" für den Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern
Dok. A4-138/99, *
Debatte: 12.4.1999
Annahme: 13.4.1999
Erläuterung zur Abstimmung:
Nachdem bereits der Ausschuß für Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten den Bericht, wie er
von Pirker vorgelegt wurde, abgelehnt hatte, hat nun auch das Plenum diesen Bericht
zurückgewiesen, er wird jetzt nochmals im Ausschuß beraten und muß also in eine zweite, geänderte
Fassung gebracht werden.
Bericht Zimmermann (SPE/D) über
I. den Beschluß des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung der Integration
von Flüchtlingen
II .die Gemeinsame Maßnahme - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des EUV angenommen -
betreffend Maßnahmen zur konkreten Unterstützung der freiwilligen Rückführung und der Aufnahme
von Flüchtlingen, Vertriebenen und Asylbewerbern
Dok. A4-115/99, *
Debatte: 12.4.1999
Annahme: 13.4.1999 (mit einigen Änderungen)
Erläuterungen zur Abstimmung:
Angenommen wurde die Änderung, die vorsieht, daß der Titel II geändert wird in "Vorschlag für
einen Beschluß des Rates über eine gemeinsame Maßnahme zur Schaffung eines europäischen
Flüchtlingsfonds". Das Parlament nahm ferner eine Reihe weiterer Änderungen an, die sich mit der
Unterrichtung des EP beschäftigen sowie Einzelheiten der Finanzierung ändern. So wird der Betrag
angehoben, ab dem die Kommission den Rat besonders informieren muß, hier waren 200.000 Euro
vorgesehen, das Parlament hebt dies auf 500.000 Euro an. Weitere Änderungen beschäftigen sich
mit dem Anteil der Kofinanzierung, der in einigen Bereichen geändert wird.
Bericht Terrón i Cusí (SPE/E) - Schleuserkriminalität
Gemeinsame Maßnahme - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des EUV angenommen - über die
Einrichtung eines Frühwarnsystems zur Übermittlung von Informationen über illegale Zuwanderung
und Schleuserkriminalität
Dok. A4-118/99, *
Debatte. 12.4.1999
Annahme: 13.4.1999
Erläuterungen zur Abstimmung:
Der Bericht wurde mit allen vom Ausschuß für Grundfreiheiten und innere Angelegenheiten
vorgelegten Änderungsanträgen angenommen. Die Änderungen beziehen sich zum einen auf die
Geltungsdauer der Maßnahme, die nach Willen des EP 12 Monate betragen soll, zum anderen auf
ihren Geltungsbereich, der nach Ansicht des EP auf den Mittelmeerraum ausgedehnt werden muß.
Das EP fordert darüber hinaus nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam eine
Neufassung zu diesem Thema nach dem im dann geltenden Vertrag vorgesehenen Verfahren.
In den letzten Wochen, so die Berichterstatterin Viviane Reding (EVP-CD/L) seien den Menschen
in Europa die Augen aufgegangen. Nur gemeinsam könnten die Europäer das Drama der
Hunderttausenden von Menschen, die aus dem Kosovo flüchten müßten, lösen. Die Probleme
könnten nicht von einer einzelnen Nation angegangen werden. Feierliche Erklärungen würden jedoch
nichts helfen, es mangele hier an gemeinsamen Aktionen.
Der Maastrichter Vertrag werde leicht verbessert durch den Vertrag von Amsterdam, was diese
Probleme angehe. Doch bisher funktioniere die Zusammenarbeit nicht, es gebe etwa 20 Abkommen
für gemeinsame Aktionen auf diesem Gebiet, die noch nicht ratifiziert und deshalb überflüssig und
unnütz seien. Der Text, der im Moment bei der Bewältigung der Kosovo-Krise hätte helfen können,
nämlich der zum vorübergehenden Schutz von Personen, sei vom Rat noch nicht verabschiedet
worden.
Dies zeige, daß es wichtig sei, die Möglichkeit zu schaffen, Entscheidungen mit qualifizierter
Mehrheit zu treffen. Sie hoffe, daß in Bezug darauf in Tampere Fortschritte zu verzeichnen sein
würden. Was Migration und Asyl angehe, so müßten die Empfangsbedingungen beim Asylrecht
harmonisiert werden. Die Antragsverfahren müßten verbessert und beschleunigt werden. In bezug
auf die Migration erläuterte Reding, man müsse die Bemühungen bündeln, damit die Eingewanderten
integriert werden. Illegale Einwanderung jedoch müsse bekämpft werden, denn sie sei ein neues
Betätigungsfeld des organisierten Verbrechens. In der Zukunft müsse man die Probleme gemeinsam
in den Griff bekommen, sonst werde man scheitern.
Der Berichterstatter Hubert Pirker (EVP-CD/A) berichtete über das System Eurodac. In dessen
Rahmen sei geplant, die Aufnahme von Fingerabdrücken von Asylbewerbern zu ermöglichen und
diese Fingerabdrücke zu vergleichen.
Damit werde ein dreifaches Ziel verfolgt. In erster Linie solle eine Mißbrauchsbekämpfung
ermöglicht werden, die dringend erforderlich sei, da immer häufiger Kriminelle Asylanträge stellten;
dabei handele es sich, so Pirker, um sozialen Mißbrauch. Zweitens sei eine indirekte Lastenverteilung
anzustreben und damit die Realisierung eines der wichtigsten Ziele des Dublin-Übereinkommens.
Weiterhin solle Eurodac eine optimale und rasche Hilfe für die tatsächlich Verfolgten ermöglichen;
dies nicht zuletzt dadurch, daß durch eine effektive Kontrolle die Anzahl der Asylanträge erheblich
verringert werden könne.
Nach Pirker habe sich das EP zunächst einen Bericht über die Einrichtung des Eurodac gewünscht.
Nachdem er den Bericht vorlegte, stellte er nunmehr die Unterstützung des Hauses in Frage.
Die Berichterstatterin Wilmya Zimmermann (SPE/D) betonte, daß die beiden Vorschläge der
Kommission jetzt zu einem Zeitpunkt gekommen seien, an dem die EU vor einer besonderen
Herausforderung stehe. Die Zusammenarbeit bei der Förderung der Integration von Flüchtlingen wie
auch bei der freiwilligen Rückführung beziehungsweise der Aufnahme von Flüchtlingen müsse
dringend verbessert werden. Am Aktionsprogramm habe sie die Ziele und die Zielgruppen
entscheidend erweitert: Integrative Maßnahmen könnten auch für nur zeitweise Aufgenommene
sinnvoll sein, da diese in ihren Heimatstaaten bei Rückkehr von diesen Maßnahmen profitierten. Sie
hoffe deshalb, daß ihre Änderungsanträge am morgigen Tag positiv abgestimmt würden.
Die Kosovo-Krise zeige, daß bisher zuviel ungeklärt geblieben sei, und deshalb nicht schnell genug
Maßnahmen ergriffen werden könnten. Die Anerkennung der Kosovo-Albaner sei zum Glück durch
internationale Vorgaben geklärt. Die Maßnahmen für die Flüchtlingshilfe müßten vor Ort mit
entsprechenden Finanzmitteln und einer Koordinierung stattfinden. Hier gebe es noch viel zu lösen.
Das Schachern der reichen europäischen Länder um die Aufnahme von noch nicht einmal einem
Zehntel der Menschen auf der Flucht sei beschämend.
Die Berichterstatterin Anna Terrón i Cusí (SPE/E) erläuterte, die Erweiterungsländer sollten den
Beschluß von 1992 über das Frühwarnsystem und die Schaffung des CIREFI (des Zentrums für
Information, Reflexion und Austausch bezüglich des Überschreitens der Außengrenzen) übernehmen.
Die Ausdehnung sei wichtig, doch Terrón i Cusí äußerte auch Zweifel an der Gestaltung des
Zentrums. Warum sei die Kommission nicht einbezogen? Welche Art von Informationen sollte
eingeholt werden?
