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Parlamentarische Anfrage - E-3882/2009(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-3882/2009(ASW)

Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission

Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten darauf aufmerksam machen, dass harmonisierten europäischen Normen eine besondere Rolle bei der Durchführung der Rechtsvorschriften zum freien Warenverkehr zukommt, die mit der Rechtsetzungstechnik des sogenannten neuen Konzepts auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung erarbeitet wurden. Dieses wurde vor Kurzem im Rahmen des vom Parlament und dem Rat am 9. Juli 2008 verabschiedeten Binnenmarktpakets für Waren[1] überarbeitet.

Derartige Rechtsvorschriften beschränken sich darauf, die wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen festzulegen, die Produkte erfüllen müssen, bevor sie in der Union in Verkehr gebracht werden; die Festlegung der spezifischeren technischen Anforderungen, bei denen Änderungen zur Anpassung an den technologischen Fortschritt eher zu erwarten sind, erfolgt hingegen durch harmonisierte europäische Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die Einhaltung dieser Normen begründet auf den jeweils erfassten Gebieten eine Vermutung der Konformität mit den Anforderungen der fraglichen Harmonisierungsrichtlinie.

Für den Hersteller besteht keinerlei Verpflichtung zur Einhaltung der harmonisierten Normen, vielmehr muss er die Anforderungen der jeweiligen Richtlinien erfüllen, wie der Funk- und Telekommunikationsgeräte-Richtlinie[2] im vorliegenden Fall. Die Einhaltung harmonisierter Normen stellt nur eine einfachere Möglichkeit dazu dar. Verwendet der Hersteller jedoch andere technische Lösungen als die in den harmonisierten Normen aufgeführten, kann er die Erfüllung der Anforderungen der Harmonisierungsvorschriften immer noch bei einer speziellen Konformitätsbewertungsstelle nachweisen, welche von einem Mitgliedstaat „notifiziert“, also dazu als befähigt erklärt wurde, die Konformität von Produkten mit den geltenden Rechtsvorschriften zu bewerten, falls keine harmonisierten Normen vorhanden sind oder Hersteller sich für andere technische Lösungen entscheiden. Auf diese Weise sind keine Änderungen der Rechtsvorschriften aufgrund des technischen Fortschritts notwendig. Es ist daher ausgeschlossen, die Erfüllung harmonisierter Normen verbindlich vorzuschreiben.