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Parlamentarische Anfrage - E-0338/2007(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-0338/2007(ASW)

Antwort von Herrn Kallas im Namen der Kommission

1.  Das System der Europäischen Schulen umfasst 13 Schulen, die nach Maßgabe der von 25 Mitgliedstaaten ratifizierten Vereinbarung organisiert sind. Drei dieser Europäischen Schulen (ES) befinden sich in Deutschland, nämlich in:

2. Darüber hinaus gibt es Schulen, die zwar nicht zum System der Europäischen Schulen gehören, aber vom Obersten Rat der Europäischen Schulen eine entsprechende Zulassung erhalten haben.

Um diese Zulassung zu erlangen, müssen die betreffenden Schulen bestimmte pädagogische und sprachliche Anforderungen erfüllen sowie einer Inspektion genügen, die von Inspektoren des Systems der Europäischen Schulen durchgeführt wird. Derzeit haben die Schulen in Parma (Italien) und Dunhaughlin (Irland) die Zulassung bis zur fünften Sekundarschulklasse erhalten und für eine Schule in Heraklion (Kreta) ist das Zulassungsverfahren derzeit im Gange.

3. Die Kommission begrüßt jede Öffnung des europäischen Unterrichtstyps für Schulen außerhalb des ES-Systems. Diese Position findet sich in den Schlussfolgerungen der Ministertagung vom November 2006, die auf Initiative der Kommission und des Obersten Rates der Europäischen Schulen unter Teilnahme der zuständigen EU-Minister stattfand. Die Schlussfolgerungen werden dem Herrn Abgeordneten sowie dem Sekretariat des Europäischen Parlaments zur Information direkt zugeleitet.

4. Ausgehend von den Schlussfolgerungen der Ministertagung ließen sich drei Schultypen unterscheiden:

Typ I: Schulen des Systems der Europäischen Schulen, die durch Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert werden.

Typ II: Schulen, die im Umfeld europäischer Agenturen oder sonstiger dezentralisierter Einrichtungen angesiedelt sind und vom Obersten Rat der Europäischen Schulen eine Zulassung erhalten haben. An diesen Schulen würde sich die EU proportional zur Zahl der Kinder von EU-Bediensteten beteiligen, die sie besuchen.

Typ III: Schulen, die wie die beiden anderen Schultypen eine europäisch orientierte Bildung vermitteln und als solche vom System der Europäischen Schulen anerkannt sind; da sich aber keine europäische Institution in der Nähe befindet, werden solche Schulen ausschließlich auf Initiative der betreffenden Mitgliedstaaten eingerichtet, die sie auch in vollem Umfang finanzieren.

Der Oberste Rat hat auf seiner Sitzung vom 30. und 31. Januar 2007 einstimmig beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen um sicherzustellen, dass die geltenden Zulassungsverfahren zur Einrichtung von Schulen vom Typ II und Modellschulen vom Typ III den Anforderungen genügen.

Die Bezeichnung „Europaschule“ ist nicht geschützt. Effektiv ist ein solcher Schutz nicht möglich, da die Bezeichnung zu allgemein ist.

ABl. C 293 vom 05/12/2007