Humanitäre Krisen seien unvorhersehbar, das zeige sich am Kosovo. Ein weiteres mögliches Problem
sei die Straße von Gibraltar, sie werde mit Seelenverkäufern überschritten. Man müsse
verantwortungsbewußt auftreten. Die Kommission habe immerhin Eurostat und das Schengen-
Informationssystem SIS zur Hand. Diese sollten jedoch keine Doppelarbeit leisten. Das Problem der
Schleuserkriminalität sei dramatisch. Um es einzudämmen, sollten die Mittelmeerländer und die
MOEL einbezogen werden.
Als Verfasserin der Stellungnahme des Rechtsausschusses zu Eurodac legte Wilmya Zimmermann
(SPE/D) dar, sie habe vor der Schwierigkeit gestanden, daß eine Stellungnahme des Rates zu den
Forderungen des EP in puncto auf datenschutzrechtliche Maßnahmen nicht vorgelegen habe. Die
zweite Schwierigkeit sei gewesen, daß nicht klar gewesen sei, inwieweit bereits der einmalige
Versuch zur illegalen Grenzübertretung zur Abnahme von Fingerabdrücken berechtige und ob das
verhältnismäßig sei. Es sei jedoch anzuerkennen, daß der Rat sich bemüht habe, einen Text zu
entwerfen, der sicherstelle, daß die erfaßten Fingerabdrücke nur für die Durchführung der Dubliner
Konvention gespeichert würden. Einer Ausweitung der Eurodac-Datei, wie sie vom Berichterstatter
gefordert würde, müsse sie für den Rechtsausschuß nachdrücklich entgegen treten, der
Rechtsausschuß mache hier nicht mit. Ein Europa, in dem jederzeit von jedem Menschen
Fingerabdrücke genommen werden könnten und alle Daten bekannt seien, sei nicht ihre Vision von
Europa.
Im Namen der SPE-Fraktion wies Hedy d'Ancona (NL) darauf hin, daß der Ausschuß für
Grundfreiheiten immer wieder betont habe, daß bei den Themen Asyl und Einwanderung ein
harmonisiertes Vorgehen notwendig sei. Das EP habe in diesem Zusammenhang auch einen
Flüchtlingfonds gefordert. Außerdem betonte sie, daß gegenüber der Arbeit des EP der Rat unfähig
sei, konstruktiv Lösungen im Bereich Lastenverteilung, Integration und Rückführung herbeizuführen.
Asylbewerber dürften nur in einem Land Asyl beantragen. Deshalb habe der Rat das Eurodac-System
geschaffen, deshalb würden Fingerabdrücke kontrolliert. Das EP habe nur mit Mühe eine
Stellungnahme dazu abgeben können und habe sich auch nur schwer entschließen können, dem
zuzustimmen. Nun solle dieses System auch noch erweitert werden, doch ihre Fraktion wolle keine
Razzien, und sie wolle auch nichts damit zu tun haben, das System auf illegale Einwanderer
auszuweiten. Sie wolle vielmehr eine schnelle, effiziente und humane Herangehensweise. Es sei
bedauerlich, daß das EP nun auf die Kommission verzichten müsse, bis eine neue Kommission
vereidigt worden sei. Vor allem jedoch brauche man auf diesem Gebiet Ratsbeschlüsse.
Laura de Esteban Martin (EVP-CD/E) begrüßte ausdrücklich die neuen Vorschläge zur
Vereinfachung der Integration von Flüchtlingen. Ihrer Ansicht nach handelt es sich dabei um den
wichtigsten Aktionsplan der Europäischen Union, dessen Finanzierung durch entsprechende
Beschlüsse im Jahre 1997 sichergestellt worden sei.
Die Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten sei in diesem Bereich von grundlegender
Bedeutung. In der Vergangenheit jedoch habe die Zusammenarbeit ganz entschieden zu wünschen
übrig gelassen. Da es bereits an einer ausreichenden Unterrichtung der Mitgliedstaaten über
entsprechende Aktionen gefehlt habe, hätte auch eine tatsächliche Einbeziehung der Staaten nicht
erreicht werden können. Änderungen und Anpassungen seien aber dringend erforderlich; de Esteban
Martin schlug insoweit eine Evaluierung der bislang erzielten Ergebnisse vor, um die
wünschenswerten Aktivitäten in Zukunft besser planen zu können.
Bei derartigen Aktionen müßten der Europäische Sozialfonds, der Plan gegen Rassismus und das
Programm "Jugend für Europa" einbezogen werden. Im Hinblick auf die angestrebte freiwillige
Rückführung der Flüchtlinge müsse es Ziel sein, die Aufnahmezentren und insbesondere die
Ausbildung von dort tätigen Personen zu verbessern. Zuletzt äußerte sie, daß es möglicherweise
günstiger gewesen wäre, die Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen nach Inkrafttreten des
Amsterdamer Vertrages als Gemeinsame Aktion in den Sozialrahmen des Vertrages einzubetten.
Die Berichte Zimmermann und Reding würden von seiner Fraktion voll unterstützt, so Ozan Ceyhun
(GRÜNE/D). Angesichts des Kosovo-Dramas und des Umgangs mit den Flüchtlingen sei eine
verstärkte Zusammenarbeit und Harmonisierung der Asyl- und Flüchtlingspolitik mehr als nur
notwendig. Er empfinde es als belastend, daß es noch keinen Ausgleich bei der Verteilung der Lasten
zwischen den Mitgliedstaaten gebe, davon sei sein Heimatland Deutschland besonders betroffen.
Ebenso müsse das Asylrecht in menschlicher und menschenwürdiger Weise eingeräumt werden.
Deshalb sei notwendig, europäische Grundsätze für den Standard der Flüchtlingshilfe festzulegen.
Er griff ebenso den Bericht der Arbeitsmigration auf, Reding sei eine besonders differenzierte
Ausarbeitung gelungen. Es gelte eine angemessene Herangehensweise für drei Gruppen zu
entwickeln: für die Flüchtlinge, für Arbeitsmigranten und für Opfer der Schleuserkriminalität. Die
Behauptungen von Pirker, daß die Fraktion DIE GRÜNEN keinen Bericht zu Eurodac haben wolle,
wies er aufs schärfste zurück. Aber die Art und Weise, wie der vorgelegte Bericht nun aussehe, sei
nicht akzeptabel, da er keinerlei Kritik enthalte.
Hartmut Nassauer (EVP-CD/D) wies darauf hin, daß das österreichische Strategiepapier zu Asyl und
Einwanderung die Grundlage für eine notwendige und fruchtbare Diskussion in der EU geworden
sei. Durch den Amsterdamer Vertrag seien Asyl und Einwanderung zum Gegenstand der
gemeinsamen europäischen Politik geworden, auch wenn in den ersten fünf Jahren noch
Einstimmigkeit notwendig sei im Rat.
Das EP müsse nun eine Frage klar beantworten: Wolle es in Europa Einwanderung generell zulassen
oder nicht? Er spreche nicht von politischen Flüchtlingen oder Bürgerkriegsflüchtlingen, auch nicht
von Kontingentflüchtlingen und nicht vom Familiennachzug. Er betonte, daß Europa kein
Einwanderungsland sei wie die USA im letzten Jahrhundert, wie Australien, Neuseeland und Kanada,
Länder, die Räume füllen wollten. In der EU gebe es vielmehr 20 Millionen Arbeitslose und man
müsse die Zuwanderung begrenzen. Gerade illegale Einwanderung müsse bekämpft werden, deshalb
halte er es für verantwortungslos, Eurodac abzulehnen. Man müsse bedenken, daß 80% der illegalen
Zuwanderer Opfer von Menschenschmuggelorganisationen seien, die die Not und das Leid dieser
Menschen ausnutzten. Um diesen das Handwerk zu legen, sei es notwendig, die Eurodac-Konvention
zu unterzeichnen. Wer dagegen stimme, spiele den Schlepperorganisationen in die Hände. Was Asyl
angehe, so sollten politisch Verfolgte Asyl bekommen, er sei dafür, die Verfahren rascher
abzuwickeln.
