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Parlamentarische Anfrage - E-5010/2010(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-5010/2010(ASW)

Antwort von Herrn Dalli im Namen der Kommission

Das Bundesinstitut für Risikobewertung[1] kommt in seiner Analyse der von der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführten Untersuchung zu dem Schluss, dass den Daten zufolge Unterschiede in der hormonellen Aktivität der getesteten Mineralwässer bestehen. Wurden jedoch identische, in Glasflaschen und in Flaschen aus Polyethylenterephthalat (PET) abgefüllte Mineralwässer verglichen, hat man keine Unterschiede hinsichtlich der jeweiligen hormonellen Aktivität beobachtet. Daher kann nicht gefolgert werden, dass PET-Flaschen hormonähnliche Stoffe in das Wasser abgeben.

Zur Herstellung von Kunststoffen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, dürfen nur solche Stoffe verwendet werden, die einer Risikobewertung unterzogen und ausdrücklich zugelassen wurden (Richtlinie 2002/72/EG[2]). Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff unterliegen der amtlichen Lebensmittelkontrolle der Mitgliedstaaten. Die Kunststoffhersteller sind verpflichtet, den amtlichen Lebensmittelkontrollbehörden auf Nachfrage die Zusammensetzung ihrer Kunststoffe offenzulegen.

Da ein System für die Zulassung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff vor ihrer Markteinführung vorhanden ist, das die Unbedenklichkeit der Kunststoffflaschen sicherstellt, hält es die Kommission nicht für erforderlich, aus gesundheitlichen Aspekten einen bestimmten Flaschentyp zu fördern. Den Getränkeherstellern ist es freigestellt zu entscheiden, in welchem Flaschentyp sie unter Berücksichtigung der Aspekte der Sicherheit und der Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien ihre Getränke abfüllen.

ABl. C 191 E vom 01/07/2011