Parlamentarische Anfrage - E-3817/2003(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-3817/2003(ASW)

Antwort von Herrn Barnier im Namen der Kommission

Die Richtlinie 1999/62/EG[1] bezieht sich auf Kraftfahrzeugsteuern sowie Maut- und Benutzungsgebühren für Lastkraftwagen mit einem Gewicht von mindestens 12 t. Mitgliedstaaten, die Mautgebühren für Kraftfahrzeuge unter 12 t erheben, zu denen auch Privatfahrzeuge zählen, sind nicht an die Bestimmungen der Richtlinie 1999/62/EG gebunden.

Ferner bezieht sich die Richtlinie nicht auf die Einführung von speziellen Gebühren für die Benutzung von Stadtstraßen oder auf spezifische Gebühren, mit denen zeit- und ortsbedingten Verkehrsstauungen entgegengewirkt werden soll. Die Athener Autobahn „Attiki Odos“ ist eine Stadtautobahn, die die Ortschaften im Athener Becken verbinden soll, um den Verkehr in der Umgebung der griechischen Hauptstadt zu entlasten. Die Erhebung einer pauschalen Mautgebühr verstößt nicht gegen die Bestimmungen der Richtlinie.

Wie die griechischen Behörden der Kommission mitgeteilt haben, orientiert sich die Mautgebühr an den Bau- und Betriebskosten für die Autobahn, die auf den Vertragnehmer entfallen; der Vertragnehmer wurde im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgewählt. Der Konzessionszeitraum, in dem der Vertragnehmer Mautgebühren erheben kann, ist auf 23 Jahre beschränkt, der Höchstbetrag für die PKW-Maut wurde auf 1,56 € zum Preisstand Juni 1994 festgesetzt. Inflationsbereinigt entspricht dies gegenwärtig einem Höchstbetrag von rund 3 € (einschließlich MwSt.).

Die Europäische Investitionsbank hat einen Kredit in Höhe von 645 Mio. € für den Konzessionär des Projekts „Attiki Odos“ genehmigt. Dieser Kredit wird vom Konzessionär als den im Konzessionsvertrag definierten Beitrag der Privatwirtschaft zum Projekt verwendet.

Die Studien für Attiki Odos wurden mit insgesamt 34 Mio. € aus Haushaltsmitteln der Europäischen Union für transeuropäische Netze (TEN) kofinanziert.

Im Rahmen der für Attika bestimmten regionalen operationellen Programme 1989-1993 und 1994-1999 wurden insgesamt 53 Mio. € des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zugunsten von Attiki Odos vergeben. Ferner wurde Attiki Odos im Rahmen des operationellen Programms „Straßen 1994-1999“ mit 135 Mio. € durch den EFRE kofinanziert.

Die griechischen Behörden haben bei der Kommission einen Antrag eingereicht, in dem um eine Bestätigung der Kofinanzierung von Attiki Odos durch den EFRE im Rahmen des operationellen Programms „Straßen, Häfen, Stadtentwicklung 2000-2006“ gebeten wird. Die Kommission befasst sich gegenwärtig mit der Prüfung dieses Antrags.