Johannes Voggenhuber (GRÜNE/A) unterstrich, daß es nicht nur um die Bekämpfung des
Mißbrauchs von Asyl gehen dürfe, dadurch entstehe eine vollkommen falsche Atmosphäre in der
Öffentlichkeit. Diese Verfälschung habe auch zu einem klaren Anschlag auf die Genfer Konvention
durch das Flüchtlingspapier der österreichischen Präsidentschaft geführt. Heute sei die Stunde der
Wahrheit angesichts der 200.000 Menschen auf der Flucht aus dem Kosovo. Durch den Bruch der
Genfer Konvention werde diesen Menschen der Flüchtlingsstatus verwehrt. Diese Anerkennung
müsse nun durch das EP gefordert werden, da wende er sich vor allem an die Kollegen Nassauer und
Pirker.
Kommissarin Anita Gradin lobte den gründlichen Bericht von Reding, die Kommission würde auch
in Zukunft sehr intensiv mit diesem Thema befaßt sein. Auf die Initiative der Kommission gehe es
zurück, daß nun fundamentale Rechte der Zuwanderer diskutiert würden, es ginge um 10 Millionen
Menschen und sie hoffe, daß sich Rat wie auch EP den Vorschlägen der Kommission anschlössen.
Bei einer fehlenden Vereinheitlichung werde Wildwuchs und illegalen Einwanderungsversuchen
freie Bahn eingeräumt.
Der Menschenschmuggel müsse energisch bekämpft werden, dies gelte aber auch für die
Lebensbedingungen der Menschen in ihren Heimatstaaten, die verbessert werden müßten, dadurch
würden erst illegale Grenzübertritten gefördert. Die Möglichkeiten für die Polizei, schnell reagieren
zu können, müßten ausgeweitet und an neue Gegebenheiten angepaßt werden. Zu überarbeiten seien
auch die Definition für Flüchtlinge, die noch aus den Zeiten des kalten Krieges stammten. Es müßten
neue Initiativen entwickelt werden für die Versorgung der Flüchtlinge und die Lastenverteilung.
Besorgniserregend sei, daß man nicht die Lehren aus der Bosnien-Krise gezogen habe und es immer
noch keine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik gebe.
Mit den Vorschlägen von Zimmermann zeigte sich Gradin einverstanden, da der Amsterdamer
Vertrag noch nicht umgesetzt sei, sei die Verwirklichung aller Vorschläge noch nicht möglich.
Deshalb müsse hier grundsätzlich das Komitologieverfahren vereinfacht werden. Zum Bericht Pirker
wolle sie nochmals in Erinnerung rufen, daß das Verfahren bis zum Inkrafttreten des Amsterdamer
Vertrages eingefroren sei. Bei der Flüchtlingspolitik müsse der politische Wille dahin gehen, daß der
Bürger klar ersehe, welche Maßnahmen ergriffen würden. Es müsse neues Vertrauen entstehen,
Rechtstaatlichkeit verlange nach einem politischen Signal, das gerade das EP geben könne.
Jahresberichte 1998 des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses
Bericht de Esteban Martin (EVP-CD/E) über den jährlichen Tätigkeitsbericht (1998) des
Europäischen Bürgerbeauftragten
Dok. A4-119/99
Debatte und Annahme: 15.4.1999
Bericht Newman (SPE/UK) über die Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode
1998/99
Dok. A4-11/99
Debatte und Annahme: 15.4.1999
Der Bürgerbeauftragte Jakob Söderman betonte, daß es sich bei dem vorliegenden Tätigkeitsbericht
um den letzten seines Mandats handele. Grundlage dieses Berichts seien alle eingegangenen
Beschwerden gewesen.
Der Bürgerbeauftragte befürwortete ausdrücklich eine Zusammenarbeit mit nationalen
Bürgerbeauftragten und ähnlichen Stellen. 1998 seien 1.372 neue Beschwerden zu verzeichnen
gewesen, im Vergleich dazu im Jahr 1997 1.181 und im Jahr 1996 842. Zum Abschluß gekommen
seien im Jahr 1998 185 Untersuchungen. Ein Teil dieser Untersuchungen sei unmittelbar von den
Organen behandelt worden, d.h. es sei entweder ein Kompromiß erzielt oder ein kritischer Bericht
verfaßt worden. In solchen Fällen müsse das betroffene Organ den Beschwerdeführer unmittelbar
davon überzeugen, daß die kritisierte Stelle rechtmäßig gehandelt habe. Im Jahre 1998 seien in 52%
der untersuchten Fälle keine Mißstände festgestellt worden. Dies bedeute nicht notwendig ein
negatives Ergebnis für den Beschwerdeführer, vielmehr komme es auf die konkret abgegebene
Erklärung der Stelle an, deren Verhalten kritisiert worden sei.
Er freue sich, daß eine effektive Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuß des EP gelungen sei und
hier ein fruchtbarer Dialog stattgefunden habe. Auf den Bericht Newman hin sei darüber hinaus eine
Definition des Begriffes "Mißstände der Verwaltung" gelungen. Auf der Grundlage einer
Eigeninitiative des Petitionsausschusses seien Regeln für den öffentlichen Zugang zu Dokumenten
festgelegt worden. Realität werde wohl bald auch der Kodex des guten Verwaltungsverhaltens.
Hierfür sei noch die Zustimmung der Kommission erforderlich. Insgesamt sei zu unterstreichen, daß
es gelungen sei, das Verwaltungsverfahren der Kommission zu verbessern; es gestalte sich jetzt
offener und effektiver.
Er nahm zuletzt Stellung zu den kürzlich festgestellten Betrugsfällen in der Europäischen
Kommission. Transparenz sei das einzige Mittel, um Betrügereien zu bekämpfen. Ein Hindernis seien
hier insbesondere überzogene Hierarchien, die oftmals zu einer mangelnden Motivation des Personals
führten, das unmittelbar mit dem Bürger in Kontakt stehe. Solches Personal müsse über seine Arbeit
berichten können, ohne daß die Zustimmung des jeweiligen Vorgesetzten erforderlich sei.
Die Berichterstatterin Laura De Esteban Martin (EVP-CD/E) erklärte, der Bürgerbeauftragte sei
wichtig für die Garantie der Bürgerrechte und für die Beziehungen der Bürger zu den Institutionen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuß und dem Bürgerbeauftragten sei außerdem
wichtig für die Arbeit. Die Zahl der Beschwerden sei mit 1.372 um 700 höher als im Vorjahr. Dies
bedeute, daß die Bürger den Bürgerbeauftragten für notwendig hielten und sich immer mehr für die
Arbeit der Institutionen interessierten.
Die Mitwirkung der Bürger am europäischen Einigungsprozeß müsse verstärkt werden. Dazu müßte
der Zugang zu den Dokumenten erleichtert werden. Die Arbeit des Büros des Bürgerbeauftragten sei
ein gutes Beispiel auch für andere Institutionen, denn es würden neue Technologien eingesetzt und
das Internet spiele eine wichtige Rolle. Insgesamt müsse man noch mehr audiovisuelle und andere
Kommunikationsmittel einsetzen, da 79% der Beschwerden nicht in die Kompetenz des
Bürgerbeauftragten fielen, es gebe im besondere viele Klagen über die Einschränkung der
Freizügigkeit.
Abschließend wies de Esteban Martin darauf hin, daß für ein richtiges Funktionieren des Sekretariats
des Bürgerbeauftragten ausreichend Mittel zur Verfügung stehen müßten.
