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Parlamentarische Anfragen
11. April 2008
E-0505/2008
Antwort von Herrn Kallas im Namen der Kommission

1. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat die Aufgabe, zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts gehende Betrugsdelikte und Unregelmäßigkeiten zu untersuchen. Zu diesem Zweck arbeitet es eng mit den zuständigen nationalen Behörden zusammen.

Wie bereits in der Antwort auf die schriftliche Anfrage E-4679/07(1) von Herrn Bösch ausgeführt wurde, führt die Staatsanwaltschaft Wuppertal derzeit eine strafrechtliche Untersuchung gegen das Unternehmen Siemens durch. Daher kann weder die Kommission noch das OLAF dieser Antwort etwas hinzufügen oder Anmerkungen zur Existenz oder zu näheren Einzelheiten etwaiger weiterer von der Untersuchung betroffener Verträge machen.

2. Die Kommission bringt, wenn ihr ein abschließendes Gerichtsurteil gegen einen Bewerber oder einen Bieter aus einem Korruptionsfall bekannt ist, Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b der Haushaltsordnung zur Anwendung. Dieser besagt: „Von der Teilnahme an einer Ausschreibung ausgeschlossen werden Bewerber oder Bieter, [...] die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, welche ihre berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen(2).“ Im Fall einer laufenden Untersuchung „kennzeichnet“ die Kommission die betreffenden Wirtschaftsbeteiligten in ihrem Frühwarnsystem entsprechend und lässt besondere Vorsicht walten, falls eine Organisation, gegen die eine Untersuchung läuft, als Bewerber oder Bieter an einer Ausschreibung teilnimmt.

3., 4. und 5. Die Frau Abgeordnete erhält beiliegend eine Liste aller laufenden Verträge zwischen der Siemens Aktiengesellschaft und der Kommission. Die Verträge wurden nicht nach Ländern aufgegliedert, da sie alle von dem in Deutschland ansässigen Unternehmen Siemens und der Kommission unterzeichnet worden sind. Der besagte Anhang wird der Frau Abgeordneten und dem Sekretariat des Parlaments auf direktem Wege übersandt. Die Liste beinhaltet keine Verträge, die mit anderen Teilen des Siemens-Konzerns geschlossen wurden oder die nicht direkt von der Kommission verwaltet werden.

(1)ABl. C …
(2)Artikel 95 der Haushaltsordnung sieht vor, dass die Kommission diesbezüglich eine zentrale Datenbank einrichtet und unter Einhaltung der Gemeinschaftsregelung für die Bearbeitung personenbezogener Daten betreibt. Diese Datenbank soll Einzelheiten über die Bewerber und die Bieter enthalten, welche sich in einer der in Artikeln 93 genannten Situationen befinden. Die Datenbank wird am 1. Januar 2009 in Betrieb genommen werden.

ABl. C 291 vom 13/11/2008
Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2008Rechtlicher Hinweis