Das Petitionsrecht sei für die EU-Bürger besonders wichtig und es gelte auch für Organisationen, so
Berichterstatter Edward Newman (SPE/UK). Mit der Definition des Petitionsrechts und seinen
Anwendungsbereich zeige sich der Petitionsausschuß sehr zufrieden. Über 6.500 Petitionen seien in
den letzten fünf Jahren von mehr als 10 Millionen Bürgern aller 15 Mitgliedstaaten unterzeichnet
worden. Die Bürger machten das Parlament auf die große Zahl von Fällen aufmerksam, in denen das
Gemeinschaftsrecht von nationalen, regionalen und kommunalen Behörden mißachtet wird,
insbesondere in den Bereichen Bildung und Ausbildung, soziale Sicherheit und Umwelt. Zu beklagen
sei, daß der Petitionsausschuß kein eigenes Personal für Recherchen habe, dies müsse durch die
Beamten der Kommission erfolgen. Bei diesem Verfahren sei zu beklagen, daß es in jenen Fällen
sehr heikel sei, in denen sich Petitionen gegen die Kommission richteten. Manchmal würden Petenten
sehr zurückhaltend beziehungsweise abweisend behandelt. In vielen Fällen führten Petitionen zu
Vertragsverletzungsverfahren. Der Petitionsausschuß lege einen Jahresbericht vor, in dem zu
erkennen sei, daß die Mitgliedstaaten das Gemeinschaftsrecht noch nicht korrekt anwendeten. Positiv
sei zu unterstreichen, daß das EP eine Broschüre über den Petitionsausschuß und die Rechte der
Bürger vorgelegt habe, die allerdings bei den Bürgern noch zu wenig bekannt sei.
Im Namen der SPE-Fraktion erläuterte Barbara Schmidbauer (D), daß die beiden Berichte ihrer
Kollegen ebenso wie der Bericht des Bürgerbeauftragten Söderman zeigten, daß der Dialog mit den
Bürgerinnen und Bürgern unverzichtbar für ein demokratisches Europa sei. Er sei das Scharnier, um
das Gemeinschaftsrecht wirklich durchzusetzen. Bei der Anerkennung von Diplomen, der Erstattung
von Sozialleistungen und der Abwehr von Umweltrisiken habe man einiges erreichen können.
Schmidbauer plädierte dafür, einen eigenständigen Petitionsausschuß in der nächsten
Legislaturperiode aufrecht zu erhalten. Außerdem forderte sie die Dienststellen von EP und
Kommission auf, Telefonberatungsstellen in den Mitgliedstaaten auszubauen und Telematik zu
benutzen.
Sie dankte Söderman dafür, daß er sich bei seiner Auseinandersetzung mit der Verwaltung nie habe
abwimmeln lassen und damit mehr Transparenz und Offenheit erreicht habe. Der Entwurf des Kodex'
der guten Verwaltungspraxis, den die Kommission vor kurzem vorgelegt habe, gehe unter anderem
auf seine Initiative zurück.
Diese Woche gebe es viele Debatten zu den Rechten der Bürger und der Menschenrechte, dazu
gehöre auch die heutige Aussprache, so für die EVP Roy Perry (UK). Kein Ausschuß widme sich
den Rechten der Bürger so sehr wie der Petitionsausschuß und niemand setze sich so für die Belange
der Bürger ein wie der Bürgerbeauftragte. Deshalb sei es besonders zu beklagen, daß der Ratsvorsitz
Großbritanniens, Österreichs und Deutschlands nie beim Petitionsausschuß erschienen seien, er hoffe,
daß dies unter finnischem Vorsitz in skandinavischer Tradition anders werde. Im Bericht zum
Bürgerbeauftragten möchte er den Begriff "tadellose Zusammenarbeit" zwischen dem EP und dem
Bürgerbeauftragten nachdrücklich begrüßen. Der Ruf des Bürgerbeauftragten nach mehr Transparenz
sei vollkommen gerechtfertigt und auch die Forderung nach einem Kodex für gute
Verwaltungspraxis, beides finde die volle Unterstützung seiner Fraktion.
Für die Fraktion DIE GRÜNEN lobte Wolfgang Ullmann (D) ausdrücklich die effektive und
bürgernahe Arbeit des Bürgerbeauftragten. Die Forderungen des Bürgerbeauftragten seien unbedingt
zu unterstützen, er verwies insbesondere auf den Kodex für gute Verwaltungspraxis. Der
Petitionsausschuß habe mit seiner Forderung nach Personal und Verbesserung seiner
Arbeitsbedingungen bei der Parlamentsverwaltung eine Abfuhr erhalten, besonders zu beklagen seien
die Überlegungen, die Arbeit des Petitionsausschusses auf andere Ausschüsse zu verteilen, dies
verbiete sich von selbst. Die Bürger der EU hätten in allererster Linie Bürgerrechte und erst in
zweiter Linie Verbraucherrechte, eine Zusammenfassung des Petitionsausschusses mit einem anderen
Ausschuß sei deshalb nicht zustimmungsfähig.
Obgleich nach dem EG-Vertrag das EP Empfänger des Berichtes des Bürgerbeauftragten sei, nahm
auch Mario Monti für die Kommission Stellung. Die Kommission sei überzeugt, daß durch das Amt
des Bürgerbeauftragten die europäische Staatsbürgerschaft entschieden bereichert worden sei.
Transparenz und Gerechtigkeit bei der Verwaltungsarbeit der Institutionen seien Grundrechte
sämtlicher EU-Bürger. Auch im Jahre 1998 sei die Kommission wieder Hauptgegenstand der
Untersuchungen gewesen; sie habe gerne Auskunft über ihre Arbeit gegeben.
Monti lobte den ausgezeichneten Bericht von De Esteban Martin. Insbesondere sei es von großer
Bedeutung, die Aufmerksamkeit der Bürger auf ihr Petitionsrecht zu lenken. Wichtig sei auch die
Festlegung eines Verhaltenskodexes für eine gute Verwaltungspraxis. Ziel müsse sein, die
Beziehungen zwischen Bürger und Verwaltung zu intensivieren und zu verbessern. Entscheidend
dazu beitragen würde das Recht des EU-Bürgers auf Zugang zu Dokumenten der EU. In diesem
Zusammenhang sei zu unterstreichen, daß eine Ablehnung einer Aushändigung von Dokumenten in
jedem Einzelfall einer Begründung bedürfe. Er begrüße zudem, daß das Prinzip der Transparenz auch
im Amsterdamer Vertrag verankert worden sei.
Gemäß Artikel 255 des Amsterdamer Vertrages sei es Aufgabe der Institutionen, das Recht der
Petition zu konkretisieren. Die Kommission werde sich dazu rechtzeitig äußern. Aufgabe der
nächsten Kommission werde es auch sein, über eine Änderung des Statuts des Bürgerbeauftragten
nachzudenken.
Das Vertrauen des Bürgers in die Institutionen müsse in Zukunft gestärkt werden, insbesondere wenn
der Bürger Aktivitäten anklage, die nach seiner Auffassung den Bestimmungen der EU nicht
entspreche. Würden Untersuchungen eingestellt, müsse dies jeweils mit einer Begründung versehen
werden. Den Mitspracherechten der Bürger müsse hier Rechnung getragen werden. Der
Bürgerbeauftragte habe eine gute Zusammenarbeit ermöglicht und zahlreiche Vorschläge auf dem
Gebiet der Transparenz vorgelegt.
Insgesamt stelle der Jährliche Tätigkeitsbericht einen guten Anlaß dar, über das Amt des
Bürgerbeauftragten und das Petitionsrecht als solches nachzudenken. Dieses Recht sei eine große
Errungenschaft, ein politisches Recht der Bürger der Union. Es sei ein bedeutsames Mittel, das
Vertrauen der Bürger in die EU zu stärken sowie ein Barometer für die Sorgen der Bürger. Es müsse
das Prinzip gelten "Citizens first".
Aus der Dringlichkeitsdebatte
Unglück im Mont-Blanc-Tunnel
Gemeinsame Entschließung
Dok. B4-380, 381, 396, 401, 406, 414 und 417/99
Debatte und Annahme: 15.4.1999
Der Mont-Blanc-Straßentunnel verbindet Frankreich und Italien unter den Alpen, er ist ungefähr 11,5
km lang und wird jeden Tag von mehr als 2.000 Lastwagen durchfahren. Der 1965 eröffnete Tunnel
wurde damals für ein erheblich niedrigeres Verkehrsaufkommen geplant. Die
Sicherheitseinrichtungen entsprechen nicht dem heutigen Stand.
Das EP stellt fest, daß bei dem Brand im Mont-Blanc-Tunnel die Feuerwehrleute nur unter großen
Schwierigkeiten Feuer und Rauch bekämpfen konnten. Es spricht den Angehörigen der Opfer des
Brandes sein tief empfundenes Beileid aus. Es hält es für unangemessen, vor der Veröffentlichung
des Untersuchungsberichts Schlußfolgerungen zu ziehen. Der Rat wird aufgefordert, die
vorgeschlagene Richtlinie über die Unterwegskontrolle der Verkehrstüchtigkeit von Lastkraftwagen,
die innerhalb der Gemeinschaft verkehren, sobald wie möglich zu verabschieden. Die Kommission
soll so rasch wie möglich eine Initiative auf europäischer Ebene ergreifen, die angemessene
Sicherheitsstandards in den Tunneln der Gemeinschaft gewährleistet. Das Parlament betont, daß es
im Alpentransit notwendig ist, den Verkehr von der Straße auf die Schiene zu überlagern. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diejenigen Tunnels, die noch nicht über eine Sicherheitsgalerie
verfügen, entsprechend auszurüsten.
Lage in Indonesien und Ost-Timor
Gemeinsame Entschließungen
Dok. B4-383, 395, 397, 405, 408, 413 und 415/99
Debatte und Annahme: 15.4.1999
Das EP zeigt sich entsetzt über das Massaker von Liquica, Osttimor, wobei mindestens 25 Menschen,
die in einer Kirche versammelt waren, ermordet wurden. Es ist ebenfalls schockiert über den
nachfolgenden Angriff auf die Begleitung des Friedensnobelpreisträgers, Mgr. Ximenes Belo,
Bischof von Dili. Im Hinblick auf die am 7. Juni in ganz Indonesien stattfindenden Wahlen zum
Indonesischen Parlament verurteilt das EP die Gewaltrepression, die in Indonesien und Ost-Timor
weiterhin um sich greifen. Es fordert, daß die indonesischen Behörden unverzüglich die
Unterstützung der paramilitärischen Gruppen einstellen und sie entwaffnen. Die indonesischen
Behörden sollen alles tun, damit das Volk von Ost-Timor sein Recht auf Selbstbestimmung in
Frieden ausüben kann. Ferner soll die indonesische Regierung ihr Versprechen bezüglich der
Abhaltung freier, fairer und demokratischer Wahlen erfüllt werden kann.
Menschenrechte
Birma
Gemeinsame Entschließung
Dok. B4-375, 384, 389, 399, 410 und 416/99
Debatte und Annahme: 15.4.1999
Das EP zeigt sich betrübt über den Tod von Dr. Michael Aris, dem Ehemann von Aung San Suu Kyi,
der Trägerin des Friedensnobelpreises und des Sacharow-Preises, die unter Hausarrest steht. Das EP
zeigt sich besorgt über die fortgesetzten und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, die
durch die birmaische Armee in ethnischen Minderheitsgebieten durchgeführt werden. Das EP
bekundet Aung San Suu Kyi seine aufrichtige Anteilnahme und verurteilt die Weigerung der
birmaischen Behörden, ihr ein Einreisevisum auszustellen. Es fordert die Regierung erneut auf, die
grundlegenden Menschenrechte der Bevölkerung des Landes zu gewährleisten, alle politischen
Gefangenen freizulassen und Aung San Suu Kyi Bewegungsfreiheit zu gewähren.
Kambodscha
Gemeinsame Entschließung
Dok. B4-374, 390, 400, 407 und 422/99
Debatte und Annahme: 15.4.1999
Nach der Verhaftung und Inhaftierung von Ta Mok, einem höheren Mitglied der Roten Khmer,
besteht nun endlich die Möglichkeit, einige derjenigen zur Verantwortung zu ziehen, die zwischen
1975 und 1979 für Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Kambodscha verantwortlich waren.
Das EP verurteilt den Versuch der kambodschanischen Regierung, die Einsetzung eines
internationalen Ad-hoc-Tribunals durch die Vereinten Nationen zu vermeiden. Es fordert die
Vereinten Nationen auf, ein Ad-hoc-Tribunal für den Völkermord in Kambodscha einzusetzen.
Niger
Gemeinsame Entschließung
Dok. B4-382, 394, 409 und 420/99
Debatte und Annahme: 15.4.1999
Der Präsident des Niger, General Ibrahim Baré Maïnassara wurde am 9. April von Angehörigen
seiner Präsidentengarde ermordet, die ihn beim Militärputsch vom 27. Januar 1999 an die Macht
gebracht hatte, indem sie den gewählten Präsidenten des Niger, Mahamane Ousmane, stürzte. Das
EP verurteilt entschieden die Ermordung von Präsident Ibrahim Baré Maïnassara und bekräftigt, daß
jeder Regierungswechsel mit demokratischen und legalen Mitteln erfolgen muß. Es fordert die
sofortige Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung und die Übertragung der Macht an
eine zivile Übergangsregierung. Es fordert die Kommission auf, die Entwicklungszusammenarbeit
im Rahmen des Abkommens von Lomé einzustellen, fordert aber die Fortsetzung der humanitären
Hilfe für die schutzbedürftigsten Teile der Bevölkerung.
Ermordung von Rosemary Nelson
Gemeinsame Entschließung
Dok. B4-391, 398 und 421/99
Debatte und Annahme: 15.4.1999
Rosemary Nelson, die als führende Verteidigerin der Menschenrechte galt, wurde am 15.3.1999
durch eine Autobombe ermordet, als sie ihr Haus in Nordirland verließ. Rosemary Nelson hatte im
September 1998 vor dem Unterausschuß "Internationale Operationen und Menschenrechte" des US-
Kongresses ausgesagt, daß sie von Beamten der Ulster Polizei Morddrohungen erhalten habe. Das
EP verurteilt die Ermordung von Rosemary Nelson und entbietet ihrer Familie, ihren Freunden und
Kollegen seine Anteilnahme. Es fordert, daß die polizeilichen Ermittlung zu ihrer Ermordung im
Hinblick auf die Gewährleistung der Objektivität der Ermittlungen von einer vollständig
unabhängigen Gruppe von Ermittler geführt werden. Es fordert ferner eine unabhängige
internationale gerichtliche Untersuchung aller Umstände im Zusammenhang mit der Ermordung von
Frau Nelson.
Übertragung der Entscheidungsbefugnis an einen parlamentarischen Ausschuß
Bericht Souchet (UEdN/F) - Durchsetzung der von der ICCAT angenommenen Maßnahmen
Verordnung mit Kontrollmaßnahmen zur Durchsetzung der von der ICCAT angenommenen
Maßnahmen
Dok. A4-176/99, *
(Verfahren gemäß Artikel 52 GO)
Bericht Teverson (LIBE/UK) - Schutz von jungen Meerestieren
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/98 vom 30. März 1998 zur Erhaltung der
Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren
Dok. A4-177/99, *
(Verfahren gemäß Artikel 52 GO)
Bericht Girão Pereira (UFE/P) - Aussetzung des Fischereiabkommens EG/Guinea-
Bissau
Beschluß zur Aussetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Guinea-Bissau und
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Fischerei vor der Küste Guinea-Bissaus
Dok. A4-178/99, *
(Verfahren gemäß Artikel 52 GO)
Bericht Langen (EVP-CD/D) - Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
Bericht der Kommission über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 3381/94 über eine
Gemeinschaftsregelung der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
Dok. A4-145/999
(Verfahren gemäß Artikel 52 GO)
Bericht Ribeiro (KVEL/NGL/P) - Arbeitsorganisation
Mitteilung der Kommission: Modernisierung der Arbeitsorganisation - den Wandel als Chance
begreifen
Dok. A4--182/99
(Verfahren gemäß Artikel 52 GO)
Bericht Escolá Hernando (REA/E) - Kohäsionsfonds
Jahresbericht der Kommission über den Kohäsionsfonds 1997
Dok. A4-150/99
(Verfahren gemäß Artikel 52 GO)
Abstimmungen
Vereinfachtes Verfahren - Tierkrankheiten
Änderung der Richtlinie 92/117/EWG über Maßnahmen zum Schutz gegen bestimmte Zoonosen
bzw. ihre Erreger bei Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs zur Verhütung
lebensmittelbedingter Infektionen und Vergiftungen, ***I
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 13.4.1999
Empfehlung Kittelmann (EVP-CD/D) - Genehmigung von spezifischen Bauteilen von
Kraftfahrzeugen
Beschluß über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Entwurf der Regelung der
Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa betreffend die Genehmigung von
spezifischen Bauteilen von Kraftfahrzeugen, die Druck-Erdgas (CNG) in ihrem Antriebssystem
verwenden, sowie von Fahrzeugen im Hinblick auf den Einbau von spezifischen Bauteilen eines
genehmigten Typs für die Verwendung von Druck-Erdgas (CNG) im Antriebsystems
Dok. A4-125/99, ***
(im Verfahren ohne Aussprache)
Annahme: 13.4.1999
Empfehlung Kittelmann (EVP-CD/D) - Überrollstabilität von Tankfahrzeugen
Beschluß über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Entwurf der Regelung der
Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Vorschriften für die
Genehmigung von Tankfahrzeugen der Klassen N und O hinsichtlich der Überrollstabilität
Dok. A4-126/99, ***
(Verfahren ohne Aussprache)
Annahme: 13.4.1999
Empfehlung für die zweite Lesung Damião (SPE/P) - Schutz der Arbeitnehmer gegen
Gefährdung durch Karzinogene
Gemeinsamer Standpunkt im Hinblick auf den Erlaß der Richtlinie des Rates zur zweiten Änderung
der Richtlinie 90/394/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene bei
der Arbeit und zu ihrer Ausdehnung auf Mutagene
Dok. A4-152/99, **II
(im Verfahren ohne Aussprache)
Annahme: 13.4.1999
Bericht Weber (REA/L) - Abkommen EG/Kanada
Beschluß über den Abschluß des Abkommens zur Änderung des Abkommens über wissenschaftliche und
technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Kanada
Dok. A4-134/99, *
(im Verfahren ohne Aussprache)
Annahme: 13.4.1999
Bericht Plooij-van Gorsel (LIBE/NL) - Verbesserung des Marktzugangs für EU-Waren und
Dienstleistungen in Japan
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung über die Durchführung eines Programms besonderer Maßnahmen
und Aktionen durch die Kommission zur Verbesserung des Marktzugangs für Waren und
grenzüberschreitende Dienstleistungen der EU in Japan
Dok. A4-142/99, *
(im Verfahren ohne Aussprache)
Annahme: 13.4.1999
Bericht Flemming (EVP-CD/A) - Basler Übereinkommen
Beschluß zur Annahme, im Namen der Gemeinschaft, der Änderung von Anhang I und der neuen Anhänge
VIII und IX des Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von
gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung (Basler Übereinkommen) gemäß den Beschlüssen IV/9 der
Konferenz der Parteien
(im Verfahren ohne Aussprache)
Dok. A4-127/99, *
Annahme: 13.4.1999
Bericht Langen (EVP-CD/D) - Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten
Dritter Bericht der Kommission betreffend die Verhandlungen über den Zugang zu den öffentlichen
Beschaffungsmärkten in Drittländern in den Bereichen der Richtlinie 93/38 (Sektorenrichtlinie)
Dok. A4-144/99
(im Verfahren ohne Aussprache )
Annahme: 13.4.1999
Bericht Kestelijn-Sierens (LIBE/B) - Förderung von unternehmerischer Initiative
Mitteilung der Kommission: "Förderung von unternehmerischer Initiative in Europa: Prioritäten für die
Zukunft"
Dok. A4-172/99
(im Verfahren ohne Aussprache)
Annahme: 13.4.1999
Bericht K.D. Collins (SPE/UK) - Bakteriologische und virale Muschelkontamination
Entscheidung über Referenzlaboratorien für bakteriologische und virale Muschelkontamination
Dok. A4-147/99
(im Verfahren ohne Aussprache)
Annahme: 13.4.1999
Bericht Fraga Estévez (EVP-CD/E) - Kontrolle mariner Biotoxine
Entschließung zur Rechtsgrundlage des Vorschlags für eine Entscheidung zur Änderung der Entscheidung
93/383/EWG vom 14. Juni 1993 über die Referenzlaboratorien für die Kontrolle mariner Biotoxine
Dok. A4-179/99
(im Verfahren ohne Aussprache)
Annahme: 13.4.1999
Empfehlung für die zweite Lesung Read (SPE/UK) - Leitlinien und Festlegung von Projekten von
gemeinsamem Interesse
Entscheidung über Leitlinien und die Festlegung von Projekten von gemeinsamem Interesse für
transeuropäische Netze zum elektronischen Datenaustausch zwischen Verwaltun-
gen (IDA)
Dok. A4-131/99, ***II
Debatte und Annahme: 13.4.1999
Empfehlung für die zweite Lesung Read (SPE/UK) - Interoperabilität transeuropäischer Netze
Beschluß über Aktionen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Interoperabilität transeuropäischer Netze
für den elektronischen Datenaustausch zwischen Verwaltungen und des Zugangs zu diesen Netzen (IDA)
Dok. A4-130/99**II
Debatte und Annahme: 13.4.1999
Bericht Billingham (SPE/UK) - Heizung des Innenraums von Kraftfahrzeugen
Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 78/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Heizung des Innenraums von Kraftfahrzeugen
Dok. A4-170/99, ***I
Debatte: 12.4.1999
Annahme: 13.4.1999
Bericht Harrison (SPE/UK) - Mehrwertsteuerschuldner
Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich der Bestimmung des
Mehrwertsteuerschuldners
Dok. A4- 174/99, *
Debatte: 12.4.1999
Annahme: 13.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Prämien zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1442/88 über die Gewährung von Prämien zur endgültigen Aufgabe
von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 1988/89 bis 1998/99, *
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Ergänzende Vorschriften für die GMO für Milcherzeugnisse
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame
Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich Konsummilch, *
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Kapitalerhöhungen der Europäischen Zentralbank
Verordnung über die Grenzen und Bedingungen für Kapitalerhöhungen der Europäischen Zentralbank, *
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Beteiligung der Tschechischen Republik an Gemeinschaftsprogrammen
Beschluß über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zur Beteiligung der Tschechischen
Republik an Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und
Demonstration (1998-2002) und an Programmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002) ,
*
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Beteiligung Estlands an Gemeinschaftsprogrammen
Beschluß über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zur Beteiligung Estlands an
Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration
(1998-2002) und an Programmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002), *
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Beteiligung Ungarns an Gemeinschaftsprogrammen
Beschluß über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zur Beteiligung der Republik Ungarn
an Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration
(1998-2002) und an Programmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002), *
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Beteiligung Lettlands an Gemeinschaftsprogrammen
Beschluß über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zur Beteiligung der Republik Lettland
an Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration
(1998-2002) und an Programmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002), *
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Beteiligung Litauens an Gemeinschaftsprogrammen
Beschluß über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zur Beteiligung der Republik Litauen
an Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration
(1998-2002), *
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Beteiligung Polens an Gemeinschaftsprogrammen
Beschluß über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zur Beteiligung der Republik Polen an
Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration
(1998-2002)
(im Verfahren ohne Bericht), *
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Beteiligung Sloweniens an Gemeinschaftsprogrammen
Beschluß über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zur Beteiligung der Republik Slowenien
an Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration
(1998-2002) und an Programmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002), *
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Beteiligung Zyperns am Fünften FTE-Rahmenprogramm
Beschluß zum Abschluß des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen EWG/Zypern im Hinblick auf
die Beteiligung Zyperns am Fünften Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und
Demonstration (1998-2002),*
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Beteiligung Bulgariens an Gemeinschaftsprogrammen
Beschluß über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zur Beteiligung der Republik Bulgarien
an Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration
(1998-2002) und an Programmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002), *
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Beteiligung Rumäniens an Gemeinschaftsprogrammen
Beschluß über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zur Beteiligung Rumäniens an
Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration
(1998-2002) und an Programmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002), *
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Beteiligung der Slowakischen Republik an Gemeinschaftsprogrammen
Beschluß über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zur Beteiligung der Slowakischen
Republik an Gemeinschaftsprogrammen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und
Demonstration (1998-2002) und an Programmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002),
*
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Kooperationsabkommen EG/Australien
Beschluß über den Abschluß des geänderten Abkommens über wissenschaftliche und technische
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien,*
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - GMO für Zucker
Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (kodifizierte Fassung),*
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Mittelmeer: Schutzgebiete und biologische Vielfalt
Beschluß über den Abschluß des Protokolls über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt
des Mittelmeers sowie die Annahme der Anhänge des Protokolls (Übereinkommen von Barcelona), *
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Verschmutzung des Mittelmeers durch Schiffe und Luftfahrzeuge
Beschluß über die Annahme der Änderungen des Übereinkommens zum Schutz des Mittelmeers gegen
Verschmutzung und des Protokolls zur Verhütung der Verschmutzung durch das Einbringen durch Schiffe
und Luftfahrzeuge (Übereinkommen von Barcelona),*
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Vereinfachtes Verfahren - Verschmutzung des Mittelmeers vom Lande aus
Beschluß über die Annahme der Änderungen des Protokolls über den Schutz des Mittelmeers gegen
Verschmutzung vom Lande aus (Übereinkommen von Barcelona), *
(im Verfahren ohne Bericht)
Annahme: 14.4.1999
Bericht Ligabue (EVP-CD/I) - Teilnahme Sloweniens an Gemeinschaftsprogrammen
Beschluß über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat zur Teilnahme Sloweniens an den
Programmen der Gemeinschaft in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend
(Verfahren ohne Aussprache)
Dok. A4-162/99, *
Annahme: 14.4.1999
Bericht Pettinari (SPE/I) - Kooperationsabkommen EG/Kambodscha
Vorschlag für einen Beschluß über den Abschluß des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und dem Königreich Kambodscha
(Verfahren ohne Aussprache)
Dok. A4-116/99, *
Annahme: 14.4.1999
Bericht Stenmarck (EVP-CD/S) - Zulassung von Verkehrsunternehmen (Kabotage)
Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 3118/93 zur Festlegung der Bedingungen für die Zulassung von
Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind
(Kabotage)
(Verfahren ohne Aussprache)
Dok. A4-113/99
Annahme: 14.4.1999
Bericht Cabrol (UFE/F) - Durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten
Beschluß über den vom Vermittlungsausschuß gebilligten gemeinsamen Entwurf eines Beschlusses des
Europäischen Parlaments und zur Annahme eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft betreffend durch
Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen
Gesundheit (1999-2001)
Dok. A4-167/99, ***III
Debatte: 13.4.1999
Annahme: 14.4.1999
Bericht Viceconte (EVP-CD/I) - Seltene Krankheiten
Beschluß über den vom Vermittlungsausschuß gebilligten gemeinsamen Entwurf eines Beschlusses des
Europäischen Parlaments und zur Annahme eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft betreffend seltene
Krankheiten innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit (1999-2003)
Dok. A4-166/99, ***III
Debatte: 13.4.1999
Annahme: 14.4.1999
Empfehlung für die zweite Lesung Torres Couto (SPE/P) - Maßnahmen auf dem Gebiet der
Entwicklungszusammenarbeit
Verordnung zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung von Maßnahmen auf dem Gebiet der
Entwicklungszusammenarbeit, die zu dem allgemeinen Ziel der Fortentwicklung und Festigung der
Demokratie und des Rechtsstaats sowie zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten beitragen
Dok. A4-135/99,**II
Debatte: 13.4.1999
Annahme: 14.4.1999
Bericht Lienemann (SPE/F) - Finanzinstrument für die Umwelt
Verordnung über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (Life)
Dok. A4-180/99, **I
Debatte: 13.4.1999
Annahme: 14.4.1999
Bericht Galeote Quecedo (EVP-CD/E) - Gemeinschaftspolitik auf dem Gebiet der Zusammenarbeit
Verordnung mit den Bedingungen für die Durchführung von anderen als die Entwicklungszusammenarbeit
betreffenden Gemeinschaftsmaßnahmen, die im Rahmen der Gemeinschaftspolitik auf dem Gebiet der
Zusammenarbeit zu dem allgemeinen Ziel der Fortentwicklung und Festigung der Demokratie und des
Rechtsstaats sowie zur Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Drittländern beitragen
Dok. A4-153/99, *
Debatte: 13.4.1999
Annahme: 14.4.1999
Bericht d'Aboville (UPE/F) - Fischereiabkommen EG/Seychellen
Verordnung des Rates über den Abschluß des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des
Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen
über die Fischerei vor der Küste der Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 1999 bis zum 17. Januar 2002
(Verfahren ohne Aussprache)
Dok. A4-181/99, *
Annahme: 15.4.1999
Bericht Valverde López (EVP-CD/E) - Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung
Verordnung des Rates über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem
für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung
Dok. A4-139/99, **I
Debatte: 13.4.1999
Annahme: 15.4.1999
Bericht Peijs (EVP/NL) - Zoll 2000
Entscheidung zur Änderung der Entscheidung vom 19. Dezember 1996 über die Annahme eines Aktions
programms für das Zollwesen in der Gemeinschaft ("Zoll 2000")
Dok. A4-136/99, ***I
Debatte und Annahme: 15.4.1999
Bericht Schmidbauer (SPE/D) - Verkehrsinfrastrukturgebühren
Weißbuch der Kommission: "Faire Preise für die Infrastukturbenutzung: Ein abgestuftes Konzept für einen
Gemeinschaftsrahmen für Verkehrsinfrastrukturgebühren in der EU"
Dok. A4-111/99
Debatte und Annahme: 15.4.1999
Bericht Thyssen (EVP/B) - Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen
I.Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 19/65/EWG über die Anwendung von Artikel 85
Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen
II.Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 17: Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und
86 des Vertrages
Dok. A4-137/99, *
Debatte und Annahme: 15.4.1999
Bericht Bennasar Tous (EVP-CD/E) - DAPHNE-Programm
Geänderter Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates zur Annahme eines
Aktionsprogramm der Gemeinschaft (DAPHNE-Programm) (2000-2004) zur Verhütung von Gewalt gegen
Kinder, Jugendliche und Frauen
Dok. A4-188/99, ***I
Debatte: 15.4.1999
Annahme: 16.4.1999 (mit allen 36 Änderungsanträgen)
Bericht McMahon (SPE/UK), Schiedermeier (EVP-CD/D) - Lebensperspektiven für ältere Menschen
im 21. Jahrhundert
Ältere Menschen im 21. Jahrhundert - Neue Lebensperspektiven
Dok. A4-160/99
Debatte und Annahme: 16.4.1999
Bericht Herman (EVP-CD/B) - Arbeitsweise der Institutionen
Verbesserung der Arbeitsweise der Institutionen ohne Änderung des Vertrags
Dok. A4-158/99
Debatte: 14.4.1999
Annahme: 15.4.1999
Entschließung - Versorgung mit pflanzlichem Eiweiß und die Lage der Stärkeindustrie
Dok. B4-155/99
Debatte und Annahme: 16.4.1999
Gemeinsame Entschließung - Krise in Venedig
Dok. B4-358, 359, 361, 362 und 363/99
Debatte und Annahme: 16.4.1999
Vorläufige Tagesordnung der Tagung vom 3.- 7. Mai 1999 in Straßburg
Montag, 3. Mai 1999, 17.00-24.00 Uhr
Bericht Wijsenbeek (LIBE/NL) - Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Feret
Bericht Fayot (SPE/L) - Verweigerung der Haushaltsentlastung
Bericht Palacio Vallelersundi (EVP-CD/E) - Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages - Übergang der
seit 1. Februar 1999 anhängigen Verfahren
Gemeinsame Aussprache - Wirtschaft und Beschäftigung
Bericht Fourçans (EVP-CD/F) - Wirtschaftliche Leitlinien
Bericht Menrad (EVP-CD/D) - Beschäftigungspakt
Bericht Bösch (SPE/A) - Europäisches Amt zur Betrugsbekämpfung
Gemeinsame Aussprache - Entlastung
Bericht Elles (EVP-CD/UK) - Haushalt 1996 - Einzelplan III
Bericht Brinkhorst (LIBE/NL) - Haushalt 1997 - Einzelplan III - Verschiebung der Entlastung
Bericht Fabra Vallès (EVP-CD/E) - Haushalt 1997 - Andere Einzelpläne
Bericht Mulder (LIBE/NL) - Haushalt 1993 und 1994 - EAGFL
Bericht Wynn (SPE/UK) - 1997 - 6. und 7. Europäischer Entwicklungsfonds
Bericht Blak (SPE/DK) - Haushalt 1997 - EGKS
Bericht Kellett-Bowman (EVP-CD/UK) - 1997, CEDEFOP, Europäische Stiftung für die
Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dublin
Dienstag, 4. Mai 1999, 9.00-12.00, 15.00-19.00 und 21.00-24.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr
Erklärung von Romano Prodi, designierter Präsident der Europäischen Kommission
12.00 Uhr
Abstimmungen
15.00-19.00, 21.00-24.00 Uhr
Erklärung des Rates und der Kommission zur Lage im Kosovo
Gemeinsame Aussprache - Auswärtige Angelegenheiten
Bericht Spencer (EVP-CD/UK) - Stellung der EU in der Welt und über die gemeinsame Strategie
gegenüber der Russischen Föderation
Erklärung des Rates über die Ernennung des Hohen Repräsentanten der GASP
Bericht Müller (GRÜNE/D) - Entwurf des Verwaltungshaushalts des Europäischen Parlaments 2000
Bericht Jarzembowski (EVP-CD/D) - Straßenbenutzungsgebühren für Lkw für bestimmte
Straßeninfrastrukturen
Bericht Oomen-Ruijten (EVP-CD/NL) - Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
Bericht Gonzalez Alvarez (KVEL/NGL/E) - Gemeinsamer Katastrophenschutz
Bericht Fitzsimons (UFE/IRL) - Bekämpfung der Emission gasförmiger Schadstoffe aus
forstwirtschaftlich genutzten Zugmaschinen
Bericht Sandbaek (UEdN/DK) - Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind
Bericht Kuhn (SPE/D) - Verbrauchsgüterkauf und -garantien
Gemeinsame Aussprache - AKP
Mündliche Anfrage - Bananen
Mündliche Anfrage - Masseneinfuhr von Textilerzeugnissen aus Nicht-AKP-Ländern
Mittwoch, 5. Mai 1999, 9.00-12.00, 15.00-17.30 und 21.00-24.00 Uhr
9.00 Uhr
Gemeinsame Aussprache
Erklärung des Rates und der Kommission zur Vorbereitung des Europäischen Rates am 3./4. Juni 1999 in
Köln
Mündliche Anfrage des Institutionellen Ausschusses an den Rat und die Kommission über die geplante
institutionelle Reform
Gemeinsame Aussprache - Berichte zur Agenda 2000
Bericht McCarthy (SPE/UK), Hatzidakis (EVP-CD/GR) - Strukturfonds
Bericht G. Collins (UFE/IRL) - Kohäsionsfonds
Bericht Varela Suanzes Carpegna (EVP-CD/E) - EFRE
Bericht Jöns (SPE/D) - Europäischer Sozialfonds
Bericht Arias Cañete (EVP-CD/E) - FIAF
Bericht Baron Crespo (SPE/E) - Koordinierung der Vorbeitrittsunterstützung für die
Kandidatenländer
Bericht Sonneveld (EVP-CD/NL) - Vorbeitrittsstrategie: Hilfe zur Entwicklung der Landwirtschaft
und des ländlichen Raums
Bericht Walter (SPE/D) - ISPA
Bericht Tomlinson (SPE/UK) - Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den
Außenbeziehungen
Bericht Görlach (SPE/D) - Unterstützung des ländlichen Raums durch den EAGFL
Bericht Mulder (LIBE/NL) - Finanzierung der GAP
Bericht Grafe zu Baringdorf (GRÜNE/D) - Direktbeihilfen im Rahmen der GAP
Bericht Garot (SPE/F) - GMO Rindfleisch
Bericht Goepel (EVP-CD/D) - Milch
Bericht Fantuzzi (SPE/I) - GMO Getreide
Bericht P. Martin (UFE/F) - GMO Wein
Bericht Colom i Naval (SPE/E) - Interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin
Bericht Kellett-Bowman (EVP-CD/UK) - Finanzielle Unterstützung für die transeuropäischen Netze
Bericht Aglietta (GRÜNE/I) - Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission
übertragenen Durchführungsbefugnisse
Bericht Manzella (SPE/I) - Praktische Auswirkungen des neuen Mitentscheidungsverfahrens
Bericht Miranda de Lage (SPE/E) - Partnerschaftsabkommen EU/Mexiko
Bericht Pronk (EVP-CD/NL) - Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern - Schutz vor explosiven
Gasen
12.00 Uhr
Abstimmungen
- Zustimmung zum designierten Präsidenten der Europäischen Kommission
- Weitere Abstimmungen
17.30-19.00 Uhr
Fragestunde (Rat)
Donnerstag. 6. Mai 1999, 9.00-11.00 und 18.00-20.00
9.00 Uhr
Mündliche Anfrage - Schengen
Bericht Oddy (SPE/D) - Elektronischer Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt
Bericht Gebhardt (SPE/D) - Gegenseitige Anerkennung von Diplomen für bestimmte Berufsgruppen
Bericht Lulling (EVP-CD/L) - Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten im Hinblick auf
die Warennomenklatur
Bericht Malangré (EVP-CD/D) - Konkursgesetzgebung
11.00 Uhr
Abstimmungen
- Agenda 2000
- Weitere Abstimmungen
15.00-17.30 Uhr
Dringlichkeitsdebatte
17.30 Uhr
Fortsetzung der Abstimmungen vom Vormittag
Freitag, 7. Mai 1999, 9.00-13.00 Uhr
9.00 Uhr
Abstimmungen
Bericht Valdevielso de Cui' (EVP-CD/E) - Hilfe für die Reformen und die Unterstützung der Wirtschaft
der NUS und der Mongolei
Bericht Thyssen (EVP-CD/B) - Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf besonders arbeitsintensive
Dienstleistungen
Bericht Hoppenstedt (EVP-CD/D) - Weltausstellung Hannover 2000
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